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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1324916.09.2019
Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum,
Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel,
Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Dr. Ingrid Nestle,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Ottmar von Holtz, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des
Atomkraftwerkes Mochovce
In der Slowakei gingen Mochovce 1 und 2, zwei Reaktoren des sowjetischen
Typs WWER-440/213 aus den Siebzigern, jeweils 1998 und 2000 ans Netz.
Der Bau der Reaktoren Mochovce 3 und 4 desselben Typs begann 1987 und
wurde 1993 aus wirtschaftlichen Gründen erstmal aufgegeben. Die Arbeiten
wurden im Jahr 2009 wieder aufgenommen (vgl. https://pris.iaea.org/PRIS/
CountryStatistics/ReactorDetails.aspx?current=544). Ursprünglich sollte die
Fertigstellung insgesamt 2,8 Mrd. Euro kosten und die Reaktoren jeweils 2012
und 2013 in Betrieb genommen werden. Jetzt sind die Kosten auf knapp
5,7 Mrd. Euro gestiegen, Reaktor 3 sollte zuletzt im Februar 2020 in Betrieb
genommen werden (vgl. aktuellste Berichte aus der slowakischen Presse, wie
z. B. Ekonomika SME, https://ekonomika.sme.sk/c/22159348/treti-blok-mocho
viec-je-pripravuju-pre-ulozenie-jadroveho-paliva-do-reaktora.html). Grund
dafür ist u.a. die von der slowakischen Atomaufsicht Úrad jadrového dozoru
Slovenskej republiky (ÚJD SR) angeordnete Wiederholung hydraulischer Tests
(vgl. Meldung der ÚJD SR, w w w . u j d . g o v . s k / u j d / w w w 1 . n s f / $ A l l /
9E929C75BF923644C12584270045871F).
Darüber hinaus berichteten Experten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
und Medien in den letzten Monaten von verschiedensten Mängel am
Bauvorhaben Mochovce 3 und 4 (MO34). Ein geleakter Bericht des Weltverbandes der
Kernkraftwerksbetreiber (WANO) berichtete schon im Oktober 2018 über
etliche Probleme auf der Baustelle MO34 (vgl. www.global2000.at/sites/global/
files/MO34_PRZ_10_2017.pdf). Anfang April 2019 veröffentlichte die
österreichische NGO Global2000 zusammen mit dem Umweltinstitut München und
BUND Naturschutz Bayern (BUND = Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland) Aussagen von ehemaligen Arbeitern und Ingenieuren am
Bauprojekt von Mochovce 3: Die Sicherheitshülle (oder Confinement) um die
hermetischen Räume des Reaktors sei durch Bohrungen, um Halterungen für Kabel,
Rohre und Dampferzeuger zu befestigen, schwer beschädigt worden (vgl.
www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13249
19. Wahlperiode 16.09.2019
Im Mai 2019 forderten der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian
Kurz und die ehemalige österreichische Umweltministerin Elisabeth Köstinger
eine unabhängige Überprüfung des dritten Reaktors (vgl. https://diepresse.com/
home/innenpolitik/5623005/Koestinger-und-Kurz-fordern-Ueberpruefung-des-
Atomkraftwerks-Mochovce). Daraufhin kündigte die Betreibergesellschaft
Slovenske Elektrarne (SE) an, dass im Anschluss zur bereits geplanten Kontrolle
der WANO eine Mission des Operational Safety Review Team (OSART) der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im dritten Reaktor
stattfinden würde. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) und deutsche Unternehmen wie die EnBW
Kernkraft GmBH und die RWE Power AG sind innerhalb der WANO vertreten.
Außerdem können anlagespezifische Problemstellungen innerhalb der
European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG), deren Mitglied das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist,
angeschnitten werden.
Außerdem verfügt die Bundesregierung zum AKW-Typ WWER-440/213
(AKW = Atomkraftwerk) über eigenes Fachwissen, da nach der
Wiedervereinigung der in der Deutschen Demokratischen Republik gebaute Reaktor
Greifswald 5 auf seine sicherheitstechnischen Auslegung hin geprüft werden musste.
Zu diesem Anlass veröffentlichte die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS;
heute Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) ihren Bericht
„Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5“ (vgl. Bericht
GRS-88, www.grs.de/sites/default/files/pdf/GRS_088.pdf). Er listet eine
Vielzahl an Mängeln auf, wie z. B. das fehlende Volldruck-Containment, der
fehlende Schutz gegen Flugzeugabstürze sowie die Vermaschung von
Notkühlsystemen. Der Reaktor Greifswald 5 wurde nach seiner Abschaltung Ende 1989
nicht erneut in Betrieb genommen.
Schließlich sollte ein bilateraler Austausch der Bundesregierung mit der
Slowakischen Republik zu Fragen der AKW-Sicherheit aufgrund des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von
Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer
Sicherheit und Strahlenschutz, das u.a. einen regelmäßigen Austausch und die
Übermittlung von Unterlagen zu Kernanlagen vorsieht, bereits stattfinden. In der Tat
wurde dieses Abkommen durch Notenwechsel vom 24. März 1993 als auch für
die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärt
(vgl. Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1993, Seite 762). Es bietet der
Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine einzigartige Gelegenheit,
sich über laufende Bauvorhaben in der Slowakei zu informieren. Dies ist aus
Sicht der Fragesteller nicht zuletzt aus Gründen der staatlichen Pflicht zur
Schadensvorsorge geboten, aufgrund möglicher, geografisch sehr
weitreichender Radioaktivitätsausbreitungen bei einem Atomunfall. So kontaminierte die
Atomkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 etwa 40 Prozent der Fläche
Europas (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 8 der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll 16/213, Anlage 7). Das
Atomkraftwerk Mochovce ist ungefähr 370 Kilometer von der Bundesrepublik
Deutschland entfernt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bericht der Gesellschaft für
Reaktorsicherheit zur Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes
Greifswald, Block 5 aus dem Jahr 1992 (vgl. Bericht GRS-88, www.grs.de/sites/
default/files/pdf/GRS_088.pdf) zu diesem Block Folgendes als Mängel
identifiziert hat
a) auf Seite 112: „Der Lastfall Flugzeugabsturz ist von den baulichen
Strukturen nicht aufnehmbar, die Explosionsdruckwelle nur
eingeschränkt.“,
b) auf Seite 126: „Die Anlage besitzt keinen Sicherheitseinschluß im Sinne
der BMI-Sicherheitskriterien, da das Druckraumsystem nicht von einer
weiteren Hülle umgeben ist. Es besteht deshalb keine Möglichkeit zur
vollständigen und kontrollierten Leckageabsaugung.“ und
c) auf Seite 126: „die räumliche konzentrierte Verlegung aller
Frischdampf- und Speisewasserleitungen auf einer Bühne im
Maschinenhaus“?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut diesem Bericht „auch nach
Ertüchtigungen der Anlage Abweichungen von den Forderungen der
sicherheitstechnischen Regeln und Richtlinien bestehen bleiben“ und, dass
laut demselben Bericht insbesondere mit Hinsicht auf einem
Flugzeugabsturz „ein vollständiger baulicher Schutz kaum zu realisieren ist“ (vgl.
GRS-88, S. 126)?
3. Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass Greifswald 5 trotz nicht
nachrüstbarer Mängel wie ein fehlender Sicherheitseinschluss und ein
fehlender baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze heute noch in der
Bundesrepublik Deutschland die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb dieser Anlage,
wie in § 7 Absatz 2 Nummer 3. des Atomgesetzes (AtG) festgelegt, treffen
würde?
Wenn ja, warum?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich beim ehemaligen AKW
Greifswald 5 um den Typ WWER-440/W-213 handelt (vgl. GRS-88)?
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich bei der Grundauslegung
der Blöcke Mochovce 3 und 4 auch um den Typ WWER-440/W-213
handelt (vgl. Abschließender Standpunkt zur Umweltverträglichkeitsprüfung
aus dem Jahr 2010, www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/mo
chovce/doc/ergebnisbericht_slowakisches_umweltministerium.pdf)?
6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung (beispielsweise durch
Informationen der deutschen Auslandsvertretung in der Slowakischen
Republik, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder
der mit der slowakischen Atomaufsichtsbehörde zusammenarbeitenden
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) die wesentlichen
Nachrüstungen, die im Auftrag von Slovenske Elektrarne durchgeführt worden
sind, und welche sicherheitstechnischen Verbesserungen werden somit
erzielt?
7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut dem österreichischen
Umweltbundesamt ein vollständiger baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze
und die Errichtung eines Sicherheitseinschlusses nach deutschem
Regelwerk nicht Bestandteil der Fertigstellung bzw. Nachrüstung der Blöcke 3
und 4 ist (vgl. UVP-Standpunkt – UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung –
vom Umweltministerium der Slowakischen Republik aus dem Jahr 2010,
www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/mochovce/)?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich direkt über dem AKW
Mochovce Flugrouten befinden, u.a. eine für größere Passagierflugzeuge nach
Wien (vgl. www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower und Online-
Flugverfolgungssystemflightradar24.com)?
9. Sind die Offenlegungen von Global2000 von April 2019 (vgl. www.glo
bal2000.at/news/mochovce-whistleblower) der Bundesregierungbekannt?
Verfügt sie über weiterreichende Informationen zu diesen Mängeln?
Wenn ja, über welche zusätzlichen Informationen zu diesen Baumängeln
verfügt sie?
10. Auf welchen Fachstudien bzw. Berichten vergleichbar mit der
vorgenannten GRS-Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5
(GRS-88) kann die Bundesregierung zurückgreifen, die sich mit den
sicherheitstechnischen Eigenschaften von hermetischen Kammern (bzw.
Confinement) als sicherheitstechnisch wichtigem Bestandteil von WWER-
Reaktoren auseinandersetzen?
11. Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens
ausschließen, dass es aus Gründen der Schadensvorsorge bezüglich eines
möglichen Unfalls in MO34 Handlungsbedarf ihrerseits gegenüber den
slowakischen Behörden gibt, weil praktisch ausgeschlossen ist,
a) dass Bohrungen in hermetischen Kammern „mit einem Durchmesser
von bis zu zehn Zentimeter und einer Tiefe von einem halben bis zu
einem Meter“ (vgl. w w w . o t s . a t / p r e s s e a u s s e n d u n g /
OTS_20190524_OTS0155/akw-mochovce-3-durchbruch-
slowakeilaesst-internationale-inspektion-der-baustelle-zu) die Reaktorsicherheit
beinträchtigen können, und
b) dass 10.000 solcher Bohrungen (vgl. www.global2000.at/news/mochov
ce-whistleblower) sich negativ auf die Statik eines Reaktorgebäudes
auswirken könnten?
12. Auf welche Fachstudien oder Ähnliches kann die Bundesregierung
zurückgreifen, um die Gesamtkosten einer Nuklearkatastrophe mit massiver
Freisetzung radioaktiver Stoffe in Kontinentaleuropa, z. B. in der Slowakischen
Republik, einzuschätzen?
13. Geht die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens
davon aus, dass die in der Slowakischen Republik geltenden Grenzen für
Haftung und Deckungsvorsorge von AKW-Betreibern, die jeweils
300 Mio. Euro betragen, die Kosten einer solchen Nuklearkatastrophe mit
massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe decken könnten (vgl. www.oecd-
nea.org/law/table-liability-coverage-limits.pdf)?
Wenn nein, auf welche Höhe – hilfsweise Größenordnung – schätzt sie die
für die Europäische Union (EU) bzw. für die Bundesrepublik Deutschland
entstehenden maximalen Kosten ein?
14. Tauscht sich die Bundesregierung im Rahmen des durch Notenwechsel
vom 24. März 1993 als auch für die Bundesrepublik Deutschland und die
Slowakei bilateral fortgeltend erklärten „Abkommens zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen
gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit
und Strahlenschutz“ noch mit der slowakischen Regierung regelmäßig und
mindestens einmal im Jahr (vgl. Artikel 5 des Abkommens) zu Fragen der
kerntechnischen Sicherheit aus?
Wenn ja, wann fanden die letzten Treffen statt, und welche Informationen
wurden zu MO34 genau ausgetauscht?
Wenn nein, warum nicht?
15. Hat die Bundesregierung vor, z. B. aus Gründen der staatlichen Pflicht zur
Schadensvorsorge, zu diesem Thema bilateral mit der slowakischen
Regierung ins Gespräch zu kommen und unter Artikel 3 des oben genannten
bilateralen Abkommens die Übermittlung von Unterlagen zum Bauvorhaben
MO34 einzufordern (vgl. Antwort des Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/10525)?
Wenn nein, warum nicht?
16. Wurde die Frage der sicherheitstechnischen Mängel von MO34 bei der
letzten Sitzung der ENSREG im Juni 2019 angesprochen (vgl. www.ens
reg.eu/news/fifth-european-nuclear-safety-conference)?
Wenn ja, welche genauen Themen wurden angeschnitten, und welche
Position hat die Bundesregierung jeweils vertreten?
17. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits geplante
Mission des Weltverbandes der Kernkraftwerksbetreiber (World Association of
Nuclear Operators – WANO) im Block 3 des AKW Mochovce stattfinden
(vgl. www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/atom/
internationale-inspektion-des-akw-mochovce-zugelassen.html)?
18. Welchen Informationsaustausch pflegt die Bundesregierung, insbesondere
das BMU und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
mit dem WANO im Allgemeinen und speziell zu AKW-Neubauvorhaben
in Europa?
19. Hat die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens über nukleare
Sicherheit im Vorfeld der 8. Überprüfungstagung der Vertragsparteien am
23. März in Wien Fragen zum slowakischen Bericht gestellt bzw. wird sie
dies tun, um eine detaillierte Klarstellung zu den kolportierten Mängeln am
Bauvorhaben MO34 zu fordern (vgl. www-ns.iaea.org/downloads/ni/safe
ty_convention/8th-review-meeting/8th-organizational-meeting_report-of-
the-president_cns.pdf und www.bfe.bund.de/EN/ns/safety/co-operati
on/cns/process.html)?
Wenn nein, warum nicht?
20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mission des Operational
Safety Review Team der Internationalen Atomenergie-Organisation schon
von der slowakischen Atomaufsicht UJD SR bzw. von einer anderen
slowakischen Behörde für Block 3 beantragt (vgl. www.umweltinstitut.org/
aktuelle-meldungen/meldungen/2019/atom/internationale-inspektion-des-
akw-mochovce-zugelassen.html)?
Wenn ja, wann wurde sie beantragt?
21. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die OSART-Mission im Block 3
stattfinden wird, bzw. kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen
bestätigen, dass die Vorbereitung einer OSART-Mission ungefähr ein Jahr
in Anspruch nimmt (vgl. www.iaea.org/services/review-missions/operatio
nal-safety-review-team-osart)?
22. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der IAEO für die Beteiligung
kritischer und unabhängiger Gutachter an dieser OSART-Mission einsetzen,
und die vollständige Offenlegung der Projektdokumentation einfordern?
Wenn nein, warum nicht?
23. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) der ursprüngliche Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die
eingeschätzten Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34, und
b) der heutige Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die eingeschätzten
Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34?
Berlin, den 20. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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