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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
02.10.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1324416.09.2019
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt,
Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG hat 2018
gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern dem
Unternehmen Nicaragua Sugar Estates Limited (NSEL) ein Darlehn von 75 Mio. US-
Dollar zur Verfügung gestellt (DEG-Anteil 23,8 Mio. US-Dollar). Die DEG
begründete diesen Schritt u.a. damit, dass NSEL ein „regionales Vorzeigemodell
für nachhaltige Zuckerrohrproduktion“ geworden sei. Die DEG unterstütze
damit eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zuckerrohrproduktion und trage
so zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen „Gute Arbeit und wirtschaftliches
Wachstum“ sowie „Nachhaltige[r] Konsum und Produktion“ bei (https://degin
vest-investments.de/portfolio/nicaragua-sugar-estates-limited-nsel).
Allerdings haben in den letzten Jahren deutschsprachige Medien mehrfach
davon berichtet, dass auf den Zuckerrohrplantagen Zentralamerikas tödliche
Nierenerkrankungen in ungewöhnlich hohem Maße auftreten, darunter auch auf
den Plantagen von NSEL (vgl. Spiegel 21/2012 „Insel der Witwen“, WOZ
49/2012 „Ein Gift, das an die Nieren geht“). Seit Langem wurde vermutet, dass
die auf den Zuckerrohrplantagen eingesetzten Chemikalien für dieses
chronische Nierenversagen verantwortlich seien. Neue wissenschaftliche Studien
eines internationalen Forscherteams, die im Juni beim Jahreskongress der
European Renal Association und der European Dialysis and Transplant Association
in Budapest vorgestellt wurden, liefern nun Beweise, dass die beiden Herbizide
Glyphosat und Paraquat sowie potenziell Insektizide auf Basis von
Pyrethroiden ursächlich mit der Nierenerkrankung in Zusammenhang stehen (vgl. WOZ
25/2019 „Ein tödliches Rätsel ist gelöst“). Der Einsatz von Paraquat ist in der
EU seit 2007 verboten. Ob das Mittel auf den Plantagen von NSEL eingesetzt
wird, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach Firmenangaben wurde
Paraquat nur in den Jahren 1984 bis 1994 versprüht. Arbeiter berichten jedoch
davon, dass dieses Mittel noch bis zumindest 2012 eingesetzt wurde (WOZ
49/2012).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die
Bundesregierung 2012 noch jeglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz
von Agrochemikalien und dem häufigen Auftreten von chronischem
Nierenversagen auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates Limited, der die DEG
bereits 2006 ein Darlehn von 10 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt hatte
(www.presseportal.de/pm/6681/836237), mit dem Hinweis auf eine
Untersuchung des Ombudsmannes der Weltbanktochter IFC negiert (Bundestagsdruck-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13244
19. Wahlperiode 16.09.2019
sache 17/8437). Zugleich hatte die DEG im Rahmen von Verhandlungen mit
dem Compliance Ombudsmann der Weltbanktochter IFC, dem Unternehmen
NSEL und der lokalen Organisation ASOCHIVIDA zugesagt, die Betroffenen
mit zwei Maßnahmen zu unterstützen: der Ausweitung eines lokalen
Gesundheitszentrums, gepaart mit Gesundheits- und Familienberatung basierend auf
einer Evaluierung der medizinischen Infrastruktur, die im August 2011
abgeschlossen wurde, sowie der Weiterentwicklung eines bestehenden
Mikrofinanzfonds zur Förderung und Finanzierung von Kleinstunternehmen
(Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 1). Des Weiteren hatte die
Bundesregierung zugesagt, das Thema chronisches Nierenversagen bei den nächsten
bilateralen Arbeitsgesprächen mit der nicaraguanischen Regierung anzusprechen
(Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 2).
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse werfen aus Sicht der Fragesteller
die Frage auf, ob die Bundesregierung bei ihrer 2012 gegebenen Auffassung
bleibt, und inwieweit die von der DEG getätigte Finanzierung von NSEL
wirklich ein nachhaltiges Investment darstellt. Wie erst vor Kurzem der UN-
Menschenrechtsrat in einer Entscheidung zu Paraquay festgehalten hat, gehört
der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Agrochemikalien zu den
menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten (www.ohchr.org/FR/NewsE
vents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24890&LangID=E).
Die Fälle von Niereninsuffizienz in Nicaragua sind außerdem im Kontext des
deutschen Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) zu betrachten.
Kraftstoffe aus Biomasse (Agrokraftstoffe) sind in den vergangenen Jahren durch
Beimischungsquoten, Investitionsanreize und steuerliche Vergünstigungen stark
gefördert worden. In vielen Ländern des globalen Südens hat dies zu einer
erheblichen Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen in Monokulturen
beigetragen. In Nicaragua hat sich die Anbaufläche von Zuckerrohr zwischen 2005
und 2017 von rund 46.000 Hektar auf fast 74.000 Hektar vergrößert (vgl.
Zahlen aus der Datenbank von FAOSTAT, siehe www.fao.org/faostat/en/#data/
QC). Der Anbau geht mit hohem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden
einher.
Darüber hinaus schafft das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und
Zentralamerika (AdA) weitere Anreize für die Expansion von Monokulturen
zur Herstellung von Agrokraftstoffen. Mit dem Inkrafttreten des AdA und der
damit verbundenen massiven Ausweitung der Agrokraftstoffproduktion kommt
es zu Landnutzungskonflikten. Auch die von der EU-Kommission in Auftrag
gegebene Folgenabschätzung Nachhaltigkeit warnte bereits vor dem „Druck
auf die Landnutzung, wenn die Folgen von Bergbau, Abholzung und
Agrartreibstoff-Produktion mit einbezogen werden.“ Die Förderung der
Privatisierung der Wasserversorgung könne für „besonders verletzliche Gruppen einen
verringerten Zugang bedeuten“ (vgl. EU-Kommission 2009 „Trade
Sustainability Impact Assessment of the Association Agreement to be negotiated between
the EU and Central America.“). Das Abkommen, welches Anreize für eine
weitere Expansion der Agrokraftstoffe durch zollfreien EU-Zugang und einen
Vorrang für den Investitionsschutz europäischer Konzerne in Zentralamerika
schafft, hat daher voraussichtlich zu einer Verschärfung der Konflikte
(Nicaragua, El Salvador, Honduras, Guatemala) beigetragen. Gefährdungen für das
Recht auf Nahrung und auf sauberes Wasser sind zu erwarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kommen Bundesregierung und DEG nach der Präsentation neuer
wissenschaftlicher Studien zu einer Neubewertung der Gefahren, die mit
dem Einsatz von Glyphosat und Paraquat auf Zuckerrohrplantagen
verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Herausbildung eines chronischen
Nierenversagens?
2. Wie hat sich die Gesundheitssituation der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter von NSEL nach Informationen der Bundesregierung seit der
Darlehnsvergabe der DEG von 2006 verändert, und wie hat sich
insbesondere die Anzahl der Nierenerkrankungen entwickelt?
3. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Anzahl der
Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Plantagen und in den Fabriken von
NSEL, die durchschnittliche Entlohnung und die Gesamtanbaufläche von
NSEL seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 entwickelt?
4. Wie weit ist der Mechanisierungsgrad bei der Ernte auf den NSEL-
Plantagen nach Informationen der Bundesregierung mittlerweile
fortgeschritten (vgl. Spiegel-Artikel 21/2012, S. 115)?
5. Welche Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nach
Informationen der Bundesregierung im Vorfeld der jüngsten Kreditvergabe an
Nicaragua Sugar Estates seitens der DEG durchgeführt, und zu welchen
Ergebnissen kamen die Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der
gesundheitlichen Situation und Gefährdung der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter?
6. Welche Herbizide und ggf. Insektizide kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates zum Einsatz?
7. Welche gesicherten Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor,
dass Paraquat auf den Plantagen von NSEL nur bis 1994 eingesetzt wurde,
und inwiefern kann sie einen Einsatz des Pestizids auf diesen Plantagen bis
in die Gegenwart ausschließen?
8. Wie, und in welcher Form werden die Arbeiterinnen und Arbeiter und die
Anwohnerinnen und Anwohner der Zuckerrohrplantagen von NSEL nach
Informationen der Bundesregierung vor den schädlichen Auswirkungen
von Agrochemikalien (beispielsweise durch direkten Kontakt, über
Kontaminierung von Wasser) geschützt?
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der DEG zugesagten
Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Plantagen von
NSEL durchgeführt?
Wenn ja, wie hoch waren die Finanzmittel, die die DEG für die
Maßnahmen zu Verfügung gestellt hat, und woher stammen diese Gelder?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur
Unterstützung der Erkrankten sowie ihrer Angehörigen?
11. Was waren die Ergebnisse der Arbeitsgespräche der Bundesregierung mit
der nicaraguanischen Regierung zum vermehrten Auftreten von
Niereninsuffizienz?
Wird die Bundesregierung das Thema angesichts der neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse gegenüber der nicaraguanischen Regierung erneut
adressieren?
12. Welche Rolle spielen die gesundheitlichen Risiken auf
zentralamerikanischen Zuckerrohrplantagen für die Umsetzung der Vorgaben in der
Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Biokraftstoffquotengesetzes (Bio-
KraftQuG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)?
13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem
Ausmaß die NSEL Zuckerrohr beziehungsweise Ethanol für den Export von
Biokraftstoff in die Bundesrepublik Deutschland produziert?
14. Wie sollen die menschenrechtlichen Auswirkungen des AdA auf besonders
verletzliche Gruppen nach Informationen der Bundesregierung durch die
EU geprüft werden, und welche Überprüfungsmechanismen hat die
Bundesregierung für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel im
Abkommen?
15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, angesichts der erwiesenen
gesundheitsschädlichen Wirkung von Paraquat, ein Verbot der Herstellung,
Lagerung und des Exports von Pestiziden in Drittländer einzuführen,
welche Wirkstoffe enthalten, die in der EU aufgrund von Umwelt- und
Gesundheitsrisiken verboten sind?
16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neubewertung von Glyphosat auf
europäischer Ebene?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1373002.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13244 - Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel,
Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13244 –
Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche
Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG hat 2018
gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern dem
Unternehmen Nicaragua Sugar Etates Limited (NSEL) ein Darlehn von 75 Mio. US-
Dollar zur Verfügung gestellt (DEG-Anteil 23,8 Mio. US-Dollar). Die DEG
begründete diesen Schritt u.a. damit, dass NSEL ein „regionales
Vorzeigemodell für nachhaltige Zuckerrohrproduktion“ geworden sei. Die DEG
unterstütze damit eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zuckerrohrproduktion
und trage so zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen „Gute Arbeit und
wirtschaftliches Wachstum“ sowie „Nachhaltige[r] Konsum und Produktion“ bei
(https://deginvest-investments.de/portfolio/nicaragua-sugar-estates-limited-
nsel).
Allerdings haben in den letzten Jahren deutschsprachige Medien mehrfach
davon berichtet, dass auf den Zuckerrohrplantagen Zentralamerikas tödliche
Nierenerkrankungen in ungewöhnlich hohem Maße auftreten, darunter auch
auf den Plantagen von NSEL (vgl. Spiegel 21/2012 „Insel der Witwen“, WOZ
49/2012 „Ein Gift, das an die Nieren geht“). Seit Langem wurde vermutet,
dass die auf den Zuckerrohrplantagen eingesetzten Chemikalien für dieses
chronische Nierenversagen verantwortlich seien. Neue wissenschaftliche
Studien eines internationalen Forscherteams, die im Juni beim Jahreskongress der
European Renal Association und der European Dialysis and Transplant
Association in Budapest vorgestellt wurden, liefern nun Beweise, dass die beiden
Herbizide Glyphosat und Paraquat sowie potenziell Insektizide auf Basis von
Pyrethroiden ursächlich mit der Nierenerkrankung in Zusammenhang stehen
(vgl. WOZ 25/2019 „Ein tödliches Rätsel ist gelöst“). Der Einsatz von
Paraquat ist in der EU seit 2007 verboten. Ob das Mittel auf den Plantagen von
NSEL eingesetzt wird, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach
Firmenangaben wurde Paraquat nur in den Jahren 1984 bis 1994 versprüht. Arbeiter
berichten jedoch davon, dass dieses Mittel noch bis zumindest 2012 eingesetzt
wurde (WOZ 49/2012).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13730
19. Wahlperiode 02.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die
Bundesregierung 2012 noch jeglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz
von Agrochemikalien und dem häufigen Auftreten von chronischem
Nierenversagen auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates Limited, der die DEG
bereits 2006 ein Darlehn von 10 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt hatte
(www.presseportal.de/pm/6681/836237), mit dem Hinweis auf eine
Untersuchung des Ombudsmannes der Weltbanktochter IFC negiert
(Bundestagsdrucksache 17/8437). Zugleich hatte die DEG im Rahmen von Verhandlungen
mit dem Compliance Ombudsmann der Weltbanktochter IFC, dem
Unternehmen NSEL und der lokalen Organisation ASOCHIVIDA zugesagt, die
Betroffenen mit zwei Maßnahmen zu unterstützen: der Ausweitung eines lokalen
Gesundheitszentrums, gepaart mit Gesundheits- und Familienberatung
basierend auf einer Evaluierung der medizinischen Infrastruktur, die im August
2011 abgeschlossen wurde, sowie der Weiterentwicklung eines bestehenden
Mikrofinanzfonds zur Förderung und Finanzierung von Kleinstunternehmen
(Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 1). Des Weiteren hatte die
Bundesregierung zugesagt, das Thema chronisches Nierenversagen bei den
nächsten bilateralen Arbeitsgesprächen mit der nicaraguanischen Regierung
anzusprechen (Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 2).
Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse werfen aus Sicht der Fragesteller
die Frage auf, ob die Bundesregierung bei ihrer 2012 gegebenen Auffassung
bleibt, und inwieweit die von der DEG getätigte Finanzierung von NSEL
wirklich ein nachhaltiges Investment darstellt. Wie erst vor Kurzem der UN-
Menschenrechtsrat in einer Entscheidung zu Paraquay festgehalten hat, gehört
der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Agrochemikalien zu den
menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten (www.ohchr.org/FR/NewsE
vents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24890&LangID=E).
Die Fälle von Niereninsuffizienz in Nicaragua sind außerdem im Kontext des
deutschen Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) zu betrachten.
Kraftstoffe aus Biomasse (Agrokraftstoffe) sind in den vergangenen Jahren durch
Beimischungsquoten, Investitionsanreize und steuerliche Vergünstigungen
stark gefördert worden. In vielen Ländern des globalen Südens hat dies zu
einer erheblichen Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen in Monokulturen
beigetragen. In Nicaragua hat sich die Anbaufläche von Zuckerrohr zwischen
2005 und 2017 von rund 46.000 Hektar auf fast 74.000 Hektar vergrößert (vgl.
Zahlen aus der Datenbank von FAOSTAT, siehe www.fao.org/faostat/en/#da
ta/QC). Der Anbau geht mit hohem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden
einher.
Darüber hinaus schafft das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und
Zentralamerika (AdA) weitere Anreize für die Expansion von Monokulturen
zur Herstellung von Agrokraftstoffen. Mit dem Inkrafttreten des AdA und der
damit verbundenen massiven Ausweitung der Agrokraftstoffproduktion
kommt es zu Landnutzungskonflikten. Auch die von der EU-Kommission in
Auftrag gegebene Folgenabschätzung Nachhaltigkeit warnte bereits vor dem
„Druck auf die Landnutzung, wenn die Folgen von Bergbau, Abholzung und
Agrartreibstoff-Produktion mit einbezogen werden.“ Die Förderung der
Privatisierung der Wasserversorgung könne für „besonders verletzliche Gruppen
einen verringerten Zugang bedeuten“ (vgl. EU-Kommission 2009 „Trade
Sustainability Impact Assessment of the Association Agreement to be negotiated
between the EU and Central America.“). Das Abkommen, welches Anreize
für eine weitere Expansion der Agrokraftstoffe durch zollfreien EU-Zugang
und einen Vorrang für den Investitionsschutz europäischer Konzerne in
Zentralamerika schafft, hat daher voraussichtlich zu einer Verschärfung der
Konflikte (Nicaragua, El Salvador, Honduras, Guatemala) beigetragen.
Gefährdungen für das Recht auf Nahrung und auf sauberes Wasser sind zu
erwarten.
1. Inwiefern kommen Bundesregierung und DEG nach der Präsentation
neuer wissenschaftlicher Studien zu einer Neubewertung der Gefahren,
die mit dem Einsatz von Glyphosat und Paraquat auf
Zuckerrohrplantagen verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Herausbildung eines
chronischen Nierenversagens?
Der Bundesregierung liegen keinerlei wissenschaftlich belastbare, aktuellere
Erkenntnisse vor, die zu einer Neubewertung der Situation führen würden.
Die Bundesregierung verweist daher auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8437 sowie den
öffentlich verfügbaren Abschlussbericht des Compliance Advisor Ombudsman
(CAO) der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) von 2015 (siehe
www.cao-ombudsman.org/cases/document-links/documents/CAOConclusion
Report_NSEL_August2015_ENGLISH.pdf).
2. Wie hat sich die Gesundheitssituation der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter von NSEL nach Informationen der Bundesregierung
seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 verändert, und wie hat sich
insbesondere die Anzahl der Nierenerkrankungen entwickelt?
Das Unternehmen NSEL selbst erhebt nach Kenntnis der Bundesregierung seit
1996 Daten zu Nierenerkrankungen. Der Höchststand an Erkrankungen lag
demnach in den Jahren 2000/2001. Seitdem ist die Zahl der Fälle bei NSEL um
95 Prozent gesunken.
Die gesundheitliche Betreuung der Plantagenarbeiter und
Plantagenarbeiterinnen ist ein Kernanliegen von NSEL. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist
das Unternehmen unter anderem seit 2013 nach dem weltweit anerkannten
Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management OHSAS 18001, seit
2016 nach dem Produktionsstandard BONSUCRO, und seit 2017 nach dem
Fair Trade-Standard (USA) zertifiziert. NSEL betreibt seit 1958 ein
firmeneigenes Krankenhaus, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren
Angehörige kostenlos behandelt werden. Mehr als 9000 Menschen profitierten
allein im letzten Jahr von dieser Maßnahme. Darüber hinaus betreibt NSEL
während der Erntezeit mobile Kliniken, die zu den Arbeiterinnen und Arbeitern
auf die Felder fahren, um deren Gesundheit regelmäßig zu überprüfen.
3. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Anzahl der
Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Plantagen und in den Fabriken von
NSEL, die durchschnittliche Entlohnung und die Gesamtanbaufläche von
NSEL seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 entwickelt?
Die aktuelle Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die
Gesamtanbaufläche von NSEL sind auf der Website des Unternehmens
ausgewiesen (www.nicaraguasugar.com/index.php?option=com_content&view=arti
cle&id=19&Itemid=143). Das Unternehmen NSEL ist seit 2017 Fair
Tradezertifiziert (www.fairtradecertified.org/sites/default/files/filemanager/docu
ments/APS/FTUSA_STD_APS_EN_1.1.0.pdf) und muss entsprechend hohen
Standards folgen. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt die Entlohnung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von NSEL in allen Fällen über dem
nicaraguanischen Mindestlohn. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre
Familien haben darüber hinaus kostenlosen Zugang zu medizinischer
Versorgung, kostenlosen Zugang zu firmeneigenen Schulen (Primar- und
Sekundarstufe) und erhalten weitere Zulagen (unter anderem Versicherungen, 14.
Monatsgehalt).
4. Wie weit ist der Mechanisierungsgrad bei der Ernte auf den NSEL-
Plantagen nach Informationen der Bundesregierung mittlerweile
fortgeschritten (vgl. Spiegel-Artikel 21/2012, S. 115)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat NSEL bereits einen der höchsten
Mechanisierungsgrade in Zentralamerika. Während der Zuckerrohernte 2018/
2019 lag der Mechanisierungsgrad bereits bei 95 Prozent (Vorjahr 88 Prozent,
54 Prozent im Erntezeitraum 2013/2014). Die körperliche Belastung von
Arbeiterinnen und Arbeitern auf den Plantagen ist damit gegenüber den
Vorjahren deutlich reduziert.
5. Welche Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nach
Informationen der Bundesregierung im Vorfeld der jüngsten Kreditvergabe an
Nicaragua Sugar Estates seitens der DEG durchgeführt, und zu welchen
Ergebnissen kamen die Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der
gesundheitlichen Situation und Gefährdung der Plantagenarbeiterinnen und
Plantagenarbeiter?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) vor der Kreditvergabe eine externe unabhängige
Prüfung durch erfahrene und fachlich versierte Umwelt- und Sozialexperten
durchgeführt entsprechend der IFC Performance Standards und relevanter
Weltbank/IFC-Standards im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Zudem wurde
das Unternehmen unter anderem von Umwelt- und Sozialexperten der DEG
besucht. Die Prüfung kam zu einem positiven Ergebnis.
6. Welche Herbizide und ggf. Insektizide kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates zum
Einsatz?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet NSEL ausnahmslos mit
international erlaubten Agrochemikalien (gemäß den Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation) und hält sich an die in Nicaragua vorgeschriebenen
Standards für die Zuckerindustrie. Das Unternehmen NSEL verwendet keine
Insektizide auf Basis von Pyrethroiden. Paraquat wird seit 30 Jahren wird nicht mehr
eingesetzt.
7. Welche gesicherten Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor,
dass Paraquat auf den Plantagen von NSEL nur bis 1994 eingesetzt
wurde, und inwiefern kann sie einen Einsatz des Pestizids auf diesen
Plantagen bis in die Gegenwart ausschließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Bundesregierung bezieht
sich hier unter anderem auf den Bericht des CAO (www.cao-ombudsman.org/
cases/document-links/documents/BU_SummaryReport_August122012.pdf).
8. Wie, und in welcher Form werden die Arbeiterinnen und Arbeiter und die
Anwohnerinnen und Anwohner der Zuckerrohrplantagen von NSEL nach
Informationen der Bundesregierung vor den schädlichen Auswirkungen
von Agrochemikalien (beispielsweise durch direkten Kontakt, über
Kontaminierung von Wasser) geschützt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der ordnungsgemäße Einsatz und
Umgang mit Agrochemikalien (und damit verbunden auch die Bereitstellung
und das Tragen von entsprechender Schutzkleidung) sichergestellt. Dies ist
Bestandteil des mit dem Unternehmen vereinbarten Umwelt- und
Sozialmanagementsystems. Im Rahmen der Zertifizierungen von Bonsucro (siehe www.bon
sucro.com – Principle 4 des internationalen Standards) durch externe, von
Bonsucro akkreditierte Zertifizierer, werden der Einsatz und der Umgang mit
Agrochemikalien geprüft, bewertet und zertifiziert. Damit ist eine regelmäßige und
unabhängige externe Überprüfung gewährleistet. Das Unternehmen überprüft
selbst täglich in Stichproben den Einsatz des Tragens von Schutzkleidung.
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der DEG zugesagten
Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Plantagen von
NSEL durchgeführt?
Wenn ja, wie hoch waren die Finanzmittel, die die DEG für die
Maßnahmen zu Verfügung gestellt hat, und woher stammen diese Gelder?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die von der DEG zugesagten
Unterstützungsmaßnahmen (unter anderem Ausweitung eines lokalen
Gesundheitszentrums und Weiterentwicklung eines bestehenden Mikrofinanzfonds)
wie geplant durchgeführt. Von den Gesamtkosten von rund 1,3 Mio. US-Dollar
wurden 600.000 US-Dollar mit DEG-Eigenmitteln finanziert.
Nach Kenntnis der Bundesregierung betragen die von NSEL dafür und für
weiteres gesellschaftliches Engagement bereitgestellten Mittel jährlich rund
6 Mio. US-Dollar.
10. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur
Unterstützung der Erkrankten sowie ihrer Angehörigen?
Im Rahmen des develoPPP.de-Programms der Bundesregierung hat NSEL in
Zusammenarbeit mit der DEG, dem Nationalkomitee der Zuckerproduzenten
sowie den lokalen Gesundheitsnetzwerken ein langfristiges
Präventionsprogramm für betroffene Gemeinden in Nicaragua entwickelt. Das gerade
anlaufende Programm hat das Ziel, ein robustes und anpassungsfähiges Modell von
Arbeitsmethoden zu schaffen, das der Entstehung von Niereninsuffizienzen
vorbeugt. Zudem werden Versorgungsstrukturen implementiert, um an
niereninsuffizienzerkrankten, ehemaligen Mitarbeitern und ihren Familien zu helfen
und eine nachhaltige lokale Industrie aufzubauen.
11. Was waren die Ergebnisse der Arbeitsgespräche der Bundesregierung mit
der nicaraguanischen Regierung zum vermehrten Auftreten von
Niereninsuffizienz?
Wird die Bundesregierung das Thema angesichts der neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse gegenüber der nicaraguanischen Regierung erneut
adressieren?
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) einschließlich des
entwicklungspolitischen Dialogs mit der nicaraguanischen Regierung ist seit 2011
eingeschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Welche Rolle spielen die gesundheitlichen Risiken auf
zentralamerikanischen Zuckerrohrplantagen für die Umsetzung der Vorgaben in der
Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Biokraftstoffquotengesetzes
(BioKraftQuG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)?
Beim Anbau von Energiepflanzen besteht eine Flächennutzungskonkurrenz.
Für die Bundesregierung haben Ernährungssicherheit und die weltweite
Bekämpfung des Hungers Vorrang vor anderen Nutzungen der Agrarerzeugnisse.
Die verstärkte Gewinnung von Bioenergie aus Abfällen und Reststoffen, die
über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (der Europäischen Union – EU)
2018/2001 eine besondere Förderung erfahren sollen, sowie die Begrenzung
der Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse tragen hier zur
Minimierung der Konkurrenz um Nahrungsgüter bei. National und auf EU-Ebene
sind Obergrenzen für die Förderung von Energiepflanzen festgeschrieben, die
sukzessive verschärft werden. Sie sollen hohe Emissionen durch indirekte
Landnutzungsänderung und andere schädliche Umweltauswirkungen
begrenzen.
13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem
Ausmaß die NSEL Zuckerrohr beziehungsweise Ethanol für den Export von
Biokraftstoff in die Bundesrepublik Deutschland produziert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat NSEL in den letzten drei Jahren weder
Ethanol noch Bioethanol nach Deutschland exportiert.
14. Wie sollen die menschenrechtlichen Auswirkungen des AdA auf
besonders verletzliche Gruppen nach Informationen der Bundesregierung durch
die EU geprüft werden, und welche Überprüfungsmechanismen hat die
Bundesregierung für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel im
Abkommen?
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
sieht die Errichtung von Gremien wie dem Assoziationsrat und dem
Assoziationsausschuss vor, auf denen Verstöße gegen die Einhaltung von
Menschenrechten grundsätzlich zur Sprache gebracht werden können. Weiterhin wird der
Dialog mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich als Aufgabe des Gemischten
Beratenden Ausschusses erwähnt. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft, da
bisher nicht alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, angesichts der erwiesenen
gesundheitsschädlichen Wirkung von Paraquat, ein Verbot der Herstellung,
Lagerung und des Exports von Pestiziden in Drittländer einzuführen,
welche Wirkstoffe enthalten, die in der EU aufgrund von Umwelt- und
Gesundheitsrisiken verboten sind?
Im Einklang mit der Rotterdam-Konvention entscheiden nach den Prinzipien
der Welthandelsorganisation (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirt
schaft/wto-ziele-aufgaben-prinzipien.html) die Staaten in eigener Zuständigkeit
über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Hoheitsgebiet.
Ein Verbot im Sinne der Fragestellung wäre daher aus Sicht der
Bundesregierung nicht zielführend.
16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neubewertung von Glyphosat auf
europäischer Ebene?
Die Bundesregierung wird ihre Haltung zu einer erneuten Wiedergenehmigung
des Wirkstoffs auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung gemäß EU-
Pflanzenschutzrecht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Abstimmung im zuständigen
Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion
Rechtsetzung, abstimmen und darlegen.
Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 das „Aktionsprogramm
Insektenschutz“ verabschiedet, das unter anderem Vorgaben für eine umwelt- und
naturverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und eine deutliche
Reduzierung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen
in Insektenlebensräume beinhaltet. Zudem erklärt die Bundesregierung ihre
Absicht zur vollständigen Beendigung der Anwendung des
Breitbandherbizidwirkstoffs Glyphosat in einem EU-rechtskonformen Rahmen bis zum Ende des
Jahres 2023.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]