Tuberkulosebehandlung bei ausländischen Staatsangehörigen und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Fallzahlen, Aufenthaltsstatus, Behandlungs- und Folgekosten
des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In einem Spiegel TV Magazin-Beitrag mit dem Titel „Rückkehr der Tuberkulose – wenn Flüchtlinge zu Patienten werden“ vom 2. November 2015 (Inhalt auf der Seite vom Spiegel nicht mehr verfügbar, nur noch über Archiv) wird berichtet, dass ausländische Staatsangehörige mit Tuberkulose in Deutschland über längere Zeit behandelt würden und währenddessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhielten. Der Beitrag enthält darüber hinaus die These eines „Tuberkulose-Tourismus“ sowie Kostenschätzungen für die Behandlung, insbesondere bei langwierigen und/oder arzneimittelresistenten Verläufen.
Tuberkulose ist in Deutschland meldepflichtig: Das Robert Koch-Institut weist für das Jahr 2023 insgesamt 4 481 gemeldete Tuberkulose-Fälle aus. Der Anteil im Ausland geborener Tuberkulose-Patienten lag bei 76,8 Prozent (https://edoc.rki.de/handle/176904/12454). Zudem wurden 11,4 Prozent der Fälle im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Screenings (u. a. nach § 36 IfSG) diagnostiziert (www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html). Zugleich sind Asylsuchende und bestimmte weitere Personengruppen verpflichtet, Gesundheitsuntersuchungen zu dulden (u. a. § 62 AsylG, www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__62.html). Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten neben Grundleistungen auch Leistungen bei Krankheit (§ 4 AsylbLG www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html) sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse (§§ 3, 3a AsylbLG).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an belastbaren, bundesweit konsolidierten Zahlen zu Fallkonstellationen, Aufenthaltsstatus, Finanzierungswegen sowie an der Gesamtkostenlast einschließlich öffentlicher Gesundheitsdienste, Screening, Isolationsmaßnahmen, Kontaktpersonennachverfolgung und ggf. Abschiebungshindernissen während der Therapie.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hat sich die Gesamtfallzahl von Tuberkulose nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland entwickelt (bitte jeweils getrennt aufschlüsseln nach Gesamtzahl pro Jahr in den Jahren 2015 bis 2025, Anzahl der Fälle bei Asylsuchenden sowie ab 2022 Anzahl der Fälle bei Flüchtlingen aus der Ukraine)?
Wie viele Tuberkulose-Fälle (meldepflichtige Tuberkulose-Erkrankungen gemäß IfSG-Surveillance) betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach Ausland und Jahr von 2015 bis 2025und Anteil in Prozent ausweisen)?
Wie viele dieser Tuberkulose-Fälle betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte jeweils getrennt nach Staatsangehörig und Jahr von 2015 bis 2025ausweisen)?
Wie viele Tuberkulose-Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylG festgestellt (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern keine Bundesstatistik vorliegt, bitte darlegen, warum nicht)?
Wie viele der in Deutschland gemeldeten Tuberkulose-Fälle entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf die folgenden Aufenthalts-/Personengruppen: Asylsuchende im Asylverfahren, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Niederlassungserlaubnis, EU-Bürger, nachvollziehbar Ausreisepflichtigen (bitte jeweils getrennt nach Gruppe und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
Wie viele Tuberkulose-Patienten befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils stationär in Behandlung und wie hoch war die durchschnittliche stationäre Verweildauer (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025angeben)?
Wie viele Fälle von Rifampicin-resistenter Tuberkulose bzw. MDR/RR-Tuberkulose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gemeldet und wie hoch war jeweils der Anteil bei Personen, die im Ausland geboren wurden (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?
Welche durchschnittlichen direkten Behandlungskosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung veranschlagt für a) arzneimittelsensible Tuberkulose und b) arzneimittelresistente Tuberkulose (MDR/RR-Tuberkulose) (bitte jeweils getrennt nach Patient und Jahr von 2015 bis 2025 angeben)?
Welche Gesamtkosten (direkte medizinische Kosten, soweit bezifferbar öffentliche Gesundheitsdienstleistungen wie Umgebungsuntersuchungen/Kontaktpersonennachverfolgung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jeweils im Zusammenhang mit Tuberkulose-Erkrankungen angefallen (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; falls eine Gesamtsumme nicht verfügbar ist, bitte die fehlenden Kostenkomponenten benennen)?
In welchem Umfang wurden Tuberkulose-Behandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln nach dem AsylbLG, insbesondere Leistungen nach § 4 AsylbLG, finanziert (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 und Gesamtausgaben ausweisen)?
In welchem Umfang wurden Tuberkulose-Behandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. anderer Kostenträger (z. B. Sozialhilfe nach SGB XII) finanziert (bitte jeweils Gesamtausgaben jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
Wie viele Tuberkulose-Patienten erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung während stationärer oder teilstationärer Behandlung Grundleistungen bzw. Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse nach §§ 3, 3a AsylbLG (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; soweit keine Bundesdaten vorliegen, bitte darlegen, warum nicht)?
Welche durchschnittlichen monatlichen Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Tuberkulose-Patienten nach AsylbLG als notwendiger persönlicher Bedarf ausgezahlt (bitte jeweils nach Monat und Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen)?
Wie viele ausländische Tuberkulose-Patienten erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Duldung oder eine sonstige aufenthaltsrechtliche Aussetzung der Aufenthaltsbeendigung primär oder wesentlich wegen einer laufenden Tuberkulose-Behandlung (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern keine Statistik geführt wird, bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Tuberkulose-Behandlungen von Personen ohne vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erfolgen?
Wie viele Tuberkulose-Patienten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss der Behandlung ausreisepflichtig und wie viele wurden tatsächlich aufenthaltsbeendend rückgeführt (bitte jeweils nach Jahr von 2015 bis 2025 ausweisen; sofern nicht verfügbar, bitte begründen)?
In welchen Bundesländern und Kommunen traten nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Fallzahlen bei Tuberkulose-Diagnosen im Kontext von Aufnahme-/Gemeinschaftsunterkünften auf (bitte jeweils getrennt nach Jahr von 2015 bis 2025, Bundesland und Gebietskörperschaft ausweisen)?
Welche Maßnahmen plant oder prüft die Bundesregierung ggf., um bei Tuberkulose-Patienten a) Resistenzentwicklungen zu begrenzen (Adhärenzsicherung, DOT/Video-DOT, Arzneimittelverfügbarkeit)? b) die Kosten transparenter zu erfassen? c) Fehlanreize im Leistungs- und Aufenthaltsrecht zu minimieren, ohne die leitliniengerechte Versorgung und den Infektionsschutz zu gefährden?