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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Asylpolitische Lage in Tschetschenien
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1305109.09.2019
Asylpolitische Lage in Tschetschenien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau,
Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Asylpolitische Lage in Tschetschenien
Die russische Teilrepublik Tschetschenien wird seit 2007 autoritär durch
Ramsan Kadyrow regiert. Nach Auskunft diverser Menschenrechtsorganisationen
finden dort schwere Menschenrechtsverletzungen statt, die regelmäßig straflos
bleiben. Die russische Verfassung und die russischen Gesetze werden durch die
tschetschenischen Behörden kaum befolgt, da sie gegenüber Anordnungen und
Befehlen des Präsidenten wertlos sind (www.fluechtlingshilfe.ch/assets/
herkunftslaender/europa/russland/160513-rus-menschenrechte.pdf).
Der Europarat prangerte im März 2019 Fälle von Folter in tschetschenischen
Gefängnissen an. In seinem Bericht ist von Elektroschocks, Schlägen, gezielten
Verbrennungen und anderen Misshandlungen die Rede. Folter werde
insbesondere in den ersten Tagen nach der Verhaftung eingesetzt, um Geständnisse oder
Informationen zu erpressen (www.dw.com/de/europarat-prangert-folter-
intschetschenien-an/a-47860983-0). Immer wieder kommt es auch zu
Entführungen, außergerichtlichen Tötungen und Mordanschlägen durch Behörden und
lokale Milizen. Sie zielen auf Kritiker von Ramsan Kadyrow, Mitglieder der
Opposition und vermeintliche islamistische Aufständische. Laut einem Bericht der
Schweizerischen Flüchtlingshilfe wurden in Tschetschenien 2016 bis zu 20.000
Menschen vermisst (www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/europa/
russland/160513-rus-menschenrechte.pdf). Seit dem Frühjahr 2017 mehren sich
auch in deutschen Medien Berichte, dass in Tschetschenien Angehörige
sexueller Minderheiten verfolgt, in Lagern inhaftiert, gefoltert und ermordet werden;
im Dezember 2018 begann eine neue Verfolgungswelle (www.queer.de/
detail.php?article_id=32737, Bundestagsdrucksache 19/9678).
Nach außen rechtfertigt Ramsan Kadyrow sein Gewaltregime mit der
Notwendigkeit, islamistischen Terrorismus zu bekämpfen. Dass diese Erzählung in
Deutschland offenbar vorbehaltlos geglaubt wird, zeigt sich darin, dass
tschetschenische Geflüchtete auch in der Berichterstattung deutscher Medien
überwiegend nicht mit Flucht vor staatlicher Verfolgung, sondern mit Gewalt,
organisierter Kriminalität und Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden. Sie
hätten Schwierigkeiten, sich in den Alltag deutscher Asylunterkünfte
einzufügen und würden durch Gewalt und religiösen Fanatismus auffallen, berichtete
etwa der „Focus“ im Herbst 2017 (www.focus.de/politik/experten/osthold/
ungeloestes-islamismus-problem-tschetschenen-haben-brandenburgs-
islamistische-szene-uebernommen_id_7776597.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13051
19. Wahlperiode 09.09.2019
Für Geflüchtete aus Tschetschenien hat dies direkte Auswirkungen auf ihren
Alltag. In der Schule, am Arbeitsplatz und in Behörden werden sie als
vermeintliche Islamisten stigmatisiert (www.akweb.de/ak_s/ak645/12.htm). Nach
Kenntnis der Fragesteller spielt diese Diskriminierung auch im Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Rolle. So kommt es vor, dass die
Behörde durch Folter oder andere schwerwiegende Gewalterfahrungen
verursachte und von Ärzten und Therapeuten bestätigte traumatische Erkrankungen nicht
angemessen einordne oder entsprechende medizinische und psychologische
Stellungnahmen infrage stelle. Hinweise auf sexualisierte Folter wurden
teilweise als unglaubwürdig abgetan.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele tschetschenische Volkszugehörige stellten in den Jahren 2014,
2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 einen Asylantrag in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren differenzieren)?
a) Wie verteilen sich diese Asylanträge auf die Bundesländer?
b) Wie viele der tschetschenischen Asylsuchenden waren Frauen?
c) Wie viele der tschetschenischen Asylsuchenden waren minderjährig
(bitte jeweils nach Jahren differenziert darstellen)?
2. Welche Fluchtgründe werden aktuell von tschetschenischen Asylsuchenden
vorgetragen (soweit keine statistische Übersicht existiert, bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/14795 kursorisch auflisten)?
Welche Rolle spielt dabei die Verfolgung wegen der sexuellen
Orientierung?
3. Wie wurden die Asylanträge tschetschenischer Asylsuchender in den
Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 beschieden
(bitte nach Jahren sowie zwischen Asylberechtigung, GFK-Status – GFK =
Genfer Flüchtlingskonvention –, subsidiärem Schutzstatus, nationalem
Abschiebungsschutz, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet,
Entscheidungen im Dublin-Verfahren, sonstige Verfahrenserledigungen
differenzieren)?
Wie hoch waren in den genannten Jahren jeweils die bereinigte und die
unbereinigte Schutzquote für tschetschenische Asylsuchende?
4. Wie vielen tschetschenischen Asylsuchenden wurde in den Jahren 2014,
2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 ein Schutzstatus oder
ein Abschiebungsverbot durch die Gerichte zugesprochen (bitte nach
Jahren differenzieren)?
5. Wie lange war die durchschnittliche Asylverfahrensdauer bei
tschetschenischen Asylsuchenden bis zu einer behördlichen Entscheidung in den Jahren
2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach
Jahren differenzieren)?
6. Wie lange war die durchschnittliche Asylverfahrensdauer bei
tschetschenischen Asylsuchenden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h.
inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend) in den Jahren 2014,
2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Jahren
differenzieren)?
7. Wie viele russische Staatsangehörige wurden in den Jahren 2014, 2015,
2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in ihr Herkunftsland
abgeschoben, und wie viele von ihnen waren tschetschenische Volkszugehörige
(bitte nach Jahren differenzieren)?
Wie viele russische Staatsangehörige wurden in den genannten Jahren im
Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt, und wie viele
von ihnen waren tschetschenische Volkszugehörige (bitte nach Jahren und
den zehn wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?
8. Wie viele Sammelabschiebungen von der Bundesrepublik Deutschland in
die Russische Föderation gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017,
2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte einzeln mit Datum und der Zahl
der Abgeschobenen aufführen und nach Möglichkeit angeben, wie viele
Tschetschenen davon jeweils betroffen waren)?
9. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014
Absprachen zwischen dem BAMF und den Ländern und möglicherweise weiteren
Behörden (etwa der Bundespolizei), um vermeintliche tschetschenische
„Problemfamilien“ schneller abschieben zu können (www.akweb.de/ak_s/
ak645/12.htm), und was beinhalten diese?
10. Wie viele tschetschenische Geflüchtete halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung momentan insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland
auf, und wie verteilen diese sich auf die Bundesländer?
11. Was ist der Bundesregierung über die Situation tschetschenischer
Asylsuchender in Polen bekannt (bitte möglichst genaue Angaben zu
Bedingungen der Unterbringung, Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer
Versorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt machen)?
Inwieweit haben traumatisierte tschetschenische Geflüchtete (bitte
zwischen anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden während des
Asylverfahrens differenzieren) in Polen Zugang zu psychologischer Betreuung und
Behandlung?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die
Menschenrechtslage in Tschetschenien?
13. Was ist der Bundesregierung über physische Misshandlungen und Folter
gegenüber Inhaftierten durch tschetschenische Sicherheitskräfte und
Strafverfolgungsbehörden bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sexualisierte Folter in
Tschetschenien?
14. Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß von Traumatisierungen durch
Misshandlungen und Folter unter tschetschenischen Asylsuchenden
bekannt?
Wie viele tschetschenische Asylsuchende haben in den Jahren 2014, 2015,
2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in ihrem Asylverfahren eine
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) geltend gemacht (bitte nach
Jahren differenzieren)?
15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das BAMF mitunter
nach Ansicht der Fragesteller glaubwürdige, von Ärzten und Therapeuten
bestätigte Verfolgungsgeschichten und durch Folter und andere
schwerwiegende Gewalterfahrungen verursachte traumatische Erkrankungen
tschetschenischer Geflüchteter ignoriert und entsprechende psychologische oder
medizinische Gutachten infrage stellt (siehe Vorbemerkung)?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu
angemessenen und kostenlosen medizinischen und/oder psychotherapeutischen
Behandlungsmöglichkeiten für abgeschobene Geflüchtete tschetschenischer
Volkszugehörigkeit mit psychischen Erkrankungen infolge von Entführung
und Folter in Tschetschenien oder in der übrigen Russischen Föderation?
Auf welchen Quellen basiert die Einschätzung der Bundesregierung ,und
inwiefern wurden sie von unabhängigen Experten evaluiert?
17. Was ist der Bundesregierung über Festnahmen, Inhaftierungen und die
Verschleppung von abgeschobenen Tschetschenen durch tschetschenische
Sicherheitsbehörden bekannt?
18. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung in anderen Landesteilen
der Russischen Föderation eine sogenannte inländische Fluchtalternative
für Tschetschenen, die durch Ramsan Kadyrow und seine Sicherheitskräfte
verfolgt werden, und welche Landesteile sind dies ggf.?
19. Was ist der Bundesregierung über Bedrohungen tschetschenischer
Oppositioneller durch Spitzel und Anhänger des Kadyrow-Regimes in
Deutschland bekannt (www.akweb.de/ak_s/ak645/12.htm)?
20. Wie viele russische Staatsangehörige werden von den deutschen
Sicherheitsbehörden als islamistische „Gefährder“ eingestuft, und wie viele von
ihnen sind anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylsuchende oder befinden
sich aktuell im Asylverfahren?
Wie viele tschetschenische Volkszugehörige sind darunter?
21. Welche Formen des Informationsaustauschs oder der Zusammenarbeit
bestehen zwischen deutschen und russischen Sicherheitsbehörden und
Nachrichtendiensten in Bezug auf Geflüchtete aus Tschetschenien, die der
Unterstützung islamistischer Gruppen verdächtigt werden?
a) Zu wie vielen Personen haben russische an deutsche
Sicherheitsbehörden bzw. deutsche an russische Sicherheitsbehörden in den Jahren 2017,
2018 und 2019 Daten übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Inwieweit waren Hinweise des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB
Anlass für Großrazzien oder Ermittlungen gegen in der Bundesrepublik
Deutschland lebende Tschetschenen (www.deutschlandfunkkultur.de/
inkadyrows-schatten-
pdf.media.18a01edbeb85c5ad8d81e8f498918ede.pdf)?
22. Wie viele Auslieferungsersuchen hat Russland in den Jahren 2017, 2018
und im bisherigen Jahr 2019 an deutsche Behörden gestellt?
a) Wie viele von ihnen wurden bewilligt, wie viele vollzogen, und welche
Delikte wurden den Betroffenen zur Last gelegt?
b) Wie viele dieser Auslieferungsersuchen betrafen jeweils Tschetschenen
(bitte zwischen bewilligten und nichtbewilligten sowie vollzogenen und
nichtvollzogenen Ersuchen differenzieren und angeben, welche Delikte
den Betroffenen jeweils zur Last gelegt wurden)?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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