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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320113.09.2019
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst,
Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion
DIE LINKE.
Recycling und Management von Ressourcen in der deutschen Industrie
Die Integration von Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft sollte nach
Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Ziel ökologischer Industriepolitik sein.
Grundlage dafür bilden strategische Eckpunkte wie prioritäre, wirtschaftlich
bedeutsame Rohstoffe und der bei deren Gewinnung und Verarbeitung
entstehende Verbrauch an Ressourcen und Energie sowie entstehende Treibhausgase.
Bis heute ist nur ansatzweise bekannt, in welchen Produkten seltene Metalle
enthalten sind, wie lange diese Produkte genutzt werden und auf welchem
Wege sie nach Nutzungsende verwertet oder beseitigt werden. Erst mit einem
gemeinsamen Management wird strategisches Denken in Kreisläufen möglich,
anhand dessen anspruchsvolle Ziele zum Abfallrecycling umgesetzt werden
können. Die bisherige Definition von Recyclingzielen in der Bundesrepublik
Deutschland muss nach Auffassung der Fragesteller jetzt dem neuen EU-Recht
angepasst werden, was zu einer deutlichen Senkung bisher präsentierter Zahlen
führen sollte, die mehr für den Input der Sortieranlagen als für brauchbaren
Output standen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten des
Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen auf der Grundlage
des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes seit Inkrafttreten im Jahr 2005
entwickelt?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Quoten des
Recyclings von Eisen, Nichteisenmetallen und Kunststoffen seit dem Jahr
2005 entwickelt, die nicht gesetzlich geregelt sind?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sammelquoten und Sortierquoten zum
Recycling von Stahl, Eisen und Nichteisenmetallen einzuführen, die
bislang noch nicht abfallrechtlich geregelt sind?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
4. Welche Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zum
Abfallrecycling sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit sich
diese Rechtsvorschriften nicht nur auf Massenstoffströme bzw. Altprodukte
richten, sondern auch auf die Rückgewinnung strategisch wichtiger Nicht-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13201
19. Wahlperiode 13.09.2019
eisenmetalle mit hoher Qualität und damit auf die notwendige Schonung
seltener Ressourcen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass erst die Substitution von
Primär- durch Sekundärmaterial das eigentliche Recycling ausmacht, und
hält sie es deshalb für richtig, dass Festlegungen zu Substitutionsquoten für
Rohstoffe getroffen werden, die sich auf den Ersatz von Primär- durch
Sekundärrohstoffe richten?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei langlebigen und
komplex zusammengesetzten Gütern aus den Bereichen Eisen- und
Stahlerzeugnisse sowie Elektro- und Elektronikgeräte einer Information über
darin enthaltene Komponenten und Stoffe bedarf?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
7. Wird sich die Bundesregierung für RFID-Chips oder andere
Kennzeichnungsträger einsetzen, damit bei der Altgeräteaufbereitung eine
Identifikation der Geräte und deren Inhaltsstoffe möglich werden und damit die
Sortierung enthaltener Wert- oder auch Schadstoffe deutlich erleichtert wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
8. Hält die Bundesregierung es für richtig, im Rahmen rechtlicher
Festlegungen eine Liste prioritärer Rohstoffe aufzustellen, die eine entsprechende
dynamische Bilanzierung über die Zeit ermöglicht und mithin erlaubt, die
Menge eines Rohstoffs abzuschätzen, die zu einem späteren Zeitpunkt für
die Aufbereitung als Sekundärrohstoff zur Verfügung stehen könnte?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den bestehenden Regelungen für
eine werkstoffliche Verwertung von Plastikabfällen auch rechtliche
Festlegungen für deren rohstoffliche Verwertung im Einklang mit
europarechtlichen Vorgaben einzuführen, damit insgesamt Stoffkreisläufe besser
geschlossen werden können?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Ökodesign-Richtlinie
um Vorgaben für ein obligatorisches „design for recycling“ und „design for
repair“ für Massenprodukte wie Elektrogeräte zu ergänzen, damit eine
bessere Verwertbarkeit bzw. längere Produktnutzung und Wiederverwendung
möglich wird?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
11. Wird sich die Bundesregierung für eine Ausdehnung von
Gewährleistungsfristen einsetzen, um Produktnutzungen zu verlängern und um
Wiederverwendungen anzuregen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
12. Bei welchen Produkten sieht die Bundesregierung ökonomische
Instrumente wie Pfandpflichten oder verursachergerechte Gebühren als zielführend
für die Wiederverwendung von Produkten bzw. deren „hochwertige“
Verwertung an?
13. Verfügt die Bundesregierung für alle Bundesbehörden über verbindliche
Beschaffungsrichtlinien, mit denen die Beschaffung qualitätsgesicherter
Recyclingwerkstoffe bzw. -produkte vorgegeben wird?
Berlin, den 20. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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