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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Asylpolitische Lage in Tschetschenien

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1305109.09.2019

Asylpolitische Lage in Tschetschenien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Asylpolitische Lage in Tschetschenien Die russische Teilrepublik Tschetschenien wird seit 2007 autoritär durch Ramsan Kadyrow regiert. Nach Auskunft diverser Menschenrechtsorganisationen finden dort schwere Menschenrechtsverletzungen statt, die regelmäßig straflos bleiben. Die russische Verfassung und die russischen Gesetze werden durch die tschetschenischen Behörden kaum befolgt, da sie gegenüber Anordnungen und Befehlen des Präsidenten wertlos sind (www.fluechtlingshilfe.ch/assets/ herkunftslaender/europa/russland/160513-rus-menschenrechte.pdf). Der Europarat prangerte im März 2019 Fälle von Folter in tschetschenischen Gefängnissen an. In seinem Bericht ist von Elektroschocks, Schlägen, gezielten Verbrennungen und anderen Misshandlungen die Rede. Folter werde insbesondere in den ersten Tagen nach der Verhaftung eingesetzt, um Geständnisse oder Informationen zu erpressen (www.dw.com/de/europarat-prangert-folter- intschetschenien-an/a-47860983-0). Immer wieder kommt es auch zu Entführungen, außergerichtlichen Tötungen und Mordanschlägen durch Behörden und lokale Milizen. Sie zielen auf Kritiker von Ramsan Kadyrow, Mitglieder der Opposition und vermeintliche islamistische Aufständische. Laut einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wurden in Tschetschenien 2016 bis zu 20.000 Menschen vermisst (www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/europa/ russland/160513-rus-menschenrechte.pdf). Seit dem Frühjahr 2017 mehren sich auch in deutschen Medien Berichte, dass in Tschetschenien Angehörige sexueller Minderheiten verfolgt, in Lagern inhaftiert, gefoltert und ermordet werden; im Dezember 2018 begann eine neue Verfolgungswelle (www.queer.de/ detail.php?article_id=32737, Bundestagsdrucksache 19/9678). Nach außen rechtfertigt Ramsan Kadyrow sein Gewaltregime mit der Notwendigkeit, islamistischen Terrorismus zu bekämpfen. Dass diese Erzählung in Deutschland offenbar vorbehaltlos geglaubt wird, zeigt sich darin, dass tschetschenische Geflüchtete auch in der Berichterstattung deutscher Medien überwiegend nicht mit Flucht vor staatlicher Verfolgung, sondern mit Gewalt, organisierter Kriminalität und Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden. Sie hätten Schwierigkeiten, sich in den Alltag deutscher Asylunterkünfte einzufügen und würden durch Gewalt und religiösen Fanatismus auffallen, berichtete etwa der „Focus“ im Herbst 2017 (www.focus.de/politik/experten/osthold/ ungeloestes-islamismus-problem-tschetschenen-haben-brandenburgs- islamistische-szene-uebernommen_id_7776597.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13051 19. Wahlperiode 09.09.2019 Für Geflüchtete aus Tschetschenien hat dies direkte Auswirkungen auf ihren Alltag. In der Schule, am Arbeitsplatz und in Behörden werden sie als vermeintliche Islamisten stigmatisiert (www.akweb.de/ak_s/ak645/12.htm). Nach Kenntnis der Fragesteller spielt diese Diskriminierung auch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Rolle. So kommt es vor, dass die Behörde durch Folter oder andere schwerwiegende Gewalterfahrungen verursachte und von Ärzten und Therapeuten bestätigte traumatische Erkrankungen nicht angemessen einordne oder entsprechende medizinische und psychologische Stellungnahmen infrage stelle. Hinweise auf sexualisierte Folter wurden teilweise als unglaubwürdig abgetan. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele tschetschenische Volkszugehörige stellten in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 einen Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren differenzieren)? a) Wie verteilen sich diese Asylanträge auf die Bundesländer? b) Wie viele der tschetschenischen Asylsuchenden waren Frauen? c) Wie viele der tschetschenischen Asylsuchenden waren minderjährig (bitte jeweils nach Jahren differenziert darstellen)?  2. Welche Fluchtgründe werden aktuell von tschetschenischen Asylsuchenden vorgetragen (soweit keine statistische Übersicht existiert, bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14795 kursorisch auflisten)? Welche Rolle spielt dabei die Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung?  3. Wie wurden die Asylanträge tschetschenischer Asylsuchender in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 beschieden (bitte nach Jahren sowie zwischen Asylberechtigung, GFK-Status – GFK = Genfer Flüchtlingskonvention –, subsidiärem Schutzstatus, nationalem Abschiebungsschutz, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Entscheidungen im Dublin-Verfahren, sonstige Verfahrenserledigungen differenzieren)? Wie hoch waren in den genannten Jahren jeweils die bereinigte und die unbereinigte Schutzquote für tschetschenische Asylsuchende?  4. Wie vielen tschetschenischen Asylsuchenden wurde in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot durch die Gerichte zugesprochen (bitte nach Jahren differenzieren)?  5. Wie lange war die durchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden bis zu einer behördlichen Entscheidung in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Jahren differenzieren)?  6. Wie lange war die durchschnittliche Asylverfahrensdauer bei tschetschenischen Asylsuchenden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend) in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Jahren differenzieren)?  7. Wie viele russische Staatsangehörige wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele von ihnen waren tschetschenische Volkszugehörige (bitte nach Jahren differenzieren)? Wie viele russische Staatsangehörige wurden in den genannten Jahren im Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt, und wie viele von ihnen waren tschetschenische Volkszugehörige (bitte nach Jahren und den zehn wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?  8. Wie viele Sammelabschiebungen von der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte einzeln mit Datum und der Zahl der Abgeschobenen aufführen und nach Möglichkeit angeben, wie viele Tschetschenen davon jeweils betroffen waren)?  9. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 Absprachen zwischen dem BAMF und den Ländern und möglicherweise weiteren Behörden (etwa der Bundespolizei), um vermeintliche tschetschenische „Problemfamilien“ schneller abschieben zu können (www.akweb.de/ak_s/ ak645/12.htm), und was beinhalten diese? 10. Wie viele tschetschenische Geflüchtete halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland auf, und wie verteilen diese sich auf die Bundesländer? 11. Was ist der Bundesregierung über die Situation tschetschenischer Asylsuchender in Polen bekannt (bitte möglichst genaue Angaben zu Bedingungen der Unterbringung, Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt machen)? Inwieweit haben traumatisierte tschetschenische Geflüchtete (bitte zwischen anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden während des Asylverfahrens differenzieren) in Polen Zugang zu psychologischer Betreuung und Behandlung? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die Menschenrechtslage in Tschetschenien? 13. Was ist der Bundesregierung über physische Misshandlungen und Folter gegenüber Inhaftierten durch tschetschenische Sicherheitskräfte und Strafverfolgungsbehörden bekannt? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Folter in Tschetschenien? 14. Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von Traumatisierungen durch Misshandlungen und Folter unter tschetschenischen Asylsuchenden bekannt? Wie viele tschetschenische Asylsuchende haben in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in ihrem Asylverfahren eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) geltend gemacht (bitte nach Jahren differenzieren)? 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das BAMF mitunter nach Ansicht der Fragesteller glaubwürdige, von Ärzten und Therapeuten bestätigte Verfolgungsgeschichten und durch Folter und andere schwerwiegende Gewalterfahrungen verursachte traumatische Erkrankungen tschetschenischer Geflüchteter ignoriert und entsprechende psychologische oder medizinische Gutachten infrage stellt (siehe Vorbemerkung)? 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu angemessenen und kostenlosen medizinischen und/oder psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten für abgeschobene Geflüchtete tschetschenischer Volkszugehörigkeit mit psychischen Erkrankungen infolge von Entführung und Folter in Tschetschenien oder in der übrigen Russischen Föderation? Auf welchen Quellen basiert die Einschätzung der Bundesregierung ,und inwiefern wurden sie von unabhängigen Experten evaluiert? 17. Was ist der Bundesregierung über Festnahmen, Inhaftierungen und die Verschleppung von abgeschobenen Tschetschenen durch tschetschenische Sicherheitsbehörden bekannt? 18. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung in anderen Landesteilen der Russischen Föderation eine sogenannte inländische Fluchtalternative für Tschetschenen, die durch Ramsan Kadyrow und seine Sicherheitskräfte verfolgt werden, und welche Landesteile sind dies ggf.? 19. Was ist der Bundesregierung über Bedrohungen tschetschenischer Oppositioneller durch Spitzel und Anhänger des Kadyrow-Regimes in Deutschland bekannt (www.akweb.de/ak_s/ak645/12.htm)? 20. Wie viele russische Staatsangehörige werden von den deutschen Sicherheitsbehörden als islamistische „Gefährder“ eingestuft, und wie viele von ihnen sind anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylsuchende oder befinden sich aktuell im Asylverfahren? Wie viele tschetschenische Volkszugehörige sind darunter? 21. Welche Formen des Informationsaustauschs oder der Zusammenarbeit bestehen zwischen deutschen und russischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten in Bezug auf Geflüchtete aus Tschetschenien, die der Unterstützung islamistischer Gruppen verdächtigt werden? a) Zu wie vielen Personen haben russische an deutsche Sicherheitsbehörden bzw. deutsche an russische Sicherheitsbehörden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Daten übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Inwieweit waren Hinweise des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB Anlass für Großrazzien oder Ermittlungen gegen in der Bundesrepublik Deutschland lebende Tschetschenen (www.deutschlandfunkkultur.de/ inkadyrows-schatten- pdf.media.18a01edbeb85c5ad8d81e8f498918ede.pdf)? 22. Wie viele Auslieferungsersuchen hat Russland in den Jahren 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 an deutsche Behörden gestellt? a) Wie viele von ihnen wurden bewilligt, wie viele vollzogen, und welche Delikte wurden den Betroffenen zur Last gelegt? b) Wie viele dieser Auslieferungsersuchen betrafen jeweils Tschetschenen (bitte zwischen bewilligten und nichtbewilligten sowie vollzogenen und nichtvollzogenen Ersuchen differenzieren und angeben, welche Delikte den Betroffenen jeweils zur Last gelegt wurden)? Berlin, den 8. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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