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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.10.2019
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1329418.09.2019
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Niema Movassat,
Thomas Nord, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
Im Rahmen des EU-Projekts „Automatisierung der Datenaustauschprozesse
(ADEP) testet das Bundeskriminalamt (BKA) die Abfrage von Informationen
der Strafverfolgungsbehörden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ( h t t p : / /
gleft.de/35F). Das Pilotprojekt wird durch die Europäische Kommission
finanziert und durch Europol unterstützt. Die entwickelte Softwarelösung soll für
verschiedene Anwendungsfälle des polizeilichen Informationsaustauschs
angepasst werden können, unabhängig davon, ob diese zentral oder dezentral
gespeichert sind. Hierzu wird die bereits existierende Infrastruktur von Europol
genutzt, insbesondere das EON (Europol Operations Network) und der SIENA-
Kanal (SIENA = Secure Information Exchange Network Application).
In ADEP wird untersucht, inwiefern die Software für die Vernetzung von
polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS)
geeignet ist (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/10725).
ADEP-EPRIS wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und dem BKA geleitet. Das BMI übernahm die Aufgabe „Application
and Test Platform Improvement“ und beauftragte die PD - Berater der
öffentlichen Hand GmbH sowie das Fraunhofer FOKUS „zur Unterstützung der
Tätigkeiten“.
In ADEP-EPRIS nutzten die Beteiligten eine von FOKUS entwickelte
„mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“. Die
Bundesregierung beschreibt deren Fähigkeiten mit „Query Service, Search Service,
Management Service“, die Bedienung erfolgt über eine grafische
Benutzeroberfläche. Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA-
Infrastruktur und in das EON bei Europol integriert. Der Betrieb im
Pilotprojekt wurde im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen polizeilichen
Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten „echten“ Informationen mit den
Datenfeldern Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und
Geschlecht getestet.
Das BMI hat bei der Europäischen Kommission Gelder für die Finanzierung
eines Folgeprojekts ADEP 2 beantragt und plant die nächsten Schritte. Deutsche
Behörden haben abermals die Leitung übernommen. Die Software soll dabei
weiter verbessert werden, „technisches Optimierungspotential“ beschreibt das
BMI bezüglich der Schnelligkeit von Suchabfragen. Das Projekt ADEP 2 soll
außerdem die Integrationsfähigkeit der Software „in die bestehende
Anwendungslandschaft verbessern“.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13294
19. Wahlperiode 18.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an dem EU-
Pilotprojekt ADEP-EPRIS zu bereits vorliegenden Ergebnissen mitteilen,
die zeigen sollen, dass die entwickelte Technik „höchstwahrscheinlich auf
EU-Ebene technisch umsetzbar“ ist (Ratsdokument 10581/19)?
2. Welche Bedenken haben einige Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu über die Leistungsfähigkeit eines ADEP-EPRIS
vorgetragen?
3. Interpretiert die Bundesregierung den EU- Rahmenbeschluss „Schwedische
Initiative“ dahin gehend, dass dieser eine ausreichende rechtliche
Grundlage für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch unter allen
EU-Mitgliedstaaten bildet?
4. Trifft es zu, dass einige EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von ADEP-EPRIS
mitgeteilt haben, dass dort keine Gesetzgebung für einen automatisierten
Treffer/ Kein Treffer-Austausch existiert?
5. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu
etablieren?
6. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“,
„Informationsaustausch“, „Informationsmanagement“ im Rahmen von
ADEP-EPRIS?
7. Wann liegt der Abschlussbericht des Pilotprojekts ADEP-EPRIS vor?
8. Sollte ADEP-EPRIS aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden, um
unter den EU-Mitgliedstaaten Personendaten aus Polizei- oder
Kriminalakten auszutauschen bzw. abzufragen (bitte begründen)?
Was hat sie hierzu auf das Ratsdokument 10581/19 geantwortet?
9. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben Feuerwaffen,
Führerscheindaten oder Gesichtsbildern weitere neue Datenkategorien im
Rahmen des Vertrags von Prüm oder ähnlichen Verfahren auszutauschen bzw.
abzufragen, und um welche handelt es sich dabei (bitte begründen)?
10. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung und
Bereitstellung weiterer Fähigkeiten auf EU-Ebene, um einen solchen Austausch
unter den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen EU-Mitgliedstaaten die von
den Niederlanden entwickelte und interessierten Regierungen gratis
überlassene Software „goTravel“ zur Analyse von Reisebewegungen
(Fluggastdatensatz – PNR – und Anwendungsprogrammierschnittstelle – API –
sowie Abgleich mit „Watchlists“) zur Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie
genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 21)?
12. Hat die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9536 weiterhin
Bestand, wonach die Bundesregierung zur Ausdehnung des
Passagierdatensystems (API oder PNR) auf andere Transportmittel (auch im Rahmen
multilateraler Abkommen) noch zu keinem abschließenden Ergebnis
gekommen ist (vgl. „EU may expand collection of air passenger data to rail
and road users“, www.theguardian.com/ vom 7. August 2019)?
a) Erwägt bzw. sondiert die Bundesregierung eine entsprechende
Ausdehnung, und welche Verkehrsmittel kämen aus ihrer Sicht hierfür infrage?
b) Wann ist die Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten
(insbesondere den Regierungen Großbritanniens, Belgiens und Niederlande)
zuletzt in dieser Hinsicht kontaktiert worden?
13. Inwiefern haben andere Projektbeteiligte nach Kenntnis der
Bundesregierung in ADEP-EPRIS neben Familienname, Vorname, Aliasnamen,
Geburtsdatum und Geschlecht weitere Datenfelder genutzt, bzw. inwiefern ist
eine solche Erweiterung in ADEP 2 geplant?
14. Ist das Folgeprojekt ADEP 2 unter Leitung der Bundesregierung
inzwischen bewilligt, und welche Gelder stellen die Europäische Kommission
und die Beteiligten hierfür bereit?
a) Wird in ADEP 2 ebenfalls die Funktionalität zur Abfrage von
polizeilichen Ermittlungsakten getestet?
b) Welche Soft- und Hardware wird in ADEP 2 genutzt?
c) Welche Behörden, Firmen und Institute nehmen an dem Projekt teil, und
welche Leistungen erbringen diese im Einzelnen?
15. Aus welchem Grund war die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus in
ADEP nicht zufriedenstellend (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort
zu Frage 9), und welche Verzögerungen bzw. Latenzzeiten sind dem BMI
hierzu bekannt geworden?
16. Trifft es zu, dass die von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf
Microservices basierende Softwarelösung“ und deren „Query Service,
Search Service“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage
5) defizitär ist?
17. Wie kann die Integrationsfähigkeit der FOKUS-Software aus Sicht der
Bundesregierung „in die bestehende Anwendungslandschaft“ verbessert
werden, und welche Tests sind hierzu geplant?
18. Was ist der Bundesregierung über die technische Plattform „CIRCABC“
bekannt (https://circabc.europa.eu), die offensichtlich von eu-LISA
betrieben wird und von SIS/SIRENE-Kontaktstellen genutzt wird, und damit
womöglich hinsichtlich des SIS II oder Eurodac zur Verfügung steht, und
inwiefern nimmt auch Europol daran teil?
a) Welcher Funktionsumfang ist der Bundesregierung bekannt?
b) Wie viele Teilnehmende bzw. Nutzende hat das System?
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungen zum
Einsatz von Lügendetektoren oder biometriebasierten
„Täuschungserkennungstechnologien“ für die Grenzsicherheit von der EU-Kommission bzw.
der Grenzagentur Frontex durchgeführt oder finanziell unterstützt werden
(„University of Arizona Licenses Deception Detecting Avatar to Startup“,
https://techlaunch.arizona.edu vom 21. August 2018; „EU testet
Lügendetektor an den Grenzen“, www.sueddeutsche.de/ vom 5. November 2018)?
Berlin, den 21. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1408416.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13294 - Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger,
Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13294 –
Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des EU-Projekts „Automatisierung der Datenaustauschprozesse
(ADEP) testet das Bundeskriminalamt (BKA) die Abfrage von Informationen
der Strafverfolgungsbehörden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ( h t t p : / /
gleft.de/35F). Das Pilotprojekt wird durch die Europäische Kommission
finanziert und durch Europol unterstützt. Die entwickelte Softwarelösung soll für
verschiedene Anwendungsfälle des polizeilichen Informationsaustauschs
angepasst werden können, unabhängig davon, ob diese zentral oder dezentral
gespeichert sind. Hierzu wird die bereits existierende Infrastruktur von Europol
genutzt, insbesondere das EON (Europol Operations Network) und der
SIENA-Kanal (SIENA = Secure Information Exchange Network Application).
In ADEP wird untersucht, inwiefern die Software für die Vernetzung von
polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS)
geeignet ist (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/10725).
ADEP-EPRIS wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und dem BKA geleitet. Das BMI übernahm die Aufgabe „Application
and Test Platform Improvement“ und beauftragte die PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH sowie das Fraunhofer FOKUS „zur Unterstützung der
Tätigkeiten“.
In ADEP-EPRIS nutzten die Beteiligten eine von FOKUS entwickelte
„mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“. Die
Bundesregierung beschreibt deren Fähigkeiten mit „Query Service, Search Service,
Management Service“, die Bedienung erfolgt über eine grafische
Benutzeroberfläche. Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA-
Infrastruktur und in das EON bei Europol integriert. Der Betrieb im
Pilotprojekt wurde im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen
polizeilichen Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten „echten“ Informationen
mit den Datenfeldern Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum
und Geschlecht getestet.
Das BMI hat bei der Europäischen Kommission Gelder für die Finanzierung
eines Folgeprojekts ADEP 2 beantragt und plant die nächsten Schritte.
Deutsche Behörden haben abermals die Leitung übernommen. Die Software soll
dabei weiter verbessert werden, „technisches Optimierungspotential“
beschreibt das BMI bezüglich der Schnelligkeit von Suchabfragen. Das Projekt
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14084
19. Wahlperiode 16.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 14. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ADEP 2 soll außerdem die Integrationsfähigkeit der Software „in die
bestehende Anwendungslandschaft verbessern“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung der Fragesteller weist das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) darauf hin, dass
eine Beantragung von Fördermitteln bei der Europäischen Kommission zur
Fortführung des Pilotprojektes EPRIS-ADEP (ADEP 2) bisher nicht erfolgt ist
(vgl. Antwort zu Frage 13a auf Bundestagsdrucksache 19/10725).
1. Was kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an dem EU-
Pilotprojekt ADEP-EPRIS zu bereits vorliegenden Ergebnissen mitteilen,
die zeigen sollen, dass die entwickelte Technik „höchstwahrscheinlich auf
EU-Ebene technisch umsetzbar“ ist (Ratsdokument 10581/19)?
Das Pilotprojekt gelangte in den verschiedenen Testphasen zu der
Einschätzung, dass es technisch möglich wäre, mittels der im Projekt EPRIS-ADEP
eingesetzten und pilotierten Technologie in den Mitgliedstaaten dezentral
gespeicherte Datensätze ohne Offenlegung der Inhalte für ein Hit-/No-Hit-Verfahren
verfügbar zu machen. Ebenfalls wurde im Pilotprojekt dargelegt, dass eine
technische Konnektivität zwischen den am Pilotbetrieb teilnehmenden Partnern
unter Nutzung existierender gesicherter Netzwerkstrukturen hergestellt werden
kann. Insofern erscheint aus Sicht der auf deutscher Seite beteiligten
Projektpartner eine Umsetzung von EPRIS-ADEP auf EU-Ebene grundsätzlich
technisch möglich.
2. Welche Bedenken haben einige Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu über die Leistungsfähigkeit eines ADEP-EPRIS
vorgetragen?
Der Bundesregierung sind keine Bedenken anderer Mitgliedstaaten bekannt,
die die technische Leistungsfähigkeit von EPRIS-ADEP betreffen.
3. Interpretiert die Bundesregierung den EU- Rahmenbeschluss
„Schwedische Initiative“ dahin gehend, dass dieser eine ausreichende rechtliche
Grundlage für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch
unter allen EU-Mitgliedstaaten bildet?
Eine abschließende Bewertung der sich für einen denkbaren Regelbetrieb von
EPRIS-ADEP stellenden Rechtsfragen ist noch nicht getroffen.
4. Trifft es zu, dass einige EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von ADEP-
EPRIS mitgeteilt haben, dass dort keine Gesetzgebung für einen
automatisierten Treffer/Kein Treffer-Austausch existiert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10725 wird verwiesen.
5. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu
etablieren?
Die Prüfung einer etwaigen Realisierung von EPRIS-ADEP auf EU-Ebene fällt
vornehmlich in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.
6. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“,
„Informationsaustausch“, „Informationsmanagement“ im Rahmen von
ADEP-EPRIS?
Die Diskussion über mögliche Definitionen der Begriffe
Informationslandschaft, Informationsaustausch und Informationsmanagement erfolgte nicht im
Rahmen des Projektes EPRIS-ADEP.
7. Wann liegt der Abschlussbericht des Pilotprojekts ADEP-EPRIS vor?
Der Abschlussbericht liegt der Europäischen Kommission vor. Eine
Kommunikation des Berichtes und der Inhalte erfolgte zwischenzeitlich in den
zuständigen EU-Gremien. Aus formeller Sicht befindet sich das Projekt derzeit noch im
administrativen Abschluss.
8. Sollte ADEP-EPRIS aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden, um
unter den EU-Mitgliedstaaten Personendaten aus Polizei- oder
Kriminalakten auszutauschen bzw. abzufragen (bitte begründen)?
Was hat sie hierzu auf das Ratsdokument 10581/19 geantwortet?
Es ist noch zu prüfen, ob und ggf. wie dieser Ansatz in einem etwaigen
Regelbetrieb zum Einsatz kommen könnte, die Bundesregierung hat hierzu auf das
genannte Diskussionspapier nicht geantwortet.
9. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben Feuerwaffen,
Führerscheindaten oder Gesichtsbildern weitere neue Datenkategorien im
Rahmen des Vertrags von Prüm oder ähnlichen Verfahren auszutauschen
bzw. abzufragen, und um welche handelt es sich dabei (bitte begründen)?
10. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung und
Bereitstellung weiterer Fähigkeiten auf EU-Ebene, um einen solchen Austausch
unter den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Das Thema „neue Datenkategorien in Prüm“ wird derzeit auf europäischer
Ebene im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie von Deloitte/Prüm
next generation diskutiert. Die Bundesregierung hat sich hierzu bisher keine
Position gebildet.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen EU-Mitgliedstaaten die
von den Niederlanden entwickelte und interessierten Regierungen gratis
überlassene Software „goTravel“ zur Analyse von Reisebewegungen
(Fluggastdatensatz – PNR – und Anwendungsprogrammierschnittstelle –
API – sowie Abgleich mit „Watchlists“) zur Umsetzung der EU-PNR-
Richtlinie genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu
Frage 21)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Nutzung der
Softwarelösung „goTravel“ durch EU-Mitgliedstaaten vor.
12. Hat die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9536
weiterhin Bestand, wonach die Bundesregierung zur Ausdehnung des
Passagierdatensystems (API oder PNR) auf andere Transportmittel (auch im
Rahmen multilateraler Abkommen) noch zu keinem abschließenden
Ergebnis gekommen ist (vgl. „EU may expand collection of air passenger
data to rail and road users“, www.theguardian.com/ vom 7. August
2019)?
Die gegebene Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9536 hat weiterhin
Bestand.
a) Erwägt bzw. sondiert die Bundesregierung eine entsprechende
Ausdehnung, und welche Verkehrsmittel kämen aus ihrer Sicht hierfür
infrage?
Die Bundesregierung erwägt keine Erweiterungen.
b) Wann ist die Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten
(insbesondere den Regierungen Großbritanniens, Belgiens und
Niederlande) zuletzt in dieser Hinsicht kontaktiert worden?
Die Thematik ist Gegenstand von Diskussionen auf Experten- und
Ratsarbeitsgruppenebene. Darüber hinaus ist in letzter Zeit kein EU-Mitgliedstaat mit
dieser Frage an die Bundesregierung herangetreten.
13. Inwiefern haben andere Projektbeteiligte nach Kenntnis der
Bundesregierung in ADEP-EPRIS neben Familienname, Vorname, Aliasnamen,
Geburtsdatum und Geschlecht weitere Datenfelder genutzt, bzw. inwiefern
ist eine solche Erweiterung in ADEP 2 geplant?
Im Pilotprojekt hat das Bundeskriminalamt den Pilotteilnehmern im nationalen
Index die Datenfelder Familienname, Vorname, Aliasname, Geburtsdatum und
Geschlecht zum pseudonymisierten Abruf im Hit-/No-Hit-Verfahren verfügbar
gemacht. Über die Nutzung weiterer Datenfelder seitens anderer
Projektteilnehmer liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Eine Erweiterung des Datenkranzes ist bis dato nicht Gegenstand der Tests im
Rahmen des Pilotbetriebs.
14. Ist das Folgeprojekt ADEP 2 unter Leitung der Bundesregierung
inzwischen bewilligt, und welche Gelder stellen die Europäische Kommission
und die Beteiligten hierfür bereit?
a) Wird in ADEP 2 ebenfalls die Funktionalität zur Abfrage von
polizeilichen Ermittlungsakten getestet?
b) Welche Soft- und Hardware wird in ADEP 2 genutzt?
c) Welche Behörden, Firmen und Institute nehmen an dem Projekt teil,
und welche Leistungen erbringen diese im Einzelnen?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Bislang wurde noch kein formelles Folgeprojekt initiiert. Eine Beantwortung
der Fragen ist aus diesem Grund nicht möglich.
15. Aus welchem Grund war die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus in
ADEP nicht zufriedenstellend (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort
zu Frage 9), und welche Verzögerungen bzw. Latenzzeiten sind dem BMI
hierzu bekannt geworden?
16. Trifft es zu, dass die von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf
Microservices basierende Softwarelösung“ und deren „Query Service,
Search Service“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu
Frage 5) defizitär ist?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Der Pilotbetrieb von EPRIS-ADEP diente vorrangig der technischen Erprobung
der Nutzbarkeit und Pilotierung der in diesem Zusammenhang genutzten
Technologien im internationalen Kontext. Zu den Ergebnissen wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen. Im Rahmen des Projektes wurden auch Analysen
durchgeführt, die Optimierungspotential hinsichtlich des Antwortverhaltens des
Suchalgorithmus des deutschen Indexes aufzeigten. Auf Grundlage dieser
Analysen könnte in einem Folgeprojekt die Spezifizierung der polizeifachlichen
Anforderungen, etwa an das systemseitige Antwort-Zeit-Verhalten, erfolgen,
um eine Effektivitätssteigerung zu erreichen. Bei den übrigen Teilnehmern
entsprach das Antwort-Zeit-Verhalten den zuvor gesetzten Anforderungen.
17. Wie kann die Integrationsfähigkeit der FOKUS-Software aus Sicht der
Bundesregierung „in die bestehende Anwendungslandschaft“ verbessert
werden, und welche Tests sind hierzu geplant?
In einem ersten Schritt wäre eine Analyse der existierenden Informations- und
Anwendungslandschaft sowie der fachlichen Anforderungen erforderlich.
Sodann könnten in einem weiteren Schritt geeignete Maßnahmen, wie Tests, zur
Optimierung der Integrationsfähigkeit anhand von dezidierten
Anwendungsfällen geprüft werden.
18. Was ist der Bundesregierung über die technische Plattform „CIRCABC“
bekannt (https://circabc.europa.eu), die offensichtlich von eu-LISA
betrieben wird und von SIS/SIRENE-Kontaktstellen genutzt wird, und
damit womöglich hinsichtlich des SIS II oder Eurodac zur Verfügung steht,
und inwiefern nimmt auch Europol daran teil?
a) Welcher Funktionsumfang ist der Bundesregierung bekannt?
Die Fragen 18 und 18a werden zusammen beantwortet.
CIRCABC (Communication and Information Resource Centre for
Administrations, Businesses and Citizens) ist eine mehrsprachige, webbasierte
Anwendung, die es geografisch verteilten Kooperationsgruppen ermöglicht,
Informationen in geschlossenen Arbeitsbereichen auszutauschen. Sie ermöglicht die
gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Dokumenten in jedem Format mit
einem hohen Sicherheitsniveau; sie verfügt über erweiterte Funktionen wie
Versionskontrolle, Verwaltung von Übersetzungen, eine mehrsprachige
Suchfunktion und Foren.
Die Zugriffsverwaltung obliegt der EU-Kommission. Ob auch Dokumente an
EUROPOL über den CIRCABC ausgeliefert werden, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
b) Wie viele Teilnehmende bzw. Nutzende hat das System?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungen zum
Einsatz von Lügendetektoren oder biometriebasierten
„Täuschungserkennungstechnologien“ für die Grenzsicherheit von der EU-Kommission
bzw. der Grenzagentur Frontex durchgeführt oder finanziell unterstützt
werden („University of Arizona Licenses Deception Detecting Avatar to
Startup“, https://techlaunch.arizona.edu vom 21. August 2018; „EU testet
Lügendetektor an den Grenzen“, www.sueddeutsche.de/ vom 5.
November 2018)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die europäische Grenz- und
Küstenwache Frontex seit 2010 mit Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher
Intelligenz für Zwecke der Differenzierung von Reisenden und der
Entscheidungsunterstützung bei Grenzkontrollen beschäftigt. Hierzu führte Frontex
zusammen mit dem „nationalen Center für Grenzsicherheit und Einwanderung der
USA (BORDERS)“ Workshops durch. Inwieweit diese Forschungen von
Frontex finanziell unterstützt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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