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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1329318.09.2019

Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen, Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar 2017 wurden über 100 Kilo Sprengstoff bei einer Durchsuchung in Rheinland-Pfalz gefunden (www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/ sprengstoffrheinland-pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). Ebenfalls im Januar 2017 wurden bundesweit Objekte von Rechtsextremen durchsucht, die Anschläge gegen Juden und Flüchtlinge geplant haben sollen. Dabei wurde neben Waffen auch Sprengstoff gefunden (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/in halt.rechte-szene-bundesweite-razzia-gegen-rechtsradikale.5b689085- e5c2-4559-a338-52ef85ad16dd.html sowie www.belltower.news/ uebersichtwaffenfunde-bei-rechtsextremen-86787/). Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie zu entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 2017 bis 2019 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Deutscher Bundestag Drucksache 19/13293 19. Wahlperiode 18.09.2019 Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben Genanntes an den entsprechenden Orten deponiert haben?  4. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 2018 und 2019 begangen, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?  5. Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sprengmitteln wurden in den Jahren 2017 bis 2019 Vorerkenntnisse aus dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) an die Fachdienststellen weitergegeben?  6. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte, die sich in den Jahren 2018 und 2019 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland auflisten)?  7. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewerber außerhalb von Unterkünften, die sich in den Jahren 2018 und 2019 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland auflisten)?  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte insbesondere nach Italien, Tschechien, Österreich, Belgien und in die Schweiz?  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 8 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2017 bis 2019 im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung“, „Zünden“ sowie „Umgang“) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2017 bis 2019 im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? 13. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wurden in den Jahren 2017 bis 2019 im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 14. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 15. In wie vielen der Fälle der in Frage 13 gegenständlichen Ermittlungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Berlin, den 26. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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