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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
15.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1367230.09.2019
Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen,
Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle,
Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Alexander Müller,
Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding,
Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Katharina Willkomm und
der Fraktion der FDP
Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das
Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige
Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in
Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG)
vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht
nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt,
sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung auch gefördert werden.
Durch die darauffolgende Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
(ZMediatAusbV) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 21. August 2016 sind zahlreiche ergänzende Regelungen betreffend die
Aus- und Fortbildung eines zertifizierten Mediators getroffen worden. Seit dem
1. September 2017 dürfen sich demnach Mediatoren nur dann als zertifiziert
bezeichnen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ein Ziel
der Verordnung war es, Transparenz zu schaffen und darüber hinaus eine
dauerhafte Qualitätssicherung der Mediation und der Mediatoren zu erreichen.
Inwieweit die getroffenen Regelungen eine tatsächliche qualitative Sicherung
oder Verbesserung in der Mediationslandschaft geschaffen haben, ist nach
Ansicht der Fragesteller jedoch fraglich. Vor diesem Hintergrund ist auch zu
überprüfen, inwiefern bei der Ausgestaltung der ZMediatAusbV die Digitalisierung
und die damit einhergehenden Veränderungen berücksichtigt wurden. Es
erscheint nach Ansicht der Fragesteller zweifelhaft, ob die Regelungen der
Verordnung den Ansprüchen einer Digitalisierung im Rahmen der
außergerichtlichen Streitbeilegung genügen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13672
19. Wahlperiode 30.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Veränderungen sind der Bundesregierung aufgrund der
zunehmenden Digitalisierung in der Mediationslandschaft (wie z. B. Online-
Mediationen) bekannt?
2. Inwiefern, und in welcher Form wurden die Vorzüge und Anforderungen der
Digitalisierung bei der Verordnungsgebung betreffend die Regelungen zur
Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators nach der ZMediatAusbV
von der Bundesregierung berücksichtigt?
3. Ist die Mediationslandschaft in Deutschland, insbesondere durch die
ZMediatAusbV, nach Ansicht der Bundesregierung durch die darin
genannten Regelungen ausreichend auf die Digitalisierung und den damit
einhergehenden Wandel vorbereitet?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn ja, welcher Wandel ist im Rahmen der Digitalisierung betreffend
die Mediationslandschaft aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zu
beobachten?
c) Wenn ja, welche Regelungen der ZMediatAusbV garantieren aus Sicht
der Bundesregierung eine erfolgreiche Digitalisierung auch im Bereich
der Mediationslandschaft?
d) Wenn ja, welche Anforderungen der ZMediatAusbV an die Kompetenzen
zertifizierter Mediatoren garantieren nach Ansicht der Bundesregierung
die Qualität von digitalen Mediationsangeboten durch zertifizierte
Mediatoren, und wo besteht aus Sicht der Bundesregierung
Nachbesserungsbedarf?
e) Wenn nein, welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der
Bundesregierung zu diesem Zweck noch geändert oder getroffen werden?
4. Inwiefern spielt aus Sicht der Bundesregierung die Digitalkompetenz eine
Rolle für zertifizierte Mediatoren?
a) Plant die Bundesregierung, Kompetenzen im Umgang mit digitalen
Medien in die Anlage „Inhalte des Ausbildungslehrgangs“ der
ZmediatAusbV aufzunehmen?
b) Plant die Bundesregierung, Kompetenzen bezüglich der Besonderheiten
der Gesprächsführung und Rahmenbedingungen beim Umgang mit
digitalen Medien in die Anlage „Inhalte des Ausbildungslehrgangs“ der
ZMediatAusbV aufzunehmen?
c) Wie viele Stunden der 120 Präsenzstunden Mindestausbildungszeit plant
die Bundesregierung, der Vermittlung von Digitalkompetenz
zuzuweisen?
5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die nach der ZMediatAusbV
erforderlichen 120 Ausbildungsstunden zum zertifizierten Mediator in Form
von Präsenzstunden in Bezug auf die Digitalisierung und die damit
einhergehenden Möglichkeiten, wie etwa Online-Seminare, zeitgemäß sind?
a) Inwiefern sollte eine Absolvierung der Präsenzstunden nach Ansicht der
Bundesregierung auch vollständig durch die Teilnahme an Online-
Seminaren möglich sein?
b) Welche Anforderungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung für
eine vollständige Absolvierung der Präsenzstunden durch die Teilnahme
an Online-Seminaren erfüllt werden?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die nach der ZMediatAusbV
erforderlichen 40 Zeitstunden der Fortbildungsveranstaltungen in Form von
Präsenzstunden abgeleistet werden müssen?
a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese
Präsenzpflicht in Bezug auf die Digitalisierung und die damit einhergehenden
Möglichkeiten, wie etwa Online-Seminare, zeitgemäß ist?
b) Wenn ja, inwiefern sollte eine Absolvierung der Präsenzstunden nach
Ansicht der Bundesregierung auch vollständig durch die Teilnahme an
Online-Seminaren möglich sein?
c) Welche Anforderungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung für
eine vollständige Absolvierung der Präsenzstunden durch die Teilnahme
an Online-Seminaren erfüllt werden?
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Digitalisierung bei zukünftigen
gesetzgeberischen Änderungen im Bereich der Mediation stärker zu
berücksichtigen?
Berlin, den 10. September 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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