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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
10.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1339223.09.2019
Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Britta Haßelmann,
Monika Lazar, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau
und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei
Mit der Stärkung der Polizeipräsenz auf Bahnhöfen hat der Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer erneut eine Forderung aufgestellt,
die erhebliche Auswirkungen auf die Bundespolizei haben dürfte (vgl.
Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli
2019). Auch die weitere aktuelle Forderung des Bundesinnenministers Horst
Seehofer nach „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz
betrifft die Bundespolizei in großem Maße (vgl. Spiegel Online, Seehofer setzt
auf Kontrollen an Schweizer Grenze, 2. August 2019), gerade auch vor dem
Hintergrund der immer noch andauernden Grenzkontrollen an der
deutschösterreichischen Grenze.
Vor diesem Hintergrund knüpft die fragestellende Fraktion an ihre früheren
Kleinen Anfragen zu den Kapazitäten der Bundespolizei an (siehe u. a.
Bundestagsdrucksache 19/3406). Auch möchte die fragestellende Fraktion auf diese
Weise den Blick auf die Beamtinnen und Beamten lenken, die durch diese
politischen Entscheidungen direkt betroffen sind. Im Übrigen ist nach Auffassung
der fragestellenden Fraktion durch die Planung der Bundesregierung
möglicherweise auch die Aufgabenerfüllung in anderen Aufgabenbereichen der
Bundespolizei stark beeinflusst.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen haben die regelmäßig neuen Priorisierungen
einzelner Aufgaben durch den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen
Aufgaben der Bundespolizei?
2. Falls aktuell eine Priorisierung einzelner Aufgaben bei der Bundespolizei
erfolgt, welche sind das konkret, und wie lange ist die Priorisierung dieser
Aufgaben jeweils vorgesehen?
3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen ein,
und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?
4. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die
Sicherheit an Bahnhöfen für verbesserungswürdig?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um die Sicherheit
an Bahnhöfen zu verbessern, und welche Prioritäten werden hierbei
gesetzt?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13392
19. Wahlperiode 23.09.2019
6. Wie viel Personal wird aktuell im Vergleich zum Vorjahr mehr eingesetzt,
um die vom Bundesinnenminister angekündigte erhöhte Polizeipräsenz an
Bahnhöfen umzusetzen (vgl. Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr
Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli 2019)?
7. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
die Präsenz der Bundespolizei an Bahnhöfen zu stärken?
8. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2018 in den einzelnen
Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln,
vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 16)?
9. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der
Bundespolizei im zweiten, dritten und vierten Quartal 2018 sowie im ersten und
zweiten Quartal 2019, und in wie viel Prozent der Fälle betrug die
Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406,
Antwort zu Frage 19)?
10. Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem 1. August 2018 ein 24-
Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere
a) für eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt (vgl. Antwort zu Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 19/3932),
b) für länger als eine Stunde nicht besetzt,
c) für einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und weniger
als eine gesamte Dienstschicht betrug
(Bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach
Bundesländern gesondert auflisten)?
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Zusammenhang mit der vom Bundesinnenminister angekündigten Ausweitung der
sogenannten „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz
umzusetzen (vgl. welt.de, Seehofer kündigt Kontrollen an der Schweizer
Grenze an, 2. August 2019), und ist hierfür die Schaffung einer
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware geplant?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Erlasses des
Bundesinnenministers an die Bundespolizei im Sommer 2018, alle
Ausländerinnen und Ausländer, die mit einer Einreisesperre belegt sind, an der
deutsch-österreichischen Grenze abzuweisen, unabhängig davon, ob sie ein
Asylgesuch stellen oder nicht (vgl. Spiegel Online, Seehofers Erlass zeigt
offenbar kaum Wirkung, 23. Oktober 2018)?
13. Plant die Bundesregierung, ebensolche Zurückweisungen ebenfalls an der
deutsch-schweizerischen Grenze einzuführen, und wenn ja, ab wann, und
wie sollen diese konkret durchgesetzt werden?
14. Wie viel Personal der Bundespolizei ist in den letzten zwölf Monaten für
Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und polizeiliche Maßnahmen im 30-
Kilometer-Streifen an den Grenzen zu
a) Belgien,
b) Dänemark,
c) Frankreich,
d) Luxemburg,
e) den Niederlanden,
f) Österreich,
g) Polen,
h) der Schweiz und
i) Tschechien
eingesetzt worden (bitte jeweils nach Grenzabschnitt aufschlüsseln und
neben den Einsatzstunden das jeweilige Vollzeitäquivalent angeben)?
15. Welche Planungen gibt es derzeit im Bundesinnenministerium in Bezug auf
eine mögliche Ausweitung der Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und
polizeilichen Maßnahmen im 30-Kilometer-Streifen an den Grenzen zu
a) Belgien,
b) Dänemark,
c) Frankreich,
d) Luxemburg,
e) den Niederlanden,
f) Österreich,
g) Polen und
h) Tschechien?
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, grenzpolizeiliche Maßnahmen von
anderen Maßnahmen, wie z. B. bahnpolizeilichen, abzugrenzen bzw.
getrennt zu erfassen, um eine Evaluierung der Grenzkontrollen
durchzuführen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Matthias Gastel auf
Bundestagsdrucksache 19/12234)?
17. Inwiefern ist sichergestellt, dass eine höhere Bundespolizeipräsenz an den
Grenzen nicht zu Engpässen in anderen Sicherheitsbereichen, insbesondere
an Bahnhöfen und Flughäfen führt?
18. Inwiefern wirkt sich eine höhere Präsenz der Bundespolizei an den
Grenzen auf die Zahl der Überstunden bei der Bundespolizei (auch in anderen
Sicherheitsbereichen) aus?
19. Inwiefern hat die Zusammenarbeit mit der bayrischen Landes- und
Grenzpolizei bei polizeilichen Kontrollen im Grenzraum und an der
Binnengrenze zu Österreich seit deren Einführung zu einer Entlastung oder einem
personellen Mehraufwand bei der Bundespolizei geführt?
20. In welchem Umfang und zu welchem Zweck fanden seit Juli 2018
Abordnungen in der Bundespolizei zugunsten von Dienststellen in Bayern statt,
und in welchem Umfang sind für das restliche Jahr entsprechende
Abordnungen geplant, und wie wirkt sich dies auf die Durchführung von
Kontrollmaßnahmen im grenznahen Bereich aus (vgl. Bundestagsdrucksache
19/3406, Antwort zu Frage 3)?
21. Inwieweit wurde die Bundespolizei in den zurückliegenden zwei Jahren
gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auch zur
Bekämpfung von Straftaten an welchen Kriminalitätsschwerpunkten (z. B.
Bahnhöfen, bitte diese im Einzelnen aufschlüsseln) eingesetzt, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Berlin, den 29. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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