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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der "Marsch zum Gedenken" der Bundeswehr

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1325317.09.2019

Der "Marsch zum Gedenken" der Bundeswehr

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Michel Brandt, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE. Der „Marsch zum Gedenken“ der Bundeswehr Nach 2018 (http://gleft.de/36d) veranstaltete die Reservistenarbeitsgemeinschaft Military Brotherhood Germany (MBG) (http://gleft.de/36e) als Initiatorin in diesem Jahr zum zweiten Mal den „Marsch zum Gedenken“. Der Vizepräsident für Betreuung und Fürsorge des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., schreibt in seiner Einladung zum Marsch am 28. März 2019, „dass in Gesprächen mit der Hausspitze des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eine Verstetigung dieses Formats erreicht werden konnte. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Military Brotherhood Germany wird die Veranstaltung deshalb auch in diesem Jahr mit Unterstützung durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr durchführen“ (http:// gleft.de/36t). Der zweite „Marsch zum Gedenken“ fand dieses Jahr vom 5. bis 10. August 2019 statt. Er führte in vier Tagesetappen von der Fläming-Kaserne in Brück (Start) über den „Wald der Erinnerung“ (Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Geltow/Potsdam), vorbei am Reichstagsgebäude und am Brandenburger Tor zum Ehrenmal der Bundeswehr am Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) („feierliche Gedenkveranstaltung auf dem Paradeplatz des Bendlerblocks vor dem Ehrenmal der Bundeswehr unter Beteiligung der Hausspitze des BMVg sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik“, ebd.). Ziel des Marsches war nach Angabe des Reservistenverbandes, dass aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten außer für die „111 im Einsatz gefallenen Soldaten auch ganz offiziell in Erinnerung an alle 3.292 Bundeswehrangehörigen marschieren, die infolge der Ausübung ihres Dienstes ihr Leben gelassen haben. Schilder mit Namen der Verstorbenen tragen sie während des Marsches auf der Brust“ (7. August 2019, http://gleft.de/36p). Die Anreise der Teilnehmenden fand am 5. August 2019, die Abreise am 10. August 2019 statt. Die Marschstrecke wird mit 110 km angegeben, die Zahl der Teilnehmenden war auf 150 Personen beschränkt. In dem oben zitierten Schreiben des Reservistenverbandes heißt es weiter, „Unterkunft und Verpflegung werden gestellt“; und „Aktive Soldatinnen und Soldaten bitten wir, dieses Schreiben als Einladung zur Teilnahme zu betrachten. Anzug: Feldanzug, Grundform (mit witterungsbedingten Abwandlungen/Ergänzungen).“ Auf dem Marsch waren u.a. Angehörige von Einheiten der Gebirgsjäger, von Heer und Luftwaffe (siehe Foto http://gleft.de/36g), zum Teil mit Verbandsflaggen vertreten. Als ranghöchster Marschteilnehmer wird Brigadegeneral Richard Deutscher Bundestag Drucksache 19/13253 19. Wahlperiode 17.09.2019 Frevel, Abteilungsleiter beim Kommando Luftwaffe, genannt (http://gleft.de/ 36e). Des Weiteren waren bei der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock u.a. der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber (in Uniform, h t t p : / / gleft.de/36h) und der Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr, Oswin Veith, anwesend (http://gleft.de/36i). Im Internet ist in einem Video (http://gleft.de/36v) zu sehen, wie die uniformierten Teilnehmenden des Marsches auf einer öffentlichen Verkehrsstraße in Berlin in Reihe marschieren und „Oh du schöner Westerwald“ singen. Das BMVg hat 2017 die Ausgabe eines Liederbuchs der Bundeswehr gestoppt, u.a. wegen des Abdrucks dieses Liedes. „DER SPIEGEL“ schreibt: „Im Rahmen des kritischen und sensiblen Umgangs mit den Inhalten wurde erkannt, dass einige Textpassagen nicht mehr unserem Werteverständnis entsprechen“, sagte ein Bundesministeriumssprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Besonders in der Kritik stehen in dem Liederbuch „Kameraden singt!“ Stücke wie „Schwarzbraun ist die Haselnuss“, das „Panzerlied“ oder „Das Westerwaldlied“. Sie wurden dem Bundesministerium zufolge in der NS-Zeit und während des Zweiten Weltkrieges als Ausdruck nationalsozialistischer Überhöhung missbraucht.“ (http://gleft.de/36a). In seiner Rede während der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock sagte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber: „Nachdem der erste Marsch zum Gedenken letztes Jahr ein voller Erfolg wurde, war für uns klar, dass er in Zukunft jedes Jahr stattfinden muss! Deshalb sind wir sehr froh über den großen Zuspruch, den der Marsch auch dieses Jahr erfährt.“ (http://gleft.de/36p). In den überregionalen Medien wurde über den „Marsch zum Gedenken“ kaum berichtet. Der bayerische „Merkur“ titelte „Touristen irritiert: Bundeswehr- Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter“ (12./13. August 2019, http://gleft.de/36g); die Schlagzeile der „Hessische/ Niedersächsische Allgemeine“ lautete „In Uniform und mit Fahne. Touristen irritiert: Bundeswehr-Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter“ (13. August 2019, http://gleft.de/36l). Der Chefredakteur der „WamS“ kritisierte in „Die Welt“ das geringe Medienecho: „Über den ‚Marsch zum Gedenken‘ habe ich fast keine Berichte gefunden. Von offizieller Seite kam ein Tweet des Bundesverteidigungsministeriums.“ (10. August 2019, http://gleft.de/36n). Dr. Peter Tauber twitterte: „Einer der bewegendsten Momente in meiner Zeit als Staatssekretär, nein als Abgeordneter. Schade, dass die Medien kein Interesse haben für dieses wichtige Thema.“ (9. August 2019, http://gleft.de/36o). Kontinuierlich berichtet haben insbesondere der Reservistenverband (http:// gleft.de/36p) und die RAG Military Brotherhood Germany (http://gleft.de/36q) sowie verschiedene Einzelpersonen und Gruppen. Die Internetseite „Veteranen- kultur.de“ veröffentlichte einen Text mit dem Titel „Blut, Schweiß und Tränen – Marsch zum Gedenken 2019“, in dem es u.a. hieß: „Um potentiellen Störkräften keinen Raum zu bieten, bleibt der genaue Streckenverlauf vorerst unveröffentlicht.“ (3. August 2019, http://gleft.de/36r). In den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram) haben einzelne Teilnehmende während des Marsches Texte, Fotos und Videos veröffentlicht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wer ist bzw. wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung der offizielle bzw. die offiziellen Veranstalter des „Marsches zum Gedenken“?  2. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als politische Demonstration angemeldet und genehmigt worden, und wenn ja, a) bei welcher bzw. welchen kommunalen oder Landesbehörde bzw. Landsbehörden wurde der Marsch b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person) c) wann (Datum) d) als was (Titel und/oder Thema der Veranstaltung) verantwortlich angemeldet und genehmigt (bitte einzeln aufführen)?  3. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als Bundeswehrveranstaltung (Geländemarsch, Reserveübung o.Ä.) angemeldet worden, wenn ja, a) bei welcher bzw. welchen kommunalen und/oder Landesbehörde bzw. Landesbehörden b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person) c) wann (Datum) d) als was (Titel und/oder Thema) wurde der Marsch angemeldet?  4. Welche Auflagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden bezüglich des Marsches erlassen?  5. Welche Orte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während des Marsches durchquert, und bei welcher Behörde wurden die jeweiligen Marschabschnitte angemeldet (bitte einzeln aufführen)?  6. Wann wurde die genaue Route des Marsches öffentlich bekannt gegeben?  7. Wurde der Marsch von Sicherungskräften a) der Polizei b) der Bundeswehr (Feldjäger) begleitet? Wenn ja, bitte eine genaue Aufstellung, welche Sicherheitskräfte, und wie viele den Marsch in welchen Zeiträumen begleiteten, und wer die Kosten in welcher Höhe dafür trägt?  8. Waren die begleitenden Sicherungskräfte bewaffnet, und wenn ja, welche Waffen, und welche Munition wurden mitgeführt?  9. Waren Teilnehmer des Marsches bewaffnet, und wenn ja, welche Waffen, und welche Munition wurden mitgeführt? 10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Straßensperrungen während des Marsches, und wenn ja, wo? 11. War es beim ersten „Marsch zum Gedenken“ im Juli 2018 zu Zwischenfällen gekommen, die begründen, warum die Route des Marsches 2019 nicht oder erst sehr spät öffentlich bekannt gegeben wurde? Wenn nein, welche anderen Gründe waren ausschlaggebend? 12. Waren die zuständigen Ordnungsämter angewiesen bzw. gebeten worden, die Marschroute nicht öffentlich bekannt zu geben? Wenn ja, mit welcher Begründung? 13. Wer hat das Tragen von Uniformen auf dem Marsch angeordnet? 14. Welche Waffengattungen und Dienstgrade haben an dem Marsch teilgenommen? 15. Welche Lieder wurden von den teilnehmenden Soldaten und Reservisten auf dem Marsch gesungen (bitte auflisten)? 16. Wo fanden die Übernachtungen im Rahmen des Marsches statt? 17. Wo, wie, und von wem wurden die Teilnehmenden verpflegt? 18. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für den „Marsch zum Gedenken“ insgesamt, und wer kommt für diese Kosten auf? a) Welche Kosten trägt die Bundesregierung (bitte jeweils nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )? b) Welche Kosten trägt der Reservistenverband (bitte jeweils nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )? c) Welche Kosten tragen gegebenenfalls weitere Stellen? 19. Unter welchem Haushaltstitel wird die Veranstaltung abgerechnet? 20. Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmer des Marsches bekannt? a) Wie viele Teilnehmer haben insgesamt an dem Marsch teilgenommen (bitte nach Tagen vom 5. bis 10. August 2019 aufschlüsseln)? b) Wie viele der Teilnehmer waren aktive Bundeswehrangehörige? c) Wie viele dieser aktiven Bundeswehrangehörigen haben während ihrer Dienstzeit am Marsch teilgenommen? d) Wenn Soldaten während ihrer Dienstzeit an dem Marsch teilgenommen haben, welche Stellen haben die Teilnahme der Soldaten genehmigt? e) War die Teilnahme ausnahmslos freiwillig oder wurde sie auch angeordnet? f) Wie viele der Teilnehmer waren Reservisten? g) Wie viele dieser Reservisten haben jeweils beordert (Reservistendienst Leistender – RDL) oder unbeordert (Dienstliche Veranstaltung – DVag) an dem Marsch teilgenommen? h) Als was wird der Marsch für die RDL, und als was für die Teilnehmenden einer DVag deklariert? i) Wer hat die Teilnahme der Reservisten genehmigt bzw. angeordnet? j) Wie gestaltete sich das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis der Teilnehmenden (bitte aufschlüsseln)? 21. Wann, und durch wen ist die Genehmigung erteilt worden, die Abschlussveranstaltung des Marsches auf dem Paradeplatz am Bendlerblock durchzuführen? 22. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber am „Marsch zum Gedenken“ teilgenommen? 23. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber im Rahmen des Marsches am Bendlerblock zu den Anwesenden gesprochen? 24. Hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 3 des Reservistengesetzes (ResG) eine Uniformtrageerlaubnis (UTE) beantragt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welcher Begründung wurde die UTE beantragt, wann ist der Antrag an der zuständigen Stelle eingegangen, und wer hat ihn genehmigt? c) Welche Ziffer der Uniformverordnung bzw. Ziffern anderer Verordnungen wurden dabei außerdem geltend gemacht? 25. Haben die teilnehmenden Soldaten eine Uniformtrageerlaubnis gemäß § 3 ResG beantragt, a) wenn nein, warum nicht, b) wenn ja, wer hat diese Anträge bearbeitet und mit Bezug auf welche Gesetze bzw. Verordnungen (bitte nach Soldaten, Reservisten – DVag – und Reservisten – RDL – getrennt aufführen)? 26. Welches Musikkorps der Bundeswehr hat nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abschlussveranstaltung des Marsches am Bendlerblock teilgenommen, und wer hat diese Teilnahme genehmigt, und wer trägt die Kosten für diese Teilnahme? 27. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass der Marsch unter Ausschluss der Teilnahme der Zivilbevölkerung stattfand bzw. künftig stattfindet? 28. Wie bewertet die Bundesregierung das zurückhaltende Echo in den überregionalen Medien? 29. Wie bewertet die Bundesregierung die in Presseberichten dokumentierten Irritationen, die der „Marsch zum Gedenken“, die Soldaten in Uniform, das Marschieren in Formation, die Kommandos der Marschführer und das Absingen von (durch das BMVg bereits 2017 kritisierten) Soldatenliedern bei den überraschten Spaziergängern und Touristen insbesondere im Berliner Regierungsviertel ausgelöst hat? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung vonseiten der Veranstalter, den „Marsch zum Gedenken“ nicht öffentlich anzukündigen bzw. die Informationen über den Marsch, Termin, Wegstrecke, Verlauf, seinen Charakter und seine Intention erst spät oder gar nicht öffentlich zu verbreiten? 31. Entspricht die öffentliche Kommunikation über den Marsch in den o. g. Quellen aus Sicht der Bundesregierung ihrer eigenen offiziellen und öffentlichen Interpretation, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden sollen? 32. Ist es aus Sicht der Bundesregierung angemessen, dass die Art und Weise, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden, im öffentlichen Diskurs von einzelnen Gruppen, wie der RAG Military Brotherhood Germany oder einzelnen Soldaten, die in Facebook oder Instagram aktiv sind, geprägt wird? 33. Erwarten die Bundesregierung und das BMVg auch (wie der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber, s.o.), dass der „Marsch zum Gedenken“ künftig „jedes Jahr stattfinden muss“? 34. Wenn ja, mit welchen Kosten wird dabei gerechnet, und unter welchem Haushaltstitel werden diese Ausgaben veranschlagt? Berlin, den 21. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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