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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1347224.09.2019

Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE. Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten unterzeichnet (Quelle hier und im Folgenden: Ratsdokument 10991/19). Das Dokument gründet auf der „Westbalkanstrategie“, in der die EU-Kommission am 6. Februar 2018 die Schaffung des Rahmens für den Ausbau der weiteren Zusammenarbeit mit der Region eingeleitet hat. Am 5. Oktober 2018 haben die Innen- und Justizminister die zukünftige Kooperation der Europäischen Union mit Strafverfolgungsbehörden des Westbalkans festgelegt. Inhalte des Gemeinsamen Aktionsplans werden in „Expertenarbeitsgruppen“ mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Europol und regionalen „Sicherheitsexperten“ aus Albanien, der Republik Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Montenegro diskutiert, später soll auch eine Delegation aus Serbien teilnehmen. Bei den Treffen geht es auch um Maßnahmen gegen „Extremismus“. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an Maßnahmen für die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans (Ratsdokument 10991/19). Erste Vereinbarungen mit den Behörden Albaniens bzw. Nordmazedoniens hat die Ratsarbeitsgruppe „Anti-Terrorismus“ (COTER) im Juli dieses Jahres erörtert. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit mit der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ (TWP) im Hinblick auf die Westbalkanregion. Die westlichen Balkanstaaten werden außerdem in die operativen Aktivitäten im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der größten Bedrohungen im Bereich der Kriminalität einbezogen. Dies betrifft die Bereiche Informationsaustausch und Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Europol entsendet in einem Pilotprojekt erstmals Verbindungsbeamte nach Albanien, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Die Entsendung nach Albanien erfolgte am 6. Juni 2019, jene nach Bosnien-Herzegowina kann erst nach Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle erfolgen. In Serbien soll im September/Oktober 2019 ein bereits verhandeltes Verbindungsabkommen ratifiziert werden. Weitere Zusammenarbeitsformen ergeben sich aus der österreichischen Ratspräsidentschaft, die eine Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten zu ihren wichtigsten Prioritäten gemacht hatte. Am Rande der Bundesministerkonferenz über Sicherheit und Migration, Förderung von Partnerschaft und Resilienz, die am 13. und 14. September 2018 in Wien stattfand, wurde eine „Meilenstein-Vereinbarung“ über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten unterzeichnet. Das Deutscher Bundestag Drucksache 19/13472 19. Wahlperiode 24.09.2019 Abkommen folgt den Prüm-Beschlüssen der Europäischen Union. Unter rumänischem Ratsvorsitz wurden bereits erste Bestimmungen über das Verhältnis der Vereinbarung mit den Westbalkanstaaten zu den Prüm-Beschlüssen diskutiert, weitere Fragen sollen unter finnischer Präsidentschaft behandelt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Inwiefern gehören die Migrationskontrolle und die Vorverlagerung der Grenzsicherung aus Sicht der Bundesregierung zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)?  2. Inwieweit gehört die Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zu den wichtigsten Prioritäten der finnischen Ratspräsidentschaft?  3. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung der gemeinsame Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten, und wie wird dieser umgesetzt (Ratsdokument 10991/19)? a) Welche Maßnahmen wurden bereits verabredet? b) Welche Vereinbarungen wurden mit den Behörden Albaniens bzw. Nordmazedoniens erörtert? c) An welchen „Expertenarbeitsgruppen“ des gemeinsamen Aktionsplans nehmen Bundesbehörden teil?  4. Auf welche Weise werden die westlichen Balkanstaaten in die operativen Aktivitäten im Rahmen des EU-Politikzyklus einbezogen, und welche Maßnahmen sind in den Bereichen Informationsaustausch und Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus geplant?  5. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von Europol-Verbindungsbeamten nach Bosnien und Herzegowina und Serbien?  6. Welche neuen Vereinbarungen zur Terrorismusbekämpfung zwischen der Europäischen Kommission und Behörden einzelner Partnerländer des westlichen Balkans werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU-Kommission verhandelt? Welche prioritären Maßnahmen sollen in diesen Vorhaben durchgeführt werden?  7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung von „Minikonzepten“ bekannt, mit denen das CIVCOM und die COSI-Unterstützungsgruppe vorrangige Bereiche für die Kooperation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit dem Bereich Justiz und Inneres untersucht (Ratsdokument 9845/19), und in welchen Kriminalitätsbereichen sind welche Zusammenarbeitsformen oder Maßnahmen geplant?  8. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung eines Meilenstein- Memorandums of Understanding über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten bekannt, das mit den Westbalkanstaaten auf der Konferenz zu Sicherheit und Migration – Förderung von Partnerschaft und Resilienz im September 2018 in Wien unterzeichnet worden ist (Ratsdokument 10991/19) und das darauf abzielt, den Informationsaustausch zu intensivieren und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität zu verstärken (http://gleft.de/36L)? a) Wie verhält sich das Abkommen zu den EU-Prüm-Beschlüssen? b) Welche weiteren Umsetzungsmöglichkeiten des Abkommens hinsichtlich der EU-Prüm-Beschlüsse werden derzeit weiter diskutiert (vgl. Ratsdokument 9696/19)? c) Welche Westbalkanstaaten und welche EU-Mitgliedstaaten gehören derzeit zu den Unterzeichnern, und welche erwägen den Beitritt? d) Wann soll der Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten im Rahmen des Abkommens beginnen? e) Sofern dieser Austausch noch nicht begann, welche Anforderungen haben die Vertragsstaaten noch nicht umgesetzt? f) Aus welchen Gründen können oder wollen deutsche Behörden diese Kooperation nicht nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7310, Frage 9)?  9. Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung sind Bundesbehörden an der „Western Balkans Task Force“ in Wien beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 10)? a) Wie wird die „aktive Einbindung und operative Unterstützung der Westbalkanstaaten bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ umgesetzt? b) Welche Beiträge erbringen die Regierungen aus Nordmazedonien, Serbien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Griechenland, Italien sowie die EU-Agenturen Frontex und Europol im Rahmen der „Task Force“, und in welchem Umfang stellen sie Personal und Ausrüstung zur Verfügung? 10. Welche Fortschritte sind der Bundesregierung hinsichtlich von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Montenegro und Bosnien und Herzegowina zum Abschluss eines Statusabkommens mit Frontex bekannt (Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 16), und welche Statusvereinbarungen werden noch verhandelt oder sind beschlossen, und welche müssen noch ratifiziert werden? 11. Hinsichtlich welcher Abkommen der EU mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus zuständigen Behörden dieser Länder (vgl. Ratsdokumente 9320/18, 9330/18, 9331/18, 9332/18, 9333/18, 9334/18, 9339/18, 9342/18) haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verhandlungsrunden begonnen, und was hat die Kommission über deren Inhalt und Fortgang berichtet? 12. Was ist der Bundesregierung über die Einrichtung einer globalen Fazilität der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt, mit der die Partnerländer bei der Schaffung wirksamer Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterstützt werden sollen (Ratsdokument 10991/19)? a) Welche Länder werden dabei mit welchen Maßnahmen unterstützt? b) Wie wurden die „Drittländer mit hohem Risiko“ ermittelt? 13. Aus welchen Szenarien bestand die gemeinsame Übung der Polizei Pilsen mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden, bei der auch Wasserwerfer und Sonderwagen eingesetzt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554)? 14. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten und Ergebnissen einer Evaluierung des „Wissensstands und technischen Bedarfs im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik“ vom 23. bis 26. April 2019 mit der Grenzpolizei in Serbien mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554)? a) Zu welchen Techniken und Taktiken hat die Bundespolizei die Grenzpolizei in Serbien im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik informiert? b) Welche Inhalte hatte der „Erfahrungsaustausch grenzpolizeiliche Auswertung & Analyse“ vom 21. bis 23. Mai 2019 in Serbien? 15. Aus welchen Gründen hat die Bundespolizei den Transport, die Installation und die Übergabe von elf Sicherheitsscannern der Firma Visotec an die Flughafenpolizei Ägyptens sowie die „taktische Einweisung“ an den Geräten übernommen, und aus welchen Gründen mussten die Geräte repariert werden (Bundestagsdrucksache 19/12554)? 16. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten bzw. Ergebnissen des „gemeinsamen grenzpolizeilichen Lagebildes“ mit dem Grenzschutzdienst der Ukraine mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554), und welche Maßnahmen ergeben sich daraus? 17. Auf welche Weise arbeitet die österreichische Bundespolizei – Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern – nicht nur mit Sicherheitsbehörden Sloweniens (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554), sondern auch mit anderen Staaten des Westbalkans zusammen? Berlin, den 29. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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