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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1283829.08.2019
Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Sachstandsbericht zur Einführung von Online-Verfahren in die
Zivilprozessordnung
In der Frühjahrskonferenz 2018 der Justizministerinnen und Justizminister der
Länder wurde beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahin
gehend zu untersuchen, ob ein neues und kostengünstigeres Online-Verfahren
entwickelt werden sollte, um effektiven Rechtsschutz auch im Bereich
geringfügiger Streitwerte zu gewährleisten. Bisher sieht das deutsche Zivilprozessrecht
entsprechende Regelungen nicht vor. Möglichkeiten der Implementierung
wurden durch die Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ erörtert. Der Abschlussbericht
liegt seit Juni 2019 vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Länderarbeitsgruppe
„Legal Tech“ zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen
Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das
zivilrechtliche Verfahrensrecht?
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Hamburger Vorschlag, eine
Länderöffnungsklausel in das Verfahrensrecht einzufügen und die weiteren
normativen Umsetzungsvorschläge, damit die Länder Online-Verfahren
(beispielsweise orientierend am Hamburger Modell) entwickeln und einführen
könnten (vgl. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“:
Herausforderungen für die Justiz, S. 79, 93ff.)?
3. Befürwortet die Bundesregierung eine zeitlich befristete Testphase eines
„Beschleunigten Online-Verfahrens“ als Pilotprojekt in den Ländern?
4. Welche Meinung hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu der abschließenden
Fragestellung der Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“, und mit
welchen Argumenten wurde die Position eingenommen (vgl.
Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“: Herausforderungen für die
Justiz, S. 104)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12838
19. Wahlperiode 29.08.2019
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie weit die Diskussion des BMJV mit
den Landesjustizverwaltungen bzgl. normativer Änderungen
vorangeschritten sind, um einen technischen Rahmen für die Einführung des
„Beschleunigten Online-Verfahrens“ zu bilden (vgl. Abschlussbericht der
Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“: Herausforderungen für die Justiz, S. 83)?
6. Welche konkreten Normen stehen, nach Auffassung der Bundesregierung,
der Einführung einer Möglichkeit zur Klageerhebung mittels Online-
Eingabemaske und darauf schnell folgender mündlicher Verhandlung
(„kleine Lösung“) de lege lata entgegen?
7. Welche konkreten Normen stehen nach Auffassung der Bundesregierung
der Einführung eines durchgängigen Online-Verfahrens (Klageerhebung,
Einreichen der Schriftsätze wie Beweiserhebung digital, Wahrung des
Mündlichkeitsprinzips durch Videokonferenz – „große Lösung“) de lege
lata entgegen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Mitwirkung in
der Länderarbeitsgruppe die Frage, ob eine zu schaffende Möglichkeit zur
Klageerhebung mittels Online-Eingabemaske und darauf schnell folgender
mündlicher Verhandlung („kleine Lösung“), die Möglichkeiten effektiven
Rechtsschutzes für Naturalparteien hinsichtlich der damit einhergehenden
Niederschwelligkeit erhöhen würde?
9. Befürwortet die Bundesregierung das Hamburger Modell zur Einführung
eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“?
10. Plant die Bundesregierung die Ermöglichung der Einführung eines
„Beschleunigten Online-Verfahrens“ für Rechtsstreitigkeiten mit
geringfügigem Streitwert?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie weit fortgeschritten die
geplante wissenschaftliche Untersuchung über das Monitoring der
rückläufigen Eingangszahlen bei Gerichten ist?
Wenn ja, ist die wissenschaftliche Untersuchung bereits beendet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, und kann die
Bundesregierung einen Zwischenbericht geben (vgl. dazu Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 18 der Kleinen Anfrage „Einführung von
Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung“ – Bundestagsdrucksache
19/6673)?
12. Zu welchem Anteil ist, nach Auffassung der Bundesregierung, der in den
letzten Jahren zu beobachtende Rückgang der Eingangszahlen in der
Zivilgerichtsbarkeit auf die Implementierung außergerichtlicher
Streitbeilegungsoptionen zurückzuführen?
13. Auf welche anderen Ursachen führt die Bundesregierung diesen Rückgang
zurück?
14. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Kausalzusammenhang
zwischen dem Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit
und einem möglichen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber dem
Rechtsstaat?
15. Begrüßt die Bundesregierung den Rückgang der Eingangszahlen in der
Zivilgerichtsbarkeit?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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