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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1324416.09.2019
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt,
Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG hat 2018
gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern dem
Unternehmen Nicaragua Sugar Estates Limited (NSEL) ein Darlehn von 75 Mio. US-
Dollar zur Verfügung gestellt (DEG-Anteil 23,8 Mio. US-Dollar). Die DEG
begründete diesen Schritt u.a. damit, dass NSEL ein „regionales Vorzeigemodell
für nachhaltige Zuckerrohrproduktion“ geworden sei. Die DEG unterstütze
damit eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zuckerrohrproduktion und trage
so zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen „Gute Arbeit und wirtschaftliches
Wachstum“ sowie „Nachhaltige[r] Konsum und Produktion“ bei (https://degin
vest-investments.de/portfolio/nicaragua-sugar-estates-limited-nsel).
Allerdings haben in den letzten Jahren deutschsprachige Medien mehrfach
davon berichtet, dass auf den Zuckerrohrplantagen Zentralamerikas tödliche
Nierenerkrankungen in ungewöhnlich hohem Maße auftreten, darunter auch auf
den Plantagen von NSEL (vgl. Spiegel 21/2012 „Insel der Witwen“, WOZ
49/2012 „Ein Gift, das an die Nieren geht“). Seit Langem wurde vermutet, dass
die auf den Zuckerrohrplantagen eingesetzten Chemikalien für dieses
chronische Nierenversagen verantwortlich seien. Neue wissenschaftliche Studien
eines internationalen Forscherteams, die im Juni beim Jahreskongress der
European Renal Association und der European Dialysis and Transplant Association
in Budapest vorgestellt wurden, liefern nun Beweise, dass die beiden Herbizide
Glyphosat und Paraquat sowie potenziell Insektizide auf Basis von
Pyrethroiden ursächlich mit der Nierenerkrankung in Zusammenhang stehen (vgl. WOZ
25/2019 „Ein tödliches Rätsel ist gelöst“). Der Einsatz von Paraquat ist in der
EU seit 2007 verboten. Ob das Mittel auf den Plantagen von NSEL eingesetzt
wird, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach Firmenangaben wurde
Paraquat nur in den Jahren 1984 bis 1994 versprüht. Arbeiter berichten jedoch
davon, dass dieses Mittel noch bis zumindest 2012 eingesetzt wurde (WOZ
49/2012).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die
Bundesregierung 2012 noch jeglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz
von Agrochemikalien und dem häufigen Auftreten von chronischem
Nierenversagen auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates Limited, der die DEG
bereits 2006 ein Darlehn von 10 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt hatte
(www.presseportal.de/pm/6681/836237), mit dem Hinweis auf eine
Untersuchung des Ombudsmannes der Weltbanktochter IFC negiert (Bundestagsdruck-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13244
19. Wahlperiode 16.09.2019
sache 17/8437). Zugleich hatte die DEG im Rahmen von Verhandlungen mit
dem Compliance Ombudsmann der Weltbanktochter IFC, dem Unternehmen
NSEL und der lokalen Organisation ASOCHIVIDA zugesagt, die Betroffenen
mit zwei Maßnahmen zu unterstützen: der Ausweitung eines lokalen
Gesundheitszentrums, gepaart mit Gesundheits- und Familienberatung basierend auf
einer Evaluierung der medizinischen Infrastruktur, die im August 2011
abgeschlossen wurde, sowie der Weiterentwicklung eines bestehenden
Mikrofinanzfonds zur Förderung und Finanzierung von Kleinstunternehmen
(Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 1). Des Weiteren hatte die
Bundesregierung zugesagt, das Thema chronisches Nierenversagen bei den nächsten
bilateralen Arbeitsgesprächen mit der nicaraguanischen Regierung anzusprechen
(Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 2).
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse werfen aus Sicht der Fragesteller
die Frage auf, ob die Bundesregierung bei ihrer 2012 gegebenen Auffassung
bleibt, und inwieweit die von der DEG getätigte Finanzierung von NSEL
wirklich ein nachhaltiges Investment darstellt. Wie erst vor Kurzem der UN-
Menschenrechtsrat in einer Entscheidung zu Paraquay festgehalten hat, gehört
der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Agrochemikalien zu den
menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten (www.ohchr.org/FR/NewsE
vents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24890&LangID=E).
Die Fälle von Niereninsuffizienz in Nicaragua sind außerdem im Kontext des
deutschen Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) zu betrachten.
Kraftstoffe aus Biomasse (Agrokraftstoffe) sind in den vergangenen Jahren durch
Beimischungsquoten, Investitionsanreize und steuerliche Vergünstigungen stark
gefördert worden. In vielen Ländern des globalen Südens hat dies zu einer
erheblichen Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen in Monokulturen
beigetragen. In Nicaragua hat sich die Anbaufläche von Zuckerrohr zwischen 2005
und 2017 von rund 46.000 Hektar auf fast 74.000 Hektar vergrößert (vgl.
Zahlen aus der Datenbank von FAOSTAT, siehe www.fao.org/faostat/en/#data/
QC). Der Anbau geht mit hohem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden
einher.
Darüber hinaus schafft das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und
Zentralamerika (AdA) weitere Anreize für die Expansion von Monokulturen
zur Herstellung von Agrokraftstoffen. Mit dem Inkrafttreten des AdA und der
damit verbundenen massiven Ausweitung der Agrokraftstoffproduktion kommt
es zu Landnutzungskonflikten. Auch die von der EU-Kommission in Auftrag
gegebene Folgenabschätzung Nachhaltigkeit warnte bereits vor dem „Druck
auf die Landnutzung, wenn die Folgen von Bergbau, Abholzung und
Agrartreibstoff-Produktion mit einbezogen werden.“ Die Förderung der
Privatisierung der Wasserversorgung könne für „besonders verletzliche Gruppen einen
verringerten Zugang bedeuten“ (vgl. EU-Kommission 2009 „Trade
Sustainability Impact Assessment of the Association Agreement to be negotiated between
the EU and Central America.“). Das Abkommen, welches Anreize für eine
weitere Expansion der Agrokraftstoffe durch zollfreien EU-Zugang und einen
Vorrang für den Investitionsschutz europäischer Konzerne in Zentralamerika
schafft, hat daher voraussichtlich zu einer Verschärfung der Konflikte
(Nicaragua, El Salvador, Honduras, Guatemala) beigetragen. Gefährdungen für das
Recht auf Nahrung und auf sauberes Wasser sind zu erwarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kommen Bundesregierung und DEG nach der Präsentation neuer
wissenschaftlicher Studien zu einer Neubewertung der Gefahren, die mit
dem Einsatz von Glyphosat und Paraquat auf Zuckerrohrplantagen
verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Herausbildung eines chronischen
Nierenversagens?
2. Wie hat sich die Gesundheitssituation der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter von NSEL nach Informationen der Bundesregierung seit der
Darlehnsvergabe der DEG von 2006 verändert, und wie hat sich
insbesondere die Anzahl der Nierenerkrankungen entwickelt?
3. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Anzahl der
Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Plantagen und in den Fabriken von
NSEL, die durchschnittliche Entlohnung und die Gesamtanbaufläche von
NSEL seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 entwickelt?
4. Wie weit ist der Mechanisierungsgrad bei der Ernte auf den NSEL-
Plantagen nach Informationen der Bundesregierung mittlerweile
fortgeschritten (vgl. Spiegel-Artikel 21/2012, S. 115)?
5. Welche Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nach
Informationen der Bundesregierung im Vorfeld der jüngsten Kreditvergabe an
Nicaragua Sugar Estates seitens der DEG durchgeführt, und zu welchen
Ergebnissen kamen die Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der
gesundheitlichen Situation und Gefährdung der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter?
6. Welche Herbizide und ggf. Insektizide kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates zum Einsatz?
7. Welche gesicherten Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor,
dass Paraquat auf den Plantagen von NSEL nur bis 1994 eingesetzt wurde,
und inwiefern kann sie einen Einsatz des Pestizids auf diesen Plantagen bis
in die Gegenwart ausschließen?
8. Wie, und in welcher Form werden die Arbeiterinnen und Arbeiter und die
Anwohnerinnen und Anwohner der Zuckerrohrplantagen von NSEL nach
Informationen der Bundesregierung vor den schädlichen Auswirkungen
von Agrochemikalien (beispielsweise durch direkten Kontakt, über
Kontaminierung von Wasser) geschützt?
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der DEG zugesagten
Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Plantagen von
NSEL durchgeführt?
Wenn ja, wie hoch waren die Finanzmittel, die die DEG für die
Maßnahmen zu Verfügung gestellt hat, und woher stammen diese Gelder?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur
Unterstützung der Erkrankten sowie ihrer Angehörigen?
11. Was waren die Ergebnisse der Arbeitsgespräche der Bundesregierung mit
der nicaraguanischen Regierung zum vermehrten Auftreten von
Niereninsuffizienz?
Wird die Bundesregierung das Thema angesichts der neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse gegenüber der nicaraguanischen Regierung erneut
adressieren?
12. Welche Rolle spielen die gesundheitlichen Risiken auf
zentralamerikanischen Zuckerrohrplantagen für die Umsetzung der Vorgaben in der
Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Biokraftstoffquotengesetzes (Bio-
KraftQuG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)?
13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem
Ausmaß die NSEL Zuckerrohr beziehungsweise Ethanol für den Export von
Biokraftstoff in die Bundesrepublik Deutschland produziert?
14. Wie sollen die menschenrechtlichen Auswirkungen des AdA auf besonders
verletzliche Gruppen nach Informationen der Bundesregierung durch die
EU geprüft werden, und welche Überprüfungsmechanismen hat die
Bundesregierung für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel im
Abkommen?
15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, angesichts der erwiesenen
gesundheitsschädlichen Wirkung von Paraquat, ein Verbot der Herstellung,
Lagerung und des Exports von Pestiziden in Drittländer einzuführen,
welche Wirkstoffe enthalten, die in der EU aufgrund von Umwelt- und
Gesundheitsrisiken verboten sind?
16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neubewertung von Glyphosat auf
europäischer Ebene?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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