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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1359726.09.2019
Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn,
Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat,
Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner,
Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.
Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden im
Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz
Der G7-Gipfel in Biarritz wurde offenkundig auch durch deutsche Polizistinnen
und Polizisten unterstützt. Am 20. August 2019 hat der Journalist Ralf Streck
auf Twitter ein Foto eines deutschen Polizeiwagens veröffentlicht (https://twit
ter.com/ralf_streck/status/1163788241067216897/photo/1). Wie auch bei
früheren internationalen Großveranstaltungen gab es zudem im Vorfeld eine
Zusammenarbeit auch beim Austausch personenbezogener Informationen. So
teilte die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/12640 aus Sicht der
Fragesteller ohne Angabe einer konkreten Anzahl mit, das Bundeskriminalamt
(BKA) habe den französischen Sicherheitsbehörden Informationen über
Personen übermittelt. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller waren
die Kriterien hierfür außerordentlich weit gefasst. Ausweislich der Antwort der
Bundesregierung genügte es, wenn diese Personen „intensive Kontakte“ zu
inkriminierten ausländischen Organisationen unterhalten und „zumindest
geringfügige polizeiliche Erkenntnisse vorliegen.“ Es ist vom G20-Gipfel in Hamburg
bekannt, dass die zugrundeliegenden polizeilichen Datenbanken rechtlich
zweifelhaft sind und auch Informationen über unbescholtene Bürgerinnen und
Bürger enthalten, die dort überhaupt nicht gespeichert werden dürften (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/1148).
Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller wurden mindestens
zwei deutsche Staatsbürger von den französischen Behörden aus Frankreich
ausgewiesen, darunter ein Journalist von Radio Dreyeckland (www.heise.de/tp/
features/G7-wirft-mit-Schnellabschiebung-von-Frankreich-nach-Deutschland-
Schatten-voraus-4496143.html). Ihre Festnahme erfolgte nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller mit Bezug auf Informationen aus
Deutschland, wonach sie beim G20-Gipfel in Hamburg aufgefallen seien. Mehrere
Deutsche wurden zudem verhaftet und verurteilt, darunter drei Personen aus
Nürnberg (http://gleft.de/37K).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13597
19. Wahlperiode 26.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Waren Sicherheitsbehörden des Bundes im Zusammenhang mit dem Gipfel
in gemeinsame internationale Gremien eingebunden, und falls ja,
a) um welche Sicherheitsbehörden des Bundes handelte es sich,
b) wie viele Vertreter haben diese jeweils entsandt, und welche Aufgaben
hatten diese (bitte deren Funktion innerhalb der deutschen
Sicherheitsbehörden angeben und zusätzlich die Funktion innerhalb der
internationalen Gremien)?
2. Welche französischen Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung bei welchen deutschen Sicherheitsbehörden um die
Übermittlung von Erfahrungen aus vergleichbaren Gipfeltreffen in der
Vergangenheit gebeten, und um welche Gipfel handelte es sich dabei, und
welchen Aspekten galt das besondere Interesse der französischen Behörden?
3. Welche Rolle spielte in der Sicherheitszusammenarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung der Informationsaustausch über bevorstehende bzw.
erwartete Proteste gegen den Gipfel?
Wurden hierbei konkrete Proteste, Daten, Organisationen oder Personen
(wie Anmelderinnen und Anmelder usw.) angesprochen bzw.
Informationen hierüber ausgetauscht, und wenn ja, welche?
Inwiefern wurden auf polizeilicher oder geheimdienstlicher Ebene
Informationen zu Mobilisierungsveranstaltungen in Deutschland
weitergegeben?
4. Informationen zu wie vielen Personen haben welche deutschen
Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld oder während des
Gipfels an französische Behörden übermittelt (bitte nach mutmaßlichen
Aktivistinnen und Aktivisten, deren Kontakt- oder Begleitpersonen, im
Kontext internationaler Protestereignisse Verurteilten sowie Journalistinnen
und Journalisten getrennt ausweisen)?
a) Wer war jeweils die übermittelnde und die empfangende Stelle (bitte
vollständig angeben),
b) aus welchen Dateien stammen diese Daten,
c) auf welcher Rechtsgrundlage basierte jeweils die Übermittlung,
d) welcher Zweck wurde mit der Übermittlung verfolgt und
e) wie wurde das Ersuchen der französischen Behörden begründet?
5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame Dateien mit
französischen Behörden eingerichtet, und wenn ja, welche, mit welcher
Dateibezeichnung, was ist Zweck der Datei, wie viele Daten zu wie vielen
Personen sind darin gespeichert, nach welchen Kriterien wurden diese Daten
ausgewählt, aus welchen Dateien stammen sie, und welche Behörden
hatten lesenden bzw. schreibenden Zugriff (bitte vollständig angeben und die
Rechtsgrundlage nennen)?
6. Haben deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Gipfel
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Datei eingerichtet, und wenn ja,
auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher Dateibezeichnung, was ist
Zweck der Datei, wie viele Daten zu wie vielen Personen wurden bzw.
werden darin gespeichert, nach welchen Kriterien wurden diese Daten
ausgewählt, aus welchen Dateien stammen sie, und bis wann ist ggf.
beabsichtigt, die Datei wieder zu löschen?
7. Hat die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Gipfel bestimmten
Personen die Ausreise aus dem Bundesgebiet untersagt, und wenn ja, wie
vielen, aus welchen Gründen, und an welchen Grenzübergangsstellen (bitte
vollständig angeben)?
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige bzw. in Deutschland gemeldete
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. Drittstaatsangehörige sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gipfel von
französischen Behörden aus Frankreich ausgewiesen worden?
Wie vielen ist bereits an der Grenze zu Frankreich die Einreise verwehrt
worden?
Waren Angaben dieser Personen zuvor an die französischen
Sicherheitsbehörden übermittelt worden?
Wie ist das Kriterium der „intensiven Kontakte“ zu den in der Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/12640 genannten ausländischen
Aktivisten und Gruppierungen zu verstehen?
a) Inwiefern wird in welchen Polizeidatenbanken die „Intensität“ eines
Kontakts zu ausländischen Aktivisten und Gruppierungen festgehalten?
b) Ist mit „Erkenntnissen wegen Gewaltstraftaten“ eine rechtskräftige
Verurteilung gemeint oder auch lediglich ein Ermittlungsverfahren, das
womöglich auch bereits eingestellt sein kann?
c) Wie definiert die Bundesregierung „geringfügige polizeiliche
Erkenntnisse“, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Personen mit
dieser Kategorie in Staatsschutzdateien gespeichert werden (die Dateien
bitte ggf. einzeln nennen)?
d) Woher stammen die Erkenntnisse, die das BKA französischen
Sicherheitsbehörden zur „Ideologie“ bestimmter Personen übermittelt hat, und
welche Angaben sind hierzu in Staatsschutzdateien möglich (bitte ggf.
nach einzelnen Dateien aufgliedern)?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller bestehende Problematik, dass die in Rede stehenden
polizeilichen Datenbanken teilweise Informationen enthalten, die sie gar nicht
enthalten dürften, weil die Informationsübermittlung der Justizbehörden
gegenüber dem BKA in der Praxis fehlerhaft ist bzw. war (vgl. Antwort zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1148) und ihre Weitergabe an
ausländische Sicherheitsbehörden erhebliche Grundrechtseinschränkungen mit
sich bringen, wie etwa Festnahmen und Ausweisungen?
10. Wie überprüft das BKA, ob die französischen Behörden die
vorgeschriebene Löschung der übermittelten Daten nach Ablauf des G7-Gipfels, jedoch
spätestens zum 15. September 2019 durchgeführt haben
(Bundestagsdrucksache 19/12640, Antwort zu Frage 26), bzw. welche Versicherung muss die
französische Regierung nach Ende der Frist hierzu abgeben?
11. Wie hat sich die Bundesregierung bei der französischen Regierung
hinsichtlich der Beantwortung der Schriftlichen Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 19/12640 um eine Freigabe der erfragten und schließlich
wegen der „Third Party Rule“ geheim gehaltenen Informationen bemüht?
a) Sofern eine solche Bitte um Freigabe gar nicht erfolgt ist, welche
Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
b) Welche Löschfristen gelten für die vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) an Frankreich übermittelten Daten und Erkenntnisse?
12. Auf welche Weise war die „Counter Terrorism Group“ (CTG) in Den
Haag, an der auch das BfV teilnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache
19/2374), in die Absicherung des G7-Gipfels in Frankreich eingebunden,
bzw. auf welche Weise haben sich deutsche Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung an der dortigen Kooperation (auch im Rahmen der
gemeinsam geführten, nicht weiter bekannten Datei) beteiligt?
13. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter welcher deutschen
Sicherheitsbehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Fahrzeugen
und welcher besonderen Ausrüstung im Zusammenhang mit dem G7-
Gipfel in Frankreich eingesetzt, an welchen Orten, in welchen Stäben, mit
welchen Aufgaben, und innerhalb welcher Zeiträume, und welche Kosten
sind hierfür entstanden (bitte vollständig angeben)?
14. Wie viele Angehörige von Länderpolizeien waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel mit welchen
Fahrzeugen und welcher besonderen Ausrüstung in Frankreich eingesetzt, von
welchen Behörden stammten diese, und was waren ihre Aufgaben?
15. Inwiefern wurden deutsche Polizistinnen und Polizisten nach Kenntnis der
Bundesregierung in Frankreich auch im Zusammenhang mit
Protestversammlungen gegen den Gipfel oder zur Beobachtung der Protestszene
eingesetzt?
Welche Befugnisse hatten sie dabei zur Anwendung körperlicher Gewalt,
und inwiefern wurde hiervon Gebrauch gemacht?
16. Welche weitere materielle oder logistische Unterstützung haben welche
deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Gipfel welchen französischen Behörden zukommen lassen,
und welche Kosten sind hierfür entstanden?
Berlin, den 2. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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