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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1329418.09.2019

Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Niema Movassat, Thomas Nord, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS) Im Rahmen des EU-Projekts „Automatisierung der Datenaustauschprozesse (ADEP) testet das Bundeskriminalamt (BKA) die Abfrage von Informationen der Strafverfolgungsbehörden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ( h t t p : / / gleft.de/35F). Das Pilotprojekt wird durch die Europäische Kommission finanziert und durch Europol unterstützt. Die entwickelte Softwarelösung soll für verschiedene Anwendungsfälle des polizeilichen Informationsaustauschs angepasst werden können, unabhängig davon, ob diese zentral oder dezentral gespeichert sind. Hierzu wird die bereits existierende Infrastruktur von Europol genutzt, insbesondere das EON (Europol Operations Network) und der SIENA- Kanal (SIENA = Secure Information Exchange Network Application). In ADEP wird untersucht, inwiefern die Software für die Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS) geeignet ist (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/10725). ADEP-EPRIS wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem BKA geleitet. Das BMI übernahm die Aufgabe „Application and Test Platform Improvement“ und beauftragte die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie das Fraunhofer FOKUS „zur Unterstützung der Tätigkeiten“. In ADEP-EPRIS nutzten die Beteiligten eine von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“. Die Bundesregierung beschreibt deren Fähigkeiten mit „Query Service, Search Service, Management Service“, die Bedienung erfolgt über eine grafische Benutzeroberfläche. Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA- Infrastruktur und in das EON bei Europol integriert. Der Betrieb im Pilotprojekt wurde im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen polizeilichen Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten „echten“ Informationen mit den Datenfeldern Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht getestet. Das BMI hat bei der Europäischen Kommission Gelder für die Finanzierung eines Folgeprojekts ADEP 2 beantragt und plant die nächsten Schritte. Deutsche Behörden haben abermals die Leitung übernommen. Die Software soll dabei weiter verbessert werden, „technisches Optimierungspotential“ beschreibt das BMI bezüglich der Schnelligkeit von Suchabfragen. Das Projekt ADEP 2 soll außerdem die Integrationsfähigkeit der Software „in die bestehende Anwendungslandschaft verbessern“. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13294 19. Wahlperiode 18.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Was kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an dem EU- Pilotprojekt ADEP-EPRIS zu bereits vorliegenden Ergebnissen mitteilen, die zeigen sollen, dass die entwickelte Technik „höchstwahrscheinlich auf EU-Ebene technisch umsetzbar“ ist (Ratsdokument 10581/19)?  2. Welche Bedenken haben einige Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu über die Leistungsfähigkeit eines ADEP-EPRIS vorgetragen?  3. Interpretiert die Bundesregierung den EU- Rahmenbeschluss „Schwedische Initiative“ dahin gehend, dass dieser eine ausreichende rechtliche Grundlage für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch unter allen EU-Mitgliedstaaten bildet?  4. Trifft es zu, dass einige EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von ADEP-EPRIS mitgeteilt haben, dass dort keine Gesetzgebung für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch existiert?  5. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu etablieren?  6. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“, „Informationsaustausch“, „Informationsmanagement“ im Rahmen von ADEP-EPRIS?  7. Wann liegt der Abschlussbericht des Pilotprojekts ADEP-EPRIS vor?  8. Sollte ADEP-EPRIS aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden, um unter den EU-Mitgliedstaaten Personendaten aus Polizei- oder Kriminalakten auszutauschen bzw. abzufragen (bitte begründen)? Was hat sie hierzu auf das Ratsdokument 10581/19 geantwortet?  9. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben Feuerwaffen, Führerscheindaten oder Gesichtsbildern weitere neue Datenkategorien im Rahmen des Vertrags von Prüm oder ähnlichen Verfahren auszutauschen bzw. abzufragen, und um welche handelt es sich dabei (bitte begründen)? 10. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung und Bereitstellung weiterer Fähigkeiten auf EU-Ebene, um einen solchen Austausch unter den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen EU-Mitgliedstaaten die von den Niederlanden entwickelte und interessierten Regierungen gratis überlassene Software „goTravel“ zur Analyse von Reisebewegungen (Fluggastdatensatz – PNR – und Anwendungsprogrammierschnittstelle – API – sowie Abgleich mit „Watchlists“) zur Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 21)? 12. Hat die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9536 weiterhin Bestand, wonach die Bundesregierung zur Ausdehnung des Passagierdatensystems (API oder PNR) auf andere Transportmittel (auch im Rahmen multilateraler Abkommen) noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen ist (vgl. „EU may expand collection of air passenger data to rail and road users“, www.theguardian.com/ vom 7. August 2019)? a) Erwägt bzw. sondiert die Bundesregierung eine entsprechende Ausdehnung, und welche Verkehrsmittel kämen aus ihrer Sicht hierfür infrage? b) Wann ist die Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere den Regierungen Großbritanniens, Belgiens und Niederlande) zuletzt in dieser Hinsicht kontaktiert worden? 13. Inwiefern haben andere Projektbeteiligte nach Kenntnis der Bundesregierung in ADEP-EPRIS neben Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht weitere Datenfelder genutzt, bzw. inwiefern ist eine solche Erweiterung in ADEP 2 geplant? 14. Ist das Folgeprojekt ADEP 2 unter Leitung der Bundesregierung inzwischen bewilligt, und welche Gelder stellen die Europäische Kommission und die Beteiligten hierfür bereit? a) Wird in ADEP 2 ebenfalls die Funktionalität zur Abfrage von polizeilichen Ermittlungsakten getestet? b) Welche Soft- und Hardware wird in ADEP 2 genutzt? c) Welche Behörden, Firmen und Institute nehmen an dem Projekt teil, und welche Leistungen erbringen diese im Einzelnen? 15. Aus welchem Grund war die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus in ADEP nicht zufriedenstellend (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 9), und welche Verzögerungen bzw. Latenzzeiten sind dem BMI hierzu bekannt geworden? 16. Trifft es zu, dass die von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“ und deren „Query Service, Search Service“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 5) defizitär ist? 17. Wie kann die Integrationsfähigkeit der FOKUS-Software aus Sicht der Bundesregierung „in die bestehende Anwendungslandschaft“ verbessert werden, und welche Tests sind hierzu geplant? 18. Was ist der Bundesregierung über die technische Plattform „CIRCABC“ bekannt (https://circabc.europa.eu), die offensichtlich von eu-LISA betrieben wird und von SIS/SIRENE-Kontaktstellen genutzt wird, und damit womöglich hinsichtlich des SIS II oder Eurodac zur Verfügung steht, und inwiefern nimmt auch Europol daran teil? a) Welcher Funktionsumfang ist der Bundesregierung bekannt? b) Wie viele Teilnehmende bzw. Nutzende hat das System? 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungen zum Einsatz von Lügendetektoren oder biometriebasierten „Täuschungserkennungstechnologien“ für die Grenzsicherheit von der EU-Kommission bzw. der Grenzagentur Frontex durchgeführt oder finanziell unterstützt werden („University of Arizona Licenses Deception Detecting Avatar to Startup“, https://techlaunch.arizona.edu vom 21. August 2018; „EU testet Lügendetektor an den Grenzen“, www.sueddeutsche.de/ vom 5. November 2018)? Berlin, den 21. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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