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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

26.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1307610.09.2019

Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China Die Demokratische Republik Kongo verfügt über außerordentlich reiche Rohstoffvorkommen und exportiert in großem Maßstab etwa Kupfer und Nickel. Hauptstandbein der kongolesischen Wirtschaft ist jedoch der Abbau und Export von Kobalt, welches eine elementare Ressource bei der Herstellung von Akkumulatoren ist. Im Zuge der verstärkten globalen Nachfrage nach E-Mobilität ist der Kobaltweltmarktpreis in den vergangenen Jahren stark angestiegen, zwischen 2016 und 2018 etwa hat er sich vervierfacht. Rund zwei Drittel des weltweit verarbeiteten Kobalts stammen aus der Demokratischen Republik Kongo (www.fr.de/wirtschaft/schmutziges-kobalt-kongo-10972972.html). Dennoch zählt die Demokratische Republik Kongo zu den ärmsten Ländern der Welt. In der Weltrangliste des Human Development Index nimmt das Land den 176. von 189 Rängen ein (http://hdr.undp.org/en/composite/HDI). Mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von lediglich 800 US-Dollar jährlich und einem Anteil von 80 Prozent der Bevölkerung, der in absoluter Armut lebt, nimmt die Demokratische Republik Kongo einen der hintersten Plätze in der Weltrangliste ein. Die Gründe für den ausbleibenden positiven gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Impuls durch hochpreisige Kobaltexporte auf die Entwicklung des Landes sind vielschichtig. Zum einen leidet das Land unter fehlender politischer Stabilität (www.theglobaleconomy.com/rankings/ wb_political_stability), aber auch unter Unruhen und omnipräsenter Gewalt rivalisierender ethnischer und religiöser Gruppen. Gewalt und die Verletzung von Menschenrechten hängen hierbei oft mit dem Abbau von Kobalt zusammen. Die im Machtvakuum durch ein fehlendes staatliches Gewaltmonopol sowie fehlende demokratische und rechtsstaatliche Institutionen agierenden rivalisierenden Gruppen finanzieren sich zu einem Großteil gerade durch den Abbau des teuren Rohstoffs. Hinzu kommen menschenunwürdige und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in den Minen des Landes, in denen Kinderarbeit noch immer Alltag ist. Kobaltabbaubedingte Umweltverschmutzungen zeigen schon jetzt Auswirkungen in der Demokratischen Republik Kongo (http:// Deutscher Bundestag Drucksache 19/13076 19. Wahlperiode 10.09.2019 corporatejustice.org/news/36-cobalt-blues-environmental-pollution- andhuman-rights-violations-in-congolese-cobalt-mines). Sowohl die Verletzung von Menschenrechten als auch die Verletzung anderweitiger sozialer und ökologischer Standards sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben entsprechend ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP- Fraktion „Auswirkungen des Abbaus von Rohstoffen für die E-Mobilität“ bekannt. Dennoch lässt sich eine Nutzung von in der Demokratischen Republik Kongo abgebautem Kobalt in den globalen Wertschöpfungsketten kaum verhindern. Ein Großteil der Kobaltminen des Landes wurde an ausländische Unternehmen abgetreten. So ist die größte Kobaltmine des Landes, die Mutanda Mine (verantwortlich für 29 Prozent des gesamten kongolesischen Kobaltabbaus) im Besitz der Schweizer Glencore plc. Erstaunlich ist nach Ansicht der Fragesteller vor allem die Rolle der Volksrepublik China im Land. So befinden sich acht der 14 größten Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo im Besitz chinesischer Staatsfirmen (www.bloomberg.com/graphics/2018- chinacobalt/). Die Volksrepublik China deckt rund 90 Prozent ihres Kobaltbedarfs allein durch Importe von Minen auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0301420718303490). Zudem weitet die Volksrepublik China ihre dominante Marktstellung in der E- Mobilität weiter aus und verfügt bereits heute über einen Marktanteil von 80 Prozent bei der Kobaltchemikalienproduktion, einem Ausgangsprodukt für die Herstellung von Akkumulatoren (www.miningscout.de/blog/2018/12/04/ china-baut-dominanz-in-der-kobalt-branche-aus/). Schätzungen zufolge werden sich 46 der 70 geplanten Megafabriken zur Herstellung von Akkus und Batterien in der Volksrepublik China befinden (www.nsenergybusiness.com/features/ china-cobalt-congo-batteries/). Die chinesische Staatsführung hat früh die disruptiven Potenziale der E-Mobilität erkannt und Investitionen in diesem Bereich forciert. Dies birgt aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass Europa und die Bundesrepublik Deutschland im Speziellen im Verlauf dieser Mobilitätsrevolution ihre Führungsrolle nach Ostasien verlieren. Gleichzeitig bedeutet der Bezug von chinesischen Batterien und Akkus für die E-Mobilität implizit auch eine weitere Inverkehrbringung von Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo, der nach Ansicht der Fragesteller unter mindestens fragwürdigen Bedingungen abgebaut wurde. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch (bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)? a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel? b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel? c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel?  2. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der eigenen Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, sozialen und ökologischen Standards beim Abbau von Kobalt vor?  3. Welche konkreten Maßnahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo fördert die Bundesregierung mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch (bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)? a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel? b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel? c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel?  4. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der von ihr geförderten multilateralen Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen Standards beim Abbau von Kobalt vor?  5. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen (bilateral und multilateral) ergreift die Bundesregierung speziell zur politischen Befriedung und Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo?  6. Setzt sich die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der Demokratischen Republik Kongo für ein Ende der menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen im kongolesischen Bergbau, und insbesondere für ein Ende der Kinderarbeit in der Demokratischen Republik Kongo ein? Wenn ja, welche konkreten Unterstützungen bot die Bundesregierung der Regierung der Demokratischen Republik Kongo bislang an? Wenn nein, warum nicht?  7. Plant die Bundesregierung, angesichts der Entwicklungen in der Demokratischen Republik Kongo die Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo anzupassen? Falls ja, setzt sie sich für eine Wiederaufnahme der seit Ende 2017 ausgesetzten regierungsnahen Entwicklungszusammenarbeit ein? Falls nein, warum nicht?  8. Haben bereits Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der neuen Administration der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden? Wenn ja, handelten diese von deutscher Hilfe im Aufbau staatlicher Kapazitäten und von möglichen Kooperationen im Rohstoffbereich? Wenn nein, sind derartige Gespräche geplant?  9. Ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in der Demokratischen Republik Kongo im Hinblick auf Unterstützung zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards beratend tätig? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Zuge der Ausweitung der E-Mobilität die Abhängigkeit von in China mit kongolesischem Kobalt produzierten Akkumulatoren und Batterien zu verringern bzw. zu verhindern (bitte Maßnahmen nach Jahren aufgeschlüsselt seit 2013 mit jeweiligem finanziellem Volumen und zuständigem Ressort angeben)? 11. Verfügt die Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern über Erkenntnisse, ob die chinesische Regierung Rohstoffe und Rohstoffpreise als diplomatisches Druckmittel verwendet? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hierzu, und betrifft dies auch die Verfügbarkeit bzw. den Preis von Kobalt? 12. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern Informationen über die Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in den von chinesischen Unternehmen in der Demokratischen Republik Kongo betriebenen Kobaltminen vor? Wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Produkten aus chinesischer Produktion aufgrund dieser Informationen? 13. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern Informationen dazu vor, ob, und wenn ja, welchen Internationalen Vereinbarungen bezüglich der Einhaltung von Arbeitsstandards sowie sozialen und ökologischen Standards sich die Volksrepublik China angeschlossen hat, und inwiefern diese im Rahmen des Kobaltabbaus in der Demokratischen Republik Kongo durch chinesische Unternehmen eingehalten werden? 14. Inwiefern nutzt die Bundesregierung den Dialog mit China, um auf umwelt- und sozialverträgliche Abbaubedingungen aufmerksam zu machen? a) Bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China Kooperationsformate, zum Beispiel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsstandards im Rohstoffsektor zu etablieren? b) Hat die Bundesregierung bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema bei vergangenen bzw. künftigen Regierungsverhandlungen mit China zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht bzw. zu machen? 15. Inwiefern fließen, nach Kenntnis der Bundesregierung, beispielsweise die Tatsache, dass ein Großteil der Kobaltabbaustätten in der Demokratischen Republik Kongo chinesischen Unternehmen gehören (www.wsj.com/ articles/theres-a-global-race-to-control-batteriesand-china- iswinning-1518374815), in die Kritikalitätsbewertungen der Europäischen Union in die derzeit anstehende Überarbeitung der Liste der Kritischen Rohstoffe ein? 16. Hält die Bundesregierung die bisher im Rahmen der Selbstzertifizierungsverordnung festgelegte Sorgfaltspflicht für die Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold als Konfliktrohstoffe für ausreichend und umfassend? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der sogenannten Selbstzertifizierungsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/?uri=CELEX%3A32017R0821), die die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festlegt, auf weitere Konfliktmineralien wie Kobalt, und könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung ein Weg sein, um zu verhindern, dass unter menschenunwürdigen Bedingungen und unter Missachtung von Umweltstandards in der Demokratischen Republik Kongo abgebautes Kobalt im Zuge einer globalen Mobilitätswende noch weiter auf den Weltmärkten verbreitet wird? 18. Wie bewertet die Bundesregierung, die in anderen Ländern angewandte Praxis, Herkunftsnachweise von Unternehmen für Konfliktrohstoffe einzufordern, um eine Finanzierung von bewaffneten Gruppen in den entsprechenden Herkunftsstaaten auszuschließen, wie beispielsweise im Rahmen des 2010 in den USA verabschiedeten Dodd-Frank-Act und insbesondere der darin enthaltenen Section 1502 vorgesehen? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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