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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1346624.09.2019

Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Konstantin von Notz, Filiz Polat, Omid Nouripour, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rückführungs-, Präventions- und Deradikalisierungsstrategien für deutsche Staatsbürger in den ehemaligen IS-Gebieten Nach jüngeren Presseinformationen sind schätzungsweise 70 bis 80 mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat (IS) ausgereiste Personen in Syrien und im Irak wegen möglicher oder erwiesener Unterstützung, Mitgliedschaft oder Beteiligung an terroristischen Taten des IS inhaftiert (ZDF, 15. August 2019). Insbesondere seit dem Fall der letzten Stellungen des IS im syrischen Baghus will ein Großteil der Inhaftierten nun zurück nach Deutschland. Viele Herkunftsländer, darunter auch Deutschland, weigern sich jedoch bislang, ihre Staatsangehörigen zurück ins Land zu holen. Als Begründung betont die Bundesregierung in diesem Zusammenhang immer wieder, Deutschland fehle eine diplomatische Vertretung in Syrien, und in den Kurdengebieten gäbe es keinen richtigen Staat, was ein geordnetes Auslieferungsverfahren nicht möglich mache (www.tagesspiegel.de/politik/ueberga be-an-syrischer-grenze-deutschland-nimmt-vier-kinder-von-is- anhaengernzurueck/24919120.html). Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Bundesregierung überhaupt eine Strategie hinsichtlich der Rückführung und möglicher Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen für rückgeführte deutsche Staatsangehörige aus ehemaligen IS-Gebieten verfolgt. Die Frage bleibt nach Einschätzung der fragenstellenden Fraktion aus mehreren Gründen relevant: Zum einen ist es eine wichtige Frage für die innere Sicherheit, weil eine ungeordnete Rückkehr mutmaßlicher ehemaliger Kämpferinnen und Kämpfer sehr gefährlich wäre. Dabei bestünde die Gefahr des Untertauchens bis hin zu Planungen von Anschlägen. Zum anderen ist die Situation der betroffenen Personen und insbesondere die ihrer minderjährigen Kinder zu bedenken. Es ist nach Auffassung der Fragesteller nicht gewährleistet, dass ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer in den ehemaligen IS-Gebieten nach rechtsstaatlichen Kriterien der Strafverfolgung zugeführt werden können oder nach Verbüßung ihrer Strafe eine Chance auf Resozialisierung haben. Für Minderjährige gilt: Jeder weitere Tag in den Lagern ist ein verlorener für die volle Integration und Prävention hier in Deutschland. Ein Verbleib der Minderjährigen in den ehemaligen IS- Gebieten erhöht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr der Radikalisierung, was Deutscher Bundestag Drucksache 19/13466 19. Wahlperiode 24.09.2019 erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitslage zur Folge hätte. Weiterhin würde ein Ausbleiben der Rückführung der vielen hundert ausländischen ehemaligen IS-Kämpfer und ihrer möglichen Unterstützer eine dauerhafte Herausforderung für die ohnehin äußerst fragile Sicherheitssituation in der Region bedeuten. Die Bundesrepublik Deutschland trägt Verantwortung gerade für die unter humanitär prekären Umständen untergebrachten Babys, Kinder und Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Nicht zuletzt steht diese Thematik auch im Kontext der europäischen und internationalen Debatte über den Umgang mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus ehemaligen IS-Gebieten. Eine einheitliche Strategie der betroffenen Länder erscheint nach wie vor in weiter Ferne. Die Bundesregierung muss sich nach Ansicht der Fragesteller endlich klar für die Rückführung deutscher Staatsangehöriger sowie eine internationale Strategie einsetzen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 noch in Syrien und dem Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, und bitte auch Schätzungen angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)? a) Wie viele dieser Personen sind Minderjährige, und wie viele sind Kinder? b) Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staaten, Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)? c) Wie viele dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch auf freiem Fuß, und wie viele hiervon sind Kinder oder Minderjährige (bitte aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Personen befinden sich in syrischen bzw. irakischen Gefängnissen, und in welchen Städten befinden sich diese (bitte nach Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)? e) Wie viele dieser Personen befinden sich in den Händen der Syrian Democratic Forces – SDF– (bitte nach Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)? f) Wie viele dieser Personen sind männlich beziehungsweise weiblich (bitte soweit möglich nach Frage 1b und 1c aufschlüsseln)?  2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereist, und wie viele sind im gleichen Zeitraum wieder nach Deutschland zurückgekehrt?  3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Chancen ein, in Syrien sowie dem Irak festgehaltene deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zeitnah nach Deutschland zu überführen? a) Welche administrativen Hürden stehen einer Rückführung der deutschen Staatsangehörigen aus Syrien (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu überwinden? b) Welche administrativen Hürden stehen einer Rückführung der deutschen Staatsangehörigen aus dem Irak (bisher bzw. gegenwärtig) entgegen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, diese zu überwinden? c) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine konsularische Betreuung in Syrien trotz der Schließung der deutschen Botschaft (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8739) zu ermöglichen, und sind derzeit sonstige Bundesbehörden oder nachgeordnete Behörden in Syrien tätig (falls ja, welche, und welcher Form)? d) Welche Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien geöffnet, und in welcher Form steht die Bundesregierung mit diesen im Austausch oder arbeitet mit diesen zusammen?  4. Inwiefern liegt der Bundesregierung ein Angebot der irakischen Regierung vor, nichtirakische IS-Angehörige, darunter auch deutsche Staatsangehörige, strafrechtlich im Irak zu verfolgen (vgl. www.dailymail.co.uk/news/ article-6907279/Austria-wants-Islamic-State-fighters-tried-U-N-style- tribunals.html)? Erwägt die Bundesregierung, von diesem Angebot allein oder zusammen mit anderen Staaten Gebrauch zu machen, auch wenn irakische Staatsangehörige von der Strafverfolgung ausgeschlossen blieben?  5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den erfolgreich durchgeführten Rückführungen sieben schwedischer Waisenkinder sowie 110 kosovarischer Staatsangehöriger aus dem Flüchtlingslager Al-Haul im nordöstlichen Syrien in ihre Heimatländer (Die Kinder des Krieges, Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2019)?  6. In welcher Höhe wurden den Ländern Finanzmittel für die Koordination der Rückkehr nach Deutschland bereitgestellt?  7. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung Pläne, weitere deutsche Staatsangehörige über den Nordirak nach Deutschland rückzuführen (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-auswaertiges-amt-rettet-waisenkin der-von-is-anhaengerinnen-a-1282521.html), z. B. mit Unterstützung der ortsansässigen internationalen (Hilfs-)Organisationen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), dem Internationalen Rote Kreuz oder medico international e.V., und inwiefern ist mit der Rückholung der im o. a. Presseartikel genannten Kinder ein Weg aufgezeigt worden, auf dem man die Rückkehr aus Syrien auch ohne konsularischen Zugang organisieren kann?  8. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Verhandlungen über ein internationales Sondertribunal z. B. im Irak für Verbrechen des IS, und welche weiteren Verhandlungsschritte sind aktuell geplant (www.dw.com/ de/ein-sondertribunal-f%C3%BCr-is-straft%C3%A4ter-im-irak/ a-49065562-0)?  9. Gegen wie viele in den ehemaligen IS-Gebieten befindliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 bereits ein Ermittlungsverfahren in Deutschland oder im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo wegen Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten eingeleitet, und gegen wie viele liegt ein Haftbefehl vor (bitte die Straftatbestände, die den jeweiligen Schwerpunkt des Ermittlungsverfahrens bilden, auflisten)? a) Wie viele potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo angeklagt (bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)? b) Wie viele potentielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten im jeweiligen Staat des aktuellen Aufenthalts oder anderswo verurteilt (bitte nach den maßgeblichen Straftatbeständen aufschlüsseln)? c) Inwiefern droht diesen Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung aufgrund ihrer Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS- Aktivitäten die Todesstrafe (bitte nach Personen und Ort der Inhaftierung aufschlüsseln)? d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung diesen Personen juristischen sowie konsularischen Beistand? 10. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren bzw. eine Anklageerhebung bzw. eine Verurteilung in Syrien oder dem Irak oder in einem anderen Land aufgrund Teilnahme an bzw. Unterstützung von IS-Aktivitäten auf die Möglichkeit, die Person nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hier in Untersuchungshaft zu nehmen? 11. Wie viele der aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8155 noch in anderen Ländern außer Syrien und Irak (bitte nach Ländern aufschlüsseln, und bitte auch Schätzungen angeben, falls keine genauen Zahlen bekannt sind)? a) Wie viele dieser Personen befinden sich in welchen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf freiem Fuß? b) Wie viele dieser Personen befinden sich in welchen Ländern nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Haft? c) Verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf letztgenannte Personen, welche in anderen Ländern aktuell in Haft sind, Pläne in Bezug auf eine etwaige Rückführung nach Deutschland, z. B. aufgrund eines Ersuchens des Lands des aktuellen Aufenthalts? 12. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland derzeit im Bereich Islamismus als sogenannte Gefährder, und wie viele als sogenannte relevante Personen eingestuft? a) Wie viele dieser eingestuften Personen sind jeweils Rückkehrerinnen oder Rückkehrer aus ehemaligen IS-Gebieten (bitte nach „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ aufschlüsseln)? b) Wie viele Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren als sogenannte Gefährder oder relevante Personen im Bereich Islamismus wieder ausgestuft? 13. Inwiefern müssen nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Rückkehrer und IS-Rückkehrerinnen nach der Rückkehr in Deutschland mit einem Ermittlungsverfahren rechnen? a) Inwiefern schätzt die Bundesregierung die Rückkehr dieser Personen als Risiko für die innere Sicherheit Deutschlands ein? b) Inwiefern plant die Bundesregierung die Überwachung der nach ihrer Rückkehr in Freiheit bleibenden Personen? a) Inwiefern haben sich deutsche Sicherheitsbehörden bereits mit Strategien zu möglichen Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen in diesem Kontext auseinandergesetzt, und wie würden diese konkret aussehen (bitte nach maßgeblichen Vorgehensweisen aufschlüsseln)? b) Plant die Bundesregierung, Angehörige der IS-Rückkehrerinnen und IS- Rückkehrer in diese Maßnahmen miteinzubeziehen, und wenn ja, wie? 14. Welche Schlüsse zieht und ggf. welche nächsten Handlungsschritte leitet die Bundesregierung aus dem Bericht „Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten“ (Stand: 20. März 2019) der länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Ganzheitliche Fallbearbeitung im Umgang mit islamistisch radikalisierten Personen in der Praxis“ ab, welcher bei der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel besprochen wurde? Inwiefern liegen bereits Ergebnisse oder Teilergebnisse einer Fortschreibung der Studie „Radikalisierungshintergründe und -verläufe von aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8066) vor, und was sind die wesentlichen aktuellen Erkenntnisse (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/8066)? 15. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus werden seitens des Bundes aktuell mit je welcher Summe im Bundeshaushalt gefördert (bitte auch nach Einzelplänen aufschlüsseln)? 16. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende und rückgeführte Erwachsene ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in Planung? 17. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte im Bereich Präventions- und Deradikalisierungsarbeit Islamismus sind vor allem auf rückkehrende und rückgeführte Kinder ausgerichtet, und welche zusätzlichen sind in Planung? 18. Welche Programme, Maßnahmen und Projekte erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den einzelnen Bundesländern in Bezug auf Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Rahmen des Strafvollzuges? a) Welche Maßnahmen zur Deradikalisierung von inhaftierten IS- Angehörigen unternimmt die Bundesregierung konkret in Haftanstalten, und wie bereitet sie sich auf mögliche zukünftige IS-Häftlinge in deutschen Gefängnissen vor? b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der islamischen Seelsorger in Gefängnissen mit IS-Rückkehrerinnen und IS- Rückkehrern zu erhöhen? 19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des amerikanischen Bundesverteidigungsministeriums, das in einem aktuellen Bericht von einem Erstarken des IS und der Schwäche der örtlichen Sicherheitskräfte warnt (www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-penta gon-warnt-vor-comeback-in-syrien-und-im-irak-a-1280795.html)? 20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den 3.000 ausländischen Mitgliedern, die sich laut dem Pentagon-Bericht unter den 14.000 bis 18.000 IS-Angehörigen befinden, deutsche Staatsangehörige, und kennt die Bundesregierung ihren Aufenthaltsort? 21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei Anschlägen des IS in Nord- und Westprovinzen des Irak dieses Jahr 274 Personen getötet wurden, und hält die Bundesregierung den Irak für die Rückführung von Flüchtlingen für sicher (www.dw.com/de/is-die-dschihadistische-hydra/a-50102351)? 22. Besteht laut Bundesregierung weiterhin die Gefahr einer Verfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak durch den IS, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das keine Gefahr mehr für die Verfolgung von Jesidinnen und Jesiden sieht (www.focus.de/politik/deutschland/richter-keine-gefahr-mehr-im- nordirakg r u n d s a t z u r t e i l - g e r i c h t - l e h n t - a s y l a n t r a e g e - v o n - j e s i d e n - ab_id_10979658.html)? Berlin, den 30. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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