Abruf der Fördermittel des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Im November 2017 haben sich die Bundesregierung sowie die beteiligten Bundesländer und Kommunen auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ verständigt, um die Luftqualität in deutschen Städten und Kommunen zu verbessern. Ziel ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die beispielsweise zur Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beitragen oder der Digitalisierung von kommunalen Verkehrssystemen dienen. Für Städte und Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid(NO2)-Belastungen stellt die Bundesregierung bis 2020 1 Mrd. Euro bereit (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/saubere-luft).
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP ging hervor, dass im Zeitraum von der Bereitstellung der Unterstützung im November 2017 bis Anfang November 2018 lediglich über Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 236,5 Mio. Euro beschieden wurde. Das entspricht 23,7 Prozent der eingeplanten Fördermittel. Abgerufen wurde im gleichen Zeitraum weniger als 1 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5625). In diesem Zusammenhang kritisiert unter anderem der Deutsche Städtetag die langsame Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die hohen bürokratischen Hürden (www.wiwo.de/politik/deutschland/vor-dieselgipfel-staedteunzufrieden-mit-dem-sofortprogramm-saubere-luft/23705814.html).
Fragen und Antworten14
Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser Städte und Kommunen wurden im Jahr 2018 Projekte bewilligt?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser Städte und Kommunen wurden im ersten Halbjahr 2019 Projekte bewilligt?
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
Welche konkreten Projekte wurden in den einzelnen Städten und Kommunen, die Fördermittelanträge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ gestellt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt (bitte alle genehmigten Projekte nach Stadt bzw. Kommune und unter Angabe des Datums der Genehmigung auflisten)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*
In welchem prozentualen Verhältnis stehen die von den Städten und Kommunen beantragten Fördermittel zu den vom Bund final bewilligten Fördermitteln (bitte einzeln nach Stadt bzw. Kommune sowie insgesamt auflisten)?
Die Einzelaufstellung der Förderprogramme bzw. -richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist der Anlage 4 zu entnehmen.*
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis aller nicht genehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Jahr 2018?
Bei den Förderungen des BMVI und des BMWi wurden im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 -2020“ im Jahr 2018 119 Projekte abgelehnt und 419 Projekte genehmigt.
Bei der Elektrobusförderung des BMU standen 36 nicht bei der Förderung berücksichtigten Projektskizzen elf geförderte Projekte gegenüber. Bei der Förderung der Anschaffung von Elektro-Wirtschaftsfahrzeugen des BMU lag das Verhältnis bei 101 nicht berücksichtigten Skizzen zu 63 geförderten Projekten. Entsprechend den Ausführungen zum Antragsverfahren in der Antwort zu Frage 4 beziehen sich die Angaben auf die eingereichten Projektskizzen. Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie des BMU wurden keine Anträge abgelehnt, die förderfähige Lastenräder betreffen.
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis aller nichtgenehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Zeitraum von Januar 2019 bis einschließlich Juni 2019?
Bei den Förderungen des BMVI und des BMWi wurden im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ im Zeitraum von Januar bis Juni 2019 90 Projekte abgelehnt und 173 Projekte genehmigt.
Für die Elektrobusförderung des BMU ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Für die Kleinserien-Richtlinie des BMU wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Dezember 2018 nicht genehmigt, und aus welchen Gründen (bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der Ablehnungsgründe auflisten)?
Im Jahr 2018 wurden 170 Projekte nicht genehmigt.
Bezüglich der Auflistung aller nicht genehmigter Projekte inklusive der Ablehnungsgründe wird auf Anlage 5 verwiesen.*
Für die Kleinserien-Richtlinie des BMU wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Juni 2019 nicht genehmigt, und aus welchen Gründen (bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der Ablehnungsgründe auflisten)?
Zwischen Januar und Juni 2019 wurden 60 Projekte nicht genehmigt.
Bezüglich der Auflistung aller nicht genehmigter Projekte inklusive der Ablehnungsgründe wird auf Anlage 6 verwiesen.*
Bezogen auf die Elektrobusförderung des BMU wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Für die Kleinserien-Richtlinie des BMU wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wie viel Prozent aller genehmigten Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits umgesetzt worden?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beantragte Mittel sind in 281 Fällen an Zuwendungsempfänger gezahlt worden. Das sind rund 19 Prozent bezogen auf alle genehmigten Projekte.
In wie vielen Fällen sind die genehmigten Fördermittel des Bundes bereits an die antragsberechtigten Städte und Kommunen ausbezahlt worden (bitte absolut und in Prozent aller genehmigten Projekte angeben)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beantragte Mittel sind in 281 Fällen an Zuwendungsempfänger gezahlt worden. Das sind rund 19 Prozent bezogen auf alle genehmigten Projekte.
Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die prozentuale Einsparung von Kohlenstoffdioxid-, Stickoxid- und anderen Schadstoffemissionen pro genehmigtem Projekt (bitte Projekte einzeln auflisten)?
Eine Aussage dazu ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich.
Gibt es eine Kategorisierung der Förderanträge und Projekte?
Wenn ja, welche?
Die Förderungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ gliedern sich in die Maßnahmenbereiche „Elektrifizierung des Verkehrs“, „Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV“ und „Digitalisierung“.
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen oder bürokratische Hürden abzubauen?
Wenn ja, welche?
Seit Beginn des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ sind die Förderrichtlinien kontinuierlich überarbeitet und weiterentwickelt worden. Die Bundesregierung achtet bei den Förderrichtlinien regelmäßig darauf, dass möglichst eine unkomplizierte und unbürokratische Antragsstellung möglich ist.
Plant die Bundesregierung, das „Sofortprogramm Saubere Luft“ nach 2020 zu verstetigen und somit über das Jahr 2020 hinaus Fördermittel des Bundes für die Städte und Kommunen bereitzustellen?
Zu einer Verlängerung des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ liegen keine Beschlüsse der Bundesregierung vor. Wenn im Bundeshaushalt beziehungsweise im Wirtschaftsplan für den Energie- und Klimafonds entsprechende Ansätze (Barmittel, Verpflichtungsermächtigungen) vorgesehen sind, ist eine Finanzierung begonnener Maßnahmen allerdings auch über 2020 hinaus möglich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Haushaltsgesetz.