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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
13.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1284129.08.2019
Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer
Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter
pro Monat eine Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer
zahlen dafür Steuern und Sozialabgaben. Dabei werden alle Sachzuwendungen
eines Monats zusammengerechnet.
Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)
wurde bei Abschluss und Beitragszahlung einer betrieblichen
Krankenversicherung (bKV) durch den Arbeitgeber die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge für
bestimmte Konstellationen für anwendbar erklärt. Das gilt für alle Fälle, in
denen der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags Versicherungsschutz, nicht
aber eine Geldleistung verlangen kann. Das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) hatte zunächst die allgemeine Umsetzung dieser Rechtsprechung durch
die Finanzverwaltung mittels Nichtanwendungserlass bzw. Verzicht auf eine
Veröffentlichung im Bundessteuerblatt verhindert. Der ursprüngliche
Referentenentwurf hätte diese Praxis gesetzlich manifestiert und die Anwendung der
steuerlichen Freigrenze des § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
für Sachbezüge auf die bKV ausgeschlossen. Am 28. Juni wurde dann die
BFH-Rechtsprechung unkommentiert veröffentlicht.
Die Regelung zur Änderng des § 8 Absatz 2 EStG hat keinen Eingang in den
Kabinettsentwurf gefunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem
Arbeitgeber steuerfreie Sachleistungen?
a) Welchen Wert betragen die steuerfreien Sachleistungen im Schnitt pro
Monat bzw. Jahr?
b) Welchen Wert betragen die gewährten steuerfreien Sachleistungen
insgesamt in Deutschland pro Monat bzw. Jahr?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12841
19. Wahlperiode 29.08.2019
c) Wie hoch sind die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Regelung
der steuerfreien Sachleistungen?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die steuerfreien
Sachleistungen genutzt werden (z. B. Bahntickets, Krankenversicherungen etc.)?
Wie verteilt sich der Wert der monatlich bzw. jährlich gewährten
Sachleistungen auf die unterschiedlichen Leistungen?
3. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich
steuerfreier Sachleistungen?
a) Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
b) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?
c) Wenn ja, welche Steuermehreinahmen erwartet die Bundesregierung
durch die Neuregelungen?
d) Wenn ja, wie werden die Auswirkungen der Neuregelung hinsichtlich
steuerfreier Sachleistungen auf die bKV eingeschätzt?
4. Wie viele Personen in Deutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine betriebliche Krankenversicherung?
a) Für wie viele davon wird die bKV als steuerfreie Sachleistung
gerechnet?
b) Bei wie vielen wird die bKV als Barlohn eingestuft?
5. Wie viele Personen nutzen jährlich den Sonderausgabenabzug für
Vorauszahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen?
6. Wie viele Arbeitgeber bieten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland eine betriebliche Krankenversicherung an?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bKV im Verhältnis zu anderen
Sachleistungen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das
Leistungsspektrum der bKV?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass infolge der demografischen
Entwicklung die Ausgaben für Pflege und Krankheitskosten steigen?
Welche Chancen bietet die bKV diesbezüglich?
c) Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst die Bundesregierung
freiwilligen sozialen Leistungen von Arbeitgebern in Form einer bKV zur
Bindung von Arbeitnehmern an das Unternehmen angesichts des durch
den demografischen Wandel bedingten Fachkräftemangels bei?
8. Ist seitens der Bundesregierung geplant, die Rechtsprechung des BFH zur
Anwendbarkeit der 44-Euro Grenze des § 8 Absatz 2 EStG final zu
übernehmen und den Freibetrag zur Anwendung zu bringen?
9. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich den
Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 EstG für
Vorauszahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen?
Welche Steuermehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die
Neuregelung?
10. Welche Vorteile bietet die aktuelle Regelung des unbeschränkten
Sonderausgabenabzugs für Vorauszahlungen für Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge zur Beitragsminderung im Alter
a) für Versicherte mit schwankenden Einkünften, die eine laufende
finanzielle Vorsorge nicht wählen,
b) angesichts der eingeschränkten anderweitigen Möglichkeiten,
vorhandenes Kapital im Niedrigzinsumfeld werterhaltend als Vorsorge für das
Alter anzulegen?
11. Plant die Bundesregierung weitere gesetzgeberische Maßnahmen, welche
betriebliche Krankenversicherungen betreffen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, wie ist der Umsetzungszeitplan?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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