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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Prävention von Berufskrankheiten
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1319113.09.2019
Prävention von Berufskrankheiten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser,
Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Prävention von Berufskrankheiten
Die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten ist in den letzten zehn Jahren
wieder angestiegen, dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9505 hervor.
Dies ist aus Sicht der Fragestellenden eine besorgniserregende Entwicklung,
denn Arbeit darf nicht krank machen. Hier ist nach Ansicht der Fragenden auch
der Gesetzgeber gefragt, um für ausreichenden Schutz vor Berufskrankheiten
zu sorgen, etwa indem er Forschung zu Berufskrankheiten fördert.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „erforscht die
Bedingungen und die Entwicklungen innerhalb der Erwerbsarbeit, um
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute und in Zukunft bestmöglich zu schützen
und zu fördern“ (vgl. BAuA-Homepage: https://t1p.de/cdfz). Allerdings ist
völlig offen, inwiefern sich die BAuA an der Erforschung und Prävention von
Berufskrankheiten beteiligt.
Geforscht wird zu Berufskrankheiten auch an verschiedenen Hochschulen in
der Bundesrepublik Deutschland. Ein Überblick über die bestehenden
Forschungsvorhaben und deren Finanzierung besteht aber bislang nicht. In diesem
Zusammenhang ist zum Beispiel interessant, wie sich die Zahl der Lehrstühle
für Arbeitsmedizin in den letzten Jahren entwickelt hat.
Der Prävention von Berufskrankheiten als Aufgabe nehmen sich in der
Bundesrepublik Deutschland auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im November 2018
eine neue Positionierung zur Prävention beschlossen (vgl. https://t1p.de/an38).
Erklärtes Ziel ist es dabei, unter der Prämisse einer „Vision Zero“, eine „Welt
ohne (…) Berufskrankheiten“ zu schaffen. Was die DGUV im Einzelnen dafür
tut, und welche Mittel sie dafür bereitstellt, bleibt aus Sicht der Fragesteller
offen.
Um einen Überblick über die Erforschung und Prävention von
Berufskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, soll die
Bundesregierung befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kosten haben Berufskrankheiten in den Jahren von 2007 bis 2018
verursacht, und welchen Anteil davon tragen nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Berufsgenossenschaf-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13191
19. Wahlperiode 13.09.2019
ten (bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und
jeweils jährlich ausweisen)?
2. Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Verhütung von Berufskrankheiten in den Jahren von 2007 bis 2018 entfallen, und
welche Leistungen wurden in diesem Zusammenhang im Einzelnen von
Berufsgenossenschaften übernommen (bitte einzeln und jährlich
aufschlüsseln)?
3. Welche Ausgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Prävention von arbeitsbezogenen Erkrankungen in den Jahren von 2007 bis 2018
entfallen, und welche Leistungen wurden in diesem Zusammenhang im
Einzelnen von den Krankenkassen übernommen (bitte einzeln und jährlich
aufschlüsseln)?
4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Unfallversicherung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert wird?
a) Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung
von Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft
Metall, in: „Soziale Sicherheit 7/2019“, dass die Arbeitgeber ein
Interesse an geringen Anerkennungsquoten und Leistungen im
Berufskrankheitenrecht haben, um die Lohnnebenkosten niedrig zu halten?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung von Hans-Jürgen Urban (vgl. ebenda) in diesem Zusammenhang,
„dass der Gesetzgeber durchaus bewusst hohe Hürden für die
Anerkennung einer Berufskrankheit aufgestellt hat“?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Erforschung von Präventionsmöglichkeiten bei Berufskrankheiten zu den
Aufgaben der BAuA gehört (bitte begründen)?
6. Welchen Anteil hat nach Kenntnis der Bundesregierung die BAuA bei der
Steigerung der Qualität der Berufskrankheitenverfahren und -forschung?
7. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2007 bis heute bei der BAuA zu Berufskrankheiten (bitte
jährlich ausweisen)?
a) Wie viele Mittel werden dafür jährlich ausgegeben (bitte in Summe
sowie nach Sach- und Personalmitteln ausweisen)?
b) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung mit einer Reform des
Berufskrankheitenrechts, die Sach- und Personalmittel mit
Berufskrankheitenbezug auszuweiten?
8. Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BAuA
mit Bezug auf die Erforschung von Berufskrankheiten eingesetzt (bitte
darstellen für die Jahre von 2007 bis 2018)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung der
Unfallversicherungsträger an der Forschung zur Prävention von
Berufskrankheiten in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich und in absoluten Zahlen
aufschlüsseln)?
a) In welcher Höhe wurde dabei eigene Forschung der
Unfallversicherungsträger finanziert?
b) In welcher Höhe haben sich die Unfallversicherungsträger an fremder
Forschung beteiligt?
c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
die Ergebnisse der geförderten Forschung veröffentlicht werden?
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die staatliche Förderung
der unabhängigen arbeitsmedizinischen Forschung in den letzten zehn
Jahren (bitte in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Etat bei der DGUV,
den einzelnen Berufsgenossenschaften sowie der BAuA in den Jahren von
2007 bis 2018, um die Bevölkerung über Berufskrankheiten, die
Prävention von Berufskrankheiten und die Möglichkeiten der Entschädigung von
Berufskrankheiten aufzuklären (bitte für die Institutionen nach
Schwerpunkten geordnet, in Summe und für jedes Jahr gesondert ausweisen)?
12. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse aus
anerkannten sowie abgelehnten Berufskrankheiten für die Prävention von
Berufskrankheiten genutzt, etwa indem Belastungsschwerpunkte
identifiziert werden, und inwiefern bestehen Maßnahmenpläne bei den
Unfallversicherungen?
13. Wie will die DGUV nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer „Vision
Zero“ eine „Welt ohne (…) Berufskrankheiten“ erreichen (vgl.
www.dguv.de/de/praevention/visionzero)?
a) Was sind die konkreten Schritte, um das Ziel zu erreichen?
b) Wie sieht der Zeitplan dafür aus, bzw. wann soll das Ziel erreicht
werden?
c) In welcher Höhe werden Mittel dafür bereitgestellt (bitte insgesamt und
jährlich ausweisen)?
d) Inwiefern wird dafür mit anderen europäischen bzw. internationalen
Partner zusammengearbeitet?
14. Wie viele Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner hat es in den
Jahren 2007 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte Zahlen jährlich sowie in Summe und nach
Bundesländern ausweisen)?
a) Wie alt waren diese Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner im
Durchschnitt?
b) Wie viele davon waren männlich bzw. weiblich?
15. Wie viele Lehrstühle für Arbeitsmedizin hat es in den Jahren 2007 bis 2018
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland
gegeben (bitte Zahlen jährlich und nach Bundesländern ausweisen)?
16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in den vergangenen
Jahren Lehrstühle für Arbeitsmedizin in Essen, Hannover, Heidelberg,
Homburg/Saar, Rostock und Ulm (vgl.: www.buzzfeed.com/de/danieldrep
per/krank-durch-arbeit-und-keiner-zahlt) sowie in Lübeck (www.ln-on
line.de/Thema/S/Studieren-in-Luebeck/Die-Uni-Luebeck-braucht-
wiedereine-Arbeitsmedizin) geschlossen wurden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
17. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2007 bis 2018 Bundesmittel zur
Erforschung von Berufskrankheiten bereitgestellt (bitte Zahlen jährlich
ausweisen)?
18. Welche Forschung zu Berufskrankheiten aufgrund psychischer
Belastungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und was
tut die Bundesregierung, um diese zu fördern?
19. Welchen Wissenstransfer auf europäischer Ebene bezüglich der Prävention
von Berufskrankheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und
was tut sie, um diesen zu fördern?
Berlin, den 19. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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