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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive")
(insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
18.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1365127.09.2019
Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive")
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws,
Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche,
Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und
Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“)
Immer mehr Kinder werden in Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern und
Tagesvätern betreut. Vor allem bei den unter Dreijährigen steigt der
Betreuungsbedarf. Um mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, die
Qualität in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und Fachkräfte für den Beruf der
Erzieherin bzw. des Erziehers zu gewinnen, hat die Bundesregierung mehrere
Maßnahmen gestartet. Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung werden den
Ländern und Kommunen über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“
Gelder zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) soll ein Beitrag
zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von
Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
Beruf gewährleistet werden (§ 1 KiQuTG). Die ersten acht Bundesländer haben
bereits ihre Verträge mit dem Bund zur Umsetzung der von ihnen geplanten
Maßnahmen geschlossen. Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“
sollen Länder und Träger dabei unterstützt werden, pädagogische Fachkräfte zu
gewinnen und zu halten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die altersspezifischen
Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahre seit 2009 entwickelt (bitte
nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze wurden seit 2009 durch
die Sondervermögen des Bundes anteilig finanziert (bitte nach Jahr und
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Mit welchen durchschnittlichen Kosten für die Schaffung eines
Kinderbetreuungsplatzes (für unter Dreijährige, für über Dreijährige sowie
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) kalkuliert die Bundesregierung?
4. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen
Kinderbetreuung bis 2025, und ist geplant, ein 5. Investitionsprogramm für
den weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung aufzulegen?
5. Welche Maßnahmen nach Artikel 1 § 2 KiQuTG (inklusive der
Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren) und Artikel 2 KiQuTG
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13651
19. Wahlperiode 27.09.2019
treten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die bereits einen
Vertrag nach § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, ab 1. August 2019 in Kraft
bzw. sind zu dem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Welche Schritte wurden bisher vonseiten der Bundesregierung
unternommen, um die im KiQuTG vorgesehene Evaluation und das Monitoring
vorzubereiten und durchzuführen?
Welche Methoden, Verfahren und Kriterien sollen für die Evaluation und
das Monitoring eingesetzt werden?
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die zwischen Bund
und Ländern geschlossenen Verträge erst dann zu veröffentlichen, wenn
alle Verträge geschlossen sind (www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/
kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute-
kitagesetz/landkarte-gute-kita-gesetz)?
Gab es dazu eine gemeinsam getroffene Vereinbarung mit den Ländern?
8. Wie viele zusätzliche Schulplätze an Fachschulen wurden im Rahmen des
Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die zusätzlichen
Auszubildenden geschaffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9. Wie viele Anträge wurden bisher im Bundesprogramm
„Fachkräfteoffensive“ bewilligt?
Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte jeweils getrennt nach
Programmbereichen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel
aus dem Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“ des
Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ in vollem Umfang beantragt und
bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)?
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel
aus dem Programmbereich „Praxisanleitung – Ressourcen für die
Anleitung“ „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und
bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)?
12. Wurden in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich
„Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte
getrennt nach Ländern aufschlüsseln)?
13. Plant die Bundesregierung, weiterhin zwei Ausbildungsjahrgänge im
Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen
und Erzieher“ zu fördern (www.fruehe-chancen.de/aktuelles/fachkraefteof
fensive-vorgestellt/)?
14. Plant die Bundesregierung, weiterhin den Ländern 300 Mio. Euro über die
gesamte Laufzeit des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ bis 2022
zur Verfügung zu stellen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensive-
fuererzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)?
15. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die angespannte
Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu entlasten?
Berlin, den 3. September 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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