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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1329418.09.2019
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Niema Movassat,
Thomas Nord, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Im Rahmen des EU-Projekts „Automatisierung der Datenaustauschprozesse
(ADEP) testet das Bundeskriminalamt (BKA) die Abfrage von Informationen
der Strafverfolgungsbehörden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ( h t t p : / /
gleft.de/35F). Das Pilotprojekt wird durch die Europäische Kommission
finanziert und durch Europol unterstützt. Die entwickelte Softwarelösung soll für
verschiedene Anwendungsfälle des polizeilichen Informationsaustauschs
angepasst werden können, unabhängig davon, ob diese zentral oder dezentral
gespeichert sind. Hierzu wird die bereits existierende Infrastruktur von Europol
genutzt, insbesondere das EON (Europol Operations Network) und der SIENA-
Kanal (SIENA = Secure Information Exchange Network Application).
In ADEP wird untersucht, inwiefern die Software für die Vernetzung von
polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS)
geeignet ist (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/10725).
ADEP-EPRIS wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und dem BKA geleitet. Das BMI übernahm die Aufgabe „Application
and Test Platform Improvement“ und beauftragte die PD - Berater der
öffentlichen Hand GmbH sowie das Fraunhofer FOKUS „zur Unterstützung der
Tätigkeiten“.
In ADEP-EPRIS nutzten die Beteiligten eine von FOKUS entwickelte
„mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“. Die
Bundesregierung beschreibt deren Fähigkeiten mit „Query Service, Search Service,
Management Service“, die Bedienung erfolgt über eine grafische
Benutzeroberfläche. Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA-
Infrastruktur und in das EON bei Europol integriert. Der Betrieb im
Pilotprojekt wurde im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen polizeilichen
Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten „echten“ Informationen mit den
Datenfeldern Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und
Geschlecht getestet.
Das BMI hat bei der Europäischen Kommission Gelder für die Finanzierung
eines Folgeprojekts ADEP 2 beantragt und plant die nächsten Schritte. Deutsche
Behörden haben abermals die Leitung übernommen. Die Software soll dabei
weiter verbessert werden, „technisches Optimierungspotential“ beschreibt das
BMI bezüglich der Schnelligkeit von Suchabfragen. Das Projekt ADEP 2 soll
außerdem die Integrationsfähigkeit der Software „in die bestehende
Anwendungslandschaft verbessern“.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13294
19. Wahlperiode 18.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an dem EU-
Pilotprojekt ADEP-EPRIS zu bereits vorliegenden Ergebnissen mitteilen,
die zeigen sollen, dass die entwickelte Technik „höchstwahrscheinlich auf
EU-Ebene technisch umsetzbar“ ist (Ratsdokument 10581/19)?
2. Welche Bedenken haben einige Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu über die Leistungsfähigkeit eines ADEP-EPRIS
vorgetragen?
3. Interpretiert die Bundesregierung den EU- Rahmenbeschluss „Schwedische
Initiative“ dahin gehend, dass dieser eine ausreichende rechtliche
Grundlage für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch unter allen
EU-Mitgliedstaaten bildet?
4. Trifft es zu, dass einige EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von ADEP-EPRIS
mitgeteilt haben, dass dort keine Gesetzgebung für einen automatisierten
Treffer/ Kein Treffer-Austausch existiert?
5. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu
etablieren?
6. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“,
„Informationsaustausch“, „Informationsmanagement“ im Rahmen von
ADEP-EPRIS?
7. Wann liegt der Abschlussbericht des Pilotprojekts ADEP-EPRIS vor?
8. Sollte ADEP-EPRIS aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden, um
unter den EU-Mitgliedstaaten Personendaten aus Polizei- oder
Kriminalakten auszutauschen bzw. abzufragen (bitte begründen)?
Was hat sie hierzu auf das Ratsdokument 10581/19 geantwortet?
9. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben Feuerwaffen,
Führerscheindaten oder Gesichtsbildern weitere neue Datenkategorien im
Rahmen des Vertrags von Prüm oder ähnlichen Verfahren auszutauschen bzw.
abzufragen, und um welche handelt es sich dabei (bitte begründen)?
10. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung und
Bereitstellung weiterer Fähigkeiten auf EU-Ebene, um einen solchen Austausch
unter den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen EU-Mitgliedstaaten die von
den Niederlanden entwickelte und interessierten Regierungen gratis
überlassene Software „goTravel“ zur Analyse von Reisebewegungen
(Fluggastdatensatz – PNR – und Anwendungsprogrammierschnittstelle – API –
sowie Abgleich mit „Watchlists“) zur Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie
genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 21)?
12. Hat die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9536 weiterhin
Bestand, wonach die Bundesregierung zur Ausdehnung des
Passagierdatensystems (API oder PNR) auf andere Transportmittel (auch im Rahmen
multilateraler Abkommen) noch zu keinem abschließenden Ergebnis
gekommen ist (vgl. „EU may expand collection of air passenger data to rail
and road users“, www.theguardian.com/ vom 7. August 2019)?
a) Erwägt bzw. sondiert die Bundesregierung eine entsprechende
Ausdehnung, und welche Verkehrsmittel kämen aus ihrer Sicht hierfür infrage?
b) Wann ist die Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten
(insbesondere den Regierungen Großbritanniens, Belgiens und Niederlande)
zuletzt in dieser Hinsicht kontaktiert worden?
13. Inwiefern haben andere Projektbeteiligte nach Kenntnis der
Bundesregierung in ADEP-EPRIS neben Familienname, Vorname, Aliasnamen,
Geburtsdatum und Geschlecht weitere Datenfelder genutzt, bzw. inwiefern ist
eine solche Erweiterung in ADEP 2 geplant?
14. Ist das Folgeprojekt ADEP 2 unter Leitung der Bundesregierung
inzwischen bewilligt, und welche Gelder stellen die Europäische Kommission
und die Beteiligten hierfür bereit?
a) Wird in ADEP 2 ebenfalls die Funktionalität zur Abfrage von
polizeilichen Ermittlungsakten getestet?
b) Welche Soft- und Hardware wird in ADEP 2 genutzt?
c) Welche Behörden, Firmen und Institute nehmen an dem Projekt teil, und
welche Leistungen erbringen diese im Einzelnen?
15. Aus welchem Grund war die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus in
ADEP nicht zufriedenstellend (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort
zu Frage 9), und welche Verzögerungen bzw. Latenzzeiten sind dem BMI
hierzu bekannt geworden?
16. Trifft es zu, dass die von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf
Microservices basierende Softwarelösung“ und deren „Query Service,
Search Service“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage
5) defizitär ist?
17. Wie kann die Integrationsfähigkeit der FOKUS-Software aus Sicht der
Bundesregierung „in die bestehende Anwendungslandschaft“ verbessert
werden, und welche Tests sind hierzu geplant?
18. Was ist der Bundesregierung über die technische Plattform „CIRCABC“
bekannt (https://circabc.europa.eu), die offensichtlich von eu-LISA
betrieben wird und von SIS/SIRENE-Kontaktstellen genutzt wird, und damit
womöglich hinsichtlich des SIS II oder Eurodac zur Verfügung steht, und
inwiefern nimmt auch Europol daran teil?
a) Welcher Funktionsumfang ist der Bundesregierung bekannt?
b) Wie viele Teilnehmende bzw. Nutzende hat das System?
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungen zum
Einsatz von Lügendetektoren oder biometriebasierten
„Täuschungserkennungstechnologien“ für die Grenzsicherheit von der EU-Kommission bzw.
der Grenzagentur Frontex durchgeführt oder finanziell unterstützt werden
(„University of Arizona Licenses Deception Detecting Avatar to Startup“,
https://techlaunch.arizona.edu vom 21. August 2018; „EU testet
Lügendetektor an den Grenzen“, www.sueddeutsche.de/ vom 5. November 2018)?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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