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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
11.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1347224.09.2019
Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Zaklin Nastic, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.
Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und
Extremismus
Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Aktionsplan zur
Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten unterzeichnet (Quelle hier
und im Folgenden: Ratsdokument 10991/19). Das Dokument gründet auf der
„Westbalkanstrategie“, in der die EU-Kommission am 6. Februar 2018 die
Schaffung des Rahmens für den Ausbau der weiteren Zusammenarbeit mit der
Region eingeleitet hat.
Am 5. Oktober 2018 haben die Innen- und Justizminister die zukünftige
Kooperation der Europäischen Union mit Strafverfolgungsbehörden des
Westbalkans festgelegt. Inhalte des Gemeinsamen Aktionsplans werden in
„Expertenarbeitsgruppen“ mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Europol und
regionalen „Sicherheitsexperten“ aus Albanien, der Republik Nordmazedonien,
Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Montenegro diskutiert, später soll
auch eine Delegation aus Serbien teilnehmen. Bei den Treffen geht es auch um
Maßnahmen gegen „Extremismus“. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an
Maßnahmen für die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans
(Ratsdokument 10991/19). Erste Vereinbarungen mit den Behörden Albaniens bzw.
Nordmazedoniens hat die Ratsarbeitsgruppe „Anti-Terrorismus“ (COTER) im Juli
dieses Jahres erörtert. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit mit der
Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ (TWP) im Hinblick auf die Westbalkanregion.
Die westlichen Balkanstaaten werden außerdem in die operativen Aktivitäten
im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der größten Bedrohungen
im Bereich der Kriminalität einbezogen. Dies betrifft die Bereiche
Informationsaustausch und Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität
und des Terrorismus. Europol entsendet in einem Pilotprojekt erstmals
Verbindungsbeamte nach Albanien, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Die
Entsendung nach Albanien erfolgte am 6. Juni 2019, jene nach Bosnien-Herzegowina
kann erst nach Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle erfolgen. In Serbien
soll im September/Oktober 2019 ein bereits verhandeltes
Verbindungsabkommen ratifiziert werden.
Weitere Zusammenarbeitsformen ergeben sich aus der österreichischen
Ratspräsidentschaft, die eine Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen
Balkanstaaten zu ihren wichtigsten Prioritäten gemacht hatte. Am Rande der
Bundesministerkonferenz über Sicherheit und Migration, Förderung von
Partnerschaft und Resilienz, die am 13. und 14. September 2018 in Wien stattfand,
wurde eine „Meilenstein-Vereinbarung“ über den automatisierten Austausch
von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten unterzeichnet. Das
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13472
19. Wahlperiode 24.09.2019
Abkommen folgt den Prüm-Beschlüssen der Europäischen Union. Unter
rumänischem Ratsvorsitz wurden bereits erste Bestimmungen über das Verhältnis
der Vereinbarung mit den Westbalkanstaaten zu den Prüm-Beschlüssen
diskutiert, weitere Fragen sollen unter finnischer Präsidentschaft behandelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern gehören die Migrationskontrolle und die Vorverlagerung der
Grenzsicherung aus Sicht der Bundesregierung zur Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)?
2. Inwieweit gehört die Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen
Balkanstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zu den wichtigsten
Prioritäten der finnischen Ratspräsidentschaft?
3. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung der gemeinsame
Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten,
und wie wird dieser umgesetzt (Ratsdokument 10991/19)?
a) Welche Maßnahmen wurden bereits verabredet?
b) Welche Vereinbarungen wurden mit den Behörden Albaniens bzw.
Nordmazedoniens erörtert?
c) An welchen „Expertenarbeitsgruppen“ des gemeinsamen Aktionsplans
nehmen Bundesbehörden teil?
4. Auf welche Weise werden die westlichen Balkanstaaten in die operativen
Aktivitäten im Rahmen des EU-Politikzyklus einbezogen, und welche
Maßnahmen sind in den Bereichen Informationsaustausch und
Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus
geplant?
5. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von
Europol-Verbindungsbeamten nach Bosnien und Herzegowina und
Serbien?
6. Welche neuen Vereinbarungen zur Terrorismusbekämpfung zwischen der
Europäischen Kommission und Behörden einzelner Partnerländer des
westlichen Balkans werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
EU-Kommission verhandelt?
Welche prioritären Maßnahmen sollen in diesen Vorhaben durchgeführt
werden?
7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung von „Minikonzepten“
bekannt, mit denen das CIVCOM und die COSI-Unterstützungsgruppe
vorrangige Bereiche für die Kooperation der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik mit dem Bereich Justiz und Inneres untersucht
(Ratsdokument 9845/19), und in welchen Kriminalitätsbereichen sind welche
Zusammenarbeitsformen oder Maßnahmen geplant?
8. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung eines Meilenstein-
Memorandums of Understanding über den automatisierten Austausch von
DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten bekannt, das mit den
Westbalkanstaaten auf der Konferenz zu Sicherheit und Migration –
Förderung von Partnerschaft und Resilienz im September 2018 in Wien
unterzeichnet worden ist (Ratsdokument 10991/19) und das darauf abzielt, den
Informationsaustausch zu intensivieren und die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und
grenzüberschreitender Kriminalität zu verstärken (http://gleft.de/36L)?
a) Wie verhält sich das Abkommen zu den EU-Prüm-Beschlüssen?
b) Welche weiteren Umsetzungsmöglichkeiten des Abkommens
hinsichtlich der EU-Prüm-Beschlüsse werden derzeit weiter diskutiert (vgl.
Ratsdokument 9696/19)?
c) Welche Westbalkanstaaten und welche EU-Mitgliedstaaten gehören
derzeit zu den Unterzeichnern, und welche erwägen den Beitritt?
d) Wann soll der Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und
Fahrzeugregisterdaten im Rahmen des Abkommens beginnen?
e) Sofern dieser Austausch noch nicht begann, welche Anforderungen
haben die Vertragsstaaten noch nicht umgesetzt?
f) Aus welchen Gründen können oder wollen deutsche Behörden diese
Kooperation nicht nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7310, Frage 9)?
9. Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung sind Bundesbehörden an
der „Western Balkans Task Force“ in Wien beteiligt
(Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 10)?
a) Wie wird die „aktive Einbindung und operative Unterstützung der
Westbalkanstaaten bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität“
umgesetzt?
b) Welche Beiträge erbringen die Regierungen aus Nordmazedonien,
Serbien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien,
Ungarn, Griechenland, Italien sowie die EU-Agenturen Frontex und
Europol im Rahmen der „Task Force“, und in welchem Umfang stellen
sie Personal und Ausrüstung zur Verfügung?
10. Welche Fortschritte sind der Bundesregierung hinsichtlich von
Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Montenegro und Bosnien und
Herzegowina zum Abschluss eines Statusabkommens mit Frontex bekannt
(Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 16), und welche
Statusvereinbarungen werden noch verhandelt oder sind beschlossen, und welche
müssen noch ratifiziert werden?
11. Hinsichtlich welcher Abkommen der EU mit Algerien, Ägypten, Israel,
Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei über den
Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die
Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus zuständigen
Behörden dieser Länder (vgl. Ratsdokumente 9320/18, 9330/18, 9331/18,
9332/18, 9333/18, 9334/18, 9339/18, 9342/18) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Verhandlungsrunden begonnen, und was hat die
Kommission über deren Inhalt und Fortgang berichtet?
12. Was ist der Bundesregierung über die Einrichtung einer globalen Fazilität
der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
bekannt, mit der die Partnerländer bei der Schaffung wirksamer
Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung unterstützt werden sollen (Ratsdokument 10991/19)?
a) Welche Länder werden dabei mit welchen Maßnahmen unterstützt?
b) Wie wurden die „Drittländer mit hohem Risiko“ ermittelt?
13. Aus welchen Szenarien bestand die gemeinsame Übung der Polizei Pilsen
mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden, bei der auch
Wasserwerfer und Sonderwagen eingesetzt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache
19/12554)?
14. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten und Ergebnissen einer
Evaluierung des „Wissensstands und technischen Bedarfs im Bereich der
Fahndungs- und Observationstechnik“ vom 23. bis 26. April 2019 mit der
Grenzpolizei in Serbien mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554)?
a) Zu welchen Techniken und Taktiken hat die Bundespolizei die
Grenzpolizei in Serbien im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik
informiert?
b) Welche Inhalte hatte der „Erfahrungsaustausch grenzpolizeiliche
Auswertung & Analyse“ vom 21. bis 23. Mai 2019 in Serbien?
15. Aus welchen Gründen hat die Bundespolizei den Transport, die Installation
und die Übergabe von elf Sicherheitsscannern der Firma Visotec an die
Flughafenpolizei Ägyptens sowie die „taktische Einweisung“ an den
Geräten übernommen, und aus welchen Gründen mussten die Geräte repariert
werden (Bundestagsdrucksache 19/12554)?
16. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten bzw. Ergebnissen des
„gemeinsamen grenzpolizeilichen Lagebildes“ mit dem Grenzschutzdienst der
Ukraine mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554), und welche
Maßnahmen ergeben sich daraus?
17. Auf welche Weise arbeitet die österreichische Bundespolizei –
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern – nicht nur mit Sicherheitsbehörden
Sloweniens (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554), sondern auch mit
anderen Staaten des Westbalkans zusammen?
Berlin, den 29. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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