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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Gründe für die geplante Zusammenführung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1324516.09.2019
Gründe für die geplante Zusammenführung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner,
Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws,
Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gründe für die geplante Zusammenführung des Deutschen Instituts für
Medizinische Dokumentation und Information und des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 16. Juli 2019 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen
Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und des
Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber
informiert, dass die Behörden zusammengeführt werden sollen (www.deutsche-apo
theker-zeitung.de/news/artikel/2019/07/18/bfarm-und-dimdi-sollen-zusammen
gelegt-werden). Dabei betont die Bundesregierung zwar, dass die Vorteile einer
Zusammenlegung „evident“ seien (ebd.), sie bleibt aber nach Ansicht der
Fragesteller bislang die Nennung der konkreten Gründe, die zu der Entscheidung
geführt haben, schuldig.
In dem der fragestellenden Fraktion vorliegenden Schreiben des Staatssekretärs
im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Steffen, an die
Beschäftigten der beiden Behörden werden auch „verbesserte Forschungsmöglichkeiten“
erwähnt, die sich die Bundesregierung mit der Zusammenlegung erhofft,
Details werden nicht erwähnt. Insbesondere hier stellt sich aus Sicht der
Fragesteller die Frage, welche konkreten Pläne die Bundesregierung hat, denn mit den
Fachdiensten zum Health Technology Assessment hat das DIMDI bereits
Kompetenzen in diesem Feld aufgebaut. Auch stellt sich in diesem Zusammenhang
die Frage, in welcher Weise die insbesondere beim DIMDI angesiedelten
Vertrauensstellen, Datenbanken, Datenbestände und Informationssysteme
weitergeführt werden sollen. Mögliche Veränderungen in diesem Bereich werfen
einerseits Datenschutzfragen auf, haben nach Auffassung der Fragesteller
andererseits aber auch eine Relevanz für die Qualität der Forschung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen,
DIMDI und BfArM (vgl. www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/
artikel/2019/07/18/bfarm-und-dimdi-sollen-zusammengelegt-werden)
zusammenzuführen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13245
19. Wahlperiode 16.09.2019
b) Welche möglichen Kostenvorteile entstehen nach Auffassung der
Bundesregierung durch die Zusammenführung?
2. Seit wann gibt es im zuständigen Bundesministerium für Gesundheit
Überlegungen zur Zusammenführung von DIMDI und BfArM?
3.
a) Hat die Bundesregierung vorab externe Gutachten oder
Beratungsleistungen zur Organisationsentwicklung im Zusammenhang mit der
Zusammenlegung von DIMDI und BfArM in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wann, an wen, mit welchen Kosten, und mit welchem
Ergebnis?
Wenn nein, auf welche anderen nicht von der Bundesregierung in
Auftrag gegebenen externen Empfehlungen, Studien, Vorschläge zur
Organisationsentwicklung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit gründet sich diese Organisationsentscheidung?
b) Gab es Empfehlungen oder Hinweise seitens des Bundesrechnungshofes
oder von Stellen innerhalb der Bundesregierung?
4. Was sind die „Synergien in verschiedensten Bereichen der Facharbeit und
der zentralen Verwaltung“ (vgl. Schreiben des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Gesundheit Dr. Thomas Steffen vom 16. Juli 2019 an die
Beschäftigten von DIMDI und BfArM), die sich die Bundesregierung
erhofft?
5. Was sind die „personalwirtschaftlichen Verbesserungen“ (vgl. Schreiben
des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit Dr. Thomas
Steffen vom 16. Juli 2019 an die Beschäftigten von DIMDI und BfArM), die
sich die Bundesregierung erhofft?
6. Was sind die „verbesserten Forschungsmöglichkeiten“ (vgl. Schreiben des
Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit Dr. Thomas Steffen
vom 16. Juli 2019 an die Beschäftigten von DIMDI und BfArM), die sich
die Bundesregierung erhofft?
7. Werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Zusammenführung Veränderungen beim Umfang der Planstellen der zusammengeführten
Behörde ergeben?
8. Wie viele Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
Zusammenführung abgebaut, und wie viele werden durch den
Zusammenschluss neu geschaffen?
9. Wann genau, und auf welche Art wurden die Personalvertretungen von
DIMDI, BfArM und dem Bundesministerium für Gesundheit über die
Absicht der Zusammenführung der beiden Behörden informiert (bitte mit
Datum und Art darstellen)?
10. In welcher Weise werden die Personalvertretungen von DIMDI, BfArM
und dem Bundesministerium für Gesundheit bei der Zusammenführung der
beiden Behörden beteiligt?
11. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Beschäftigten des
DIMDI in den Umstrukturierungsprozess einbezogen werden?
12. In welcher Weise sollen die bestehenden Abteilungen des DIMDI im
BfArM zugeordnet werden?
Wenn hierzu noch keine Pläne existieren, wann liegen diese vor?
13. Wie garantiert die Bundesregierung in diesem Kontext den Erhalt der
spezifischen Fachkompetenz der einzelnen Fachabteilungen des DIMDI?
14. a) Inwieweit existiert nach Kenntnis der Bundesregierung im DIMDI eine
mit dem Personalrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung?
b) Wenn eine solche besteht, inwieweit gilt diese nach Kenntnis der
Bundesregierung nach einer Zusammenführung mit dem BfArM fort,
und wie will die Bundesregierung verhindern, dass es zu einer
eventuellen Verschlechterung für die Beschäftigten des DIMDI kommt?
15. Welcher Zeitplan ist für die Zusammenführung vorgesehen, und wann soll
diese abgeschlossen werden?
16. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bereits der Entwurf eines
Organisationsplans (Organigramm) für das neue BfArM?
a) Wenn ja, was sieht dieser konkret vor?
b) Wenn nein, in welcher Phase befindet sich der Entwicklungsprozess,
und wann wird dieser abgeschlossen sein?
17. Soll das BfArM nach der Zusammenführung eine neue Bezeichnung
erhalten?
18. Wie konkret sollen die Aufgaben des DIMDI in den Bereichen
Arzneimittel und Medizinprodukte mit denen des BfArM in diesen Bereichen
zusammengeführt werden, und welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung
davon?
19. a) In welcher Weise sollen bestehende Fachdienste des DIMDI wie der
zum Health Technology Assessment (HTA) in das BfArM integriert
werden?
Gibt es vergleichbare Aufgaben beim heutigen BfArM, die aus Sicht der
Bundesregierung eine Verknüpfung mit HTA-Aufgaben des DIMDI
nahelegen?
Welche Vorteile erwartet die Bundesregierung von einer
Zusammenlegung im Bereich des HTA?
b) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte des DIMDI, die
bislang für Aufgaben im Bereich HTA vorgesehen waren, im Zuge der
Zusammenführung mit anderen Aufgaben betraut werden?
c) Sollen Planstellen, die bislang in diesem Bereich vorgesehen waren, in
einen anderen Bereich verlagert werden, und wenn ja, in welchen?
20. a) In welcher Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die im
DIMDI mit der Normung, Standardisierung sowie mit der
Weiterentwicklung medizinischer Begriffssysteme betrauten Referate in das
BfArM integriert werden, und wie stellt die Bundesregierung sicher,
dass die Aufgaben mit der gebotenen Bedeutung behandelt werden?
b) Sollen Beschäftigte des DIMDI, die bislang für Aufgaben im Bereich
Normung, Standardisierung, Begriffssysteme vorgesehen waren, im
Zuge der Zusammenführung mit anderen Aufgaben betraut werden?
c) Sollen Planstellen, die bislang für diesen Bereich vorgesehen waren, in
einen anderen Bereich verlagert werden, und wenn ja, in welchen?
a) In welchen Referaten des bisherigen DIMDI sollen Planstellen in andere
Bereiche des neuen BfArM nach Auffassung der Bundesregierung
verlagert werden?
b) Wenn die Bundesregierung hierzu noch keine konkrete Planung hat,
wann liegen diese vor, und in welcher Weise wird sie den Deutschen
Bundestag zu diesem Zeitpunkt über diese Pläne informieren?
22. Plant die Bundesregierung eine Umstrukturierung der Zuständigkeit bei der
Normung, Standardisierung und Weiterentwicklung medizinischer
Begriffssysteme?
23. Plant die Bundesregierung weitere Zusammenführungen von
Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit?
24. Welche Register, Datenbanken, Vertrauensstellen, Datensammelstellen und
Informationssysteme sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
beim BfArM angesiedelt?
25. Welche Register, Datenbanken, Vertrauensstellen, Datensammelstellen und
Informationssysteme sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
beim DIMDI angesiedelt?
26. Ist mit der Zusammenführung von DIMDI und BfArM eine
Zusammenführung oder Verknüpfung dieser Register, Datenbanken, Vertrauensstellen,
Datensammelstellen und Informationssysteme unter dem Dach des BfArM
intendiert oder geplant, und wenn ja, welche konkret, wann, und auf
welchem Wege?
27. a) Mit welchen Fragen befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Big Data“-Arbeitsgruppe der European Medicines Agency (EMA), in
der auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfArM mitarbeiten (vgl.
www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelsicherheit/
a r t i c l e / 9 8 8 2 1 5 / i n t e r v i e w - f i n g e r - w u n d e - l e g e n . h t m l ?
sh=1&h=1834831953)?
b) Gibt es von dieser Arbeitsgruppe nach Kenntnis der Bundesregierung
Empfehlungen, Positionierungen oder Stellungnahmen bezüglich
internationaler semantischer Standards für Gesundheitsdaten?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne oder Bemühungen des
BfArMs oder einer anderen Behörde in den Geschäftsbereichen des
Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung, eine Datenbank aufzubauen, die der „Sentinel Initiative“
der Food and Drug Administration (FDA) nachempfunden ist oder
ähnliche Zwecke verfolgt?
29. Gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne der Bundesregierung, welche
öffentlichen Stellen die Aufgaben der im Gesetzentwurf zum Digitalen
Versorgungsgesetz (DVG) vorgesehenen Vertrauensstelle nach § 303c und
des Forschungsdatenzentrums nach § 303d wahrnehmen werden?
30. Welche Dritten sollen nach Auffassung der Bundesregierung mit Aufgaben
der Registerstellen gemäß § 5 Absatz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur
Errichtung des Implantateregisters Deutschland beliehen werden, bzw.
welche konkreten Stellen kommen nach Auffassung der Bundesregierung
dafür in Betracht?
31. Hat die Bundesregierung die Pläne zur Zusammenführung von BfArM und
DIMDI bereits bei der Erarbeitung des Einzelplanes 15 (Bundesministeri-
21.
um für Gesundheit) des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2020
berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
32. Plant das Bundesministerium für 2020 einen Aufwuchs der Planstellen im
Bereich des DIMDI, und wenn ja, wofür genau sind diese Stellen
vorgesehen?
33. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das BfArM die zusätzlichen
Aufgaben aus § 139e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die
im Gesetzentwurf des Digitalen Versorgungsgesetzes vorgesehen sind, mit
der bestehenden Expertise und Personalstärke bewältigen kann?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mangelnde
Expertise oder Personalstärke auszugleichen?
34. Warum verzichtet die Bundesregierung im Haushaltsentwurf auf eine
Aufstockung des Personalbudgets für das BfArM, obwohl die Behörde in
Zukunft mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird (z. B. das Register nach
§ 139e SGB V)?
Berlin, den 26. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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