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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abruf der Fördermittel des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331819.09.2019

Abruf der Fördermittel des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Abruf der Fördermittel des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Im November 2017 haben sich die Bundesregierung sowie die beteiligten Bundesländer und Kommunen auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ verständigt, um die Luftqualität in deutschen Städten und Kommunen zu verbessern. Ziel ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die beispielsweise zur Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beitragen oder der Digitalisierung von kommunalen Verkehrssystemen dienen. Für Städte und Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid(NO2)-Belastungen stellt die Bundesregierung bis 2020 1 Mrd. Euro bereit (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/saubere-luft). Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP ging hervor, dass im Zeitraum von der Bereitstellung der Unterstützung im November 2017 bis Anfang November 2018 lediglich über Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 236,5 Mio. Euro beschieden wurde. Das entspricht 23,7 Prozent der eingeplanten Fördermittel. Abgerufen wurde im gleichen Zeitraum weniger als 1 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5625). In diesem Zusammenhang kritisiert unter anderem der Deutsche Städtetag die langsame Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die hohen bürokratischen Hürden (www.wi wo.de/politik/deutschland/vor-dieselgipfel-staedte-unzufrieden-mit- demsofortprogramm-saubere-luft/23705814.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser Städte und Kommunen wurden im Jahr 2018 Projekte bewilligt?  2. Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 Fördermittel aus dem „Sofort- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13318 19. Wahlperiode 19.09.2019 programm Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser Städte und Kommunen wurden im ersten Halbjahr 2019 Projekte bewilligt?  3. Welche konkreten Projekte wurden in den einzelnen Städten und Kommunen, die Fördermittelanträge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ gestellt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt (bitte alle genehmigten Projekte nach Stadt bzw. Kommune und unter Angabe des Datums der Genehmigung auflisten)?  4. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die von den Städten und Kommunen beantragten Fördermittel zu den vom Bund final bewilligten Fördermitteln (bitte einzeln nach Stadt bzw. Kommune sowie insgesamt auflisten)?  5. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis aller nicht genehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Jahr 2018?  6. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis aller nichtgenehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Zeitraum von Januar 2019 bis einschließlich Juni 2019?  7. Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Dezember 2018 nicht genehmigt, und aus welchen Gründen (bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der Ablehnungsgründe auflisten)?  8. Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Juni 2019 nicht genehmigt, und aus welchen Gründen (bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der Ablehnungsgründe auflisten)?  9. Wie viel Prozent aller genehmigten Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits umgesetzt worden? 10. In wie vielen Fällen sind die genehmigten Fördermittel des Bundes bereits an die antragsberechtigten Städte und Kommunen ausbezahlt worden (bitte absolut und in Prozent aller genehmigten Projekte angeben)? 11. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die prozentuale Einsparung von Kohlenstoffdioxid-, Stickoxid- und anderen Schadstoffemissionen pro genehmigtem Projekt (bitte Projekte einzeln auflisten)? 12. Gibt es eine Kategorisierung der Förderanträge und Projekte? Wenn ja, welche? 13. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen oder bürokratische Hürden abzubauen? Wenn ja, welche? 14. Plant die Bundesregierung, das „Sofortprogramm Saubere Luft“ nach 2020 zu verstetigen und somit über das Jahr 2020 hinaus Fördermittel des Bundes für die Städte und Kommunen bereitzustellen? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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