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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kosten der Energiewende
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
15.10.2019
Antwortdauer
26 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1331919.09.2019
Kosten der Energiewende
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann,
Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Olaf in der Beek,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm,
Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg,
Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg,
Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Kosten der Energiewende
Im September 2018 legte der Bundesrechnungshof den Sonderbericht
„Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ vor. Der Bundesrechnungshof,
unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle und oberste Bundesbehörde,
wies darin auf teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung der
Energiewende hin und warnte die Bundesregierung vor einem Scheitern der
Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benannte der Bericht
ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der
Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln
erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher
überwiegend nicht.“ Parallel zur Veröffentlichung des Berichts distanzierte sich das
BMWi in einer Stellungnahme von der Kritik und den Kostenberechnungen des
Bundesrechnungshofes. Dieser bezifferte die Kosten der Energiewende für die
Jahre 2013 bis 2018 auf mindestens 160 Mrd. Euro und betonte: „Die von uns
erhobenen Sachverhalte zu den Kosten der Energiewende haben wir während
des Prüfungsverfahrens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
abgestimmt und anhand seiner Hinweise erforderlichenfalls angepasst.“
Am 5. Juni 2019 wurde der Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
des Deutschen Bundestages erneut thematisiert und dort gemeinsam mit dem
Präsidenten des Bundesrechnungshofes diskutiert. Wie schon in der
Stellungnahme des BMWi vom September 2018 bestritt auch diesmal das BMWi in
Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke die Richtigkeit der
im Bericht des Bundesrechnungshofes genannten Zahlen zur Schätzung der
Kosten der Energiewende.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten des
Bundesrechnungshofes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13319
19. Wahlperiode 19.09.2019
Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 bekräftigte Einschätzung seiner
Behörde, dass die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018
mindestens 160 Mrd. Euro betrugen?
2. Worin sieht die Bundesregierung eine derart gegensätzliche Wahrnehmung
bei der Beurteilung und Berechnung der Kosten der Energiewende zwischen
Bundesregierung und Bundesrechnungshof begründet?
3. Welche Kostenberechnung stellt die Bundesregierung der vom
Bundesrechnungshof vorgenommenen Berechnung der Kosten der Energiewende für
denselben Zeitraum entgegen?
4. Mit welchen Kosten pro Jahr für die Energiewende rechnet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Sinn und Zweck der Abstimmung
zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie während des Prüfungsverfahrens, insbesondere
hinsichtlich der späteren Zurückweisungen der Kostenberechnungen seitens des
Bundesministeriums und dessen Vertreter?
6. In Anbetracht der gegensätzlichen Bewertung, ist die Prüfung der
Energiewende durch den Bundesrechnungshof aus Sicht der Bundesregierung
sinnvoll?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des
Sonderberichts ergriffen, um die darin enthaltenen Vorschläge zur
Verbesserung der Koordination und Steuerung der Energiewende umzusetzen?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1401615.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13319 - Kosten der Energiewende
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer,
Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13319 –
Kosten der Energiewende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2018 legte der Bundesrechnungshof den Sonderbericht
„Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ vor. Der Bundesrechnungshof,
unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle und oberste Bundesbehörde,
wies darin auf teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung der
Energiewende hin und warnte die Bundesregierung vor einem Scheitern der
Energiewende. Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das
zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benannte der
Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der
Energiewende: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln
erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher
überwiegend nicht.“ Parallel zur Veröffentlichung des Berichts distanzierte
sich das BMWi in einer Stellungnahme von der Kritik und den
Kostenberechnungen des Bundesrechnungshofes. Dieser bezifferte die Kosten der
Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 auf mindestens 160 Mrd. Euro und betonte:
„Die von uns erhobenen Sachverhalte zu den Kosten der Energiewende haben
wir während des Prüfungsverfahrens mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie abgestimmt und anhand seiner Hinweise
erforderlichenfalls angepasst.“
Am 5. Juni 2019 wurde der Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
des Deutschen Bundestages erneut thematisiert und dort gemeinsam mit dem
Präsidenten des Bundesrechnungshofes diskutiert. Wie schon in der
Stellungnahme des BMWi vom September 2018 bestritt auch diesmal das BMWi in
Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke die Richtigkeit
der im Bericht des Bundesrechnungshofes genannten Zahlen zur Schätzung
der Kosten der Energiewende.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten des
Bundesrechnungshofes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 bekräftigte Einschätzung seiner
Behörde, dass die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018
mindestens 160 Mrd. Euro betrugen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14016
19. Wahlperiode 15.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Worin sieht die Bundesregierung eine derart gegensätzliche Wahrnehmung
bei der Beurteilung und Berechnung der Kosten der Energiewende
zwischen Bundesregierung und Bundesrechnungshof begründet?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung macht sich die Kostendarstellung des
Bundesrechnungshofes nicht zu eigen. Sie hat dem Bundesrechnungshof mehrfach ihre
methodischen Einwände zu dessen Berechnungskonzept dargelegt und ihre Auffassung
zur Frage der sachgerechten Erfassung der Kosten der Energiewende zuletzt im
Zweiten Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“ dargestellt (www.bmwi.de/
Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fortschrittsbericht-monitoring-energie
wende.html). Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich der
Bundesrechnungshof dieser Auffassung bisher nicht anschließen konnte.
3. Welche Kostenberechnung stellt die Bundesregierung der vom
Bundesrechnungshof vorgenommenen Berechnung der Kosten der Energiewende
für denselben Zeitraum entgegen?
Im Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ untersucht die Bundesregierung
die Bezahlbarkeit von Energie anhand einer Vielzahl von Indikatoren, die in der
Zusammenschau ein möglichst realistisches Bild der Kosten ergeben. Auf
Grundlage eines engen Austausches mit der unabhängigen
Expertenkommission zum Monitoring-Prozess und dem Nationalen Normenkontrollrat hat die
Bundesregierung die Indikatorik zu den Kosten seit 2018 weiter ausgebaut und
zum Beispiel den Indikator der Letztverbraucherausgaben für Energie und hier
insbesondere der Letztverbraucherausgaben für Strom als geeignete Indikatoren
für Bezahlbarkeit von Energie aufgenommen. Damit wird die Bezahlbarkeit als
Dimension des energiepolitischen Zieldreiecks adressiert.
4. Mit welchen Kosten pro Jahr für die Energiewende rechnet die
Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Die Bundesregierung kann derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen,
wie sich die Letztverbraucherausgaben (vgl. Antwort zu Frage 3) in der
Zukunft im Einzelnen entwickeln werden. Dies hängt u. a. von Trends im
internationalen Marktumfeld bei den Brennstoffen Öl und Gas sowie von
technologischen Entwicklungen und Innovationen sowie längerfristigen Verbrauchs- und
Verhaltensänderungen in der Gesellschaft ab. Auch die weitere Ausgestaltung
der Energiegesetzgebung, das Tempo des Stromnetzausbaus und die
Entwicklung der CO2-Zertifikatepreise in der EU werden eine wichtige Rolle spielen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Sinn und Zweck der Abstimmung
zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie während des Prüfungsverfahrens, insbesondere
hinsichtlich der späteren Zurückweisungen der Kostenberechnungen seitens
des Bundesministeriums und dessen Vertreter?
Der Bundesrechnungshof hatte dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie den Entwurf seines Prüfberichts mit der Bitte um Stellungnahme
übersandt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte insbesondere
der Kostenberechnung und ihrer Methodik widersprochen. Es hatte seine
Position zur Kostenberechnung und ihrer Methodik bereits in seiner Stellungnahme
zum Berichtsentwurf des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung über „Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ Ende 2016 erläutert.
6. In Anbetracht der gegensätzlichen Bewertung, ist die Prüfung der
Energiewende durch den Bundesrechnungshof aus Sicht der Bundesregierung
sinnvoll?
Die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Bundesrechnungshof
getroffene Auswahl von Prüfgegenständen entzieht sich einer Bewertung durch
die Bundesregierung.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des
Sonderberichts ergriffen, um die darin enthaltenen Vorschläge zur
Verbesserung der Koordination und Steuerung der Energiewende umzusetzen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Maßnahmen ergriffen,
um die Zielerreichung für die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit
angemessen darzustellen und gleichzeitig der Komplexität der Themen
Rechnung zu tragen: Neben einer erweiterten Indikatorik im Monitoring-Prozess,
die das Ziel Bezahlbarkeit adressiert (vgl. Antwort zu Frage 3), hat es im
Monitoringbericht nach § 63 in Verbindung mit § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes
zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit
Elektrizität vom Juni 2019 die Versorgungssicherheit umfassend anhand von
Indikatoren bewertet und damit das Ziel der Versorgungssicherheit adressiert.
Der zwischenzeitlich eingerichtete Kabinettsausschuss „Klimaschutz“ leistet
eine Gesamtkoordinierung aller klimarelevanten Themen auf Ministerebene.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]