[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar,
Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Einnahmeausfälle durch die nicht erfolgte nachträgliche Korrektur des
Vorsteuerabzugs
Verändert sich bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage, zum
Beispiel durch einen (Teil-)Ausfall der Zahlung, kann das Unternehmen den
Steuerbetrag nach § 17 Absatz 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
berichtigen lassen. Gleichzeitig sollte nach dem UStG auch der
Vorsteuerabzugsberechtigte eine Korrektur vornehmen, da er sonst zu Unrecht Vorsteuer
vereinnahmt hat. In Portugal muss der Unternehmer, der eine Umsatzsteuerkorrektur
vornehmen lassen möchte, zunächst den Empfänger der Leistung über die
Änderung informieren. Die portugiesische Vorschrift war kürzlich Gegenstand
eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wurde als mit
dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt (EuGH-Urteil vom 6. Dezember
2018, C672/17;
https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/
WKDE-LTR-DOCS-PHC/62017cj0672_ecr_62017cj0672_de_01.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle durch unterbliebene
Vorsteuerkorrekturen bei einer nachträglichen Korrektur der Bemessungsgrundlage nach
§ 17 Absatz 1 Satz 1 f. UStG?
2. Falls der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen, warum nicht, und wie
hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmeausfälle?
3. Wie oft werden Kontrollmitteilungen nach einer Änderung der
Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG an das zuständige Finanzamt des
Vorsteuerabzugsberechtigten versendet, um eine Berichtigung der Vorsteuer zu
erwirken?
4. Gibt es ein Kontrollverfahren, um zu prüfen, ob dies beim
Vorsteuerabzugsberechtigen zu Änderungen geführt hat?
Wenn ja, wie sieht dies aus?
5. Soll nach Ansicht der Bundesregierung diese Kontrollmitteilung in allen
Fällen der nachträglichen Änderung der Bemessungsgrundlage erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13300
19. Wahlperiode 18.09.2019
6. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine regelmäßige
Kontrollmitteilung der Finanzämter untereinander?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die portugiesische Regelung, nach der
der Unternehmer verpflichtet wird, vor der Änderung seiner
Bemessungsgrundlage den Rechnungsempfänger über die Korrektur in Kenntnis zu
setzen?
8. Plant die Bundesregierung eine ähnliche Regelung wie in Portugal (bitte
begründen)?
9. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung Einnahmeausfälle
durch unterlassene Vorsteuerkorrekturen beseitigen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Umstellung von der Soll- auf die
Istbesteuerung in der Umsatzsteuer als Regelfall?
11. Wäre eine grundsätzliche Istbesteuerung der Umsatzsteuer nach Ansicht
der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, die nachträgliche Korrektur der
Bemessungsgrundlage in vielen Fällen überflüssig zu machen (bitte
begründen)?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]