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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der "Marsch zum Gedenken" der Bundeswehr
(insgesamt 34 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
17.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1325317.09.2019
Der "Marsch zum Gedenken" der Bundeswehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Michel Brandt, Heike Hänsel,
Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Der „Marsch zum Gedenken“ der Bundeswehr
Nach 2018 (http://gleft.de/36d) veranstaltete die
Reservistenarbeitsgemeinschaft Military Brotherhood Germany (MBG) (http://gleft.de/36e) als
Initiatorin in diesem Jahr zum zweiten Mal den „Marsch zum Gedenken“. Der
Vizepräsident für Betreuung und Fürsorge des Verbandes der Reservisten der
Deutschen Bundeswehr e.V., schreibt in seiner Einladung zum Marsch am 28. März
2019, „dass in Gesprächen mit der Hausspitze des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) eine Verstetigung dieses Formats erreicht werden konnte.
Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Military Brotherhood Germany
wird die Veranstaltung deshalb auch in diesem Jahr mit Unterstützung durch
das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr durchführen“ (http://
gleft.de/36t).
Der zweite „Marsch zum Gedenken“ fand dieses Jahr vom 5. bis 10. August
2019 statt. Er führte in vier Tagesetappen von der Fläming-Kaserne in Brück
(Start) über den „Wald der Erinnerung“ (Einsatzführungskommando der
Bundeswehr, Geltow/Potsdam), vorbei am Reichstagsgebäude und am
Brandenburger Tor zum Ehrenmal der Bundeswehr am Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) („feierliche Gedenkveranstaltung auf dem Paradeplatz des
Bendlerblocks vor dem Ehrenmal der Bundeswehr unter Beteiligung der Hausspitze
des BMVg sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik“, ebd.).
Ziel des Marsches war nach Angabe des Reservistenverbandes, dass aktive
Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten außer für die „111
im Einsatz gefallenen Soldaten auch ganz offiziell in Erinnerung an alle 3.292
Bundeswehrangehörigen marschieren, die infolge der Ausübung ihres Dienstes
ihr Leben gelassen haben. Schilder mit Namen der Verstorbenen tragen sie
während des Marsches auf der Brust“ (7. August 2019, http://gleft.de/36p).
Die Anreise der Teilnehmenden fand am 5. August 2019, die Abreise am
10. August 2019 statt.
Die Marschstrecke wird mit 110 km angegeben, die Zahl der Teilnehmenden
war auf 150 Personen beschränkt. In dem oben zitierten Schreiben des
Reservistenverbandes heißt es weiter, „Unterkunft und Verpflegung werden gestellt“;
und „Aktive Soldatinnen und Soldaten bitten wir, dieses Schreiben als
Einladung zur Teilnahme zu betrachten. Anzug: Feldanzug, Grundform (mit
witterungsbedingten Abwandlungen/Ergänzungen).“
Auf dem Marsch waren u.a. Angehörige von Einheiten der Gebirgsjäger, von
Heer und Luftwaffe (siehe Foto http://gleft.de/36g), zum Teil mit
Verbandsflaggen vertreten. Als ranghöchster Marschteilnehmer wird Brigadegeneral Richard
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13253
19. Wahlperiode 17.09.2019
Frevel, Abteilungsleiter beim Kommando Luftwaffe, genannt (http://gleft.de/
36e). Des Weiteren waren bei der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock u.a.
der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber (in Uniform, h t t p : / /
gleft.de/36h) und der Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr,
Oswin Veith, anwesend (http://gleft.de/36i).
Im Internet ist in einem Video (http://gleft.de/36v) zu sehen, wie die
uniformierten Teilnehmenden des Marsches auf einer öffentlichen Verkehrsstraße in
Berlin in Reihe marschieren und „Oh du schöner Westerwald“ singen. Das
BMVg hat 2017 die Ausgabe eines Liederbuchs der Bundeswehr gestoppt, u.a.
wegen des Abdrucks dieses Liedes. „DER SPIEGEL“ schreibt: „Im Rahmen
des kritischen und sensiblen Umgangs mit den Inhalten wurde erkannt, dass
einige Textpassagen nicht mehr unserem Werteverständnis entsprechen“, sagte
ein Bundesministeriumssprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland
(RND). Besonders in der Kritik stehen in dem Liederbuch „Kameraden singt!“
Stücke wie „Schwarzbraun ist die Haselnuss“, das „Panzerlied“ oder „Das
Westerwaldlied“. Sie wurden dem Bundesministerium zufolge in der NS-Zeit
und während des Zweiten Weltkrieges als Ausdruck nationalsozialistischer
Überhöhung missbraucht.“ (http://gleft.de/36a).
In seiner Rede während der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock sagte der
Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber: „Nachdem der erste Marsch
zum Gedenken letztes Jahr ein voller Erfolg wurde, war für uns klar, dass er in
Zukunft jedes Jahr stattfinden muss! Deshalb sind wir sehr froh über den
großen Zuspruch, den der Marsch auch dieses Jahr erfährt.“ (http://gleft.de/36p).
In den überregionalen Medien wurde über den „Marsch zum Gedenken“ kaum
berichtet. Der bayerische „Merkur“ titelte „Touristen irritiert: Bundeswehr-
Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter“
(12./13. August 2019, http://gleft.de/36g); die Schlagzeile der „Hessische/
Niedersächsische Allgemeine“ lautete „In Uniform und mit Fahne. Touristen
irritiert: Bundeswehr-Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das
steckt dahinter“ (13. August 2019, http://gleft.de/36l). Der Chefredakteur der
„WamS“ kritisierte in „Die Welt“ das geringe Medienecho: „Über den ‚Marsch
zum Gedenken‘ habe ich fast keine Berichte gefunden. Von offizieller Seite
kam ein Tweet des Bundesverteidigungsministeriums.“ (10. August 2019,
http://gleft.de/36n). Dr. Peter Tauber twitterte: „Einer der bewegendsten
Momente in meiner Zeit als Staatssekretär, nein als Abgeordneter. Schade, dass die
Medien kein Interesse haben für dieses wichtige Thema.“ (9. August 2019,
http://gleft.de/36o).
Kontinuierlich berichtet haben insbesondere der Reservistenverband (http://
gleft.de/36p) und die RAG Military Brotherhood Germany (http://gleft.de/36q)
sowie verschiedene Einzelpersonen und Gruppen. Die Internetseite „Veteranen-
kultur.de“ veröffentlichte einen Text mit dem Titel „Blut, Schweiß und Tränen
– Marsch zum Gedenken 2019“, in dem es u.a. hieß: „Um potentiellen
Störkräften keinen Raum zu bieten, bleibt der genaue Streckenverlauf vorerst
unveröffentlicht.“ (3. August 2019, http://gleft.de/36r). In den Sozialen Medien
(Facebook, Twitter, Instagram) haben einzelne Teilnehmende während des
Marsches Texte, Fotos und Videos veröffentlicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer ist bzw. wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung der offizielle
bzw. die offiziellen Veranstalter des „Marsches zum Gedenken“?
2. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als politische
Demonstration angemeldet und genehmigt worden, und wenn ja,
a) bei welcher bzw. welchen kommunalen oder Landesbehörde bzw.
Landsbehörden wurde der Marsch
b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person)
c) wann (Datum)
d) als was (Titel und/oder Thema der Veranstaltung)
verantwortlich angemeldet und genehmigt (bitte einzeln aufführen)?
3. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als
Bundeswehrveranstaltung (Geländemarsch, Reserveübung o.Ä.) angemeldet worden, wenn
ja,
a) bei welcher bzw. welchen kommunalen und/oder Landesbehörde bzw.
Landesbehörden
b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person)
c) wann (Datum)
d) als was (Titel und/oder Thema)
wurde der Marsch angemeldet?
4. Welche Auflagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
zuständigen Ordnungsbehörde bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden
bezüglich des Marsches erlassen?
5. Welche Orte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während des
Marsches durchquert, und bei welcher Behörde wurden die jeweiligen
Marschabschnitte angemeldet (bitte einzeln aufführen)?
6. Wann wurde die genaue Route des Marsches öffentlich bekannt gegeben?
7. Wurde der Marsch von Sicherungskräften
a) der Polizei
b) der Bundeswehr (Feldjäger)
begleitet?
Wenn ja, bitte eine genaue Aufstellung, welche Sicherheitskräfte, und wie
viele den Marsch in welchen Zeiträumen begleiteten, und wer die Kosten
in welcher Höhe dafür trägt?
8. Waren die begleitenden Sicherungskräfte bewaffnet, und wenn ja, welche
Waffen, und welche Munition wurden mitgeführt?
9. Waren Teilnehmer des Marsches bewaffnet, und wenn ja, welche Waffen,
und welche Munition wurden mitgeführt?
10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Straßensperrungen während
des Marsches, und wenn ja, wo?
11. War es beim ersten „Marsch zum Gedenken“ im Juli 2018 zu
Zwischenfällen gekommen, die begründen, warum die Route des Marsches 2019 nicht
oder erst sehr spät öffentlich bekannt gegeben wurde?
Wenn nein, welche anderen Gründe waren ausschlaggebend?
12. Waren die zuständigen Ordnungsämter angewiesen bzw. gebeten worden,
die Marschroute nicht öffentlich bekannt zu geben?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
13. Wer hat das Tragen von Uniformen auf dem Marsch angeordnet?
14. Welche Waffengattungen und Dienstgrade haben an dem Marsch
teilgenommen?
15. Welche Lieder wurden von den teilnehmenden Soldaten und Reservisten
auf dem Marsch gesungen (bitte auflisten)?
16. Wo fanden die Übernachtungen im Rahmen des Marsches statt?
17. Wo, wie, und von wem wurden die Teilnehmenden verpflegt?
18. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für den „Marsch zum
Gedenken“ insgesamt, und wer kommt für diese Kosten auf?
a) Welche Kosten trägt die Bundesregierung (bitte jeweils nach
Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )?
b) Welche Kosten trägt der Reservistenverband (bitte jeweils nach
Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )?
c) Welche Kosten tragen gegebenenfalls weitere Stellen?
19. Unter welchem Haushaltstitel wird die Veranstaltung abgerechnet?
20. Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmer des Marsches bekannt?
a) Wie viele Teilnehmer haben insgesamt an dem Marsch teilgenommen
(bitte nach Tagen vom 5. bis 10. August 2019 aufschlüsseln)?
b) Wie viele der Teilnehmer waren aktive Bundeswehrangehörige?
c) Wie viele dieser aktiven Bundeswehrangehörigen haben während ihrer
Dienstzeit am Marsch teilgenommen?
d) Wenn Soldaten während ihrer Dienstzeit an dem Marsch teilgenommen
haben, welche Stellen haben die Teilnahme der Soldaten genehmigt?
e) War die Teilnahme ausnahmslos freiwillig oder wurde sie auch
angeordnet?
f) Wie viele der Teilnehmer waren Reservisten?
g) Wie viele dieser Reservisten haben jeweils beordert (Reservistendienst
Leistender – RDL) oder unbeordert (Dienstliche Veranstaltung – DVag)
an dem Marsch teilgenommen?
h) Als was wird der Marsch für die RDL, und als was für die
Teilnehmenden einer DVag deklariert?
i) Wer hat die Teilnahme der Reservisten genehmigt bzw. angeordnet?
j) Wie gestaltete sich das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis der
Teilnehmenden (bitte aufschlüsseln)?
21. Wann, und durch wen ist die Genehmigung erteilt worden, die
Abschlussveranstaltung des Marsches auf dem Paradeplatz am Bendlerblock
durchzuführen?
22. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter
Tauber am „Marsch zum Gedenken“ teilgenommen?
23. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter
Tauber im Rahmen des Marsches am Bendlerblock zu den Anwesenden
gesprochen?
24. Hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß § 3 des Reservistengesetzes (ResG) eine
Uniformtrageerlaubnis (UTE) beantragt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welcher Begründung wurde die UTE beantragt, wann ist
der Antrag an der zuständigen Stelle eingegangen, und wer hat ihn
genehmigt?
c) Welche Ziffer der Uniformverordnung bzw. Ziffern anderer
Verordnungen wurden dabei außerdem geltend gemacht?
25. Haben die teilnehmenden Soldaten eine Uniformtrageerlaubnis gemäß § 3
ResG beantragt,
a) wenn nein, warum nicht,
b) wenn ja, wer hat diese Anträge bearbeitet und mit Bezug auf welche
Gesetze bzw. Verordnungen
(bitte nach Soldaten, Reservisten – DVag – und Reservisten – RDL –
getrennt aufführen)?
26. Welches Musikkorps der Bundeswehr hat nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Abschlussveranstaltung des Marsches am Bendlerblock
teilgenommen, und wer hat diese Teilnahme genehmigt, und wer trägt die
Kosten für diese Teilnahme?
27. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass der Marsch unter
Ausschluss der Teilnahme der Zivilbevölkerung stattfand bzw. künftig
stattfindet?
28. Wie bewertet die Bundesregierung das zurückhaltende Echo in den
überregionalen Medien?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die in Presseberichten dokumentierten
Irritationen, die der „Marsch zum Gedenken“, die Soldaten in Uniform, das
Marschieren in Formation, die Kommandos der Marschführer und das
Absingen von (durch das BMVg bereits 2017 kritisierten) Soldatenliedern bei
den überraschten Spaziergängern und Touristen insbesondere im Berliner
Regierungsviertel ausgelöst hat?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung vonseiten der
Veranstalter, den „Marsch zum Gedenken“ nicht öffentlich anzukündigen bzw.
die Informationen über den Marsch, Termin, Wegstrecke, Verlauf, seinen
Charakter und seine Intention erst spät oder gar nicht öffentlich zu
verbreiten?
31. Entspricht die öffentliche Kommunikation über den Marsch in den o. g.
Quellen aus Sicht der Bundesregierung ihrer eigenen offiziellen und
öffentlichen Interpretation, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen
Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden sollen?
32. Ist es aus Sicht der Bundesregierung angemessen, dass die Art und Weise,
wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen
gewürdigt werden, im öffentlichen Diskurs von einzelnen Gruppen, wie der
RAG Military Brotherhood Germany oder einzelnen Soldaten, die in
Facebook oder Instagram aktiv sind, geprägt wird?
33. Erwarten die Bundesregierung und das BMVg auch (wie der
Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber, s.o.), dass der „Marsch zum
Gedenken“ künftig „jedes Jahr stattfinden muss“?
34. Wenn ja, mit welchen Kosten wird dabei gerechnet, und unter welchem
Haushaltstitel werden diese Ausgaben veranschlagt?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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