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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten der Energiewende

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331919.09.2019

Kosten der Energiewende

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Olaf in der Beek, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Kosten der Energiewende Im September 2018 legte der Bundesrechnungshof den Sonderbericht „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ vor. Der Bundesrechnungshof, unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle und oberste Bundesbehörde, wies darin auf teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung der Energiewende hin und warnte die Bundesregierung vor einem Scheitern der Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benannte der Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“ Parallel zur Veröffentlichung des Berichts distanzierte sich das BMWi in einer Stellungnahme von der Kritik und den Kostenberechnungen des Bundesrechnungshofes. Dieser bezifferte die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 auf mindestens 160 Mrd. Euro und betonte: „Die von uns erhobenen Sachverhalte zu den Kosten der Energiewende haben wir während des Prüfungsverfahrens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgestimmt und anhand seiner Hinweise erforderlichenfalls angepasst.“ Am 5. Juni 2019 wurde der Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages erneut thematisiert und dort gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes diskutiert. Wie schon in der Stellungnahme des BMWi vom September 2018 bestritt auch diesmal das BMWi in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke die Richtigkeit der im Bericht des Bundesrechnungshofes genannten Zahlen zur Schätzung der Kosten der Energiewende. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutscher Bundestag Drucksache 19/13319 19. Wahlperiode 19.09.2019 Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 bekräftigte Einschätzung seiner Behörde, dass die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 mindestens 160 Mrd. Euro betrugen? 2. Worin sieht die Bundesregierung eine derart gegensätzliche Wahrnehmung bei der Beurteilung und Berechnung der Kosten der Energiewende zwischen Bundesregierung und Bundesrechnungshof begründet? 3. Welche Kostenberechnung stellt die Bundesregierung der vom Bundesrechnungshof vorgenommenen Berechnung der Kosten der Energiewende für denselben Zeitraum entgegen? 4. Mit welchen Kosten pro Jahr für die Energiewende rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren? 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Sinn und Zweck der Abstimmung zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie während des Prüfungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der späteren Zurückweisungen der Kostenberechnungen seitens des Bundesministeriums und dessen Vertreter? 6. In Anbetracht der gegensätzlichen Bewertung, ist die Prüfung der Energiewende durch den Bundesrechnungshof aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll? 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Sonderberichts ergriffen, um die darin enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung der Koordination und Steuerung der Energiewende umzusetzen? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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