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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Doppelbesteuerungsabkommen
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1320816.09.2019
Doppelbesteuerungsabkommen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger,
Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Renata Alt, Mario Brandenburg
(Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen einerseits verhindern, dass
Einkünfte nicht besteuert werden, aber sie sollen vor allem verhindern, dass
Einkünfte doppelt (im Inland und im Ausland) besteuert werden. Leider kommt
nach Ansicht der Fragesteller jedoch häufig Letzteres zu kurz. In vielen Fällen
sorgt dies nach Ansicht der Fragesteller für Wettbewerbsnachteile deutscher
Unternehmen auf den Weltmärkten. Globale Entwicklungen in allen Bereichen
beeinflussen unsere Wirtschaft in vielfältigen Bereichen. Vor allem der
Mittelstand muss sich auf den internationalen Märkten behaupten können. Es sollte
daher nach Ansicht der Fragesteller das Ziel der Politik sein, die Sorgen des
Mittelstandes ernst zu nehmen und kleine und mittlere Unternehmen in die
Lage zu versetzen, schnell und unbürokratisch neue Märkte zu bedienen.
Besonders in Zeiten, in welchen sonst so verlässliche Partner wie die USA und
Großbritannien oder vielversprechende neue Partner wie Russland und China
aufgrund politischer Einflüsse immer schwerer zu kalkulieren sind. Gut
verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen können nach Ansicht der Fragesteller dem
Mittelstand den Weg in einen neuen Markt erleichtern. Die Erfahrungen der
Industrie im jeweiligen Land bei der Verhandlung von
Doppelbesteuerungsabkommen sollte nach Ansicht der Fragesteller intensiver genutzt werden. So
lässt sich sicherstellen, dass sich Auslandsaufträge durch eine aggressive
Besteuerung im Ausland nicht immer öfter im Nachhinein zu Verlustgeschäften
entwickeln und den Mittelstand auf Dauer abschrecken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit wie vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland aktuell ein
Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13208
19. Wahlperiode 16.09.2019
2. Wie viele Verhandlungen bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen laufen
aktuell,
a) zur Neuverhandlung,
b) zur Revision eines (bestehenden) Abkommens?
3. Hat die Bundesregierung Pläne bezüglich Verhandlungen von
Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, wo noch keine Abkommen vorliegen
(bitte Länder auflisten)?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle von internationaler
Doppelbesteuerung und Übermaßbesteuerung deutscher Unternehmen bei
Anwendung der Anrechnungsmethode vor?
5. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Steuern deutsche
Unternehmen in den letzten fünf Jahren im Ausland auf Umsätze bzw.
Gewinne gezahlt haben, die auch in der Bundesrepublik Deutschland der
Besteuerung unterliegen, und wie viele von diesen Steuern in der Bundesrepublik
Deutschland angerechnet wurden?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern
Unternehmen welcher Branche am häufigsten von doppelter Besteuerung und
Übermaßbesteuerung im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland
betroffen sind, ohne dass es eine Anrechnung der im Ausland gezahlten
Steuern gegeben hat?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern
Unternehmen welcher Größenklassen am häufigsten von doppelter Besteuerung oder
Übermaßbesteuerung im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland
betroffen sind, ohne dass es eine Anrechnung der im Ausland gezahlten
Steuern gegeben hat?
8. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen
aktiv, in denen doppelte Besteuerung oder Übermaßbesteuerung im
Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland häufig auftritt, ohne dass es
eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern gegeben hat (bitte um
Auflistung)?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle von
Doppelbesteuerung in bestimmten Ländern vor, in welchen trotz
Doppelbesteuerungsabkommen Umsätze oder Gewinne deutscher Unternehmen sowohl im
Ausland als auch in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden oder
Besteuerungsgrundlagen in Abweichung von Artikel 7 DBA pauschal
(„deemed profit“ = pauschale Gewinnschätzung in Prozent i.d.R. vom
Umsatz) ermittelt werden (bitte um Auflistung der Länder nach Häufigkeit)?
10. Sind der Bundesregierung steuerrechtliche Schwierigkeiten bekannt,
welche sich insbesondere bei der Ermittlung des anteiligen Gewinns bei
Montage- und Anlagenbaubetriebsstätten im Ausland ergeben?
11. Teilt die Bundesregierung die Zielsetzung, mit Hinblick auf die
Verbesserung der Perspektiven für die Menschen vor Ort, dem deutschen
Anlagenbau einen einfacheren Marktzugang speziell in afrikanischen und
asiatischen Ländern zu ermöglichen?
12. Welche Entlastungsmöglichkeiten haben Unternehmen, deren Umsätze
oder Gewinne im Ausland besteuert werden, obwohl dies beispielsweise
eigentlich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen weitestgehend
ausgeschlossen wurde?
13. Inwiefern unterscheiden sich die Optionen des industriellen Mittelstandes,
bei nicht gerechtfertigter doppelter Besteuerung oder Übermaßbesteuerung
von Umsätzen oder Gewinnen im Ausland, von jenen von „großen
Konzernen“, die doppelt besteuert werden?
14. Liegen der Bundesregierung Zahlen über Verständigungsverfahren zur
Lösung von Doppelbesteuerung vor?
Lässt sich aufschlüsseln, durch welche Unternehmen (nach Größenklassen)
von diesen am häufigsten, und von welchen am seltensten Gebrauch
gemacht wurde?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass gut
verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen eher dem Mittelstand helfen,
seine Aktivitäten im Ausland auszubauen als internationalen Konzernen im
Allgemeinen?
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihr in der
Vergangenheit – auch in jüngster, wie das Beispiel Indien zeigt – Fehler bei
der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen unterlaufen sind?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Schwierigkeiten der
doppelten Besteuerung bzw. der Übermaßbesteuerung technischer
Dienstleistungen mittels hoher Quellensteuern (bis zu 30 Prozent vom Umsatz),
selbst trotz Doppelbesteuerungsabkommen bis zu 15 Prozent vom Umsatz
vor (www.roedl.de/themen/indien-quellensteuern-steuerregistrierung-
pansteuerdeklaration), und gibt es Pläne, diese aus dem Weg zu räumen, z. B.
durch vollständige Anrechnung der im Ausland gezahlten Quellensteuern?
18. Welches Gremium innerhalb der Bundesregierung entscheidet darüber, mit
welchem Staat als nächstes ein Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt
werden soll, und weshalb wird dazu kein Kontakt zu den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages gesucht?
19. Gibt es einen institutionalisierten Beteiligungsprozess mit betroffenen
Industrien zur Erstellung einer Prioritätenliste, mit welchen Ländern
Doppelbesteuerungsabkommen als nächstes verhandelt werden sollten?
20. Gibt es einen institutionalisierten Beteiligungsprozess mit betroffenen
Industrien, wenn es darum geht, die Erfahrungen der betroffenen Industrien
mit doppelter Besteuerung oder Übermaßbesteuerung aufzunehmen, um
dies bei den Inhalten von Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen von
(Neu-)Verhandlungen zu berücksichtigen?
21. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages verstärkt in den Prozess um Prioritäten und Inhalte von
Doppelbesteuerungsabkommen einzubinden?
22. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, in einem institutionalisierten
Rahmen die betroffene Industrie in den Prozess um Prioritäten und Inhalte
von Doppelbesteuerungsabkommen einzubinden?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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