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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive")

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1365127.09.2019

Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive")

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“) Immer mehr Kinder werden in Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Vor allem bei den unter Dreijährigen steigt der Betreuungsbedarf. Um mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, die Qualität in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und Fachkräfte für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers zu gewinnen, hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen gestartet. Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung werden den Ländern und Kommunen über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Gelder zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden (§ 1 KiQuTG). Die ersten acht Bundesländer haben bereits ihre Verträge mit dem Bund zur Umsetzung der von ihnen geplanten Maßnahmen geschlossen. Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ sollen Länder und Träger dabei unterstützt werden, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die altersspezifischen Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahre seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?  2. Wie viele zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze wurden seit 2009 durch die Sondervermögen des Bundes anteilig finanziert (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?  3. Mit welchen durchschnittlichen Kosten für die Schaffung eines Kinderbetreuungsplatzes (für unter Dreijährige, für über Dreijährige sowie Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) kalkuliert die Bundesregierung?  4. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen Kinderbetreuung bis 2025, und ist geplant, ein 5. Investitionsprogramm für den weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung aufzulegen?  5. Welche Maßnahmen nach Artikel 1 § 2 KiQuTG (inklusive der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren) und Artikel 2 KiQuTG Deutscher Bundestag Drucksache 19/13651 19. Wahlperiode 27.09.2019 treten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die bereits einen Vertrag nach § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, ab 1. August 2019 in Kraft bzw. sind zu dem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  6. Welche Schritte wurden bisher vonseiten der Bundesregierung unternommen, um die im KiQuTG vorgesehene Evaluation und das Monitoring vorzubereiten und durchzuführen? Welche Methoden, Verfahren und Kriterien sollen für die Evaluation und das Monitoring eingesetzt werden?  7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verträge erst dann zu veröffentlichen, wenn alle Verträge geschlossen sind (www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute- kitagesetz/landkarte-gute-kita-gesetz)? Gab es dazu eine gemeinsam getroffene Vereinbarung mit den Ländern?  8. Wie viele zusätzliche Schulplätze an Fachschulen wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die zusätzlichen Auszubildenden geschaffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  9. Wie viele Anträge wurden bisher im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ bewilligt? Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte jeweils getrennt nach Programmbereichen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“ des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Praxisanleitung – Ressourcen für die Anleitung“ „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? 12. Wurden in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? 13. Plant die Bundesregierung, weiterhin zwei Ausbildungsjahrgänge im Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher“ zu fördern (www.fruehe-chancen.de/aktuelles/fachkraefteof fensive-vorgestellt/)? 14. Plant die Bundesregierung, weiterhin den Ländern 300 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ bis 2022 zur Verfügung zu stellen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensive- fuererzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)? 15. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die angespannte Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu entlasten? Berlin, den 3. September 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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