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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Personalausstattung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1324216.09.2019
Personalausstattung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner,
Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws,
Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Personalausstattung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen
und psychosomatischen Versorgung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) wurde durch das 2016 auf den
Weg gebrachte Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der
Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (Psych-VVG)
beauftragt, bis zum 30. September 2019 eine Richtlinie zur Personalausstattung für
die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische
Versorgung zu entwickeln. Die bisher geltende Psychiatrie-Personalverordnung
(Psych-PV) soll durch diese Richtlinie abgelöst werden, da sie nicht mehr den
aktuellen wissenschaftlichen und ethischen Erkenntnissen und Standards
entspricht und der Weiterentwicklung in dem Fachgebiet nicht mehr ausreichend
Rechnung tragen kann. Dazu kommt, dass rechtliche Rahmenbedingungen, wie
beispielsweise die Novellierung des Betreuungsrechts, das
Patientenrechtegesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch das
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2018 zu Fixierungen in der Psych-PV bisher nicht
ausreichend berücksichtigt sind. Die Psych-PV ist somit nur noch bedingt
geeignet, um eine evidenzbasierte, qualitätsgesicherte und leitliniengerechte
Versorgung zu gewährleisten. Dennoch galt die Psych-PV lange Zeit als wichtige
Bemessungsgrundlage für eine qualitätsorientierte Versorgung von psychisch
erkrankten Menschen in psychiatrischen Einrichtungen (vgl. www.aerzteblatt.de/
nachrichten/105870/G-BA-soll-verbindliche-Personalmindestvorgaben-
fuerpsychiatrische-Krankenhaeuser-vorlegen).
Der gesetzliche Auftrag sieht eine leitliniengerechte und evidenzbasierte
Personalausstattung gemäß § 136a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) vor. Der aktuelle Entwurf vom G-BA, auf dessen Grundlage
Stellungnahmen eingeholt wurden, zielt dagegen auf Mindestvorgaben und damit auf
eine Minimalpersonalausstattung ab. Personaluntergrenzen, wie sie im
somatischen Bereich oftmals Anwendung finden, entsprechen nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion nicht den gesetzlichen Anforderungen einer qualitäts- und
menschenrechtsorientierten psychiatrischen Versorgung. Stattdessen muss es
darum gehen, qualitätsorientierte Soll-Anforderungen zu definieren, denen der
Maßstab der Wahrung der Persönlichkeits- und Menschenrechte sowie der
Bedarf für eine Zwang vermeidende Psychiatrie zugrunde liegen.
Therapieerfolge hängen nach Ansicht der Fragesteller oftmals von der Zeit und
den Beziehungen des Personals zu den Patientinnen und Patienten ab. Personal-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13242
19. Wahlperiode 16.09.2019
bemessung muss deshalb stärker als bisher an den jeweils individuellen
Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Entsprechend muss
aus Sicht der Fragesteller sichergestellt sein, dass bei der Entwicklung des
neuen Personalbemessungsinstruments der therapeutische und pflegerische
Aufwand, der für eine erfolgreiche Behandlung notwendige Personalmix sowie der
Bedarf für eine zwangsarme Psychiatrie in allen Behandlungsbereichen und
-settings berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird aus Sicht der Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Vorgaben
an den G-BA, die Intention des Psych-VVG zu einer verbesserten
Versorgung psychisch erkrankter Menschen in den aktuellen Entwürfen der
Richtlinie zur Personalausstattung für die psychiatrische und
psychosomatische Versorgung umgesetzt?
2. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Richtlinie zur
Personalausstattung den Anforderungen gemäß § 136a Absatz 2 SGB V einer
qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung entspricht?
b) Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher Kriterien wird die
Bundesregierung die Richtlinie zur Personalausstattung hinsichtlich der
Anforderungen gemäß § 136a Absatz 2 SGB V einer
qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung prüfen?
3. a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Richtlinie zur
Personalausstattung den Anforderungen einer menschenrechtsorientierten,
Persönlichkeitsrechte wahrenden und zwangsarmen psychiatrischen
Versorgung entspricht?
b) Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher Kriterien wird die
Bundesregierung die Richtlinie zur Personalausstattung hinsichtlich der
Anforderungen einer menschenrechtsorientierten, Persönlichkeitsrechte
wahrenden und zwangsarmen psychiatrischen Versorgung prüfen?
4. Entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung Personaluntergrenzen dem
durch das Psych-VVG erteilten gesetzlichen Auftrag gemäß § 136a
Absatz 2 SGB V?
5. Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht, falls die vom
G-BA erarbeitete Richtlinie zur Personalausstattung den Anforderungen
gemäß § 136a Absatz 2 SGB V einer qualitätsgesicherten und
bedarfsgerechten Versorgung nicht gerecht wird?
6. Was ist nach Auslaufen der Psych-PV ab 1. Januar 2020 die Grundlage für
ein sach- und leistungsgerechtes Personalbudget, das eine qualitativ
hochwertige, Gewalt und Zwang vermeidende, leitliniengerechte Behandlung
ermöglichen soll, wenn der G-BA nur Mindestvorgaben definiert?
7. Hält es die Bundesregierung angesichts der Beschränkung des G-BA auf
Mindestvorgaben für geboten, die Aussetzung der Psych-PV erneut zu
verschieben, oder eine Nachfolgeverordnung zur Psych-PV mit aktualisierten
Personalvorgaben in Kraft zu setzen, um die Qualität der Beziehungsarbeit
in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik
sicherzustellen?
8. Wird nach Auffassung der Bundesregierung den sich in den letzten
Jahrzehnten weiterentwickelten Anforderungen einer leitliniengerechten und
patientenorientierten psychiatrischen Versorgung ausreichend Rechnung
getragen, wenn die Vorgaben des G-BA zur Personalausstattung immer
noch strukturell Psych-PV-basiert sind?
9. a) Hält die Bundesregierung die Umsetzung der sogenannten
Schussenrieder Tabelle für eine geeignete Grundlage zur Aktualisierung der
Personalvorgaben?
b) Wenn ja, für einen Übergangszeitraum oder nur bis ein neues
differenzierteres Personalbemessungssystem entwickelt wurde?
c) Wenn nein, warum nicht?
10. a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem von einigen
Fachverbänden und -gesellschaften entwickelte Plattformmodell zur
Neufassung der Personalbemessung in der stationären Psychiatrie bei (bitte
ausführen)?
b) Entspräche nach Ansicht der Bundesregierung die im „Plattformmodell“
vorgesehene Aufwandsdifferenzierung hinsichtlich der Bereiche
psychiatrisch/psychotherapeutischer, somatischer und sozialer Aufwand der
geforderten Transparenz als Grundlage bei der Personalbemessung?
11. Wie ordnet die Bundesregierung den Vorwurf seitens zahlreicher
betrieblicher Interessenvertretungen ein, dass das Verfahren des G-BA zur
Entwicklung einer Richtlinie zur Personalausstattung gänzlich intransparent sei und
keine Einbindung der Beschäftigten vorgesehen habe (vgl. www.pflegen-
online.de/protest-jetzt-auch-in-der-psychiatrie)?
12. Welcher erhöhte Personalaufwand ergibt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung für deeskalierende Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung
von Zwangsmaßnahmen?
13. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass neuere
rechtliche Vorgaben (wie die Einzelbetreuung bei Fixierung nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018, zu
Arbeitssicherheitsbeauftragten, Hygienebeauftragten, Gleichstellungsbeauftragten
etc.) in der Richtlinie zur Personalausstattung berücksichtigt werden
müssen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung dies sicherstellen?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
rechtliche Rahmenbedingungen wie die Novellierung des Betreuungsrechts,
das Patientenrechtegesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie
auch die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung sich in der
Richtlinie zur Personalausstattung widerspiegeln müssen, und wenn ja,
wie wird die Bundesregierung dies sicherstellen?
c) Inwiefern stellt die Bundesregierung eine Beanstandung in Aussicht,
sollten die neueren rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen nicht
umfassend in der Richtlinie zur Personalausstattung berücksichtigt
werden?
14. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung sowie künftig
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung bei der
Personalbemessung berücksichtigt werden müssen, und wenn ja, wie
wird die Bundesregierung dies sicherstellen?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter bei der Personalbemessung
berücksichtigt werden müssen, und wenn ja, wie wird die
Bundesregierung dies sicherstellen?
c) Welche Maßnahmen behält sich die Bundesregierung vor, sollten die
oben genannten Berufsgruppen nicht explizit in der Personalbemessung
berücksichtigt werden?
15. Worin bestünde für die Bundesregierung ein Anlass, eine Beanstandung
des Beschlusses des G-BA zu erwirken (bitte Möglichkeiten begründen)?
16. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass das
Verhandlungsziel in Budgetverhandlungen vor Ort eine Personalausstattung am Bett ist,
und ermöglicht dies nach Ansicht der Bundesregierung eine
leitliniengerechte Versorgung?
17. Welche Stationsgrößen sind nach Ansicht der Bundesregierung
patientengerecht und tragen zu einer patientenorientierten Versorgung bei (bitte
begründen)?
18. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auch
Personalvorgaben für die stationsäquivalente Behandlung entwickelt und eingehalten
werden (bitte begründen)?
19. Wird die Bundesregierung die notwendige Vielfalt der Berufsgruppen im
Pflege- und Erziehungsdienst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
zukünftig differenzierter als im Pflegegesetz abbilden, wo die notwendigen
pädagogischen Kompetenzen nicht berücksichtigt werden?
20. Wie wirken sich nach Ansicht der Bundesregierung die Pflegereformen im
Kontext der bislang nur zu 40 Prozent refinanzierten Tarifsteigerungen in
der Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie aus?
21. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Richtlinie kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt werden muss,
um auf sich verändernde Bedingungen und Bedarfe reagieren zu
können?
b) Wenn ja, welchen Zeitraum bzw. welche Kriterien zu dessen
Berechnung hält sie dafür für angemessen?
c) Wenn nein, warum nicht?
22. a) Sieht die Bundesregierung angesichts der in den Richtlinienentwürfen
vorgesehenen, unverbindlich erscheinenden Regelungen zur
Weiterentwicklung des Systems nach 2020 einen konkreteren Regelungsbedarf,
auch im Lichte des bisherigen langwierigen Reformprozesses?
b) Wie wird die Bundesregierung verhindern, dass sich in der Zukunft zu
Ungunsten der Patientinnen und Patienten wieder ein Prozess einer
Verfestigung nicht zeitgemäßer Personalausstattung in Kliniken entwickelt?
23. Wie viele psychiatrische Krankenhäuser und Fachabteilungen von
Allgemeinkrankenhäusern sind nach Kenntnis der Bundesregierung der
Nachweispflicht für 2016, 2017 und 2018 voll nachgekommen, d. h. Nachweis
der notwendigen und vereinbarten Stellen sowie der
jahresdurchschnittlichen tatsächlichen Stellenbesetzung (bitte jeweils in absoluten Zahlen und
als Prozentsatz aller psychiatrischen Krankenhäuser angeben sowie
differenziert nach Trägerformen – öffentlich, privat, freigemeinnützig/kirchlich
– aufschlüsseln)?
24. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Umsetzungsgrad der Psych-PV in den Jahren 2016, 2017 und 2018
insgesamt sowie in den verschiedenen Berufsgruppen (bitte Durchschnitt
aller psychiatrischen Krankenhäuser nach Berufsgruppen und jeweils
höchste/niedrigste Werte und Perzentile angeben sowie differenziert
nach Trägerformen – öffentlich, privat, freigemeinnützig/kirchlich –
aufschlüsseln)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der Psych-
PV?
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Spitzenverbandes der
Gesetzlichen Krankenkassen, starre und mit Sanktionen versehene
Nachweissysteme einzuführen?
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viel Zeit in den
psychiatrischen Einrichtungen durchschnittlich für den Patientenkontakt,
und wie viel Zeit für die Dokumentation aufgewandt wird (bitte nach
Berufsgruppen aufschlüsseln)?
27. Welche Anhaltspunkte ergeben sich aus laufenden wissenschaftlichen
Untersuchungen (PPP-Studie) und durch die vorgeschriebenen testierten
Psych-PV-Nachweise zur realen Personalausstattung in der Psychiatrie und
Kinder- und Jugendpsychiatrie?
a) Werden die vorgeschriebenen Psych-PV-Nachweise systematisch
ausgewertet, und werden die Ergebnisse publiziert, und wenn ja, wo?
b) Gibt es regionale Unterschiede?
c) Gibt es Unterschiede nach Krankenhausträgern?
28. a) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse
der vom G-BA in Auftrag gegebenen Studie zur Erhebung und Analyse
des Ist-Zustandes der Personalausstattung in psychiatrischen, kinder-
und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sowie
die durchgeführten Experteninterviews bei der Erstellung der Richtlinie
zur Personalausstattung berücksichtigt?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, den G-BA zu veranlassen, diejenigen
Teile der Studie zu veröffentlichen, die nicht unter aktueller Prüfung
stehen und damit unumstritten sind, um höchstmögliche Transparenz über
die Situation der aktuellen Personalausstattung in den psychiatrischen
Einrichtungen zu schaffen und die bisherigen wissenschaftlichen
Erkenntnisse öffentlich zugänglich zu machen?
Berlin, den 22. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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