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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform des Berufskrankheitenrechts

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1345723.09.2019

Reform des Berufskrankheitenrechts

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Reform des Berufskrankheitenrechts In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das geht nach Ansicht der Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 hervor. Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer werden demnach nicht entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Die niedrige Anerkennungsquote geht aus Sicht der Fragesteller insbesondere auf Defizite im bestehenden Berufskrankheitenrecht zurück. Aus Sicht der Fragesteller sind die derzeitigen Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten zu hoch und müssen zugunsten der Betroffenen abgesenkt werden. Als LINKE sprechen wir uns deshalb bereits seit Jahren für eine Reform des Berufskrankheitenrechts aus. In ihrem Koalitionsvertrag von 2017 haben CDU, CSU und SPD angekündigt, „das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln“ zu wollen. Bislang wurde hierzu von der Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um eine Reform des Berufskrankheitenrechts in Deutschland steht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anzeigen mit Verdacht auf eine Berufskrankheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 gestellt (bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich ausweisen)?  2. Wie viele angezeigte Berufskrankheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 anerkannt (bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich ausweisen)?  3. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 an einer Berufskrankheit gestorben (bitte in Summe sowie nach Berufskrankheiten geordnet darstellen und jeweils jährlich ausweisen)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13457 19. Wahlperiode 23.09.2019  4. Wie viele Klagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 aufgrund einer Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit, wie viele dieser Klagen waren für den Kläger bzw. die Klägerin erfolgreich, und wie erklärt sich die Bundesregierung die Ergebnisse (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?  5. Wie viele der Klagen, im Zusammenhang mit der Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit, gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 bis vor das Bundessozialgericht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) Trifft es zu, dass der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen, und warum ist dies der Fall? b) Auf welcher Rechtsgrundlage können nach Kenntnis der Bundesregierung Kläger das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit der Ablehnung der Anerkennung als Berufskrankheit anrufen?  6. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten durchschnittlich und im Median in den Jahren von 2007 bis 2018 (bitte für alle Berufskrankheiten gesondert ausweisen)?  7. Wie oft dauerte das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit in den Jahren von 2007 bis 2018 unter einem Jahr, zwischen ein und zwei Jahren, zwischen zwei und fünf Jahren, zwischen fünf und zehn Jahren und über zehn Jahre bzw. ist noch offen (bitte auch nach Krankheiten aufschlüsseln und die entschiedenen Fälle in Bezug zu den gemeldeten Fällen setzen)?  8. Bei welchen drei Berufskrankheiten dauerte das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit in den Jahren von 2007 bis 2018 durchschnittlich am längsten, und welche sind die Ursachen?  9. Wie viele Gewerbeärzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2007 bis 2018 in den einzelnen Bundesländern gegeben (bitte jeweils einzeln und in Summe aufschlüsseln)? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es zu wenige Landesgewerbeärzte in Deutschland gibt? b) Was unternimmt die Bundesregierung, um dazu beizutragen, dass es wieder flächendeckend Landesgewerbeärzte in Deutschland gibt? 10. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln“ zu wollen, umzusetzen? a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung bei der Reform des Berufskrankheitenrechts aus? b) Wird eine gesetzliche Verankerung des ärztlichen Sachverständigenbeirates „Berufskrankheiten“ angestrebt, und wenn nein, warum nicht? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Hürden für die Anerkennung von Berufskrankheiten im Interesse der Betroffenen abgesenkt werden müssen, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 3. September 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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