[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Enteignungen in Bund und Ländern
Die Enteignung gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) von
Immobilieneigentümern gilt im politischen Spektrum links der Mitte zusehends
als denkbare Option, um die Engpässe am Wohnungsmarkt zu überwinden
(
www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article191469071/Grue
nen-Chef-Habeck-haelt-Enteignungen-notfalls-fuer-denkbar.html). Selbst
Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG wird in Betracht gezogen (https://
taz.de/Mietenpolitik-der-Linkspartei/!5578476/). Schon diese Forderungen
drohen sich nach Ansicht der Fragesteller auf den Wohnungs- und
Immobilienmarkt ernsthaft auszuwirken. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der
Fragesteller, die objektive Tatsachenlage transparent zu bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen stehen der Bundesregierung
für eine Enteignung im Sinne von Artikel 14 Absatz 3 GG zur Verfügung?
2. In welchen Fällen seit der Wiedervereinigung ist nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Möglichkeit der Enteignung Gebrauch gemacht worden
a) auf Veranlassung welcher Bundes- und, nach Kenntnis der
Bundesregierung, welcher Landesbehörde,
b) auf welcher Rechtsgrundlage,
c) in räumlicher Hinsicht wo,
d) zur Realisierung welches Projekts,
e) in welchem Jahr,
f) bezüglich welcher Güter?
g) Welche Entschädigungssumme musste jeweils aufgebracht werden?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13124
19. Wahlperiode 11.09.2019
3. Welche einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen stehen der Bundesregierung
für eine Vergesellschaftung zur Verfügung?
4. Sieht die Bundesregierung das Erfordernis, die Frage durch den Gesetzgeber
zu klären, inwiefern bei einer Entschädigung der Verkehrswert des
enteigneten Gutes zu berücksichtigen ist?
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage,
inwiefern bei einer Entschädigung der Verkehrswert eines enteigneten Gutes zu
berücksichtigen ist?
6. Ist es aus Sicht der Bundesregierung politisch geboten, Artikel 15 GG zu
streichen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, die soziale Marktwirtschaft
explizit in das Grundgesetz aufzunehmen, beispielweise als
Staatszielbestimmung?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]