BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284129.08.2019

Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Steuerfreie Sachleistungen für Arbeitnehmer Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuern und Sozialabgaben. Dabei werden alle Sachzuwendungen eines Monats zusammengerechnet. Nach der bisherigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde bei Abschluss und Beitragszahlung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) durch den Arbeitgeber die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge für bestimmte Konstellationen für anwendbar erklärt. Das gilt für alle Fälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldleistung verlangen kann. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte zunächst die allgemeine Umsetzung dieser Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung mittels Nichtanwendungserlass bzw. Verzicht auf eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt verhindert. Der ursprüngliche Referentenentwurf hätte diese Praxis gesetzlich manifestiert und die Anwendung der steuerlichen Freigrenze des § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Sachbezüge auf die bKV ausgeschlossen. Am 28. Juni wurde dann die BFH-Rechtsprechung unkommentiert veröffentlicht. Die Regelung zur Änderng des § 8 Absatz 2 EStG hat keinen Eingang in den Kabinettsentwurf gefunden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Arbeitgeber steuerfreie Sachleistungen? a) Welchen Wert betragen die steuerfreien Sachleistungen im Schnitt pro Monat bzw. Jahr? b) Welchen Wert betragen die gewährten steuerfreien Sachleistungen insgesamt in Deutschland pro Monat bzw. Jahr? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12841 19. Wahlperiode 29.08.2019 c) Wie hoch sind die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Regelung der steuerfreien Sachleistungen?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die steuerfreien Sachleistungen genutzt werden (z. B. Bahntickets, Krankenversicherungen etc.)? Wie verteilt sich der Wert der monatlich bzw. jährlich gewährten Sachleistungen auf die unterschiedlichen Leistungen?  3. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich steuerfreier Sachleistungen? a) Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? b) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? c) Wenn ja, welche Steuermehreinahmen erwartet die Bundesregierung durch die Neuregelungen? d) Wenn ja, wie werden die Auswirkungen der Neuregelung hinsichtlich steuerfreier Sachleistungen auf die bKV eingeschätzt?  4. Wie viele Personen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine betriebliche Krankenversicherung? a) Für wie viele davon wird die bKV als steuerfreie Sachleistung gerechnet? b) Bei wie vielen wird die bKV als Barlohn eingestuft?  5. Wie viele Personen nutzen jährlich den Sonderausgabenabzug für Vorauszahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen?  6. Wie viele Arbeitgeber bieten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland eine betriebliche Krankenversicherung an?  7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bKV im Verhältnis zu anderen Sachleistungen? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Leistungsspektrum der bKV? b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass infolge der demografischen Entwicklung die Ausgaben für Pflege und Krankheitskosten steigen? Welche Chancen bietet die bKV diesbezüglich? c) Welche volkswirtschaftliche Bedeutung misst die Bundesregierung freiwilligen sozialen Leistungen von Arbeitgebern in Form einer bKV zur Bindung von Arbeitnehmern an das Unternehmen angesichts des durch den demografischen Wandel bedingten Fachkräftemangels bei?  8. Ist seitens der Bundesregierung geplant, die Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit der 44-Euro Grenze des § 8 Absatz 2 EStG final zu übernehmen und den Freibetrag zur Anwendung zu bringen?  9. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich den Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 EstG für Vorauszahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen? Welche Steuermehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die Neuregelung? 10. Welche Vorteile bietet die aktuelle Regelung des unbeschränkten Sonderausgabenabzugs für Vorauszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Beitragsminderung im Alter a) für Versicherte mit schwankenden Einkünften, die eine laufende finanzielle Vorsorge nicht wählen, b) angesichts der eingeschränkten anderweitigen Möglichkeiten, vorhandenes Kapital im Niedrigzinsumfeld werterhaltend als Vorsorge für das Alter anzulegen? 11. Plant die Bundesregierung weitere gesetzgeberische Maßnahmen, welche betriebliche Krankenversicherungen betreffen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, wie ist der Umsetzungszeitplan? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen