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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.09.2019
Antwortdauer
13 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1320113.09.2019
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst,
Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion
DIE LINKE.
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Die Integration von Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft sollte nach
Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Ziel ökologischer Industriepolitik sein.
Grundlage dafür bilden strategische Eckpunkte wie prioritäre, wirtschaftlich
bedeutsame Rohstoffe und der bei deren Gewinnung und Verarbeitung
entstehende Verbrauch an Ressourcen und Energie sowie entstehende Treibhausgase.
Bis heute ist nur ansatzweise bekannt, in welchen Produkten seltene Metalle
enthalten sind, wie lange diese Produkte genutzt werden und auf welchem
Wege sie nach Nutzungsende verwertet oder beseitigt werden. Erst mit einem
gemeinsamen Management wird strategisches Denken in Kreisläufen möglich,
anhand dessen anspruchsvolle Ziele zum Abfallrecycling umgesetzt werden
können. Die bisherige Definition von Recyclingzielen in der Bundesrepublik
Deutschland muss nach Auffassung der Fragesteller jetzt dem neuen EU-Recht
angepasst werden, was zu einer deutlichen Senkung bisher präsentierter Zahlen
führen sollte, die mehr für den Input der Sortieranlagen als für brauchbaren
Output standen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten des
Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen auf der Grundlage
des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes seit Inkrafttreten im Jahr 2005
entwickelt?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Quoten des
Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen seit dem Jahr
2005 entwickelt, die nicht gesetzlich geregelt sind?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sammelquoten und Sortierquoten zum
Recycling von Stahl, Eisen und Nichteisenmetallen einzuführen, die
bislang noch nicht abfallrechtlich geregelt sind?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
4. Welche Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zum
Abfallrecycling sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit sich
diese Rechtsvorschriften nicht nur auf Massenstoffströme bzw. Altprodukte
richten, sondern auch auf die Rückgewinnung strategisch wichtiger Nicht-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13201
19. Wahlperiode 13.09.2019
eisenmetalle mit hoher Qualität und damit auf die notwendige Schonung
seltener Ressourcen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass erst die Substitution von
Primär- durch Sekundärmaterial das eigentliche Recycling ausmacht, und
hält sie es deshalb für richtig, dass Festlegungen zu Substitutionsquoten für
Rohstoffe getroffen werden, die sich auf den Ersatz von Primär- durch
Sekundärrohstoffe richten?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei langlebigen und
komplex zusammengesetzten Gütern aus den Bereichen Eisen- und
Stahlerzeugnisse sowie Elektro- und Elektronikgeräte einer Information über
darin enthaltene Komponenten und Stoffe bedarf?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
7. Wird sich die Bundesregierung für RFID-Chips oder andere
Kennzeichnungsträger einsetzen, damit bei der Altgeräteaufbereitung eine
Identifikation der Geräte und deren Inhaltsstoffe möglich werden und damit die
Sortierung enthaltener Wert- oder auch Schadstoffe deutlich erleichtert wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
8. Hält die Bundesregierung es für richtig, im Rahmen rechtlicher
Festlegungen eine Liste prioritärer Rohstoffe aufzustellen, die eine entsprechende
dynamische Bilanzierung über die Zeit ermöglicht und mithin erlaubt, die
Menge eines Rohstoffs abzuschätzen, die zu einem späteren Zeitpunkt für
die Aufbereitung als Sekundärrohstoff zur Verfügung stehen könnte?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den bestehenden Regelungen für
eine werkstoffliche Verwertung von Plastikabfällen auch rechtliche
Festlegungen für deren rohstoffliche Verwertung im Einklang mit
europarechtlichen Vorgaben einzuführen, damit insgesamt Stoffkreisläufe besser
geschlossen werden können?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Ökodesign-Richtlinie
um Vorgaben für ein obligatorisches „design for recycling“ und „design for
repair“ für Massenprodukte wie Elektrogeräte zu ergänzen, damit eine
bessere Verwertbarkeit bzw. längere Produktnutzung und Wiederverwendung
möglich wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
11. Wird sich die Bundesregierung für eine Ausdehnung von
Gewährleistungsfristen einsetzen, um Produktnutzungen zu verlängern und um
Wiederverwendungen anzuregen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
12. Bei welchen Produkten sieht die Bundesregierung ökonomische
Instrumente wie Pfandpflichten oder verursachergerechte Gebühren als zielführend
für die Wiederverwendung von Produkten bzw. deren „hochwertige“
Verwertung an?
13. Verfügt die Bundesregierung für alle Bundesbehörden über verbindliche
Beschaffungsrichtlinien, mit denen die Beschaffung qualitätsgesicherter
Recyclingwerkstoffe bzw. -produkte vorgegeben wird?
Berlin, den 20. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1361026.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13201 - Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi,
Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13201 –
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Integration von Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft sollte nach
Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Ziel ökologischer Industriepolitik sein.
Grundlage dafür bilden strategische Eckpunkte wie prioritäre, wirtschaftlich
bedeutsame Rohstoffe und der bei deren Gewinnung und Verarbeitung
entstehende Verbrauch an Ressourcen und Energie sowie entstehende
Treibhausgase. Bis heute ist nur ansatzweise bekannt, in welchen Produkten seltene
Metalle enthalten sind, wie lange diese Produkte genutzt werden und auf
welchem Wege sie nach Nutzungsende verwertet oder beseitigt werden. Erst mit
einem gemeinsamen Management wird strategisches Denken in Kreisläufen
möglich, anhand dessen anspruchsvolle Ziele zum Abfallrecycling umgesetzt
werden können. Die bisherige Definition von Recyclingzielen in der
Bundesrepublik Deutschland muss nach Auffassung der Fragesteller jetzt dem neuen
EU-Recht angepasst werden, was zu einer deutlichen Senkung bisher
präsentierter Zahlen führen sollte, die mehr für den Input der Sortieranlagen als für
brauchbaren Output standen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten des
Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen auf der
Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes seit Inkrafttreten im
Jahr 2005 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen mit Blick auf Eisen- und Nichteisenmetalle keine
entsprechenden Informationen oder Daten vor. Mit Blick auf Kunststoffe wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13610
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschultz und
nukleare Sicherheit vom 25. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Quoten
des Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen seit dem
Jahr 2005 entwickelt, die nicht gesetzlich geregelt sind?
Detaillierte Statistiken zur Entwicklung des Recyclings von Eisen-,
Nichteisenmetall- und Kunststoffabfällen, welches nicht explizit gesetzlich geregelt ist,
liegen der Bundesregierung nicht vor. Aufgrund der hohen Marktpreise
insbesondere von Kupfer-, Aluminium- sowie Eisen- und Stahlschrotten ist jedoch
von einer weitgehenden stofflichen Verwertung dieser Metallfraktionen
auszugehen.
Die Quoten zur stofflichen Verwertung von Kunststoff-Endverbraucherabfällen
seit dem Jahr 2007 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Darüber hinaus gehende spezifische Statistiken liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Stoffliche
Verwertung [%]
2007 2009 2011 2013 2015 2017
Verpackungen 47,5 44,3 41,8 41,1 50,1 50,0
Bau 18,1 22,2 25,8 25,7 27,5 28,5
Fahrzeuge 27,4 29,4 29,1 32,7 30,0 31,0
Elektro/Elektronik 5,8 5,7 7,5 9,5 12,1 21,5
Haushaltswaren, Sport, Spiel 1,7 1,7 2,3 2,9 5,3 5,1
Landwirtschaft 33,2 32,4 35,1 36,3 39,2 40,4
Sonstiges 12,1 12,2 11,8 11,8 12,0 12,7
Gesamt 35 34 33 33 38 39
Quelle: Consultic Marketing & Industrieberatung GmbH (2007-2015); Conversio Market &
Strategy GmbH (2017)
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sammelquoten und Sortierquoten zum
Recycling von Stahl, Eisen und Nichteisenmetallen einzuführen, die
bislang noch nicht abfallrechtlich geregelt sind?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Aufgrund ihrer hohen Marktpreise stellen Eisen-, Stahl- und
Nichteisenmetallfraktionen aller Abfallarten begehrte Sekundärrohstoffe dar. Durch die
marktinduzierte effektive Verwertung der entsprechenden Metallfraktionen ist eine
Festlegung von Sammel- und Sortierquoten welche über bestehende
Regelungen hinausgehen, nicht verhältnismäßig.
4. Welche Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zum
Abfallrecycling sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit
sich diese Rechtsvorschriften nicht nur auf Massenstoffströme bzw.
Altprodukte richten, sondern auch auf die Rückgewinnung strategisch
wichtiger Nichteisenmetalle mit hoher Qualität und damit auf die notwendige
Schonung seltener Ressourcen?
Im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten plant die
Bundesregierung, eine so genannte Behandlungsverordnung zu erlassen. Im Rahmen
dieser Verordnung sollen weitergehende Anforderungen an das Recycling und
die Verwertung von Elektroaltgeräten durch ein untergesetzliches Regelwerk
zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegt werden. Neben
der weiteren Konkretisierung der bestehenden Anforderungen an die
Schadstoffentfrachtung sollen auch Ressourcenschonungsaspekte stärker als bislang
adressiert werden.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass erst die Substitution von
Primär- durch Sekundärmaterial das eigentliche Recycling ausmacht, und
hält sie es deshalb für richtig, dass Festlegungen zu Substitutionsquoten
für Rohstoffe getroffen werden, die sich auf den Ersatz von Primär- durch
Sekundärrohstoffe richten?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert das Recycling als jedes
Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen
entweder für den ursprünglichen oder für einen anderen Zweck aufbereitet
werden. Entsprechend führen Recyclingquoten zur Substitution von
Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe.
Recyclingquoten ermöglichen ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten
für Rezyklate und sind daher das deutlich flexiblere Instrument im Vergleich zu
produktionsspezifischen Substitutionsquoten. Die Einführung von allgemeinen
Substitutionsquoten ginge zudem mit einem erheblichen Vollzugsaufwand
einher.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei langlebigen und
komplex zusammengesetzten Gütern aus den Bereichen Eisen- und
Stahlerzeugnisse sowie Elektro- und Elektronikgeräte einer Information über
darin enthaltene Komponenten und Stoffe bedarf?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Gemäß § 28 Absatz 1 ElektroG müssen Hersteller auch heute schon den
Wiederverwendungseinrichtungen und den Anlagen zur Verwertung Informationen
über die Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und die
Behandlung für jeden in Verkehr gebrachten Typ neuer Elektro- und
Elektronikgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sofern dies für die
Wiederverwendung und Verwertung relevant ist, müssen diese Informationen auch
Angaben zu den enthaltenen Bauteilen und Werkstoffen umfassen. Einen
weitergehenden Informationsbedarf sieht die Bundesregierung aktuell nicht.
7. Wird sich die Bundesregierung für RFID-Chips oder andere
Kennzeichnungsträger einsetzen, damit bei der Altgeräteaufbereitung eine
Identifikation der Geräte und deren Inhaltsstoffe möglich werden und damit die
Sortierung enthaltener Wert- oder auch Schadstoffe deutlich erleichtert
wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
In Deutschland wurden im Jahr 2017 ca. 2,1 Millionen Tonnen Elektrogeräte in
Verkehr gebracht. Aufgrund dieser großen Menge von Elektrogeräten
erscheinen der mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbundene Aufwand und
Ressourceneinsatz, der mit der Herstellung von Kennzeichnungsträgern einhergeht,
nicht verhältnismäßig. Die Bundesregierung plant daher derzeit keine
Maßnahmen der vorgeschlagenen Art.
8. Hält die Bundesregierung es für richtig, im Rahmen rechtlicher
Festlegungen eine Liste prioritärer Rohstoffe aufzustellen, die eine
entsprechende dynamische Bilanzierung über die Zeit ermöglicht und mithin
erlaubt, die Menge eines Rohstoffs abzuschätzen, die zu einem späteren
Zeitpunkt für die Aufbereitung als Sekundärrohstoff zur Verfügung
stehen könnte?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Im Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit entwickelt das Umweltbundesamt bereits
ein umfangreiches Prognose-Instrument, mit dem die potenziell verfügbaren
Sekundärrohstoffströme aus den anthropogenen Lagern in Deutschland
langfristig modelliert werden können. Solche Prognose-Instrumente im Rahmen
rechtlicher Festlegungen zu entwickeln, hätte aus Sicht der Bundesregierung
keine Vorteile gegenüber der bisherigen Vorgehensweise.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den bestehenden Regelungen
für eine werkstoffliche Verwertung von Plastikabfällen auch rechtliche
Festlegungen für deren rohstoffliche Verwertung im Einklang mit
europarechtlichen Vorgaben einzuführen, damit insgesamt Stoffkreisläufe besser
geschlossen werden können?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Verfahren zur werkstofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen stellen
aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und aufgrund ihres geringen Energieverbrauchs in
der Regel die ökologisch günstigere Verwertungsoption im Vergleich zu den
verfahrenstechnisch anspruchsvollen rohstofflichen Verwertungsverfahren dar.
Entsprechend sind derzeit keine weitergehenden rechtlichen Regelungen zur
rohstofflichen Verwertung geplant.
10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Ökodesign-Richtlinie
um Vorgaben für ein obligatorisches „design for recycling“ und „design
for repair“ für Massenprodukte wie Elektrogeräte zu ergänzen, damit eine
bessere Verwertbarkeit bzw. längere Produktnutzung und
Wiederverwendung möglich wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine längere Lebensdauer
von Produkten ein. Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie konnten im
Winterhalbjahr 2018/2019 für eine Reihe von energieverbrauchsrelevanten
Produktgruppen wie z. B. Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Geschirrspülern
oder Beleuchtung erstmals umfangreiche Anforderungen an die
Ressourceneffizienz beschlossen werden. So müssen diese Produkte zukünftig u. a. mit
herkömmlichen Werkzeugen auseinanderbaubar sein, damit sie nicht nur von
professionellen Reparaturbetrieben oder den Herstellern repariert werden
können, sondern auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Außerdem müssen
bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen für einen Zeitraum von bis
zu zehn Jahren vorgehalten werden. Auch dürfen zukünftig Software-Updates
nicht dazu führen, dass die Produkte nicht mehr genutzt werden können oder
sich der Energieverbrauch erhöht. Aktuell prüft die EU-Kommission, ob und
wie die Reparaturfähigkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten
gemessen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt werden kann. Die
Bundesregierung begrüßt grundsätzlich einen solchen Ansatz.
11. Wird sich die Bundesregierung für eine Ausdehnung von
Gewährleistungsfristen einsetzen, um Produktnutzungen zu verlängern und um
Wiederverwendungen anzuregen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
In der sogenannten EU-Warenkaufs-Richtlinie wurde im letzten Jahr
Regelungen getroffen, welche sich positiv auf die Lebensdauer von Produkten
auswirken können. Die Gewährleistungsfrist liegt weiterhin bei mindestens 2
Jahren. Die Mitgliedstaaten können aber auch längere Gewährleistungsfristen in
ihren nationalen Gesetzen verankern. Darüber hinaus wurde geregelt, dass die
Verkäuferinnen und Verkäufer im Falle eines Mangels an der Kaufsache
zukünftig für ein Jahr lang beweisen müssen, dass der Mangel nicht schon bei
Gefahrübergang vorlag, sondern erst nachträglich beim Käufer entstanden ist
(Beweislastumkehr). Bislang galt dafür eine Frist von einem halben Jahr. Die
Verlängerung ist eine Erleichterung für die Verbraucherinnen und Verbraucher,
die damit einfacher Ihre Gewährleistungsrechte wie Reparatur, Rücktritt vom
Vertrag oder Neulieferung durchsetzen können. Gleichzeitig ist dies ein
Zeichen für die Händler, langlebigere Produkte anzubieten, die nicht so schnell
ausfallen und zurückgegeben werden müssen. Die EU-Warenkaufs-Richtlinie
muss bis zum Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das zuständige
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet bereits an
einem Entwurf für das Umsetzungsgesetz.
12. Bei welchen Produkten sieht die Bundesregierung ökonomische
Instrumente wie Pfandpflichten oder verursachergerechte Gebühren als
zielführend für die Wiederverwendung von Produkten bzw. deren
„hochwertige“ Verwertung an?
Aktuell plant die Bundesregierung nicht, bei bestimmten Produkten neue
Pfandpflichten oder verursachergerechte Gebühren einzuführen.
13. Verfügt die Bundesregierung für alle Bundesbehörden über verbindliche
Beschaffungsrichtlinien, mit denen die Beschaffung qualitätsgesicherter
Recyclingwerkstoffe bzw. -produkte vorgegeben wird?
Die Bundesregierung verfügt unter anderem über das Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Damit hat die Bundesregierung auch
beschlossen, dass bei Ausschreibungen, wo dies bereits möglich ist, die Kriterien
des Umweltzeichens „Blauer Engel“ verwendet werden. So soll der Anteil des
Einsatzes von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel bis zum Jahr 2020
möglichst bis auf 95 Prozent gesteigert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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