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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Abruf der Fördermittel des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
(insgesamt 14 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
17.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1331819.09.2019
Abruf der Fördermittel des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" durch Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung,
Oliver Luksic, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms,
Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Abruf der Fördermittel des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ durch
Städte und Kommunen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
Im November 2017 haben sich die Bundesregierung sowie die beteiligten
Bundesländer und Kommunen auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“
verständigt, um die Luftqualität in deutschen Städten und Kommunen zu
verbessern. Ziel ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die
beispielsweise zur Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge beitragen oder der Digitalisierung von kommunalen
Verkehrssystemen dienen. Für Städte und Kommunen mit besonders hohen
Stickstoffdioxid(NO2)-Belastungen stellt die Bundesregierung bis 2020 1 Mrd. Euro
bereit (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/saubere-luft).
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP ging hervor,
dass im Zeitraum von der Bereitstellung der Unterstützung im November 2017
bis Anfang November 2018 lediglich über Maßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von 236,5 Mio. Euro beschieden wurde. Das entspricht 23,7 Prozent der
eingeplanten Fördermittel. Abgerufen wurde im gleichen Zeitraum weniger als
1 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5625). In diesem Zusammenhang
kritisiert unter anderem der Deutsche Städtetag die langsame Bearbeitung und
Bewilligung der Anträge sowie die hohen bürokratischen Hürden (www.wi
wo.de/politik/deutschland/vor-dieselgipfel-staedte-unzufrieden-mit-
demsofortprogramm-saubere-luft/23705814.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2018 Fördermittel aus dem „Sofortprogramm
Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser Städte und
Kommunen wurden im Jahr 2018 Projekte bewilligt?
2. Welche deutschen Städte und Kommunen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 Fördermittel aus dem „Sofort-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13318
19. Wahlperiode 19.09.2019
programm Saubere Luft 2017–2020“ beantragt, und in welchen dieser
Städte und Kommunen wurden im ersten Halbjahr 2019 Projekte bewilligt?
3. Welche konkreten Projekte wurden in den einzelnen Städten und
Kommunen, die Fördermittelanträge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere
Luft 2017–2020“ gestellt haben, nach Kenntnis der Bundesregierung
genehmigt (bitte alle genehmigten Projekte nach Stadt bzw. Kommune und
unter Angabe des Datums der Genehmigung auflisten)?
4. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die von den Städten und
Kommunen beantragten Fördermittel zu den vom Bund final bewilligten
Fördermitteln (bitte einzeln nach Stadt bzw. Kommune sowie insgesamt
auflisten)?
5. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis
aller nicht genehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Jahr
2018?
6. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis
aller nichtgenehmigten Projekte zu den genehmigten Projekten im Zeitraum
von Januar 2019 bis einschließlich Juni 2019?
7. Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Januar und Dezember 2018 nicht genehmigt, und aus welchen
Gründen (bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der
Ablehnungsgründe auflisten)?
8. Wie viele und welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Januar und Juni 2019 nicht genehmigt, und aus welchen Gründen
(bitte alle nichtgenehmigten Projekte inklusive der Ablehnungsgründe
auflisten)?
9. Wie viel Prozent aller genehmigten Projekte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits umgesetzt worden?
10. In wie vielen Fällen sind die genehmigten Fördermittel des Bundes bereits
an die antragsberechtigten Städte und Kommunen ausbezahlt worden (bitte
absolut und in Prozent aller genehmigten Projekte angeben)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die prozentuale
Einsparung von Kohlenstoffdioxid-, Stickoxid- und anderen
Schadstoffemissionen pro genehmigtem Projekt (bitte Projekte einzeln auflisten)?
12. Gibt es eine Kategorisierung der Förderanträge und Projekte?
Wenn ja, welche?
13. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Antragsverfahren zu
vereinfachen oder bürokratische Hürden abzubauen?
Wenn ja, welche?
14. Plant die Bundesregierung, das „Sofortprogramm Saubere Luft“ nach 2020
zu verstetigen und somit über das Jahr 2020 hinaus Fördermittel des
Bundes für die Städte und Kommunen bereitzustellen?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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