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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus
(insgesamt 23 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
14.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1363126.09.2019
Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic,
Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.
Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates sind die Mitgliedstaaten
und die Kommission gemeinsam für die Umsetzung des Schengen-
Bewertungs- und Überwachungsmechanismus verantwortlich. Sie werden
dabei von den an der Umsetzung des Schengen-Besitzstands beteiligten
Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union unterstützt. Der erste
mehrjährige Zyklus der Umsetzung des Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus endet im Jahr 2020. Die in diesem Fünfjahreszeitraum
gesammelten Erfahrungen sollen als Grundlage für die Bewertung der
Funktionsweise der geltenden Verordnung und der festgelegten Arbeitsverfahren
herangezogen werden.
Die Schengen-bezogenen Rechtsvorschriften wurden in den letzten Jahren in
großem Umfang technisch und legislativ ausgebaut. Im Projekt
„Interoperabilität“ werden biometrische Datenbanken in einem „Gemeinsamen
Identitätsspeicher“ zusammengefasst, mit dem „Ein- und Ausreisesystem“ sollen dort ab
2022 auch Daten von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden
(Ratsdokument 8554/1/19). Auch dezentrale Informationssysteme werden mit neuen
Fähigkeiten ausgestattet (Bundestagsdrucksache 19/9407). Auch die Erweiterung
des Mandats für die Grenzagentur Frontex und die Polizeiagentur Europol hat
Auswirkungen auf den Schengen-Raum, indem die Agenturen beispielsweise
Zugriff auf das Schengener Informationssystem erhalten.
Der finnische Ratsvorsitz möchte die Überprüfung des Schengen-Bewertungs-
und Überwachungsmechanismus „unterstützen“ und fragt hierzu „Ansichten
der Mitgliedstaaten“ ab (Ratsdokument 11740/19). Diese werden anschließend
in einem Dokument zusammengefasst und gewertet. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller könnten die Regierungen der Mitgliedstaaten auf diese
Weise Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus nehmen.
Unter der neuen Verordnung für die Europäische Grenz- und Küstenwache ist
vorgesehen, einen weiteren Mechanismus für Schwachstellenanalysen zu den
Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zum Grenzschutz einzurichten (https://front
ex.europa.eu/intelligence/vulnerability-assessment). Diese
Schwachstellenanalysen sollen Synergien mit dem Schengen-Bewertungsmechanismus bilden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bereiche des derzeitigen Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus funktionieren aus Sicht der Bundesregierung gut oder
nicht gut (bitte begründen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13631
19. Wahlperiode 26.09.2019
2. Welche Bereiche sind aus Sicht der Bundesregierung deshalb
verbesserungswürdig?
3. Welche einzelnen Maßnahmen dieser Bereiche (etwa Dauer des
Evaluierungszyklus, Planung des Jahreszyklus, Fragebogen, angekündigte oder
unangekündigte Besuche, Annahme von Berichten und Empfehlungen,
Nachbereitung) müssen aus Sicht der Bundesregierung verbessert werden?
4. Welche Vorschläge macht die Bundesregierung für entsprechende
Verbesserungen?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz des laufenden Schengen-
Bewertungs- und Überwachungsmechanismus?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des laufenden
Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus auf die
Anwendung des Schengen-Besitzstands in Deutschland?
7. Welche Vorschläge macht die Bundesregierung für entsprechende
Verbesserungen?
8. Sollen die Schengen-Bewertungen aus Sicht der Bundesregierung von den
Regierungen der Mitgliedstaaten genutzt werden, um die Schengen-Politik
und ihre allgemeine Priorisierung auf EU-Ebene in ihrem Sinne zu
beeinflussen?
9. Inwiefern sollte die Rolle der Ratsarbeitsgruppe für Schengen-Fragen aus
Sicht der Bundesregierung ausgebaut werden, um den Schengen-
Bewertungs- und Überwachungsmechanismus bzw. dessen Ergebnisse
besser für die Initiativen des Rates zu nutzen?
10. Falls ja, auf welche Weise könnte der „Mehrwert“ der Ratsarbeitsgruppe
für Schengen-Fragen erhöht werden?
11. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung an thematischeren Bewertungen
im Rahmen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus,
und welche Themen sollten diese abdecken?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der
Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen
Verantwortung für die Umsetzung des Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus, und in welchen Bereichen sind aus ihrer Sicht
Verbesserungen erforderlich?
13. Sollten die EU-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung mehr zum
Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus beitragen (falls ja,
bitte für die infrage kommenden Agenturen erläutern)?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Funktionieren der „Expertenteams“
für die nationalen Überprüfungen des Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus, und hält sie die Größe der Teams vor Ort für
angemessen?
15. Welchen „Expertenteams“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren angehört, und welche hat sie geleitet (bitte für die überprüften Länder
darstellen)?
a) Aus welchen Behörden und Abteilungen stammten die deutschen
„Expertenteams“?
b) Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung ihre „Experten“ für die
Teams vor Ort nominiert?
c) Welche Kosten entstanden für die einzelnen „Expertenteams“, und wie
wurden diese übernommen?
d) Hält die Bundesregierung die Teilnahme ihrer „Experten“ an Besuchen
vor Ort für effizient?
e) Welche Verbesserungsvorschläge macht die Bundesregierung gegenüber
dem Rat der Europäischen Union zur besseren Verfügbarkeit ihrer
„Experten“ sowie jene der übrigen EU-Mitgliedstaaten für die
Evaluierungsmissionen?
16. Wie will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag stärker in den
Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus einbinden?
17. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen der
in der neuen Verordnung für die Europäische Grenz- und Küstenwache
vorgesehenen Schwachstellenanalyse (https://frontex.europa.eu/intelligen
ce/vulnerability-assessment), und wie grenzt sich diese vom Schengen-
Bewertungsmechanismus ab?
18. Welche Synergien könnten sich aus Sicht der Bundesregierung zwischen
der Schwachstellenanalyse und dem Schengen-Bewertungsmechanismus
entwickeln (Ratsdokument 11739/19)?
a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Bereiche oder
Elemente einer möglichen Doppelung zwischen der
Schwachstellenanalyse und dem Schengen-Bewertungsmechanismus?
b) Welche konkreten Maßnahmen würden diese Doppelung verhindern?
c) Inwiefern sollte der Schengen-Bewertungsmechanismus angepasst
werden, um Synergien mit der Schwachstellenanalyse zu ermöglichen?
19. Welche Maßnahmen könnte Frontex aus Sicht der Bundesregierung
ergreifen, um den Schengen-Bewertungsmechanismus mit der
Schwachstellenanalyse effizienter zu unterstützen?
a) Wie können die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse zur
Unterstützung des Schengen-Bewertungsmechanismus genutzt werden?
b) Inwiefern sollte eine Schwachstellenanalyse auch die Ergebnisse des
Schengen-Bewertungsmechanismus im Bereich der Rückkehr von
Asylsuchenden behandeln, und inwiefern sollte dies auch in den objektiven
Kriterien der Schwachstellenanalyse berücksichtigt werden?
c) Inwiefern und in welchen Bereichen sollten die in den
Schwachstellenanalysen vorgenommen Simulationen zur Unterstützung des Schengen-
Bewertungsmechanismus genutzt werden?
20. Wie soll Frontex aus Sicht der Bundesregierung die Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung von Empfehlungen auf Grundlage der Schwachstellenanalysen
und des Schengen-Bewertungsmechanismus effizienter unterstützen?
21. Welche einzelnen Defizite wurden bei der Überprüfung Deutschlands im
Rahmen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus von
2015 festgestellt bzw. im Evaluierungsbericht genannt (bitte auflisten)?
a) Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Behebung der Defizite
gemacht, und welche dieser Vorschläge genossen Priorität?
b) Welche der Vorschläge wurden trotz Priorisierung nicht umgesetzt?
22. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste Überprüfung
Deutschlands im Rahmen des Schengen-Bewertungs- und
Überwachungsmechanismus geplant?
23. Inwiefern plant die Bundesregierung abermals eine Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen zu Österreich, bzw. inwiefern sollen diese durch andere
Maßnahmen, etwa die Ausweitung der „Schleierfahndung“, kompensiert
werden („Das nahende Ende der Kontrollen, die nie Kontrollen waren“,
www.welt.de vom 29. August 2019; bitte die beabsichtige Rechtsgrundlage
für eine etwaige Verlängerung mitteilen)?
Berlin, den 4. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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