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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen
(insgesamt 50 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
08.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1295303.09.2019
Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst,
Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Andauernde Umsetzung des Informationsaustauschs in Steuersachen
Der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen ist nach Ansicht
der Fragesteller maßgebliches Werkzeug im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
In den vergangenen Jahren wurde in Ergänzung der traditionellen Formen
(Spontaner Informationsaustausch und Austausch auf Ersuchen) mit neuen
Standards auf Ebene der OECD, der Europäischen Union (EU) sowie in
bilateralen Abkommen der automatische Informationsaustausch über
• bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen (DAC 1 / EARL),
• Finanzkonteninformationen (DAC 2 / CRS sowie FATCA),
• Steuervorbescheide und vergleichbare Maßnahmen (DAC 3),
• und länderspezifische Berichte multinationaler Konzerne (DAC 4)
etabliert. Bis 2020 wollen über 100 Staaten am Common Reporting Standard
(CRS) teilnehmen. Zur globalen Verbreitung der OECD-Standards im Bereich
steuerlicher Zusammenarbeit hat die schwarze Liste der EU beigetragen. Die
Bundesregierung hat 2018 erste Daten zur Umsetzung und Herausforderungen
beim automatischen Informationsaustausch veröffentlicht
(Bundestagsdrucksache 19/1438).
Nach einem kritischen Bericht des Bundesrechnungshofs vom September 2018
bestehen aufgrund der langwierigen Einführung von IT-Systemen zur
automatischen Weiterleitung an Landesfinanzbehörden und Auswertung durch die
Finanzämter der vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) empfangenen Daten
Verjährungsrisiken im Zusammenhang mit für das Jahr 2014 empfangenen
EARL- und FATCA-Daten (Bundestagsdrucksache 19/11989). Die
Bundesregierung bestreitet Verzögerungen oder Versäumnisse und verweist auf die
langfristig angelegte Meilensteinplanung (Bundestagsdrucksache 19/10083 und
Ausschussdrucksache 19(7)–197). Nach einer Evaluation der Europäischen
Kommission war Deutschland einer von nur fünf Mitgliedstaaten die weder
DAC 1 noch DAC 2 im Jahr des Austauschs genutzt haben. Unter DAC 1
lieferte Deutschland für 2017 außerdem nur drei der fünf vereinbarten
Einkommensarten jeweils ohne Steuer-ID des Empfängerlandes (COM(2018)/844).
Neben der Verarbeitung empfangener Daten in Deutschland bestehen aus Sicht
der Fragesteller offene Fragen hinsichtlich der Reziprozität des FATCA-
Datenaustauschs, der Wirksamkeit der unterschiedlichen Formen des
Informationsaustauschs sowie der statistischen Abdeckung der relevanten Kennzahlen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12953
19. Wahlperiode 03.09.2019
Zeitungsberichten zufolge haben andere EU-Mitgliedstaaten erfolgreiche
Gruppenersuchen zu Steuerpflichtigen mit versteckten Konten in der Schweiz
(z. B. Niederlande und Frankreich) und den USA (z. B. Finnland) gestellt
(www.handelszeitung.ch/invest/steuerflucht-wird-amerika-vom-jager-
zumgejagten bzw. www.justice.gov/opa/pr/court-authorizes-service-john-
doesummonses-seeking-information-about-finnish-residents-using). Aus
Deutschland sind bisher keine solche Ersuchen bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der spontane steuerliche Informationsaustausch zwischen
2014 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl der beim BZSt aus dem Ausland
eingehenden sowie an das Ausland ausgehenden Fälle nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich der steuerliche Informationsaustausch auf Ersuchen zwischen
2014 und 2018 entwickelt (bitte Anzahl der beim BZSt aus dem Ausland
eingehenden sowie an das Ausland ausgehenden Fälle nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
3. Welcher Anteil der ein- bzw. ausgehenden Ersuchen stand dabei jährlich im
Zusammenhang mit zuvor im Rahmen eines spontanen oder automatischen
Austauschs übermittelten Informationen?
4. Wie viele Gruppenersuchen wurden insgesamt seit 2013 über das BZSt
versandt (bitte nach Jahren und Zielland des Ersuchens aufschlüsseln sowie
nach Möglichkeit, ob die Anfragen mit zuvor im Rahmen des steuerlichen
Informationsaustauschs erhaltenen Informationen standen)?
5. Wie hat sich der Personalaufwuchs für die vier in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Kategorien (DAC 1 bis 4 und Entsprechungen) auf
Bundesebene bis zum 30. Juni 2019 entwickelt (bitte je Kategorie
zusätzlich geschaffene Planstellen und deren Besetzung sowie separat externe
Unterstützungskräfte aufführen)?
6. In welcher Form und in welchem Umfang werden in den vier Bereichen
externe Unterstützungskräfte herangezogen, und in welcher Funktion
kommen diese jeweils zum Einsatz (vgl. Ausschussdrucksache 19(7)–197)?
7. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung jeweils hinsichtlich
eines entsprechenden Personalaufwuchses zur Bearbeitung und
Auswertung von Daten der vier Kategorien auf Landesebene?
8. Wie erfolgt grundsätzlich bei eingehenden Meldungen beim BZSt die
Zuordnung sofern in den Daten keine Steuer-ID vorliegt?
DAC 1/EARL
9. Wie viele Datensätze wurden dem BZSt im Rahmen von DAC 1/EARL für
die Meldezeiträume 2014 bis 2018 (mit Ablauf der Meldefrist am 30. Juni)
jeweils zugeleitet?
10. Wie schlüsseln sich die eingegangenen DAC 1/EARL-Daten für die
Meldezeiträume 2014 bis 2018 nach den Einkommens- und
Vermögenskategorien entsprechend § 7 Absatz 1 des Amtshilferichtlinie-
Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) pro Jahr jeweils auf?
11. Welcher Anteil der eingehenden Datensätze konnte dabei jeweils pro Jahr
keinem Steuerzahler in Deutschland zugeordnet und daher durch das BZSt
nicht weitergeleitet werden (matching rate)?
12. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Finanzämtern in
Deutschland nicht entsprechend der Meilensteinplanung bis 30. Juni
2019 die Auswertungssoftware für DAC 1/EARL Daten zur Verfügung
gestellt wurde?
Wenn ja, wie viele und welche Bundesländer sind davon betroffen?
13. Wie viele Datensätze wurden durch das BZSt im Rahmen von DAC 1/
EARL für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 jeweils an EU-
Mitgliedstaaten geleitet?
14. Wie schlüsseln sich die an andere Staaten geleiteten DAC 1/EARL Daten
für die Meldezeiträume 2014 bis 2018 nach den Einkommens- und
Vermögenskategorien entsprechend § 7 Absatz 1 AmtshilfeRLUmsG pro Jahr
jeweils auf?
15. Gibt es Pläne bzw. konkrete Vorbereitungen, auch zu den noch fehlenden
Einkommens- und Vermögenskategorien Informationen auszutauschen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, welche Hindernisse stehen bisher einem solchen Austausch
entgegen (bitte pro Kategorie aufschlüsseln)?
FATCA
16. Daten zu wie vielen Konten wurden für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils
gemäß FATCA-Abkommen von Deutschland an die USA übermittelt (bitte
nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen
aufschlüsseln)?
17. In welcher Höhe wurden dabei für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils
insgesamt Kontostände bzw. -werte sowie Gesamtbruttoerträge von Deutschland
an die USA übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und
nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)?
18. Wie sind die Aussagen der Bundesregierung miteinander in Einklang zu
bringen, nach denen einerseits alle FATCA-Daten betreffend 2014 bis März
2019 an die Bundesländer weitergeleitet wurden (Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/10083) und andererseits die Daten für 2014 und
2015 technisch nicht verarbeitet werden konnten (Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 19/1438)?
19. Welche spezifischen Vertraulichkeitsvorschriften im FATCA-Abkommen
schließen eine Darstellung von statistischen Informationen zu von den
USA im Rahmen des FATCA-Abkommens an Deutschland übermittelten
Daten durch die Bundesregierung (ggf. als Verschlusssache) nach
Auffassung der Bundesregierung aus (vgl. Antwort zu Frage 23 auf
Bundestagsdrucksache 19/1438)?
20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsauffassung der
Vertraulichkeitsvorschriften, eine Genehmigung des Vertragspartners zur
Veröffentlichung von statistischen Informationen zu beantragen bzw. hat sie dies
bereits getan?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
21. Inwiefern, und warum hat sich die Interpretation der
Vertraulichkeitsvorschriften durch die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7211 verändert, in der
Angaben zu von den USA übermittelten Datensätzen gemacht wurden?
22. Daten zu wie vielen Konten wurden für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils
gemäß FATCA-Abkommen von den USA an Deutschland übermittelt (bitte
nach Jahren sowie natürlichen und nichtnatürlichen Personen
aufschlüsseln)?
23. In welcher Höhe wurden dabei für die Jahre 2013 bis 2018 jeweils
insgesamt Kontostände bzw. -werte sowie Gesamtbruttoerträge von den USA an
Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren sowie natürlichen und
nichtnatürlichen Personen aufschlüsseln)?
24. Welche konkreten Fortschritte wurden seit Unterzeichnung des FATCA-
Abkommens durch die „intensiven Gespräche mit den Vereinigten Staaten“
mit Blick auf das Erreichen eines äquivalenten Austauschniveaus
hinsichtlich gemeldeter Finanzdaten sowie wirtschaftlich Berechtigter erreicht (vgl.
Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/1438)?
25. Erfüllen die Vereinigten Staaten nach Auffassung der Bundesregierung das
Kriterium 1.1 bezüglich automatischem Informationsaustausch des
Kriterienkatalogs, welcher der EU-Liste über nicht-kooperative Jurisdiktionen in
Steuersachen zugrunde liegt (bitte begründen)?
26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung in Anbetracht von Schätzungen,
dass etwa aus der Schweiz große Vermögensmengen nach Inkrafttreten in
die USA verlagert wurden (www.handelszeitung.ch/invest/
steuerfluchtwird-amerika-vom-jager-zum-gejagten), das Risiko ein, dass deutsche
Steuerpflichtige über US-amerikanische Konstruktionen Steuern
hinterziehen?
Welche möglichen Umgehungsmöglichkeiten des Informationsaustauschs
sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
Sind der Bundesregierung hierzu bereits Fälle bekannt?
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung von Gruppenersuchen
(sogenannten John Doe Summons), um aus den USA Informationen zu
erhalten, die nicht Bestandteil der FATCA-Meldungen sind?
DAC 2/CRS
28. Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung über Vermögen vor, die
von in Deutschland Steuerpflichtigen außerhalb Deutschlands gehalten
werden (vgl. z. B. Schätzungen von Gabriel Zucman aus dem Jahr 2013,
nach denen für Deutschland etwa 527 Mrd. USD Vermögen offshore
gehalten würden http://gabriel-zucman.eu/files/AJZ2018.pdf)?
29. Wie lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung erklären, dass im
Rahmen des CRS-Austauschs für das Jahr 2017 mit 414,7 Mrd. Euro
nahezu genauso viele Erträge wie Kontostände mit 468 Mrd. Euro an das
BZSt gemeldet wurden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
19/10718)?
30. Welcher Teil des von der Bundesbank auf 8,4 Billionen Euro bezifferten
Auslandsvermögens fällt grundsätzlich nicht unter den steuerlichen
Informationsaustausch (www.bundesbank.de/resource/blob/770514/
7c71e88abbc6dce2f3ce4c2ce15ef1cc/mL/2018-12-deutsche-
auslandsposition-data.pdf)?
31. In wie vielen Datensätzen, und in welcher Höhe in Euro wurden für die
Jahre 2016 bis 2018 von anderen Staaten im Rahmen des CRS-Austauschs
Kontostände bzw. Erträge an Deutschland übermittelt (bitte nach Jahren
sowie nach Herkunftsländern der Daten aufschlüsseln)?
32. In wie vielen Datensätzen, und in welcher Höhe in Euro wurden für die
Jahre 2016 bis 2018 von Deutschland im Rahmen des CRS-Austauschs
Kontostände bzw. Erträge an andere Staaten übermittelt (bitte nach Jahren
sowie nach Ländern, an die Daten übermittelt wurden, aufschlüsseln)?
33. Welche spezifischen Vertraulichkeitsvorschriften schließen eine
länderspezifische statistische Darstellung der von Deutschland im Rahmen des
CRS übermittelten Daten (ggf. als Verschlusssache) nach Auffassung der
Bundesregierung aus (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/1438)?
34. In welcher Höhe haben deutsche Finanzinstitute nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen von CRS-Meldepflichten für die Jahre 2016
bis 2018 jeweils Kontostände bzw. Erträge von mutmaßlich im Ausland
Steuerpflichtigen an die Finanzverwaltung gemeldet (bitte nach Jahren und
Staaten und Territorien aufschlüsseln)?
35. Wie viele Prüfungen erfolgten bisher, und wie viele Bußgelder wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für Verstöße gegen die
Meldepflicht im Zusammenhang mit dem steuerlichen Informationsaustausch
nach § 28 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)
verhängt (bitte Anzahl der Fälle und Gesamtvolumen in Euro nach Jahren
aufschlüsseln)?
36. Hat Deutschland anderen Staaten im Zusammenhang mit Artikel 22 des
Multilateral Competent Authority Agreements das Recht auf Nutzung von
aus Deutschland im Rahmen des CRS übermittelten Steuerdaten zur
Bekämpfung von Korruption bzw. Geldwäsche eingeräumt (vgl.
www.taxjustice.net/2019/04/30/the-use-of-banking-information-to-
tacklecorruption-and-money-laundering-a-low-hanging-fruit-the-oecd-refuses-
toharvest/)?
Wenn ja, welchen Staaten?
Wenn nein, warum nicht?
37. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung bzw. die Finanzverwaltung aus
der Schlussfolgerung des OECD-Berichts zu sogenannten citizenship/
residence by investment-Programmen gezogen, nach der weltweit 25 und
innerhalb der EU vier solcher Programme möglicherweise hohe Risiken
für eine Umgehung des CRS erzeugen (www.oecd.org/tax/
automaticexchange/crs-implementation-and-assistance/residence-citizenship-
byinvestment/)?
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, die korrekte Meldung der Banken
aus Deutschland und aus dem Ausland zu kontrollieren?
Wenn ja, wie wird davon Gebrauch gemacht?
38. Wie viele unter die Meldepflicht der OECD fallende CRS
Vermeidungsstrategien und Offshore-Strukturen (www.oecd.org/tax/
automatic-exchange/publications/model-mandatory-disclosure-rules-
forcrs-avoidance-arrangements-and-opaque-offshore-structures.htm) wurden
deutschen Steuerbehörden bisher direkt gemeldet?
Wie viele solche Strategien und Strukturen erhielten die deutschen
Steuerbehörden von anderen Steuerbehörden?
Wie werden diese Meldungen in Deutschland verarbeitet?
39. Welche Überlegungen gibt es aktuell in der Bundesregierung und in
internationalen Arbeitsgruppen, in denen die Bundesregierung vertreten ist, den
automatischen Informationsaustausch weiterzuentwickeln – z. B. in dem
weitere Einkommens- und Vermögensarten wie Immobilien ergänzt werden
oder in dem über die Kontostände und Salden hinaus weitere
Informationen ausgetauscht werden?
DAC 3
40. Wie viele Steuervorbescheide oder Maßnahmen ähnlicher Art wurden
bisher im Rahmen von DAC 3 aus dem EU-Zentralverzeichnis an die
Bundesländer weitergeleitet (bitte nach Jahr und Bundesländern sowie nach
Herkunftsland der Vorbescheide aufschlüsseln)?
41. Wie viele Steuervorbescheide oder Maßnahmen ähnlicher Art wurden
bisher aus der deutschen Finanzverwaltung in das EU-Zentralverzeichnis
eingespeist (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
42. Wie bewerten die Finanzbehörden der Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung den Austausch von Steuervorbescheiden?
Welche Mehrergebnisse oder andere Vorteile für die Finanzverwaltung
konnten erzielt werden?
DAC 4/CbCR
43. Wie viele Unternehmen in Deutschland haben jeweils für die
Geschäftsjahre 2016 bis 2018 länderbezogene Berichte nach § 138a AO an das BZSt
übermittelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
44. Wie viele der länderbezogenen Berichte wurden für die Geschäftsjahre
2016 bis 2018 jeweils von inländischen Unternehmen, und wie viele von
einbezogenen inländischen Konzerngesellschaften abgegeben (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
45. Zu wie vielen Unternehmen hat das BZSt im Rahmen des automatischen
Informationsaustauschs für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 aus anderen
Staaten länderbezogene Berichte erhalten (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
46. Wie viele länderbezogene Berichte wurden für nach dem 1. Januar 2016
bzw. dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre jeweils spontan mit
den USA ausgetauscht (vgl. BMF-Schreiben vom 16. August und vom
17. Dezember 2018, bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie Sender/
Empfänger)?
47. In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen über ein Abkommen
mit den USA zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte, die
in dem in der Frage 46 erwähnten BMF-Schreiben angesprochen werden?
Wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss der Verhandlungen?
48. Welche statistischen Informationen sind der Bundesregierung hinsichtlich
der Anzahl an Verstößen bzw. verhängter Bußgelder im Zusammenhang
mit der Abgabe von länderbezogenen Berichten bekannt?
49. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nützlichkeit von
länderbezogenen Berichten für die Arbeit der Finanzverwaltung von Bund
und Ländern vor?
50. Wie viele Betriebsprüfungen wurden durch Finanzbehörden nach Kenntnis
der Bundesregierung auf Basis von Analysen empfangener
länderbezogener Berichte angestoßen?
Wie viele Mehreinnahmen wurden in diesem Zusammenhang generiert?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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