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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

15.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1367230.09.2019

Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Modernisierung der außergerichtlichen Streitbeilegung Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auch gefördert werden. Durch die darauffolgende Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. August 2016 sind zahlreiche ergänzende Regelungen betreffend die Aus- und Fortbildung eines zertifizierten Mediators getroffen worden. Seit dem 1. September 2017 dürfen sich demnach Mediatoren nur dann als zertifiziert bezeichnen, wenn sie die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ein Ziel der Verordnung war es, Transparenz zu schaffen und darüber hinaus eine dauerhafte Qualitätssicherung der Mediation und der Mediatoren zu erreichen. Inwieweit die getroffenen Regelungen eine tatsächliche qualitative Sicherung oder Verbesserung in der Mediationslandschaft geschaffen haben, ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch fraglich. Vor diesem Hintergrund ist auch zu überprüfen, inwiefern bei der Ausgestaltung der ZMediatAusbV die Digitalisierung und die damit einhergehenden Veränderungen berücksichtigt wurden. Es erscheint nach Ansicht der Fragesteller zweifelhaft, ob die Regelungen der Verordnung den Ansprüchen einer Digitalisierung im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung genügen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13672 19. Wahlperiode 30.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Veränderungen sind der Bundesregierung aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in der Mediationslandschaft (wie z. B. Online- Mediationen) bekannt? 2. Inwiefern, und in welcher Form wurden die Vorzüge und Anforderungen der Digitalisierung bei der Verordnungsgebung betreffend die Regelungen zur Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators nach der ZMediatAusbV von der Bundesregierung berücksichtigt? 3. Ist die Mediationslandschaft in Deutschland, insbesondere durch die ZMediatAusbV, nach Ansicht der Bundesregierung durch die darin genannten Regelungen ausreichend auf die Digitalisierung und den damit einhergehenden Wandel vorbereitet? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn ja, welcher Wandel ist im Rahmen der Digitalisierung betreffend die Mediationslandschaft aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zu beobachten? c) Wenn ja, welche Regelungen der ZMediatAusbV garantieren aus Sicht der Bundesregierung eine erfolgreiche Digitalisierung auch im Bereich der Mediationslandschaft? d) Wenn ja, welche Anforderungen der ZMediatAusbV an die Kompetenzen zertifizierter Mediatoren garantieren nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität von digitalen Mediationsangeboten durch zertifizierte Mediatoren, und wo besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf? e) Wenn nein, welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Bundesregierung zu diesem Zweck noch geändert oder getroffen werden? 4. Inwiefern spielt aus Sicht der Bundesregierung die Digitalkompetenz eine Rolle für zertifizierte Mediatoren? a) Plant die Bundesregierung, Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien in die Anlage „Inhalte des Ausbildungslehrgangs“ der ZmediatAusbV aufzunehmen? b) Plant die Bundesregierung, Kompetenzen bezüglich der Besonderheiten der Gesprächsführung und Rahmenbedingungen beim Umgang mit digitalen Medien in die Anlage „Inhalte des Ausbildungslehrgangs“ der ZMediatAusbV aufzunehmen? c) Wie viele Stunden der 120 Präsenzstunden Mindestausbildungszeit plant die Bundesregierung, der Vermittlung von Digitalkompetenz zuzuweisen? 5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die nach der ZMediatAusbV erforderlichen 120 Ausbildungsstunden zum zertifizierten Mediator in Form von Präsenzstunden in Bezug auf die Digitalisierung und die damit einhergehenden Möglichkeiten, wie etwa Online-Seminare, zeitgemäß sind? a) Inwiefern sollte eine Absolvierung der Präsenzstunden nach Ansicht der Bundesregierung auch vollständig durch die Teilnahme an Online- Seminaren möglich sein? b) Welche Anforderungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine vollständige Absolvierung der Präsenzstunden durch die Teilnahme an Online-Seminaren erfüllt werden? 6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die nach der ZMediatAusbV erforderlichen 40 Zeitstunden der Fortbildungsveranstaltungen in Form von Präsenzstunden abgeleistet werden müssen? a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Präsenzpflicht in Bezug auf die Digitalisierung und die damit einhergehenden Möglichkeiten, wie etwa Online-Seminare, zeitgemäß ist? b) Wenn ja, inwiefern sollte eine Absolvierung der Präsenzstunden nach Ansicht der Bundesregierung auch vollständig durch die Teilnahme an Online-Seminaren möglich sein? c) Welche Anforderungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine vollständige Absolvierung der Präsenzstunden durch die Teilnahme an Online-Seminaren erfüllt werden? 7. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Digitalisierung bei zukünftigen gesetzgeberischen Änderungen im Bereich der Mediation stärker zu berücksichtigen? Berlin, den 10. September 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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