Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
22.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1345823.09.2019
Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Reinhard Houben, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Pascal Kober,
Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms,
Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Ministererlaubnis
für das geplante Gemeinschaftsunternehmen der Mittelständler Zollern und
Miba erteilt. Begründet wurde diese Ausnahmegenehmigung unter anderem mit
der Bedeutung für die Energiewende sowie mit umweltpolitischen Zielen
(www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190819-altmaier-
ministererlaubnis-im-verfahren-miba-zollern.html). Auch wenn die
Genehmigung unter Auflagen erteilt wurde, weicht die Entscheidung insbesondere von
der Empfehlung der Monopolkommission ab. Diese kam in ihrem Gutachten zu
dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Gemeinwohlgründe die festgestellte
Wettbewerbsbeschränkung nicht aufwiegen würden, was auch aus der
entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht (www.monopolkommission.de/de/
pressemitteilungen/239-zusammenschlussvorhaben-der-miba-ag-und-der-
zollern-gmbh-co-kg.html). Entscheidungen über Fusionen von Unternehmen
tragen nach Ansicht der Fragesteller erheblich dazu bei, wie sich die
Wettbewerbslage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Gleichzeitig
kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier an,
dass die Fusionskontrolle verschärft werden solle (www.lto.de/recht/
kanzleienunternehmen/k/gleiss-lutz-ministererlaubnis-miba-zollern-kartellrecht-fusions
kontrolle/). Fehlentscheidungen in diesen Angelegenheiten können
weitreichende Konsequenten für die betroffenen Marktsegmente haben. Folglich darf
bei Entscheidungen dieser Tragweite nicht jeder Zweck die Mittel heiligen,
sondern es ist nach Auffassung der Fragesteller von den zuständigen
Bundesministerien zu erwarten, dass lediglich außerordentliche Gründe mit
gewichtigen Vorteilen für die Bundesrepublik Deutschland zu einer Ministererlaubnis
führen. Für den Fall einer negativen Entscheidung über die Ministererlaubnis
wurde durch die Unternehmen vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland
gewarnt (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik-altmaier-
erlaubtf u s i o n - v o n - m i t t e l s t a e n d l e r n - d p a . u r n - n e w s m l - d p a -
com-20090101-190819-99-516924). In diesem Zusammenhang stellt sich aus
Sicht der Fragesteller die Frage, welche Umweltgründe für die
Ministererlaubnis eine Rolle gespielt haben und was nach Ansicht des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie unter Gemeinwohl zu verstehen ist.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13458
19. Wahlperiode 23.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gemeinwohlinteressen, an welche laut Presseberichterstattung die
Erlaubnis geknüpft wurde, verfolgt die Bundesregierung mit der
Ministererlaubnis?
2. Welche darüber hinausgehenden Zwecke verfolgt die Bundesregierung mit
der Erlaubniserteilung?
3. Welche Rolle bei der Entscheidung über eine Ministererlaubnis spielte die
in der Presse veröffentlichte Warnung des Zollern-Geschäftsführers vor
Konsequenzen für Standorte in Deutschland, falls
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nicht zustimme (www.spiegel.de/wirtschaft/unterneh
men/zollern-und-miba-zulieferer-droht-bundesregierung-wegen-untersag
ter-fusion-a-1261918.html)?
4. Welche Bedenken betreffend die Fusion von Zollern und Miba wurden der
Bundesregierung durch die Monopolkommission vorgelegt, und aus
welchen Gründen ist die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung
gekommen?
5. Aus welchem Grund hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
angekündigt, Fusionskontrollregeln für das Bundeskartellamt zu ändern und
unabhängig von dem Einzelfall noch einmal zu präzisieren?
a) Wie soll diese Präzisierung ausgestaltet sein?
b) Bis wann wird die Bundesregierung hierzu konkrete Vorschläge
vorlegen?
c) Welche Maßnahmen müssen zu diesem Zweck noch ergriffen werden?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der von den
beiden Unternehmen produzierten Gleitlager, die für Anwendungen im
Bereich der erneuerbaren Energien verwendet werden?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch die Fusion der
Mittelständler Zollern und Miba ein Eingriff in den Wettbewerb vorgenommen
wird?
a) Falls nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Fusion in Bezug auf
andere Marktteilnehmer in diesem Marktsegment?
b) Falls ja, mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung diesen
Eingriff?
8. Welche Auswirkungen hat die Fusion nach Ansicht der Bundesregierung
auf kleine und mittlere Unternehmen?
9. Sind nach Ansicht der Bundesregierung durch die Fusion
Kostensteigerungen für Bürgerinnen und Bürger zu erwarten, und wenn ja, wodurch, und in
welcher Höhe?
10. Auf welche Weise sollen die den Unternehmen Zollern und Miba
auferlegten Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro erfolgen (www.bmwi.de/Re
daktion/DE/Downloads/V/verfuegung-verwaltungsverfahren-miba-zol
lern.pdf?__blob=publicationFile&v=6), und bis wann muss diese Summe
investiert worden sein?
11. Welchen Einfluss sollten, nach Ansicht der Bundesregierung, die
Einschätzungen von Bundesministern, betreffend die Bedeutung von Unternehmen
für die Energiewende, auf die Entscheidung über die Erteilung von
Ministererlaubnissen haben?
12. Inwiefern tragen Unternehmen, die wie das entstehende
Gemeinschaftsunternehmen über eine marktdominierende Stellung verfügen, aus Sicht
der Bundesregierung besser zu technischen Innovationen bei als
Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten müssen?
13. Welchen Einfluss sollten, nach Ansicht der Bundesregierung, die
Einschätzungen der Monopolkommission, betreffend die Bedeutung von
Unternehmen für die Energiewende, auf die Entscheidung über die Erteilung von
Ministererlaubnissen haben?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der Monopolkommission,
dargelegt in der Pressemitteilung vom 18. April 2019, die dem
Gemeinschaftsunternehmen auferlegte Investitionsverpflichtung sei mit dem
Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle gemäß § 40 Absatz 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vereinbar und nicht
ausreichend konkret?
15. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung, entsprechend der Aussage
von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Umweltinteressen
gegenüber Belangen des Wettbewerbs eine höhere Gewichtung beizumessen?
16. In welchem Umfang und in welchem Rahmen sind in den seit 1974
vorliegenden Fällen einer Ministererlaubnis Fusionen gestattet worden, und zu
welchem Zweck?
a) In welchen Fällen wurde bislang eine Ministererlaubnis beantragt, und
in welchen Fällen wurden dadurch eine Fusion ermöglicht?
b) Zu welcher Empfehlung kam die Monopolkommission in diesen
konkreten Fällen?
c) Aus welchen Gründen wurde in diesen konkreten Fällen eine Fusion
vom Bundeskartellamt untersagt?
d) Aus welchen Gründen wurde in diesen konkreten Fällen eine
Ministererlaubnis erteilt?
e) Inwiefern unterscheidet sich die hier vorliegende Ministererlaubnis von
den bisherigen Fällen?
17. Strebt die Bundesregierung die Einführung einer „europäischen
Ministererlaubnis“, wie insbesondere von Frankreich vorgeschlagen, an?
Wenn ja, wie sollte diese nach Ansicht der Bundesregierung ausgestaltet
sein?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Geplante Kooperation zwischen Siemens Energy und Rosatom im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Paks
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28.01.2026
Mögliche Handelsvorteile durch Zugang zu Aktivierungssignalen im Regelenergiemarkt
AfD22.01.2026
Transparenz über Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel
DIE LINKE22.01.2026
Erhöhung der Lebensmittelpreise zum Nachteil der Verbraucher durch hohe Pachten für Windparks
AfD26.01.2026