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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen

(insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1295303.09.2019

Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen Der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen ist nach Ansicht der Fragesteller maßgebliches Werkzeug im Kampf gegen Steuerhinterziehung. In den vergangenen Jahren wurde in Ergänzung der traditionellen Formen (Spontaner Informationsaustausch und Austausch auf Ersuchen) mit neuen Standards auf Ebene der OECD, der Europäischen Union (EU) sowie in bilateralen Abkommen der automatische Informationsaustausch über • bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen (DAC 1 / EARL), • Finanzkonteninformationen (DAC 2 / CRS sowie FATCA), • Steuervorbescheide und vergleichbare Maßnahmen (DAC 3), • und länderspezifische Berichte multinationaler Konzerne (DAC 4) etabliert. Bis 2020 wollen über 100 Staaten am Common Reporting Standard (CRS) teilnehmen. Zur globalen Verbreitung der OECD-Standards im Bereich steuerlicher Zusammenarbeit hat die schwarze Liste der EU beigetragen. Die Bundesregierung hat 2018 erste Daten zur Umsetzung und Herausforderungen beim automatischen Informationsaustausch veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 19/1438). Nach einem kritischen Bericht des Bundesrechnungshofs vom September 2018 bestehen aufgrund der langwierigen Einführung von IT-Systemen zur automatischen Weiterleitung an Landesfinanzbehörden und Auswertung durch die Finanzämter der vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) empfangenen Daten Verjährungsrisiken im Zusammenhang mit für das Jahr 2014 empfangenen EARL- und FATCA-Daten (Bundestagsdrucksache 19/11989). Die Bundesregierung bestreitet Verzögerungen oder Versäumnisse und verweist auf die langfristig angelegte Meilensteinplanung (Bundestagsdrucksache 19/10083 und Ausschussdrucksache 19(7)–197). Nach einer Evaluation der Europäischen Kommission war Deutschland einer von nur fünf Mitgliedstaaten die weder DAC 1 noch DAC 2 im Jahr des Austauschs genutzt haben. Unter DAC 1 lieferte Deutschland für 2017 außerdem nur drei der fünf vereinbarten Einkommensarten jeweils ohne Steuer-ID des Empfängerlandes (COM(2018)/844). Neben der Verarbeitung empfangener Daten in Deutschland bestehen aus Sicht der Fragesteller offene Fragen hinsichtlich der Reziprozität des FATCA- Datenaustauschs, der Wirksamkeit der unterschiedlichen Formen des Informationsaustauschs sowie der statistischen Abdeckung der relevanten Kennzahlen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12953 19. Wahlperiode 03.09.2019 Zeitungsberichten zufolge haben andere EU-Mitgliedstaaten erfolgreiche Gruppenersuchen zu Steuerpflichtigen mit versteckten Konten in der Schweiz (z. B. Niederlande und Frankreich) und den USA (z. B. Finnland) gestellt (www.handelszeitung.ch/invest/steuerflucht-wird-amerika-vom-jager- zumgejagten bzw. www.justice.gov/opa/pr/court-authorizes-service-john- doesummonses-seeking-information-about-finnish-residents-using). Aus Deutschland sind bisher keine solche Ersuchen bekannt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hat sich der spontane steuerliche Informationsaustausch zwischen 2014 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl der beim BZSt aus dem Ausland eingehenden sowie an das Ausland ausgehenden Fälle nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?  2. Wie hat sich der steuerliche Informationsaustausch auf Ersuchen zwischen 2014 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl der beim BZSt aus dem Ausland eingehenden sowie an das Ausland ausgehenden Fälle nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?  3. Welcher Anteil der ein- bzw. ausgehenden Ersuchen stand dabei jährlich im Zusammenhang mit zuvor im Rahmen eines spontanen oder automatischen Austauschs übermittelten Informationen?  4. Wie viele Gruppenersuchen wurden insgesamt seit 2013 über das BZSt versandt (bitte nach Jahren und Zielland des Ersuchens aufschlüsseln sowie nach Möglichkeit, ob die Anfragen mit zuvor im Rahmen des steuerlichen Informationsaustauschs erhaltenen Informationen standen)?  5. Wie hat sich der Personalaufwuchs für die vier in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Kategorien (DAC 1 bis 4 und Entsprechungen) auf Bundesebene bis zum 30. Juni 2019 entwickelt (bitte je Kategorie zusätzlich geschaffene Planstellen und deren Besetzung sowie separat externe Unterstützungskräfte aufführen)?  6. In welcher Form und in welchem Umfang werden in den vier Bereichen externe Unterstützungskräfte herangezogen, und in welcher Funktion kommen diese jeweils zum Einsatz (vgl. Ausschussdrucksache 19(7)–197)?  7. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung jeweils hinsichtlich eines entsprechenden Personalaufwuchses zur Bearbeitung und Auswertung von Daten der vier Kategorien auf Landesebene?  8. Wie erfolgt grundsätzlich bei eingehenden Meldungen beim BZSt die Zuordnung sofern in den Daten keine Steuer-ID vorliegt? DAC 1/EARL  9. Wie viele Datensätze wurden dem BZSt im Rahmen von DAC 1/EARL für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 (mit Ablauf der Meldefrist am 30. Juni) jeweils zugeleitet? 10. Wie schlüsseln sich die eingegangenen DAC 1/EARL-Daten für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 nach den Einkommens- und Vermögenskategorien entsprechend § 7 Absatz 1 des Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) pro Jahr jeweils auf? 11. Welcher Anteil der eingehenden Datensätze konnte dabei jeweils pro Jahr keinem Steuerzahler in Deutschland zugeordnet und daher durch das BZSt nicht weitergeleitet werden (matching rate)? 12. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Finanzämtern in Deutschland nicht entsprechend der Meilensteinplanung bis 30. Juni 2019 die Auswertungssoftware für DAC 1/EARL Daten zur Verfügung gestellt wurde? Wenn ja, wie viele und welche Bundesländer sind davon betroffen? 13. Wie viele Datensätze wurden durch das BZSt im Rahmen von DAC 1/ EARL für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 jeweils an EU- Mitgliedstaaten geleitet? 14. Wie schlüsseln sich die an andere Staaten geleiteten DAC 1/EARL Daten für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 nach den Einkommens- und Vermögenskategorien entsprechend § 7 Absatz 1 AmtshilfeRLUmsG pro Jahr jeweils auf? 15. Gibt es Pläne bzw. konkrete Vorbereitungen, auch zu den noch fehlenden Einkommens- und Vermögenskategorien Informationen auszutauschen? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche Hindernisse stehen bisher einem solchen Austausch entgegen (bitte pro Kategorie aufschlüsseln)? FATCA 16. Daten zu wie vielen Konten wurden für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils gemäß FATCA-Abkommen von Deutschland an die USA übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)? 17. In welcher Höhe wurden dabei für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils insgesamt Kontostände bzw. -werte sowie Gesamtbruttoerträge von Deutschland an die USA übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)? 18. Wie sind die Aussagen der Bundesregierung miteinander in Einklang zu bringen, nach denen einerseits alle FATCA-Daten betreffend 2014 bis März 2019 an die Bundesländer weitergeleitet wurden (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10083) und andererseits die Daten für 2014 und 2015 technisch nicht verarbeitet werden konnten (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/1438)? 19. Welche spezifischen Vertraulichkeitsvorschriften im FATCA-Abkommen schließen eine Darstellung von statistischen Informationen zu von den USA im Rahmen des FATCA-Abkommens an Deutschland übermittelten Daten durch die Bundesregierung (ggf. als Verschlusssache) nach Auffassung der Bundesregierung aus (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/1438)? 20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsauffassung der Vertraulichkeitsvorschriften, eine Genehmigung des Vertragspartners zur Veröffentlichung von statistischen Informationen zu beantragen bzw. hat sie dies bereits getan? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 21. Inwiefern, und warum hat sich die Interpretation der Vertraulichkeitsvorschriften durch die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7211 verändert, in der Angaben zu von den USA übermittelten Datensätzen gemacht wurden? 22. Daten zu wie vielen Konten wurden für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils gemäß FATCA-Abkommen von den USA an Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)? 23. In welcher Höhe wurden dabei für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils insgesamt Kontostände bzw. -werte sowie Gesamtbruttoerträge von den USA an Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)? 24. Welche konkreten Fortschritte wurden seit Unterzeichnung des FATCA- Abkommens durch die „intensiven Gespräche mit den Vereinigten Staaten“ mit Blick auf das Erreichen eines äquivalenten Austauschniveaus hinsichtlich gemeldeter Finanzdaten sowie wirtschaftlich Berechtigter erreicht (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/1438)? 25. Erfüllen die Vereinigten Staaten nach Auffassung der Bundesregierung das Kriterium 1.1 bezüglich automatischem Informationsaustausch des Kriterienkatalogs, welcher der EU-Liste über nicht-kooperative Jurisdiktionen in Steuersachen zugrunde liegt (bitte begründen)? 26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung in Anbetracht von Schätzungen, dass etwa aus der Schweiz große Vermögensmengen nach Inkrafttreten in die USA verlagert wurden (www.handelszeitung.ch/invest/ steuerfluchtwird-amerika-vom-jager-zum-gejagten), das Risiko ein, dass deutsche Steuerpflichtige über US-amerikanische Konstruktionen Steuern hinterziehen? Welche möglichen Umgehungsmöglichkeiten des Informationsaustauschs sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt? Sind der Bundesregierung hierzu bereits Fälle bekannt? 27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von Gruppenersuchen (sogenannten John Doe Summons), um aus den USA Informationen zu erhalten, die nicht Bestandteil der FATCA-Meldungen sind? DAC 2/CRS 28. Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung über Vermögen vor, die von in Deutschland Steuerpflichtigen außerhalb Deutschlands gehalten werden (vgl. z. B. Schätzungen von Gabriel Zucman aus dem Jahr 2013, nach denen für Deutschland etwa 527 Mrd. USD Vermögen offshore gehalten würden http://gabriel-zucman.eu/files/AJZ2018.pdf)? 29. Wie lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung erklären, dass im Rahmen des CRS-Austauschs für das Jahr 2017 mit 414,7 Mrd. Euro nahezu genauso viele Erträge wie Kontostände mit 468 Mrd. Euro an das BZSt gemeldet wurden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10718)? 30. Welcher Teil des von der Bundesbank auf 8,4 Billionen Euro bezifferten Auslandsvermögens fällt grundsätzlich nicht unter den steuerlichen Informationsaustausch (www.bundesbank.de/resource/blob/770514/ 7c71e88abbc6dce2f3ce4c2ce15ef1cc/mL/2018-12-deutsche- auslandsposition-data.pdf)? 31. In wie vielen Datensätzen, und in welcher Höhe in Euro wurden für die Jahre 2016 bis 2018 von anderen Staaten im Rahmen des CRS-Austauschs Kontostände bzw. Erträge an Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren sowie nach Herkunftsländern der Daten aufschlüsseln)? 32. In wie vielen Datensätzen, und in welcher Höhe in Euro wurden für die Jahre 2016 bis 2018 von Deutschland im Rahmen des CRS-Austauschs Kontostände bzw. Erträge an andere Staaten übermittelt (bitte nach Jahren sowie nach Ländern, an die Daten übermittelt wurden, aufschlüsseln)? 33. Welche spezifischen Vertraulichkeitsvorschriften schließen eine länderspezifische statistische Darstellung der von Deutschland im Rahmen des CRS übermittelten Daten (ggf. als Verschlusssache) nach Auffassung der Bundesregierung aus (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1438)? 34. In welcher Höhe haben deutsche Finanzinstitute nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von CRS-Meldepflichten für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils Kontostände bzw. Erträge von mutmaßlich im Ausland Steuerpflichtigen an die Finanzverwaltung gemeldet (bitte nach Jahren und Staaten und Territorien aufschlüsseln)? 35. Wie viele Prüfungen erfolgten bisher, und wie viele Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für Verstöße gegen die Meldepflicht im Zusammenhang mit dem steuerlichen Informationsaustausch nach § 28 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) verhängt (bitte Anzahl der Fälle und Gesamtvolumen in Euro nach Jahren aufschlüsseln)? 36. Hat Deutschland anderen Staaten im Zusammenhang mit Artikel 22 des Multilateral Competent Authority Agreements das Recht auf Nutzung von aus Deutschland im Rahmen des CRS übermittelten Steuerdaten zur Bekämpfung von Korruption bzw. Geldwäsche eingeräumt (vgl. www.taxjustice.net/2019/04/30/the-use-of-banking-information-to- tacklecorruption-and-money-laundering-a-low-hanging-fruit-the-oecd-refuses- toharvest/)? Wenn ja, welchen Staaten? Wenn nein, warum nicht? 37. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung bzw. die Finanzverwaltung aus der Schlussfolgerung des OECD-Berichts zu sogenannten citizenship/ residence by investment-Programmen gezogen, nach der weltweit 25 und innerhalb der EU vier solcher Programme möglicherweise hohe Risiken für eine Umgehung des CRS erzeugen (www.oecd.org/tax/ automaticexchange/crs-implementation-and-assistance/residence-citizenship- byinvestment/)? Besteht in Deutschland die Möglichkeit, die korrekte Meldung der Banken aus Deutschland und aus dem Ausland zu kontrollieren? Wenn ja, wie wird davon Gebrauch gemacht? 38. Wie viele unter die Meldepflicht der OECD fallende CRS Vermeidungsstrategien und Offshore-Strukturen (www.oecd.org/tax/ automatic-exchange/publications/model-mandatory-disclosure-rules- forcrs-avoidance-arrangements-and-opaque-offshore-structures.htm) wurden deutschen Steuerbehörden bisher direkt gemeldet? Wie viele solche Strategien und Strukturen erhielten die deutschen Steuerbehörden von anderen Steuerbehörden? Wie werden diese Meldungen in Deutschland verarbeitet? 39. Welche Überlegungen gibt es aktuell in der Bundesregierung und in internationalen Arbeitsgruppen, in denen die Bundesregierung vertreten ist, den automatischen Informationsaustausch weiterzuentwickeln – z. B. in dem weitere Einkommens- und Vermögensarten wie Immobilien ergänzt werden oder in dem über die Kontostände und Salden hinaus weitere Informationen ausgetauscht werden? DAC 3 40. Wie viele Steuervorbescheide oder Maßnahmen ähnlicher Art wurden bisher im Rahmen von DAC 3 aus dem EU-Zentralverzeichnis an die Bundesländer weitergeleitet (bitte nach Jahr und Bundesländern sowie nach Herkunftsland der Vorbescheide aufschlüsseln)? 41. Wie viele Steuervorbescheide oder Maßnahmen ähnlicher Art wurden bisher aus der deutschen Finanzverwaltung in das EU-Zentralverzeichnis eingespeist (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 42. Wie bewerten die Finanzbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung den Austausch von Steuervorbescheiden? Welche Mehrergebnisse oder andere Vorteile für die Finanzverwaltung konnten erzielt werden? DAC 4/CbCR 43. Wie viele Unternehmen in Deutschland haben jeweils für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 länderbezogene Berichte nach § 138a AO an das BZSt übermittelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 44. Wie viele der länderbezogenen Berichte wurden für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 jeweils von inländischen Unternehmen, und wie viele von einbezogenen inländischen Konzerngesellschaften abgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 45. Zu wie vielen Unternehmen hat das BZSt im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 aus anderen Staaten länderbezogene Berichte erhalten (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 46. Wie viele länderbezogene Berichte wurden für nach dem 1. Januar 2016 bzw. dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre jeweils spontan mit den USA ausgetauscht (vgl. BMF-Schreiben vom 16. August und vom 17. Dezember 2018, bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie Sender/ Empfänger)? 47. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte, die in dem in der Frage 46 erwähnten BMF-Schreiben angesprochen werden? Wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss der Verhandlungen? 48. Welche statistischen Informationen sind der Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl an Verstößen bzw. verhängter Bußgelder im Zusammenhang mit der Abgabe von länderbezogenen Berichten bekannt? 49. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nützlichkeit von länderbezogenen Berichten für die Arbeit der Finanzverwaltung von Bund und Ländern vor? 50. Wie viele Betriebsprüfungen wurden durch Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Analysen empfangener länderbezogener Berichte angestoßen? Wie viele Mehreinnahmen wurden in diesem Zusammenhang generiert? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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