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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
26.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1307610.09.2019
Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff,
Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der
Volksrepublik China
Die Demokratische Republik Kongo verfügt über außerordentlich reiche
Rohstoffvorkommen und exportiert in großem Maßstab etwa Kupfer und Nickel.
Hauptstandbein der kongolesischen Wirtschaft ist jedoch der Abbau und Export
von Kobalt, welches eine elementare Ressource bei der Herstellung von
Akkumulatoren ist. Im Zuge der verstärkten globalen Nachfrage nach E-Mobilität ist
der Kobaltweltmarktpreis in den vergangenen Jahren stark angestiegen,
zwischen 2016 und 2018 etwa hat er sich vervierfacht. Rund zwei Drittel des
weltweit verarbeiteten Kobalts stammen aus der Demokratischen Republik Kongo
(www.fr.de/wirtschaft/schmutziges-kobalt-kongo-10972972.html).
Dennoch zählt die Demokratische Republik Kongo zu den ärmsten Ländern der
Welt. In der Weltrangliste des Human Development Index nimmt das Land den
176. von 189 Rängen ein (http://hdr.undp.org/en/composite/HDI). Mit einem
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von lediglich 800 US-Dollar jährlich und einem
Anteil von 80 Prozent der Bevölkerung, der in absoluter Armut lebt, nimmt die
Demokratische Republik Kongo einen der hintersten Plätze in der Weltrangliste
ein.
Die Gründe für den ausbleibenden positiven gesamtwirtschaftlichen und
gesamtgesellschaftlichen Impuls durch hochpreisige Kobaltexporte auf die
Entwicklung des Landes sind vielschichtig. Zum einen leidet das Land unter
fehlender politischer Stabilität (www.theglobaleconomy.com/rankings/
wb_political_stability), aber auch unter Unruhen und omnipräsenter Gewalt
rivalisierender ethnischer und religiöser Gruppen. Gewalt und die Verletzung von
Menschenrechten hängen hierbei oft mit dem Abbau von Kobalt zusammen.
Die im Machtvakuum durch ein fehlendes staatliches Gewaltmonopol sowie
fehlende demokratische und rechtsstaatliche Institutionen agierenden
rivalisierenden Gruppen finanzieren sich zu einem Großteil gerade durch den Abbau des
teuren Rohstoffs. Hinzu kommen menschenunwürdige und lebensgefährliche
Arbeitsbedingungen in den Minen des Landes, in denen Kinderarbeit noch
immer Alltag ist. Kobaltabbaubedingte Umweltverschmutzungen zeigen schon
jetzt Auswirkungen in der Demokratischen Republik Kongo (http://
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13076
19. Wahlperiode 10.09.2019
corporatejustice.org/news/36-cobalt-blues-environmental-pollution-
andhuman-rights-violations-in-congolese-cobalt-mines).
Sowohl die Verletzung von Menschenrechten als auch die Verletzung
anderweitiger sozialer und ökologischer Standards sind der Bundesregierung nach
eigenen Angaben entsprechend ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-
Fraktion „Auswirkungen des Abbaus von Rohstoffen für die E-Mobilität“
bekannt. Dennoch lässt sich eine Nutzung von in der Demokratischen Republik
Kongo abgebautem Kobalt in den globalen Wertschöpfungsketten kaum
verhindern. Ein Großteil der Kobaltminen des Landes wurde an ausländische
Unternehmen abgetreten. So ist die größte Kobaltmine des Landes, die Mutanda
Mine (verantwortlich für 29 Prozent des gesamten kongolesischen Kobaltabbaus)
im Besitz der Schweizer Glencore plc. Erstaunlich ist nach Ansicht der
Fragesteller vor allem die Rolle der Volksrepublik China im Land. So befinden sich
acht der 14 größten Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo im
Besitz chinesischer Staatsfirmen (www.bloomberg.com/graphics/2018-
chinacobalt/).
Die Volksrepublik China deckt rund 90 Prozent ihres Kobaltbedarfs allein
durch Importe von Minen auf dem Territorium der Demokratischen Republik
Kongo (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0301420718303490).
Zudem weitet die Volksrepublik China ihre dominante Marktstellung in der E-
Mobilität weiter aus und verfügt bereits heute über einen Marktanteil von
80 Prozent bei der Kobaltchemikalienproduktion, einem Ausgangsprodukt für
die Herstellung von Akkumulatoren (www.miningscout.de/blog/2018/12/04/
china-baut-dominanz-in-der-kobalt-branche-aus/). Schätzungen zufolge werden
sich 46 der 70 geplanten Megafabriken zur Herstellung von Akkus und
Batterien in der Volksrepublik China befinden (www.nsenergybusiness.com/features/
china-cobalt-congo-batteries/). Die chinesische Staatsführung hat früh die
disruptiven Potenziale der E-Mobilität erkannt und Investitionen in diesem
Bereich forciert. Dies birgt aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass Europa und
die Bundesrepublik Deutschland im Speziellen im Verlauf dieser
Mobilitätsrevolution ihre Führungsrolle nach Ostasien verlieren. Gleichzeitig bedeutet der
Bezug von chinesischen Batterien und Akkus für die E-Mobilität implizit auch
eine weitere Inverkehrbringung von Kobalt aus der Demokratischen Republik
Kongo, der nach Ansicht der Fragesteller unter mindestens fragwürdigen
Bedingungen abgebaut wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo
mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch
(bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie
Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach
Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von
Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards
beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer
Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
2. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die
Wirkung der eigenen Maßnahmen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick
auf die Einhaltung von Menschenrechten, sozialen und ökologischen
Standards beim Abbau von Kobalt vor?
3. Welche konkreten Maßnahmen der multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo fördert die Bundesregierung
mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch
(bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie
Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach
Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von
Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards
beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer
Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel?
4. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die
Wirkung der von ihr geförderten multilateralen Maßnahmen zur Unterstützung
der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf die
Einhaltung von Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen
Standards beim Abbau von Kobalt vor?
5. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen (bilateral und multilateral)
ergreift die Bundesregierung speziell zur politischen Befriedung und
Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo?
6. Setzt sich die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der
Demokratischen Republik Kongo für ein Ende der menschenunwürdigen
Arbeitsbedingungen im kongolesischen Bergbau, und insbesondere für ein Ende
der Kinderarbeit in der Demokratischen Republik Kongo ein?
Wenn ja, welche konkreten Unterstützungen bot die Bundesregierung der
Regierung der Demokratischen Republik Kongo bislang an?
Wenn nein, warum nicht?
7. Plant die Bundesregierung, angesichts der Entwicklungen in der
Demokratischen Republik Kongo die Entwicklungszusammenarbeit mit der
Demokratischen Republik Kongo anzupassen?
Falls ja, setzt sie sich für eine Wiederaufnahme der seit Ende 2017
ausgesetzten regierungsnahen Entwicklungszusammenarbeit ein?
Falls nein, warum nicht?
8. Haben bereits Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der
neuen Administration der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden?
Wenn ja, handelten diese von deutscher Hilfe im Aufbau staatlicher
Kapazitäten und von möglichen Kooperationen im Rohstoffbereich?
Wenn nein, sind derartige Gespräche geplant?
9. Ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in der
Demokratischen Republik Kongo im Hinblick auf Unterstützung zur
Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards beratend tätig?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Zuge
der Ausweitung der E-Mobilität die Abhängigkeit von in China mit
kongolesischem Kobalt produzierten Akkumulatoren und Batterien zu verringern
bzw. zu verhindern (bitte Maßnahmen nach Jahren aufgeschlüsselt seit
2013 mit jeweiligem finanziellem Volumen und zuständigem Ressort
angeben)?
11. Verfügt die Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-,
entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit
anderen Ländern über Erkenntnisse, ob die chinesische Regierung
Rohstoffe und Rohstoffpreise als diplomatisches Druckmittel verwendet?
Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hierzu, und betrifft
dies auch die Verfügbarkeit bzw. den Preis von Kobalt?
12. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-,
entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit
anderen Ländern Informationen über die Arbeitsbedingungen sowie die
Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in den von chinesischen
Unternehmen in der Demokratischen Republik Kongo betriebenen
Kobaltminen vor?
Wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor, und
wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Produkten aus
chinesischer Produktion aufgrund dieser Informationen?
13. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-,
entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit
anderen Ländern Informationen dazu vor, ob, und wenn ja, welchen
Internationalen Vereinbarungen bezüglich der Einhaltung von Arbeitsstandards
sowie sozialen und ökologischen Standards sich die Volksrepublik China
angeschlossen hat, und inwiefern diese im Rahmen des Kobaltabbaus in
der Demokratischen Republik Kongo durch chinesische Unternehmen
eingehalten werden?
14. Inwiefern nutzt die Bundesregierung den Dialog mit China, um auf
umwelt- und sozialverträgliche Abbaubedingungen aufmerksam zu
machen?
a) Bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China
Kooperationsformate, zum Beispiel im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsstandards im Rohstoffsektor zu
etablieren?
b) Hat die Bundesregierung bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, das
Thema bei vergangenen bzw. künftigen Regierungsverhandlungen mit
China zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht bzw. zu machen?
15. Inwiefern fließen, nach Kenntnis der Bundesregierung, beispielsweise die
Tatsache, dass ein Großteil der Kobaltabbaustätten in der Demokratischen
Republik Kongo chinesischen Unternehmen gehören (www.wsj.com/
articles/theres-a-global-race-to-control-batteriesand-china-
iswinning-1518374815), in die Kritikalitätsbewertungen der Europäischen
Union in die derzeit anstehende Überarbeitung der Liste der Kritischen
Rohstoffe ein?
16. Hält die Bundesregierung die bisher im Rahmen der
Selbstzertifizierungsverordnung festgelegte Sorgfaltspflicht für die Einfuhr von Zinn, Tantal,
Wolfram, deren Erzen und Gold als Konfliktrohstoffe für ausreichend und
umfassend?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der sogenannten
Selbstzertifizierungsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/?uri=CELEX%3A32017R0821), die die Erfüllung von
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram,
deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festlegt, auf
weitere Konfliktmineralien wie Kobalt, und könnte dies nach Ansicht der
Bundesregierung ein Weg sein, um zu verhindern, dass unter
menschenunwürdigen Bedingungen und unter Missachtung von Umweltstandards in
der Demokratischen Republik Kongo abgebautes Kobalt im Zuge einer
globalen Mobilitätswende noch weiter auf den Weltmärkten verbreitet
wird?
18. Wie bewertet die Bundesregierung, die in anderen Ländern angewandte
Praxis, Herkunftsnachweise von Unternehmen für Konfliktrohstoffe
einzufordern, um eine Finanzierung von bewaffneten Gruppen in den
entsprechenden Herkunftsstaaten auszuschließen, wie beispielsweise im Rahmen des
2010 in den USA verabschiedeten Dodd-Frank-Act und insbesondere der
darin enthaltenen Section 1502 vorgesehen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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