„Goldstone-Bericht“ über mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg
der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Harald Koch, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aufgrund der verheerenden Auswirkungen von Zerstörung und Gewalt bei der Gaza-Offensive „Gegossenes Blei“ vom 27. Dezember 2008 bis 18. Januar 2009 wurde international der Ruf nach unabhängigen Untersuchungen über mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit laut.
Im Januar 2009 beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, eine Untersuchungskommission nach Israel und in die palästinensischen Gebiete zu entsenden. Diese wurde am 3. April 2009 durch den Vorsitzenden des Menschenrechtsrates gegründet. Am 29. September 2009 hat der Leiter der Untersuchungskommission, Richard Goldstone, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen 575-seitigen Bericht über mutmaßliche israelische und palästinensische Kriegsverbrechen im Kontext der Kriegshandlungen vorgelegt.
In Resolution A/64/10 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 5. November 2009 wurde der „Goldstone-Bericht“ bestätigt. Die Resolution wurde mit 114 gegen 18 Stimmen und 44 Enthaltungen angenommen.
Deutschland hat gegen die Resolution gestimmt.
Die israelische Regierung und die palästinensische Vertretung wurden in dem Bericht der Kommission aufgefordert, binnen sechs Monaten unabhängige Untersuchungskommissionen einzurichten, die die Vorwürfe untersuchen sollten. Nach drei Monaten, Ende Januar 2010, sollten Berichte über den Stand der Untersuchungen an die Vereinten Nationen geleitet werden. Ende Januar 2010 übergab die israelische Regierung einen 45-seitigen Bericht über armee-interne Untersuchungen. Von der Hamas wurde Anfang Februar 2010 ein 81-seitiger Bericht an die Vereinten Nationen übergeben. Vom Ständigen Beobachter der palästinensischen Gebiete bei den Vereinten Nationen wurde ein Schreiben von Premierminister Salam Fayyad übermittelt, in dem die Einrichtung einer Untersuchungskommission im Westjordanland angekündigt wurde. Weder der israelische noch der palästinensische Bericht entsprachen nach Aussagen von internationalen Menschenrechtsorganisationen den Forderungen des „Goldstone-Berichtes“ nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen.
Am 26. Februar 2010 wurde die neue Resolution A/64/L/48 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit 98 gegen 7 Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Resolution bekräftigte die Forderungen der Resolution 10/64 nach unabhängigen Untersuchungen in Israel und den palästinensischen Gebieten. Der Generalsekretär wurde aufgefordert, der Generalversammlung innerhalb von fünf Monaten über die Erfüllung der Resolution zu berichten und weiteres Handeln zu erwägen, wenn nötig, durch die einschlägigen Organe und Gremien der Vereinten Nationen, inklusive des Weltsicherheitsrates.
In der Resolution des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 wurden die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zum „Goldstone-Bericht“ bestätigt und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, dafür einzutreten, dass die Empfehlungen des „Goldstone-Berichtes“ umgesetzt werden.
Internationale, israelische und palästinensische Menschenrechtsorganisationen appellieren nach wie vor eindringlich an die internationale Gemeinschaft, sich für eine adäquate Untersuchung der Vorwürfe einzusetzen. Dies sei den zivilen Opfern geschuldet, aber auch notwendig, um weiteren Aggressionen vorzubeugen und einem Klima der Straflosigkeit in der Region entgegenzuwirken. Israelische Menschenrechtsorganisationen betonen darüber hinaus das Recht und die Pflicht der israelischen Gesellschaft, zu erfahren, welche Kriege zu welchen Regeln in ihrem Namen geführt werden.
Im Falle, dass Israel und die palästinensische Seite keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten, die seinen Vorgaben genügen, verweist der „Goldstone-Bericht“ auf das Weltrechtsprinzip. Danach könnten Strafverfolger, vor allem aus Europa, den Bericht als Grundlage für die Eröffnung von Strafverfahren nach den jeweiligen eigenen Gesetzen benutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung der Resolution 64/10?
Wie begründet die Bundesregierung ihr verändertes Abstimmungsverhalten bei der Resolution A/64/L/48, in der die Resolution 10/64 bestätigt wird und in den Nummern 2 und 3 die israelische Regierung und die palästinensische Seite aufgefordert werden, gemäß den Vorgaben des „Goldstone-Berichtes“, unabhängige, glaubwürdige, internationalen Standards entsprechende Untersuchungen, durchzuführen?
Wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Vorwürfe der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich untersucht werden, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen sowie weiteren Aggressionen und einem Klima der Straflosigkeit in der Region entgegenzuwirken?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen unter der Leitung von Richard Goldstone ihr Mandat überschritten hat?
Wenn ja, was wäre nach Auffassung der Bundesregierung ihr Mandat gewesen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der „Goldstone-Bericht“ tendenziös ist?
Wenn ja, wie begründet und belegt sie ihre Auffassung?
Genügt nach Auffassung der Bundesregierung der bisherige Bericht der israelischen Regierung über armee-interne Ermittlungen den Forderungen des „Goldstone-Berichtes“ nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen?
a) Wenn ja, wie wird diese Auffassung von der Bundesregierung begründet?
b) Wenn nein, welche diplomatischen Maßnahmen will die Bundesregierung gegenüber Israel in bilateralen Beziehungen sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU ergreifen, um den Forderungen des „Goldstone-Berichtes“ Nachdruck zu verleihen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den bzw. die Berichte der palästinensischen Seite vor, und wie ist der dortige Stand der Untersuchungen?
a) Erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die ihr bekannten palästinensischen Berichte die Forderungen des „Goldstone-Berichtes“?
b) Wenn nein, welche diplomatischen Initiativen will die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der palästinensischen Seite in bilateralen Beziehungen sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU ergreifen, um den Forderungen des „Goldstone-Berichtes“ nach unabhängigen, unparteilichen, transparenten und effektiven Untersuchungen auf palästinensischer Seite Nachdruck zu verleihen?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung sich auf bilateraler Ebene bereits für unabhängige Untersuchungen in Israel und den palästinensischen Gebieten einsetzt?
Wenn ja, warum unterstützt sie die Forderung nach unabhängigen Untersuchungen nicht im Rahmen der Vereinten Nationen, die durch solch eine Umgehung entwertet würden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Empfehlung des „Goldstone-Berichtes“ an den Weltsicherheitsrat, ein unabhängiges Expertengremium einzuberufen, um die israelischen und palästinensischen Untersuchungen zu kontrollieren?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung es bevorzugt hätte, dass der „Goldstone-Bericht“ nur vom Menschenrechtsrat behandelt worden wäre und die einschlägigen Resolutionen keine Verweisung an den Weltsicherheitsrat enthalten hätten?
a) Wenn ja, warum?
b) Welche Konsequenzen hätte dies nach Auffassung der Bundesregierung für die Chancen auf strafrechtliche Verfolgung nach sich gezogen?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung für eine strafrechtliche Verfolgung im Falle, dass sich die israelische und palästinensische Seite weigern, unabhängige Untersuchungen durchzuführen
a) in den europäischen Nationalstaaten nach dem Weltrechtsprinzip,
b) durch Verweisung des Weltsicherheitsrates an den Internationalen Strafgerichtshof,
c) durch direkte Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofes durch die palästinensische Vertretung nach Artikel 12 Absatz 3 des Rom-Statuts?
Wie entwickelt sich nach Informationen der Bundesregierung derzeit die öffentliche Meinung in Israel bezüglich der Durchführung von unabhängigen Untersuchungen entsprechend den Forderungen des „Goldstone Berichtes“, und wie bewertet sie die diesbezüglichen Stellungnahmen von Regierungsmitgliedern und Inhabern öffentlicher Ämter?
Wie beurteilt die Bundesregierung aktuelle Meinungsumfragen in Israel bezüglich der Glaubwürdigkeit der Aussagen von Soldaten und Soldatinnen während der Offensive „Gegossenes Blei“?
Wie bewertet die Bundesrepublik Deutschland die Chancen auf Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen, wenn die Vorwürfe der Kriegsverbrechen nicht strafrechtlich untersucht werden?