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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1316012.09.2019

Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, Margit Stumpp, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft Zu dem 9. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt am 14. Novemver 2016 haben mehr als 50 Migrantenorganisationen (MOs) und Neue Deutsche Organisationen (NDOs) ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft mit dem Titel „Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann“ vorgelegt (www.deutsch-plus.de/presse/impulspapier-von-migrantinnenorganisationen/). Die mitzeichnenden Organisationen haben damit den Ausruf des Themenjahres „Partizipation“ durch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, aufgegriffen und als Gelegenheit genutzt, um zentrale Forderungen zur gleichberechtigten Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft zur Diskussion zu stellen. Das Impulspapier wurde von MOs und NDOs in einem breiten Beteiligungsprozess erstellt. In dem Impulspapier werden vier Veränderungsziele zur interkulturellen Öffnung in den Vordergrund gestellt: Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen, Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung, in Entscheidungsfunktionen und bei Leistungen. Zu diesen Zielen werden jeweils priorisierte Maßnahmen formuliert, beispielsweise die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz, die Bildung eines Nationalen Rates zur interkulturellen Öffnung, Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz oder die gezielte Förderung der Führungskräfteentwicklung für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte. Das Impulspapier gibt außerdem einen Einblick in die benötigten Ressourcen und die Beiträge der MOs und NDOs zur Umsetzung der genannten Veränderungsziele. Sie können z. B. als Dialogpartnerinnen und Dialogpartner und professionelle Vielfaltsberaterinnen und -berater Organisationen aktiv unterstützen, selbst als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen wirken und sich für die politische Bildung ihrer Zielgruppen einsetzen. Am 12. Juli 2017 fand im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Dialog mit den MOs und NDOs statt. Daraufhin hat am 6. September 2017 die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft unter dem Titel „Auf dem Weg zum neuen Wir“ vorgestellt. Die Erklärung sei ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nenne erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr--katarina- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13160 19. Wahlperiode 12.09.2019 barley-stellt-erklaerung-fuer-mehr-teilhabe-in-der- einwanderungsgesellschaftvor/118652). In der Erklärung wurden folgende Schritte angekündigt: eine Prüfung der Vorschläge und Empfehlungen aus dem Impulspapier der MOs und NDOs sowie die Entwicklung von Strategien zur Umsetzung dieser; ein strukturierter Dialog über die interkulturelle Öffnung der unterzeichnenden Organisationen mit MOs und NDOs; die Einbindung der MOs und NDOs als Expertinnen und Experten auf Augenhöhe; die Stärkung der Ressourcen für den Dialog unter Berücksichtigung der Belange von Migrantinnen und geflüchteten Frauen. Fast drei Jahre nach der Veröffentlichung des Impulspapiers und fast zwei Jahre nach der Erklärung der damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sollen hier nun Entwicklungen und Fortschritte erfragt werden. Den Fragestellern sind die Bemühungen im Rahmen des neuen Nationalen Aktionsplans Integration (2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/ napide) und die in diesem Rahmen stattfindenden Themenforen und Konsultationsveranstaltungen bekannt. Die folgenden Fragen richten sich jedoch insbesondere auf die darüber hinausgehenden konkreten Maßnahmen, die bereits in Angriff genommen wurden und sich schon in der Umsetzung befinden oder zumindest schon konzeptionell weit fortgeschritten sind. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welcher Beziehung stehen der neue Nationale Aktionsplan Integration (2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de) zu dem Nationalen Integrationsplan (NIP) (2007) (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975226/441038/acdb01cb90b28205d452c83d2fde84a2/2007-08-30- nationaler-integrationsplan-data.pdf?download=1) und dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) (2012) (www.bundesregierung.de/ resource/blob/992814/441026/136cdd0c82e45766265a0690f6534aa9/ 2012-01-31-nap-gesamt-barrierefrei-data.pdf?download=1)? Wie unterscheiden sich die verschiedenen Pläne, und welche Schlüsse wurden aus den vorherigen Plänen für den neuen Aktionsplan gezogen? a) In welcher Form sollen die Ergebnisse des NAP-I (2018) nachhaltig gesichert bzw. evaluiert werden? b) In welcher Höhe sind Mittel eigens für Personal und die Umsetzung des NAP-I (2018) vorgesehen (bitte nach Jahren, Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 1 – Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen“ entwickelt? a) Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Artikel 20b „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ und zur Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Artikel 91a des Grundgesetzes (GG) „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“? b) Wurde, wie vorgeschlagen, „die interkulturelle Öffnung als Führungsaufgabe“ festgelegt und „mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen“ verknüpft, sowie ein „interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement“ eingeführt? Falls dies noch nicht der Fall ist, werden diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? c) Plant die Bundesregierung ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz, um die interkulturelle Öffnung verbindlich zu regeln? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? d) Ist die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren geplant? Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? e) Werden Pilotprojekte für „Diversity Budgeting“ durchgeführt? Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 2 – Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung“ entwickelt? a) Inwiefern soll dem Beispiel des Nationalen Ethikrats folgend auf Bundesebene ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“, unter Beteiligung von MOs und NDOs, etabliert werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung für die verstärkte Unterstützung der MOs in ihrer Professionalisierung einsetzen, insbesondere in Hinblick auf die geforderte Erhöhung der Fördermittel auf mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr, die Abschaffung der Ko-Finanzierung und die vermehrte Übernahme in eine Regelförderung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, „Migrant*innenorganisationen zu Trägern der interkulturellen Organisationsentwicklung und von Antidiskriminierungsmaßnahmen“ zertifizieren zu lassen, und plant sie, diesen Prozess mit einer Anschubfinanzierung, und wenn ja, in welcher Höhe, zu starten? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? d) Ist „der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“ geplant? Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung, insbesondere angesichts der bereits seit einem Jahr unbesetzten Leitungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-antidiskriminierungsstelle- keineneue-chefin-in-sicht/24191586.html? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 3 – Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen“ entwickelt? a) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der Forderung nach „einer Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für Führungskräfte“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden getroffen? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? b) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der Forderung nach einer Umsetzungsstrategie, „mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen“, und ist, um diese Quoten zu erreichen, in diesem Zusammenhang geplant, § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiterzuentwickeln? c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, zur Förderung der Führungskräfteentwicklung ein ressortübergreifendes Leadership- Programm für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte unter Beteiligung der MOs und NDOs zu entwickeln, und welche konkreten Maßnahmen wurden zu dessen Umsetzung getroffen? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? d) Plant die Bundesregierung die Fortsetzung und den Ausbau der Kampagne „Wir sind Bund“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden getroffen, und welche Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? e) Wird die Bundesregierung in Bewerbungsverfahren der Bundesbehörden eine Anonymisierung einführen? Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? f) Mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung derzeit die interkulturelle Öffnung im Medien-/ Kulturbereich, und inwiefern soll diese in den nächsten Jahren ausgebaut werden? g) Wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln wird ein Diskriminierungsmonitoring am Arbeitsmarkt eingeführt? Falls dieses nicht eingeführt werden soll, warum nicht (bitte begründen)? 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 4 – Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen“ entwickelt? a) Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln unterstützt die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz bei der Erbringung von Dienstleistungen auf Länderebene, und wie sollen diese Bemühungen in Zukunft gestärkt werden? b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Stärkung der Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene und auf Bundesebene, insbesondere durch die Erhöhung von finanziellen Mitteln, geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Sind aus Sicht der Bundesregierung darüber hinaus Ombudsstellen mit Vertrauenspersonen der MOs und NDOs notwendig, und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden? c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung einheitlicher IKÖ-Standards (IKÖ = Interkulturelle Öffnung) notwendig, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diese zu erreichen? d) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die praxisnahe Forschung über Benachteiligungsstrukturen in Organisationen und Institutionen gefördert, und wie soll dies zukünftig ausgebaut werden? e) Wie werden die Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe und der Ausbau der Selbstorganisation geflüchteter Menschen durch die Bundesregierung vorangetrieben? 6. Inwiefern wurde der angekündigte strukturierte Dialog über die interkulturelle Öffnung der Bundesregierung weitergeführt, und welche Ergebnisse konnten dabei bereits erzielt werden? Berlin, den 19. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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