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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen der höheren Kfz-Besteuerung durch Einführung des WLTP-Verfahrens für Neuzulassungen
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
25.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1303809.09.2019
Auswirkungen der höheren Kfz-Besteuerung durch Einführung des WLTP-Verfahrens für Neuzulassungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung,
Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz
Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Auswirkungen der höheren Kfz-Besteuerung durch Einführung des
WLTP-Verfahrens für Neuzulassungen
Seit dem 1. September 2018 sind die Messungen und Angaben über den
Verbrauch durch Kfz durch ein neues Verfahren realistischer geworden.
Gleichzeitig hat sich allerdings die Steuerlast sowohl für Fahrzeuge, die die gleichen
Emissionen und Verbrauchswerte aufweisen, aufgrund der neuen
Messergebnisse und obwohl sich real nichts verändert hat, teils deutlich erhöht.
Durch die Umstellung der Messverfahren zur Bestimmung von Emission und
Verbrauch vom Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf den WLTP-
Testzyklus (WLTP = Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
sind nach Ansicht der Fragesteller die Prüfbedingungen und damit die
Testergebnisse für Kfz realistischer geworden. Höhere
Durchschnittsgeschwindigkeiten, unterschiedliche Außentemperaturen und wechselnde Fahrprofile
gewährleisten wirklichkeitsnahe Ergebnisse. Aus dem neuen Testzyklus resultieren
daher in der Regel höhere Emissions- und Verbrauchswerte als bei den
vorherigen Tests nach NEFZ.
Da die Kfz-Steuer sich seit Juli 2009 auch an den CO2-Emissionen bemisst,
und Messungen nach dem WLTP-Testzyklus höhere Messwerte ergeben, steigt
die steuerliche Belastung für viele Fahrzeughalter. Laut dem ADAC kommt es
zu, teils deutlichen, Zusatzbelastungen bei Fahrzeugen, die nach dem Stichtag
1. September 2019 neu zugelassen wurden (www.adac.de/_mmm/pdf/
TO27339%20-%20Tabelle%20Internet%20_326388.pdf). Das ARD-
Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ berichtet sogar von Fahrzeugen mit über
240 Prozent höheren Kfz-Steuern als vergleichbare Fahrzeugmodelle
(www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/kfz-steuer-
video-100.html). Trotz der Aussage der Bundesregierung im aktuellen
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Wir werden die Steuerbelastung der
Bürger nicht erhöhen.“, ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller durch die
De-facto Erhöhung der Kfz-Steuer eine Mehrbelastung der Bürger und
deutliche Mehreinnahmen für die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13038
19. Wahlperiode 09.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Kfz-Steuer jeweils in den Jahren
2017 und 2018?
2. Um wie viel höher waren die Einnahmen durch die Kfz-Steuer im Jahr
2018 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Einführung des
WLTP-Verfahrens für Neuzulassungen (bitte prozentual sowie in absoluten
Zahlen angegeben)?
3. Mit welchen Mehreinnahmen bzw. welcher Einnahmedifferenz im
Verhältnis zu einer Fortführung des NEFZ-Verfahrens rechnet die
Bundesregierung durch die Einführung des WLTP-Verfahrens bei der Kfz-Steuer im
Jahr 2019 sowie jeweils innerhalb der folgenden zehn Jahre (bitte nach
Jahren sowie prozentual, wie auch in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
4. Wie hoch war der Anteil der Einnahmen der Kfz-Steuer, der jeweils in den
Jahren 2017 und 2018 in den Einzelplan 12 (Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI) des Bundeshaushaltes floss?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zu entrichtende Kfz-
Steuer prozentual in den verschiedenen Fahrzeugklassen
(Personenkraftwagen – Pkw – nach Segmenten und Modellreihen laut Kraftfahrt-Bundesamt
– KBA) seit dem Stichtag 1. September 2018 entwickelt (bitte nach
Segmenten und Modellreihen laut KBA aufschlüsseln)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der spezifische Kfz-
Steuersatz für die zehn am häufigsten zugelassenen Fahrzeugmodelle in
den jeweiligen Fahrzeugklassen (Personenkraftwagen nach Segmenten und
Modellreihen laut KBA) nach Einführung des WLTP-Verfahrens für
Zulassungen prozentual sowie in absoluten Zahlen entwickelt (bitte nach den
Kfz-Steuersätzen vor und nach dem 1. September 2018 aufschlüsseln)?
7. Sind die Berechnungen des ADAC in Bezug auf die höhere Kfz-Steuer
aufgrund des WLTP-Verfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend?
8. Was ist die höchste der Bundesregierung bekannte Teuerungsrate bei der
Kfz-Steuer durch die Einführung des WLTP-Verfahrens?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die sozialen Auswirkungen der
teilweise deutlich gestiegenen finanziellen Belastung durch die Kfz-Steuer
aufgrund des WLTP-Verfahrens?
10. Welche Maßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um die
erhöhte Belastung von Fahrzeughaltern durch die Kfz-Steuer aufgrund der
Einführung des WLTP-Verfahrens zu kompensieren?
11. Plant die Bundesregierung, die, aufgrund des WLTP-Verfahrens, erhöhte
Kfz-Steuer vollständig oder in Teilen für betroffene Fahrzeughalter zu
kompensieren, und wenn ja, wie?
12. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung, Änderung oder Anpassung der
Kfz-Steuer im Hinblick auf die Reduktion der CO2-Emissionen im Pkw-
Bereich, und wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und wie weit
sind Überlegungen oder Umsetzung bisher gediehen (bitte nach allen
geplanten oder in der Umsetzung befindlichen Erhöhungen, Änderungen und
Anpassungen der Kfz-Steuer auflisten)?
13. Welche der 53 Maßnahmen des Pakets für den Klimaschutz des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-der-verkehrspolitik.html)
betreffen die Kfz-Steuer oder eine andere Steuer, die Pkw-Halter betrifft,
und welche Kosten würden Kfz-Haltern in der Bundesrepublik
Deutschland dadurch entstehen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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