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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1339223.09.2019

Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei Mit der Stärkung der Polizeipräsenz auf Bahnhöfen hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer erneut eine Forderung aufgestellt, die erhebliche Auswirkungen auf die Bundespolizei haben dürfte (vgl. Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli 2019). Auch die weitere aktuelle Forderung des Bundesinnenministers Horst Seehofer nach „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz betrifft die Bundespolizei in großem Maße (vgl. Spiegel Online, Seehofer setzt auf Kontrollen an Schweizer Grenze, 2. August 2019), gerade auch vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Grenzkontrollen an der deutschösterreichischen Grenze. Vor diesem Hintergrund knüpft die fragestellende Fraktion an ihre früheren Kleinen Anfragen zu den Kapazitäten der Bundespolizei an (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 19/3406). Auch möchte die fragestellende Fraktion auf diese Weise den Blick auf die Beamtinnen und Beamten lenken, die durch diese politischen Entscheidungen direkt betroffen sind. Im Übrigen ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion durch die Planung der Bundesregierung möglicherweise auch die Aufgabenerfüllung in anderen Aufgabenbereichen der Bundespolizei stark beeinflusst. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Auswirkungen haben die regelmäßig neuen Priorisierungen einzelner Aufgaben durch den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei?  2. Falls aktuell eine Priorisierung einzelner Aufgaben bei der Bundespolizei erfolgt, welche sind das konkret, und wie lange ist die Priorisierung dieser Aufgaben jeweils vorgesehen?  3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?  4. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die Sicherheit an Bahnhöfen für verbesserungswürdig?  5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, und welche Prioritäten werden hierbei gesetzt? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13392 19. Wahlperiode 23.09.2019  6. Wie viel Personal wird aktuell im Vergleich zum Vorjahr mehr eingesetzt, um die vom Bundesinnenminister angekündigte erhöhte Polizeipräsenz an Bahnhöfen umzusetzen (vgl. Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli 2019)?  7. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Präsenz der Bundespolizei an Bahnhöfen zu stärken?  8. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2018 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 16)?  9. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im zweiten, dritten und vierten Quartal 2018 sowie im ersten und zweiten Quartal 2019, und in wie viel Prozent der Fälle betrug die Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 19)? 10. Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem 1. August 2018 ein 24- Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere a) für eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/3932), b) für länger als eine Stunde nicht besetzt, c) für einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug (Bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach Bundesländern gesondert auflisten)? 11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vom Bundesinnenminister angekündigten Ausweitung der sogenannten „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz umzusetzen (vgl. welt.de, Seehofer kündigt Kontrollen an der Schweizer Grenze an, 2. August 2019), und ist hierfür die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware geplant? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Erlasses des Bundesinnenministers an die Bundespolizei im Sommer 2018, alle Ausländerinnen und Ausländer, die mit einer Einreisesperre belegt sind, an der deutsch-österreichischen Grenze abzuweisen, unabhängig davon, ob sie ein Asylgesuch stellen oder nicht (vgl. Spiegel Online, Seehofers Erlass zeigt offenbar kaum Wirkung, 23. Oktober 2018)? 13. Plant die Bundesregierung, ebensolche Zurückweisungen ebenfalls an der deutsch-schweizerischen Grenze einzuführen, und wenn ja, ab wann, und wie sollen diese konkret durchgesetzt werden? 14. Wie viel Personal der Bundespolizei ist in den letzten zwölf Monaten für Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und polizeiliche Maßnahmen im 30- Kilometer-Streifen an den Grenzen zu a) Belgien, b) Dänemark, c) Frankreich, d) Luxemburg, e) den Niederlanden, f) Österreich, g) Polen, h) der Schweiz und i) Tschechien eingesetzt worden (bitte jeweils nach Grenzabschnitt aufschlüsseln und neben den Einsatzstunden das jeweilige Vollzeitäquivalent angeben)? 15. Welche Planungen gibt es derzeit im Bundesinnenministerium in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und polizeilichen Maßnahmen im 30-Kilometer-Streifen an den Grenzen zu a) Belgien, b) Dänemark, c) Frankreich, d) Luxemburg, e) den Niederlanden, f) Österreich, g) Polen und h) Tschechien? 16. Inwiefern plant die Bundesregierung, grenzpolizeiliche Maßnahmen von anderen Maßnahmen, wie z. B. bahnpolizeilichen, abzugrenzen bzw. getrennt zu erfassen, um eine Evaluierung der Grenzkontrollen durchzuführen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 19/12234)? 17. Inwiefern ist sichergestellt, dass eine höhere Bundespolizeipräsenz an den Grenzen nicht zu Engpässen in anderen Sicherheitsbereichen, insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen führt? 18. Inwiefern wirkt sich eine höhere Präsenz der Bundespolizei an den Grenzen auf die Zahl der Überstunden bei der Bundespolizei (auch in anderen Sicherheitsbereichen) aus? 19. Inwiefern hat die Zusammenarbeit mit der bayrischen Landes- und Grenzpolizei bei polizeilichen Kontrollen im Grenzraum und an der Binnengrenze zu Österreich seit deren Einführung zu einer Entlastung oder einem personellen Mehraufwand bei der Bundespolizei geführt? 20. In welchem Umfang und zu welchem Zweck fanden seit Juli 2018 Abordnungen in der Bundespolizei zugunsten von Dienststellen in Bayern statt, und in welchem Umfang sind für das restliche Jahr entsprechende Abordnungen geplant, und wie wirkt sich dies auf die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im grenznahen Bereich aus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 3)? 21. Inwieweit wurde die Bundespolizei in den zurückliegenden zwei Jahren gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auch zur Bekämpfung von Straftaten an welchen Kriminalitätsschwerpunkten (z. B. Bahnhöfen, bitte diese im Einzelnen aufschlüsseln) eingesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Berlin, den 29. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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