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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Enteignungen in Bund und Ländern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

26.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1312411.09.2019

Enteignungen in Bund und Ländern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Enteignungen in Bund und Ländern Die Enteignung gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) von Immobilieneigentümern gilt im politischen Spektrum links der Mitte zusehends als denkbare Option, um die Engpässe am Wohnungsmarkt zu überwinden (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article191469071/Grue nen-Chef-Habeck-haelt-Enteignungen-notfalls-fuer-denkbar.html). Selbst Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG wird in Betracht gezogen (https:// taz.de/Mietenpolitik-der-Linkspartei/!5578476/). Schon diese Forderungen drohen sich nach Ansicht der Fragesteller auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt ernsthaft auszuwirken. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Fragesteller, die objektive Tatsachenlage transparent zu bringen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen stehen der Bundesregierung für eine Enteignung im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 GG zur Verfügung? 2. In welchen Fällen seit der Wiedervereinigung ist nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der Enteignung Gebrauch gemacht worden a) auf Veranlassung welcher Bundes- und, nach Kenntnis der Bundesregierung, welcher Landesbehörde, b) auf welcher Rechtsgrundlage, c) in räumlicher Hinsicht wo, d) zur Realisierung welches Projekts, e) in welchem Jahr, f) bezüglich welcher Güter? g) Welche Entschädigungssumme musste jeweils aufgebracht werden? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13124 19. Wahlperiode 11.09.2019 3. Welche einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen stehen der Bundesregierung für eine Vergesellschaftung zur Verfügung? 4. Sieht die Bundesregierung das Erfordernis, die Frage durch den Gesetzgeber zu klären, inwiefern bei einer Entschädigung der Verkehrswert des enteigneten Gutes zu berücksichtigen ist? 5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, inwiefern bei einer Entschädigung der Verkehrswert eines enteigneten Gutes zu berücksichtigen ist? 6. Ist es aus Sicht der Bundesregierung politisch geboten, Artikel 15 GG zu streichen? 7. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, die soziale Marktwirtschaft explizit in das Grundgesetz aufzunehmen, beispielweise als Staatszielbestimmung? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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