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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

26.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1320113.09.2019

Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie Die Integration von Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft sollte nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Ziel ökologischer Industriepolitik sein. Grundlage dafür bilden strategische Eckpunkte wie prioritäre, wirtschaftlich bedeutsame Rohstoffe und der bei deren Gewinnung und Verarbeitung entstehende Verbrauch an Ressourcen und Energie sowie entstehende Treibhausgase. Bis heute ist nur ansatzweise bekannt, in welchen Produkten seltene Metalle enthalten sind, wie lange diese Produkte genutzt werden und auf welchem Wege sie nach Nutzungsende verwertet oder beseitigt werden. Erst mit einem gemeinsamen Management wird strategisches Denken in Kreisläufen möglich, anhand dessen anspruchsvolle Ziele zum Abfallrecycling umgesetzt werden können. Die bisherige Definition von Recyclingzielen in der Bundesrepublik Deutschland muss nach Auffassung der Fragesteller jetzt dem neuen EU-Recht angepasst werden, was zu einer deutlichen Senkung bisher präsentierter Zahlen führen sollte, die mehr für den Input der Sortieranlagen als für brauchbaren Output standen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten des Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen auf der Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes seit Inkrafttreten im Jahr 2005 entwickelt?  2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Quoten des Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen seit dem Jahr 2005 entwickelt, die nicht gesetzlich geregelt sind?  3. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sammelquoten und Sortierquoten zum Recycling von Stahl, Eisen und Nichteisenmetallen einzuführen, die bislang noch nicht abfallrechtlich geregelt sind? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?  4. Welche Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zum Abfallrecycling sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit sich diese Rechtsvorschriften nicht nur auf Massenstoffströme bzw. Altprodukte richten, sondern auch auf die Rückgewinnung strategisch wichtiger Nicht- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13201 19. Wahlperiode 13.09.2019 eisenmetalle mit hoher Qualität und damit auf die notwendige Schonung seltener Ressourcen?  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass erst die Substitution von Primär- durch Sekundärmaterial das eigentliche Recycling ausmacht, und hält sie es deshalb für richtig, dass Festlegungen zu Substitutionsquoten für Rohstoffe getroffen werden, die sich auf den Ersatz von Primär- durch Sekundärrohstoffe richten? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei langlebigen und komplex zusammengesetzten Gütern aus den Bereichen Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie Elektro- und Elektronikgeräte einer Information über darin enthaltene Komponenten und Stoffe bedarf? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?  7. Wird sich die Bundesregierung für RFID-Chips oder andere Kennzeichnungsträger einsetzen, damit bei der Altgeräteaufbereitung eine Identifikation der Geräte und deren Inhaltsstoffe möglich werden und damit die Sortierung enthaltener Wert- oder auch Schadstoffe deutlich erleichtert wird? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?  8. Hält die Bundesregierung es für richtig, im Rahmen rechtlicher Festlegungen eine Liste prioritärer Rohstoffe aufzustellen, die eine entsprechende dynamische Bilanzierung über die Zeit ermöglicht und mithin erlaubt, die Menge eines Rohstoffs abzuschätzen, die zu einem späteren Zeitpunkt für die Aufbereitung als Sekundärrohstoff zur Verfügung stehen könnte? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?  9. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den bestehenden Regelungen für eine werkstoffliche Verwertung von Plastikabfällen auch rechtliche Festlegungen für deren rohstoffliche Verwertung im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben einzuführen, damit insgesamt Stoffkreisläufe besser geschlossen werden können? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? 10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Ökodesign-Richtlinie um Vorgaben für ein obligatorisches „design for recycling“ und „design for repair“ für Massenprodukte wie Elektrogeräte zu ergänzen, damit eine bessere Verwertbarkeit bzw. längere Produktnutzung und Wiederverwendung möglich wird? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? 11. Wird sich die Bundesregierung für eine Ausdehnung von Gewährleistungsfristen einsetzen, um Produktnutzungen zu verlängern und um Wiederverwendungen anzuregen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? 12. Bei welchen Produkten sieht die Bundesregierung ökonomische Instrumente wie Pfandpflichten oder verursachergerechte Gebühren als zielführend für die Wiederverwendung von Produkten bzw. deren „hochwertige“ Verwertung an? 13. Verfügt die Bundesregierung für alle Bundesbehörden über verbindliche Beschaffungsrichtlinien, mit denen die Beschaffung qualitätsgesicherter Recyclingwerkstoffe bzw. -produkte vorgegeben wird? Berlin, den 20. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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