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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

02.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1324416.09.2019

Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG hat 2018 gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern dem Unternehmen Nicaragua Sugar Estates Limited (NSEL) ein Darlehn von 75 Mio. US- Dollar zur Verfügung gestellt (DEG-Anteil 23,8 Mio. US-Dollar). Die DEG begründete diesen Schritt u.a. damit, dass NSEL ein „regionales Vorzeigemodell für nachhaltige Zuckerrohrproduktion“ geworden sei. Die DEG unterstütze damit eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zuckerrohrproduktion und trage so zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen „Gute Arbeit und wirtschaftliches Wachstum“ sowie „Nachhaltige[r] Konsum und Produktion“ bei (https://degin vest-investments.de/portfolio/nicaragua-sugar-estates-limited-nsel). Allerdings haben in den letzten Jahren deutschsprachige Medien mehrfach davon berichtet, dass auf den Zuckerrohrplantagen Zentralamerikas tödliche Nierenerkrankungen in ungewöhnlich hohem Maße auftreten, darunter auch auf den Plantagen von NSEL (vgl. Spiegel 21/2012 „Insel der Witwen“, WOZ 49/2012 „Ein Gift, das an die Nieren geht“). Seit Langem wurde vermutet, dass die auf den Zuckerrohrplantagen eingesetzten Chemikalien für dieses chronische Nierenversagen verantwortlich seien. Neue wissenschaftliche Studien eines internationalen Forscherteams, die im Juni beim Jahreskongress der European Renal Association und der European Dialysis and Transplant Association in Budapest vorgestellt wurden, liefern nun Beweise, dass die beiden Herbizide Glyphosat und Paraquat sowie potenziell Insektizide auf Basis von Pyrethroiden ursächlich mit der Nierenerkrankung in Zusammenhang stehen (vgl. WOZ 25/2019 „Ein tödliches Rätsel ist gelöst“). Der Einsatz von Paraquat ist in der EU seit 2007 verboten. Ob das Mittel auf den Plantagen von NSEL eingesetzt wird, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach Firmenangaben wurde Paraquat nur in den Jahren 1984 bis 1994 versprüht. Arbeiter berichten jedoch davon, dass dieses Mittel noch bis zumindest 2012 eingesetzt wurde (WOZ 49/2012). In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung 2012 noch jeglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Agrochemikalien und dem häufigen Auftreten von chronischem Nierenversagen auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates Limited, der die DEG bereits 2006 ein Darlehn von 10 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt hatte (www.presseportal.de/pm/6681/836237), mit dem Hinweis auf eine Untersuchung des Ombudsmannes der Weltbanktochter IFC negiert (Bundestagsdruck- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13244 19. Wahlperiode 16.09.2019 sache 17/8437). Zugleich hatte die DEG im Rahmen von Verhandlungen mit dem Compliance Ombudsmann der Weltbanktochter IFC, dem Unternehmen NSEL und der lokalen Organisation ASOCHIVIDA zugesagt, die Betroffenen mit zwei Maßnahmen zu unterstützen: der Ausweitung eines lokalen Gesundheitszentrums, gepaart mit Gesundheits- und Familienberatung basierend auf einer Evaluierung der medizinischen Infrastruktur, die im August 2011 abgeschlossen wurde, sowie der Weiterentwicklung eines bestehenden Mikrofinanzfonds zur Förderung und Finanzierung von Kleinstunternehmen (Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 1). Des Weiteren hatte die Bundesregierung zugesagt, das Thema chronisches Nierenversagen bei den nächsten bilateralen Arbeitsgesprächen mit der nicaraguanischen Regierung anzusprechen (Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 2). Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse werfen aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, ob die Bundesregierung bei ihrer 2012 gegebenen Auffassung bleibt, und inwieweit die von der DEG getätigte Finanzierung von NSEL wirklich ein nachhaltiges Investment darstellt. Wie erst vor Kurzem der UN- Menschenrechtsrat in einer Entscheidung zu Paraquay festgehalten hat, gehört der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Agrochemikalien zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten (www.ohchr.org/FR/NewsE vents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24890&LangID=E). Die Fälle von Niereninsuffizienz in Nicaragua sind außerdem im Kontext des deutschen Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) zu betrachten. Kraftstoffe aus Biomasse (Agrokraftstoffe) sind in den vergangenen Jahren durch Beimischungsquoten, Investitionsanreize und steuerliche Vergünstigungen stark gefördert worden. In vielen Ländern des globalen Südens hat dies zu einer erheblichen Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen in Monokulturen beigetragen. In Nicaragua hat sich die Anbaufläche von Zuckerrohr zwischen 2005 und 2017 von rund 46.000 Hektar auf fast 74.000 Hektar vergrößert (vgl. Zahlen aus der Datenbank von FAOSTAT, siehe www.fao.org/faostat/en/#data/ QC). Der Anbau geht mit hohem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden einher. Darüber hinaus schafft das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika (AdA) weitere Anreize für die Expansion von Monokulturen zur Herstellung von Agrokraftstoffen. Mit dem Inkrafttreten des AdA und der damit verbundenen massiven Ausweitung der Agrokraftstoffproduktion kommt es zu Landnutzungskonflikten. Auch die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Folgenabschätzung Nachhaltigkeit warnte bereits vor dem „Druck auf die Landnutzung, wenn die Folgen von Bergbau, Abholzung und Agrartreibstoff-Produktion mit einbezogen werden.“ Die Förderung der Privatisierung der Wasserversorgung könne für „besonders verletzliche Gruppen einen verringerten Zugang bedeuten“ (vgl. EU-Kommission 2009 „Trade Sustainability Impact Assessment of the Association Agreement to be negotiated between the EU and Central America.“). Das Abkommen, welches Anreize für eine weitere Expansion der Agrokraftstoffe durch zollfreien EU-Zugang und einen Vorrang für den Investitionsschutz europäischer Konzerne in Zentralamerika schafft, hat daher voraussichtlich zu einer Verschärfung der Konflikte (Nicaragua, El Salvador, Honduras, Guatemala) beigetragen. Gefährdungen für das Recht auf Nahrung und auf sauberes Wasser sind zu erwarten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Inwiefern kommen Bundesregierung und DEG nach der Präsentation neuer wissenschaftlicher Studien zu einer Neubewertung der Gefahren, die mit dem Einsatz von Glyphosat und Paraquat auf Zuckerrohrplantagen verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Herausbildung eines chronischen Nierenversagens?  2. Wie hat sich die Gesundheitssituation der Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter von NSEL nach Informationen der Bundesregierung seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 verändert, und wie hat sich insbesondere die Anzahl der Nierenerkrankungen entwickelt?  3. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Anzahl der Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Plantagen und in den Fabriken von NSEL, die durchschnittliche Entlohnung und die Gesamtanbaufläche von NSEL seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 entwickelt?  4. Wie weit ist der Mechanisierungsgrad bei der Ernte auf den NSEL- Plantagen nach Informationen der Bundesregierung mittlerweile fortgeschritten (vgl. Spiegel-Artikel 21/2012, S. 115)?  5. Welche Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nach Informationen der Bundesregierung im Vorfeld der jüngsten Kreditvergabe an Nicaragua Sugar Estates seitens der DEG durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Situation und Gefährdung der Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter?  6. Welche Herbizide und ggf. Insektizide kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates zum Einsatz?  7. Welche gesicherten Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Paraquat auf den Plantagen von NSEL nur bis 1994 eingesetzt wurde, und inwiefern kann sie einen Einsatz des Pestizids auf diesen Plantagen bis in die Gegenwart ausschließen?  8. Wie, und in welcher Form werden die Arbeiterinnen und Arbeiter und die Anwohnerinnen und Anwohner der Zuckerrohrplantagen von NSEL nach Informationen der Bundesregierung vor den schädlichen Auswirkungen von Agrochemikalien (beispielsweise durch direkten Kontakt, über Kontaminierung von Wasser) geschützt?  9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der DEG zugesagten Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Plantagen von NSEL durchgeführt? Wenn ja, wie hoch waren die Finanzmittel, die die DEG für die Maßnahmen zu Verfügung gestellt hat, und woher stammen diese Gelder? 10. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Erkrankten sowie ihrer Angehörigen? 11. Was waren die Ergebnisse der Arbeitsgespräche der Bundesregierung mit der nicaraguanischen Regierung zum vermehrten Auftreten von Niereninsuffizienz? Wird die Bundesregierung das Thema angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gegenüber der nicaraguanischen Regierung erneut adressieren? 12. Welche Rolle spielen die gesundheitlichen Risiken auf zentralamerikanischen Zuckerrohrplantagen für die Umsetzung der Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Biokraftstoffquotengesetzes (Bio- KraftQuG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)? 13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß die NSEL Zuckerrohr beziehungsweise Ethanol für den Export von Biokraftstoff in die Bundesrepublik Deutschland produziert? 14. Wie sollen die menschenrechtlichen Auswirkungen des AdA auf besonders verletzliche Gruppen nach Informationen der Bundesregierung durch die EU geprüft werden, und welche Überprüfungsmechanismen hat die Bundesregierung für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel im Abkommen? 15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, angesichts der erwiesenen gesundheitsschädlichen Wirkung von Paraquat, ein Verbot der Herstellung, Lagerung und des Exports von Pestiziden in Drittländer einzuführen, welche Wirkstoffe enthalten, die in der EU aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken verboten sind? 16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neubewertung von Glyphosat auf europäischer Ebene? Berlin, den 21. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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