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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1324916.09.2019

Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, Dr. Ingrid Nestle, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Ottmar von Holtz, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce In der Slowakei gingen Mochovce 1 und 2, zwei Reaktoren des sowjetischen Typs WWER-440/213 aus den Siebzigern, jeweils 1998 und 2000 ans Netz. Der Bau der Reaktoren Mochovce 3 und 4 desselben Typs begann 1987 und wurde 1993 aus wirtschaftlichen Gründen erstmal aufgegeben. Die Arbeiten wurden im Jahr 2009 wieder aufgenommen (vgl. https://pris.iaea.org/PRIS/ CountryStatistics/ReactorDetails.aspx?current=544). Ursprünglich sollte die Fertigstellung insgesamt 2,8 Mrd. Euro kosten und die Reaktoren jeweils 2012 und 2013 in Betrieb genommen werden. Jetzt sind die Kosten auf knapp 5,7 Mrd. Euro gestiegen, Reaktor 3 sollte zuletzt im Februar 2020 in Betrieb genommen werden (vgl. aktuellste Berichte aus der slowakischen Presse, wie z. B. Ekonomika SME, https://ekonomika.sme.sk/c/22159348/treti-blok-mocho viec-je-pripravuju-pre-ulozenie-jadroveho-paliva-do-reaktora.html). Grund dafür ist u.a. die von der slowakischen Atomaufsicht Úrad jadrového dozoru Slovenskej republiky (ÚJD SR) angeordnete Wiederholung hydraulischer Tests (vgl. Meldung der ÚJD SR, w w w . u j d . g o v . s k / u j d / w w w 1 . n s f / $ A l l / 9E929C75BF923644C12584270045871F). Darüber hinaus berichteten Experten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien in den letzten Monaten von verschiedensten Mängel am Bauvorhaben Mochovce 3 und 4 (MO34). Ein geleakter Bericht des Weltverbandes der Kernkraftwerksbetreiber (WANO) berichtete schon im Oktober 2018 über etliche Probleme auf der Baustelle MO34 (vgl. www.global2000.at/sites/global/ files/MO34_PRZ_10_2017.pdf). Anfang April 2019 veröffentlichte die österreichische NGO Global2000 zusammen mit dem Umweltinstitut München und BUND Naturschutz Bayern (BUND = Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Aussagen von ehemaligen Arbeitern und Ingenieuren am Bauprojekt von Mochovce 3: Die Sicherheitshülle (oder Confinement) um die hermetischen Räume des Reaktors sei durch Bohrungen, um Halterungen für Kabel, Rohre und Dampferzeuger zu befestigen, schwer beschädigt worden (vgl. www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13249 19. Wahlperiode 16.09.2019 Im Mai 2019 forderten der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ehemalige österreichische Umweltministerin Elisabeth Köstinger eine unabhängige Überprüfung des dritten Reaktors (vgl. https://diepresse.com/ home/innenpolitik/5623005/Koestinger-und-Kurz-fordern-Ueberpruefung-des- Atomkraftwerks-Mochovce). Daraufhin kündigte die Betreibergesellschaft Slovenske Elektrarne (SE) an, dass im Anschluss zur bereits geplanten Kontrolle der WANO eine Mission des Operational Safety Review Team (OSART) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im dritten Reaktor stattfinden würde. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und deutsche Unternehmen wie die EnBW Kernkraft GmBH und die RWE Power AG sind innerhalb der WANO vertreten. Außerdem können anlagespezifische Problemstellungen innerhalb der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG), deren Mitglied das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist, angeschnitten werden. Außerdem verfügt die Bundesregierung zum AKW-Typ WWER-440/213 (AKW = Atomkraftwerk) über eigenes Fachwissen, da nach der Wiedervereinigung der in der Deutschen Demokratischen Republik gebaute Reaktor Greifswald 5 auf seine sicherheitstechnischen Auslegung hin geprüft werden musste. Zu diesem Anlass veröffentlichte die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS; heute Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) ihren Bericht „Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5“ (vgl. Bericht GRS-88, www.grs.de/sites/default/files/pdf/GRS_088.pdf). Er listet eine Vielzahl an Mängeln auf, wie z. B. das fehlende Volldruck-Containment, der fehlende Schutz gegen Flugzeugabstürze sowie die Vermaschung von Notkühlsystemen. Der Reaktor Greifswald 5 wurde nach seiner Abschaltung Ende 1989 nicht erneut in Betrieb genommen. Schließlich sollte ein bilateraler Austausch der Bundesregierung mit der Slowakischen Republik zu Fragen der AKW-Sicherheit aufgrund des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz, das u.a. einen regelmäßigen Austausch und die Übermittlung von Unterlagen zu Kernanlagen vorsieht, bereits stattfinden. In der Tat wurde dieses Abkommen durch Notenwechsel vom 24. März 1993 als auch für die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärt (vgl. Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1993, Seite 762). Es bietet der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine einzigartige Gelegenheit, sich über laufende Bauvorhaben in der Slowakei zu informieren. Dies ist aus Sicht der Fragesteller nicht zuletzt aus Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadensvorsorge geboten, aufgrund möglicher, geografisch sehr weitreichender Radioaktivitätsausbreitungen bei einem Atomunfall. So kontaminierte die Atomkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 etwa 40 Prozent der Fläche Europas (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll 16/213, Anlage 7). Das Atomkraftwerk Mochovce ist ungefähr 370 Kilometer von der Bundesrepublik Deutschland entfernt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bericht der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zur Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5 aus dem Jahr 1992 (vgl. Bericht GRS-88, www.grs.de/sites/ default/files/pdf/GRS_088.pdf) zu diesem Block Folgendes als Mängel identifiziert hat a) auf Seite 112: „Der Lastfall Flugzeugabsturz ist von den baulichen Strukturen nicht aufnehmbar, die Explosionsdruckwelle nur eingeschränkt.“, b) auf Seite 126: „Die Anlage besitzt keinen Sicherheitseinschluß im Sinne der BMI-Sicherheitskriterien, da das Druckraumsystem nicht von einer weiteren Hülle umgeben ist. Es besteht deshalb keine Möglichkeit zur vollständigen und kontrollierten Leckageabsaugung.“ und c) auf Seite 126: „die räumliche konzentrierte Verlegung aller Frischdampf- und Speisewasserleitungen auf einer Bühne im Maschinenhaus“?  2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut diesem Bericht „auch nach Ertüchtigungen der Anlage Abweichungen von den Forderungen der sicherheitstechnischen Regeln und Richtlinien bestehen bleiben“ und, dass laut demselben Bericht insbesondere mit Hinsicht auf einem Flugzeugabsturz „ein vollständiger baulicher Schutz kaum zu realisieren ist“ (vgl. GRS-88, S. 126)?  3. Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass Greifswald 5 trotz nicht nachrüstbarer Mängel wie ein fehlender Sicherheitseinschluss und ein fehlender baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze heute noch in der Bundesrepublik Deutschland die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb dieser Anlage, wie in § 7 Absatz 2 Nummer 3. des Atomgesetzes (AtG) festgelegt, treffen würde? Wenn ja, warum?  4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich beim ehemaligen AKW Greifswald 5 um den Typ WWER-440/W-213 handelt (vgl. GRS-88)?  5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich bei der Grundauslegung der Blöcke Mochovce 3 und 4 auch um den Typ WWER-440/W-213 handelt (vgl. Abschließender Standpunkt zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2010, www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/mo chovce/doc/ergebnisbericht_slowakisches_umweltministerium.pdf)?  6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung (beispielsweise durch Informationen der deutschen Auslandsvertretung in der Slowakischen Republik, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder der mit der slowakischen Atomaufsichtsbehörde zusammenarbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) die wesentlichen Nachrüstungen, die im Auftrag von Slovenske Elektrarne durchgeführt worden sind, und welche sicherheitstechnischen Verbesserungen werden somit erzielt?  7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut dem österreichischen Umweltbundesamt ein vollständiger baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze und die Errichtung eines Sicherheitseinschlusses nach deutschem Regelwerk nicht Bestandteil der Fertigstellung bzw. Nachrüstung der Blöcke 3 und 4 ist (vgl. UVP-Standpunkt – UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung – vom Umweltministerium der Slowakischen Republik aus dem Jahr 2010, www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/mochovce/)?  8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich direkt über dem AKW Mochovce Flugrouten befinden, u.a. eine für größere Passagierflugzeuge nach Wien (vgl. www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower und Online- Flugverfolgungssystemflightradar24.com)?  9. Sind die Offenlegungen von Global2000 von April 2019 (vgl. www.glo bal2000.at/news/mochovce-whistleblower) der Bundesregierungbekannt? Verfügt sie über weiterreichende Informationen zu diesen Mängeln? Wenn ja, über welche zusätzlichen Informationen zu diesen Baumängeln verfügt sie? 10. Auf welchen Fachstudien bzw. Berichten vergleichbar mit der vorgenannten GRS-Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5 (GRS-88) kann die Bundesregierung zurückgreifen, die sich mit den sicherheitstechnischen Eigenschaften von hermetischen Kammern (bzw. Confinement) als sicherheitstechnisch wichtigem Bestandteil von WWER- Reaktoren auseinandersetzen? 11. Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens ausschließen, dass es aus Gründen der Schadensvorsorge bezüglich eines möglichen Unfalls in MO34 Handlungsbedarf ihrerseits gegenüber den slowakischen Behörden gibt, weil praktisch ausgeschlossen ist, a) dass Bohrungen in hermetischen Kammern „mit einem Durchmesser von bis zu zehn Zentimeter und einer Tiefe von einem halben bis zu einem Meter“ (vgl. w w w . o t s . a t / p r e s s e a u s s e n d u n g / OTS_20190524_OTS0155/akw-mochovce-3-durchbruch- slowakeilaesst-internationale-inspektion-der-baustelle-zu) die Reaktorsicherheit beinträchtigen können, und b) dass 10.000 solcher Bohrungen (vgl. www.global2000.at/news/mochov ce-whistleblower) sich negativ auf die Statik eines Reaktorgebäudes auswirken könnten? 12. Auf welche Fachstudien oder Ähnliches kann die Bundesregierung zurückgreifen, um die Gesamtkosten einer Nuklearkatastrophe mit massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe in Kontinentaleuropa, z. B. in der Slowakischen Republik, einzuschätzen? 13. Geht die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens davon aus, dass die in der Slowakischen Republik geltenden Grenzen für Haftung und Deckungsvorsorge von AKW-Betreibern, die jeweils 300 Mio. Euro betragen, die Kosten einer solchen Nuklearkatastrophe mit massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe decken könnten (vgl. www.oecd- nea.org/law/table-liability-coverage-limits.pdf)? Wenn nein, auf welche Höhe – hilfsweise Größenordnung – schätzt sie die für die Europäische Union (EU) bzw. für die Bundesrepublik Deutschland entstehenden maximalen Kosten ein? 14. Tauscht sich die Bundesregierung im Rahmen des durch Notenwechsel vom 24. März 1993 als auch für die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärten „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz“ noch mit der slowakischen Regierung regelmäßig und mindestens einmal im Jahr (vgl. Artikel 5 des Abkommens) zu Fragen der kerntechnischen Sicherheit aus? Wenn ja, wann fanden die letzten Treffen statt, und welche Informationen wurden zu MO34 genau ausgetauscht? Wenn nein, warum nicht? 15. Hat die Bundesregierung vor, z. B. aus Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadensvorsorge, zu diesem Thema bilateral mit der slowakischen Regierung ins Gespräch zu kommen und unter Artikel 3 des oben genannten bilateralen Abkommens die Übermittlung von Unterlagen zum Bauvorhaben MO34 einzufordern (vgl. Antwort des Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10525)? Wenn nein, warum nicht? 16. Wurde die Frage der sicherheitstechnischen Mängel von MO34 bei der letzten Sitzung der ENSREG im Juni 2019 angesprochen (vgl. www.ens reg.eu/news/fifth-european-nuclear-safety-conference)? Wenn ja, welche genauen Themen wurden angeschnitten, und welche Position hat die Bundesregierung jeweils vertreten? 17. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits geplante Mission des Weltverbandes der Kernkraftwerksbetreiber (World Association of Nuclear Operators – WANO) im Block 3 des AKW Mochovce stattfinden (vgl. www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/atom/ internationale-inspektion-des-akw-mochovce-zugelassen.html)? 18. Welchen Informationsaustausch pflegt die Bundesregierung, insbesondere das BMU und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), mit dem WANO im Allgemeinen und speziell zu AKW-Neubauvorhaben in Europa? 19. Hat die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit im Vorfeld der 8. Überprüfungstagung der Vertragsparteien am 23. März in Wien Fragen zum slowakischen Bericht gestellt bzw. wird sie dies tun, um eine detaillierte Klarstellung zu den kolportierten Mängeln am Bauvorhaben MO34 zu fordern (vgl. www-ns.iaea.org/downloads/ni/safe ty_convention/8th-review-meeting/8th-organizational-meeting_report-of- the-president_cns.pdf und www.bfe.bund.de/EN/ns/safety/co-operati on/cns/process.html)? Wenn nein, warum nicht? 20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mission des Operational Safety Review Team der Internationalen Atomenergie-Organisation schon von der slowakischen Atomaufsicht UJD SR bzw. von einer anderen slowakischen Behörde für Block 3 beantragt (vgl. www.umweltinstitut.org/ aktuelle-meldungen/meldungen/2019/atom/internationale-inspektion-des- akw-mochovce-zugelassen.html)? Wenn ja, wann wurde sie beantragt? 21. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die OSART-Mission im Block 3 stattfinden wird, bzw. kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass die Vorbereitung einer OSART-Mission ungefähr ein Jahr in Anspruch nimmt (vgl. www.iaea.org/services/review-missions/operatio nal-safety-review-team-osart)? 22. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der IAEO für die Beteiligung kritischer und unabhängiger Gutachter an dieser OSART-Mission einsetzen, und die vollständige Offenlegung der Projektdokumentation einfordern? Wenn nein, warum nicht? 23. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) der ursprüngliche Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die eingeschätzten Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34, und b) der heutige Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die eingeschätzten Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34? Berlin, den 20. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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