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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1329818.09.2019
Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dr. Irene Mihalic, Kai Gehring,
Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws,
Kordula Schulz-Asche, Britta Haßelmann, Monika Lazar,
Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in
Blaulichtorganisationen
In Deutschland engagieren sich fast 2 Millionen. Menschen freiwillig und
ehrenamtlich in Rettungs- und Sanitätsdiensten, dem Technischen Hilfswerk
(THW), der Freiwilligen Feuerwehr und sonstigen Organisationen des
Bevölkerungsschutzes (vgl. www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Foerde
rungEhrenamt/foerderungehrenamt_node.html; www.feuerwehrverband.de/
statistik.html; www.thw.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hintergrund/Jahresbe
richte/jahresbericht_2018.pdf?__blob=publicationFile). Damit ist das
freiwillige Engagement in diesen Organisationen die tragende Säule des
Bevölkerungsschutzes in Deutschland.
Den Organisationen kommt aber auch in alltäglichen Einsatzsituationen eine
wichtige Rolle zu. So stellen z. B. in ländlichen Regionen die Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr den abwehrenden Brandschutz sicher und leisten
beispielsweise bei Verkehrsunfällen schnell technische Hilfe. Der Anteil an
Freiwilligen in den Feuerwehren in Deutschland beträgt rund 95 Prozent (www.feu
erwehrmagazin.de/wissen/so-funktioniert-feuerwehr-in-deutschland-77805).
Daneben stellt das freiwillige Engagement dieser Menschen in vielen
Kommunen auch eine wichtige Säule der kommunalen Daseinsvorsorge dar, ohne die
diese schlichtweg so nicht erhalten werden könnte (vgl. u.a. Zweiter
Engagementbericht der Bundesregierung, S. 287 ff.). Damit leisten sie nach Ansicht
der Fragesteller einen enorm wichtigen Beitrag zur Versorgung und Sicherheit
der Bevölkerung in der Fläche des Landes. Schätzungen gehen davon aus, dass
durch freiwillige Arbeit im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen in
Deutschland Dienstleistungen im Umfang von etwa 50 Mrd. Euro (oder 33
Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in diesem Bereich) erwirtschaftet
werden (vgl. http://ziviz.info/sites/ziv/files/zivilgesellschaft_in_zahlen_abschluss
bericht_modul_1.pdf, S. 72).
Der Wert des bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisation ist nach
Auffassung der Fragesteller für die Gesellschaft also unverkennbar und bedarf
daher politischer Unterstützung auf verschiedenen politischen Ebenen, wo
diese möglich ist und effektiv bei den Organisationen vor Ort ankommen.
Das Ehrenamt steht aber unter Druck. Der demografische Wandel, sich
verstärkende Stadt-Landgefälle und veränderte Lebensentwürfe stellen die Organisati-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13298
19. Wahlperiode 18.09.2019
onen vor große Herausforderungen und führen dazu, dass es oftmals
schwieriger wird, Mitglieder lange an eine Organisation zu binden. Eine solche
langfristige Bindung ist aber aus Sicht der Fragesteller unbedingt notwendig, um
umfangreiche Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die die Freiwilligen in
Einsatzsituationen benötigen.
Für diese Entwicklung muss die Politik Antworten finden und die
Organisationen bei der Gewinnung von Freiwilligen unterstützen. Ein wichtiger Schritt
hierbei kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die
Öffnung für Personengruppen sein, die bisher wenig in Blaulichtorganisationen
vertreten sind.
So bleibt der Anteil von engagierten Frauen (Zweiter Engagementbericht der
Bundesregierung, S. 185), Personen mit Migrationshintergrund
(Freiwilligensurvey 2014, S. 598) oder Älteren (Freiwilligensurvey 2014, S. 140) unter der
gesellschaftlichen Normalverteilung bzw. auch unter dem Niveau anderer
Tätigkeiten bürgerschaftlichen Engagements zurück. Dennoch sind auch hier
positive Trends erkennbar sind, z. B. ein steigender Frauenanteil in den
Freiwilligen Feuerwehren. Erfreulich ist zudem der überdurchschnittlich hohe Anteil
von jungen Menschen, die sich in Blaulichtorganisationen engagieren, die
damit weiterhin offenkundig ein Beispiel für gute Nachwuchsgewinnung sind
(vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 140).
Ein weiteres Anliegen vieler Engagierter ist eine zusätzliche, spürbare
Anerkennungskultur für ihre Leistung. Eine Möglichkeit hierfür stellen
beispielsweise steuerfreie Pauschalen wie die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale,
ÖPNV-Zuschüsse (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) – ggf. über eine
Ehrenamtskarte – oder die Anrechnung von Engagementleistungen auf
Ausbildung, Studium oder Rentenpunkte dar. Hier ist nach Ansicht der Fragesteller
unklar, in welche Richtung die Bundesregierung im Zuge ihrer
Engagementförderung bereit ist, weitreichendere Maßnahmen als derzeit vorhanden zu
ergreifen.
Um die Datenbasis für die Anliegen zu verbessern und auf dieser Grundlage
Maßnahmen entwickeln zu können, fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in
a) einer freiwilligen Feuerwehr,
b) einer Hilfsorganisation,
c) dem THW,
d) sonstigen Organisationen des Bevölkerungsschutzes?
2. Wie hat sich die Anzahl der in Frage 1a bis 1d genannten Personengruppen
in den letzten 15 Jahren insgesamt und in ländlichen und urbanen Räumen
sowie Ost- und Westdeutschland entwickelt?
3. Gedenkt die Bundesregierung, einem Mitgliederschwund in spezifischen
Regionen politische Maßnahmen entgegenzusetzen, und wenn ja, welche?
4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der Konzeption
Zivile Verteidigung beschriebenen, nicht auszuschließenden Rückgang an
verfügbaren Einsatzkräften (vgl. Konzeption Zivile Verteidigung, S. 16)?
5. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um
freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu
stärken?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen, um
freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu
stärken?
7. Wurde der Förderpreis „Helfende Hand“ evaluiert, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
8. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass die Zahl
von Mitgliedern in den freiwilligen Feuerwehren seit Jahren sinkt, und
welche Maßnahmen gedenkt sie, in Zusammenarbeit mit den Ländern zu
ergreifen, um die Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wieder
zu erhöhen (vgl. www.feuerwehrverband.de/statistik.html)?
9. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass seit
Jahren die Zahl der Ehrenamtlichen im THW sinkt, und welche Maßnahmen
ergreift sie in Zusammenarbeit mit dem THW zur Stabilisierung bzw.
erneuten Erhöhung der Freiwilligenzahlen (vgl. THW Jahresbericht 2014 bis
2018)?
10. Wie steht die Bundesregierung der Tatsache gegenüber, dass der Anteil von
hauptamtlich Mitarbeitenden im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
gegenüber Ehrenamtlichen sinkt (von 6,3 Prozent 2012 auf 4,8 Prozent
2017; vgl. ZiviZ Datenreport 2017, S. 103), und wie gedenkt die
Bundesregierung – gemäß ihrem Bekenntnis, Hauptamt zur Unterstützung von
Ehrenamt zu fördern (Koalitionsvertrag S. 118) –, dem entgegenzuwirken?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil
engagierter Frauen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen
Fördermaßnahmen ausreichend sind?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von
Personen mit Migrationshintergrund in Blaulichtorganisationen zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen
Fördermaßnahmen ausreichend sind?
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von
Menschen mit Behinderungen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen
Fördermaßnahmen ausreichend sind?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von
älteren Personen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen
Fördermaßnahmen ausreichend sind?
15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich im Verlauf der
letzten 15 Jahre die Anzahl an tätlichen Übergriffen oder Beleidigungen
gegenüber Engagierten aus Blaulichtorganisationen im Zuge ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeiten bundesweit entwickelt haben oder ob Behinderungen
der ehrenamtlichen Tätigkeit zugenommen haben?
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um verbale, non-verbale
und körperliche Gewalt gegenüber Einsatzkräften entgegenzutreten?
17. Wie steht die Bundesregierung der Forderung gegenüber, durch
mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeiten einen Anspruch auf Rentenpunkte in der
gesetzlichen Rentenversicherung zu erwirken, wie es beispielsweise die Tafel
Deutschland e.V. fordert (https://weact.campact.de/petitions/rentenpunkte-
fur-das-ehrenamt-2)?
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu
schaffen, die allen Angehörigen der Blaulichtorganisationen – insbesondere der
ehrenamtlich tätigen – kostenlose Bahnfahrten ermöglicht (vgl. www.sued
deutsche.de/politik/verteidigung-thw-chef-feiern-von-polizei-und-feuer
w e h r - o e f f e n t l i c h - m a c h e n - d p a . u r n - n e w s m l - d p a -
com-20090101-190729-99-247961)?
Wie begründet die Bundesregierung, falls sie solche Freifahrten für die
Angehörigen der Blaulichtorganisationen nicht beschließen will, dass
insbesondere freiwillige Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren
oder des THW nicht in ähnlicher Weise wie Soldatinnen und Soldaten von
einer solchen Regelung profitieren sollen?
19. Ist die Bundesregierung mit den Ländern in einem Dialog bezüglich der
Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche in Blaulichtdiensten, um
vergleichbare Bedingungen zu erreichen, und wann hat der letzte Austausch
mit den Ländern zu dieser Frage stattgefunden?
20. Wie steht die Bundesregierung außerdem zu Zuschüssen zu ÖPNV-Tickets
für Ehrenamtliche aus Bundesmitteln, insbesondere im Bereich der
Bundesorganisation THW?
21. Wird sich die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für eine
Anrechnung von Engagement und Ehrenamt für die Studienplatzzulassung
in Form eines „Studienplatzbonus“ einsetzen, und wenn ja, unter welchen
Bedingungen?
22. Setzt sich die Bundesregierung für eine wechselseitige Anerkennung von
im Ehrenamt erlangten Qualifikationen für berufliche Zwecke bzw. für die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ehrenamt (z. B. Führungs-
und Maschinenlehrgänge) ein?
23. Rechnet die Bundesregierung mit einer weiteren Zunahme von
unwetterbedingten Einsätzen (z. B. Überschwemmungen, Starkregenfälle, Stürme
sowie Trockenperioden und damit verbundene Wald- und Flächenbrände) im
Zuge der Klimakrise?
24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den hohen bzw. ggf.
steigenden (siehe Frage 23) unwetterbedingten Einsatzbelastungen für die
Arbeit von Freiwilligen?
Welche politischen Konsequenzen ergeben sich für die Engagementpolitik
der Bundesregierung ggf. daraus?
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement von ungebundenen
Spontanhelferinnen und Spontanhelfern?
26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ungebundene
Spontanhelferinnen und Spontanhelfer besser einzubinden?
27. Welche Bedeutung hat die Einführung von rescEU sowie die Stärkung des
europäischen Katastrophenschutzes für die Ehrenamtlichen der
Organisationen des Bevölkerungsschutzes nach Auffassung der Bundesregierung?
Berlin, den 26. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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