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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Waldschäden und Waldbrände
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
17.10.2019
Antwortdauer
17 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1367730.09.2019
Waldschäden und Waldbrände
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann,
Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Gerhard Zickenheiner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Waldschäden und Waldbrände
Die Folgen der Klimakrise wie Hitzewellen, lange Dürreperioden, Waldbrände
und heftige Stürme gefährden Wälder in Deutschland in ihrer Existenz. Bisher
waren die Schäden nur von Fachleuten zu erkennen, durch den Dürresommer
2018 und die Hitzeperioden dieses Jahres ist die dramatische Lage
offensichtlich geworden. 40 Millionen Bäume sind bundesweit bereits abgestorben. Mehr
als 110.000 Hektar Wald sind geschädigt. Allein von 400 Bränden in
Brandenburg in diesem Jahr wurde berichtet (www.forstpraxis.de/bmel-diskussionspa
pier-waldgipfel/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Waldschäden in den Jahren 2018 und 2019 (bitte nach Bundesländern auflisten)?
2. Welche Schäden in welcher Höhe und auf welcher entsprechenden
Waldfläche sind der Kronenverlichtung, den Sturmschäden, Waldbränden,
Dürreschäden bzw. Schäden durch Bodentrockenheit, dem Pilzbefall und
Schädlingsbefall bzw. den Käfern pro Bundesland für die letzten 5 Jahre
zuzuordnen (bitte nach Schadensart und Bundesland auflisten)?
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der geschädigten
Gesamtwaldfläche (bitte nach Bundesländern und nach Baumartenfläche
aufschlüsseln)?
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Schadensausmaß,
differenziert nach Baumarten sowie Waldbestandstypen bzw. Waldstandorten (bitte
nach Bundesländern, Baumarten und Waldstandorten aufschlüsseln)?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Schadenssituation,
aufgeschlüsselt nach Waldaltersklassen und Festmetermengen an Schad- und
Sturmholz in den Jahren 2018 und 2019 (bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
6. Wie sind die Schäden auf Waldbesitzarten (Kleinprivatwald, große
Privatwälder, Kommunal- und Körperschaftswald, Bundes- und Landeswald)
verteilt?
7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren die jeweiligen „Waldbrandgefahrenindizes“ des
Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes ausgerufen (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13677
19. Wahlperiode 30.09.2019
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der Erstaufforstung im
Rahmen des Förderbereichs Forsten Ziffer D der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) gepflanzt wurden (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der im Rahmen des
Förderbereichs Forsten Ziffer F „Förderung von Maßnahmen zu Bewältigung von
Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald“ der GAK
gepflanzt wurden (bitte nach Bundesländern auflisten)?
10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welchen Anteilen in den letzten zehn Jahren in den Bundesforsten
gepflanzt wurden?
11. Welchen Anteil des Staats- und Kommunalwaldes hält die
Bundesregierung für gewappnet für die Folgen der Klimakrise wie lange
Trockenperioden, Borkenkäferkalamitäten oder gegenüber großflächigem Sturmfall von
Bäumen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
12. Welchen Anteil der Staats- und Kommunalwälder stuft die
Bundesregierung als resilienten, naturnahen Mischwald ein (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
13. Auf welche wissenschaftlichen Studien bezieht sich die Bundesregierung,
wenn ein Abräumen der Schadensflächen in Bundesforsten als
ökologischer eingestuft wird, als das Totholz stehen zu lassen?
14. Bringt der Prozess des Abräumens nach Einschätzung der Bundesregierung
ökologische Vorteile für die Regenerierung des geschädigten
Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte begründen)?
15. Bringt der Prozess von maschineller Vorbereitung zur Aufforstung nach
Einschätzung der Bundesregierung Vorteile für die Regenerierung des
geschädigten Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte
begründen)?
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorteile einer
Naturverjüngung auf Schadensflächen (Bodengesundheit, Wasserhaushalt des
Bodens, Mikroklima bzw. Bodentemperatur)?
17. Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die ökonomischen
Kosten einer geförderten Naturverjüngung auf Schadensflächen im
Vergleich zu der Förderung von Abraumarbeiten, Transport und
Neupflanzungen?
18. Mit welchen Erwartungen schaut die Bundesregierung auf die
Schadensentwicklung in deutschen Wäldern in den kommenden Jahren, vor dem
Hintergrund, dass das Ökosystem Wald 2018 und 2019 bereits extrem
geschwächt wurde und es so zukünftigen Belastungen gegenüber weniger
resilient ist (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 9. September 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1418417.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13677 - Waldschäden und Waldbrände
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke,
Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13677 –
Waldschäden und Waldbrände
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Folgen der Klimakrise wie Hitzewellen, lange Dürreperioden, Waldbrände
und heftige Stürme gefährden Wälder in Deutschland in ihrer Existenz. Bisher
waren die Schäden nur von Fachleuten zu erkennen, durch den Dürresommer
2018 und die Hitzeperioden dieses Jahres ist die dramatische Lage
offensichtlich geworden. 40 Millionen Bäume sind bundesweit bereits abgestorben.
Mehr als 110.000 Hektar Wald sind geschädigt. Allein von 400 Bränden in
Brandenburg in diesem Jahr wurde berichtet (www.forstpraxis.de/bmel-diskus
sionspapier-waldgipfel/).
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
Waldschäden in den Jahren 2018 und 2019 (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
Das Ausmaß der Waldschäden beläuft sich auf knapp 180.000 Hektar
wiederaufzuforstende Fläche. Die Fläche verteilt sich prozentual auf die Bundesländer
entsprechend der nachfolgenden Tabelle:
Land Prozent
Brandenburg 6
Berlin 0
Baden-Württemberg 8
Bayern 7
Hessen 14
Hamburg 0
Mecklenburg-Vorpommern 0
Niedersachsen 7
Nordrhein-Westfalen 23
Rheinland-Pfalz 4
Schleswig-Holstein 0
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14184
19. Wahlperiode 17.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 14. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Land Prozent
Saarland 0
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 8
Thüringen 20
Die Schadholzmenge wird von den Ländern auf 105 Mio. Kubikmeter beziffert.
Demnach entfallen 35 Mio. Kubikmeter auf das Jahr 2018 und 70 Mio.
Kubikmeter auf das Jahr 2019 einschließlich der erwarteten Holzmengen. Die
Verteilung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Land Schadholz (1.000 m³)
Brandenburg 6.941
Berlin 1
Baden-Württemberg 6.300
Bayern 9.854
Hessen 7.548
Hamburg 24
Mecklenburg-Vorpommern 375
Niedersachsen 4.624
Nordrhein-Westfalen 14.500
Rheinland-Pfalz 2.550
Schleswig-Holstein 195
Saarland 137
Sachsen 3.561
Sachsen-Anhalt 6.295
Thüringen 5.238
Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben 444
Gesamt 68.586
Die Zahlen sind Schätzgrößen (Stand: September 2019) und daher mit
Unsicherheiten behaftet, die sich erst nach Aufarbeitung aller Schäden klären
lassen. Dies wird noch einige Jahre dauern.
2. Welche Schäden in welcher Höhe und auf welcher entsprechenden
Waldfläche sind der Kronenverlichtung, den Sturmschäden, Waldbränden,
Dürreschäden bzw. Schäden durch Bodentrockenheit, dem Pilzbefall und
Schädlingsbefall bzw. den Käfern pro Bundesland für die letzten 5 Jahre
zuzuordnen (bitte nach Schadensart und Bundesland auflisten)?
Schäden durch Sturm, Dürre, Trockenheit, Pilzbefall, Schädlingsbefall/Käfer
lassen sich oft in der Ursache nicht trennen. Daher wird bezüglich der
Schadenshöhe dieser Schäden auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zur Kronenverlichtung:
Bei der Waldzustandserhebung wird in einem Stichprobenverfahren die
Kronenverlichtung der Bäume in 5-Prozentstufen eingeschätzt, die bei der
Auswertung anschließend zu breiteren „Schadstufen“ aggregiert werden. Die
Schadstufen 2 bis 4 werden zur Kategorie „deutliche Kronenverlichtung“
zusammengefasst.
Definition der Schadstufen
Schadstufe Verlichtung Bezeichnung
0 0–10 % Ohne Kronenverlichtung
1 11–25 % Warnstufe (schwache Kronenverlichtung)
2 26–60 % Mittelstarke Kronenverlichtung
} deutliche Kronen-verlichtung3 61–99 % Starke Kronenverlichtung4 100 % Abgestorben
Die Aufschlüsselung der Daten zur Kronenverlichtung nach Bundesländern
liegt nur für die Stufe „deutliche Kronenverlichtung“ (Schadstufen 2 bis 4) vor.
Die diesjährigen Erhebungen werden bei den Ländern zurzeit ausgewertet; die
Ergebnisse für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Dargestellt werden daher
nachfolgend die Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2018. Für Hamburg sind
aufgrund des geringen Stichprobenumfangs keine Angaben möglich, für Berlin
und Brandenburg sind sie nur für die beiden häufigsten Baumarten Kiefer und
Eiche sowie als Mittelwert über alle Baumarten möglich; für Bremen liegen
Angaben nur für einzelne Jahre vor.
Waldzustand in den Ländern 2014 bis 2018
Anteile der Schadstufen 2 bis 4
Alle Baumarten
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Fichte
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Kiefer
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Buche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Eiche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Baden-Württemberg
2014 42 34 34 68 52
2015 36 30 32 47 58
2016 37 29 26 63 48
2017 31 25 29 42 52
2018 38 29 33 54 59
Bayern
2014 23 19 21 41 31
2015 24 21 27 28 37
2016 32 29 33 47 22
2017 25 22 32 22 27
2018 26 22 35 23 28
Berlin
2014 17 k.A. 8 k.A. 42
2015 13 k.A. 6 k.A. 27
2016 11 k. A. 6 k. A. 21
2017 15 k.A. 8 k.A. 34
2018 15 k.A. 7 k.A. 39
Brandenburg
2014 10 k.A. 8 6 19
2015 9 k.A. 8 k.A. 19
2016 9 k. A. 5 k. A. 20
2017 9 k.A. 5 k.A. 22
2018 11 k.A. 6 k.A. 37
Bremen
2014 8 9 1 19 15
2018 15 2 2 29 20
Hessen
2014 34 23 14 65 12
2015 29 22 16 49 21
Alle Baumarten
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Fichte
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Kiefer
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Buche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Eiche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
2016 40 36 19 73 14
2017 32 31 20 48 27
2018 34 29 19 52 30
Mecklenburg-Vorpommern
2014 16 16 11 14 32
2015 14 23 11 9 21
2016 15 19 12 14 24
2017 14 16 14 10 21
2018 17 20 17 5 33
Niedersachsen
2014 19 29 5 46 38
2015 16 29 3 34 42
2016 20 32 6 43 48
2017 19 28 8 31 56
2018 20 27 10 32 56
Nordrhein-Westfalen
2014 36 33 23 55 48
2015 26 28 16 24 40
2016 29 30 13 48 29
2017 25 24 19 27 33
2018 39 37 28 48 50
Rheinland-Pfalz
2014 24 22 7 52 19
2015 25 26 9 29 31
2016 27 23 7 59 19
2017 24 21 11 32 31
2018 37 36 13 45 41
Saarland
2014 27 20 19 45 17
2015 30 23 14 36 30
2016 29 24 10 60 19
2017 26 24 14 34 22
2018 29 23 9 29 41
Sachsen
2014 15 12 12 29 35
2015 17 16 16 20 29
2016 16 19 8 47 15
2017 16 16 11 31 41
2018 26 21 20 36 62
Sachsen-Anhalt
2014 16 31 5 40 49
2015 18 33 3 43 45
2016 18 23 3 60 29
2017 19 24 4 43 40
2018 23 23 6 46 46
Schleswig-Holstein
2014 22 27 8 37 26
2015 19 27 8 27 27
2016 19 20 9 32 23
2017 15 14 9 20 22
2018 18 18 12 19 28
Alle Baumarten
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Fichte
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Kiefer
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Buche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Eiche
Flächenanteil
SST 2–4 [%]
Thüringen
2014 33 24 39 48 40
2015 31 27 43 28 45
2016 37 29 48 43 44
2017 36 28 50 33 60
2018 41 31 50 41 68
Deutschland
2014 26 28 12 48 36
2015 24 28 13 33 36
2016 28 31 14 52 28
2017 23 25 14 31 32
2018 29 30 15 39 42
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der
geschädigten Gesamtwaldfläche (bitte nach Bundesländern und nach
Baumartenfläche aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Entsprechende Aussagen zu
Baumarten liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Schadensausmaß,
differenziert nach Baumarten sowie Waldbestandstypen bzw. Waldstandorten
(bitte nach Bundesländern, Baumarten und Waldstandorten
aufschlüsseln)?
Die geforderte Differenzierung des Schadensausmaßes nach Baumarten,
Bestandestypen oder Waldstandorten liegt der Bundesregierung nicht vor.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Schadenssituation,
aufgeschlüsselt nach Waldaltersklassen und Festmetermengen an Schad- und
Sturmholz in den Jahren 2018 und 2019 (bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Eine Aufschlüsselung der Schäden nach Waldaltersklassen liegt der
Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Festmetermengen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
6. Wie sind die Schäden auf Waldbesitzarten (Kleinprivatwald, große
Privatwälder, Kommunal- und Körperschaftswald, Bundes- und
Landeswald) verteilt?
Die Schäden (wiederzubewaldende Fläche) verteilen sich auf die
Waldbesitzarten wie folgt:
Nicht-Staatswald (ha) Staatswald (ha)
Schadensanteil 69 % 31 %
Waldflächenanteil 67 % 33 %
Die Eigentumsanteile sind in etwa entsprechend ihrer Flächenanteile betroffen.
Differenzen können sich durch Schätzqualitäten ergeben und werden daher
nicht weiter interpretiert.
7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren die jeweiligen „Waldbrandgefahrenindizes“ des
Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes ausgerufen (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2019 auf die Schriftliche
Frage 110 des Abgeordneten Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache
19/13890 wird verwiesen.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der Erstaufforstung im
Rahmen des Förderbereichs Forsten Ziffer D der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) gepflanzt wurden (bitte nach
Bundesländern auflisten)?
Nach dem GAK-Rahmenplan gelten für den Förderbereich Forsten
Maßnahmengruppe D Erstaufforstung hinsichtlich der Baumartenwahl folgende
Vorgaben (Nr. 1.4):
• Die Aufforstung ist nur bei Verwendung standortgerechter Baumarten
förderungsfähig. Dabei ist ein hinreichender Anteil standortheimischer
Baumarten einzuhalten.
• Reine Nadelbaumkulturen sowie Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent
Laubbaumanteil sind nur in Fällen fehlender standörtlicher
Wuchsbedingungen für Laubbaumanteile förderfähig.
Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder
entsprechend der jeweiligen naturräumlichen und standörtlichen Gegebenheiten.
Statistische Angaben über die Anzahl der gepflanzten Baumarten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der im Rahmen des
Förderbereichs Forsten Ziffer F „Förderung von Maßnahmen zu Bewältigung
von Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald“ der GAK
gepflanzt wurden (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Nach dem GAK-Rahmenplan gelten für den Förderbereich Forsten
Maßnahmengruppe F „Förderung von Maßnahmen zu Bewältigung von
Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald“ hinsichtlich der Baumartenwahl
folgende Vorgaben (Nr. 3.6.2):
Maßnahmen nach 3.2.1 (d. h. Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau sowie
Nachbesserung) sind nur bei Verwendung standortgerechter Baumarten
förderfähig. Bei Wiederaufforstungen sind reine Nadelbaumkulturen sowie
Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent Laubbaumanteil nur in Fällen fehlender
standörtlicher Wuchsbedingungen für Laubbaumanteile förderfähig.
Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder
entsprechend der jeweiligen naturräumlichen und standörtlichen Gegebenheiten.
Statistische Angaben über die Anzahl der gepflanzten Baumarten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in
welchen Anteilen in den letzten zehn Jahren in den Bundesforsten
gepflanzt wurden?
Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
BA Fichten Kiefern Lärche Douglasie a. Ndh Alh Aln Ei Bu Summe
2014 Stck. 15.432 384.179 5.900 126.191 14.405 352.194 167.962 569.285 776.101 2.411.649
Prozent 0,6 15,9 0,2 5,2 0,6 14,6 7 23,6 32,2 100
2015 Stck. 27.545 330.150 8.100 124.372 20.900 441.364 68.476 760.084 541.702 2.322.693
Prozent 1,2 14,2 0,3 5,4 0,9 19 2,9 32,7 23,3 100
2016 Stck. 23.900 109.850 6.700 104.756 37.350 286.309 54.541 548.516 653.725 1.825.647
Prozent 1,3 6 0,4 5,7 2 15,7 3 30 35,8 100
2017 Stck. 37.400 93.191 5.500 65.000 38.500 248.746 73.859 816.509 820.436 2.199.141
Prozent 1,7 4,2 0,3 3 1,8 11,3 3,4 37,1 37,3 100
2018 Stck. 22.500 64.300 7.350 133.755 63.568 244.813 94.523 693.167 537.657 1.861.633
Prozent 1,2 3,5 0,4 7,2 3,4 13,2 5,1 37,2 28,9 100
2019 Stck. 34.850 155.618 8.750 193.405 109.750 258.519 135.493 803.584 679.900 2.379.869
Prozent 1,5 6,5 0,4 8,1 4,6 10,9 5,7 33,8 28,6 100
Mittelwert
Stck. 26.938 189.548 7.050 124.580 47.412 305.324 99.142 698.524 668.254 2.166.772
Prozent 1,20 % 8,70 % 0,30 % 5,70 % 2,20 % 14,10 % 4,60 % 32,20 % 30,80 % 100,00 %
Die Baumartenanteile in den fünf Jahren davor lagen in den selben
Größenordnungen.
11. Welchen Anteil des Staats- und Kommunalwaldes hält die
Bundesregierung für gewappnet für die Folgen der Klimakrise wie lange
Trockenperioden, Borkenkäferkalamitäten oder gegenüber großflächigem
Sturmfall von Bäumen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
12. Welchen Anteil der Staats- und Kommunalwälder stuft die
Bundesregierung als resilienten, naturnahen Mischwald ein (bitte nach Bundesländern
auflisten)?
Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet.
Aufgrund der vielfältigen Standortverhältnisse und Ansprüche der Baumarten
in Abhängigkeit von Bestandesformen und unsicheren regionalen Vorhersagen
für die Klimaänderungen, lässt sich hierzu keine Aussage treffen.
13. Auf welche wissenschaftlichen Studien bezieht sich die Bundesregierung,
wenn ein Abräumen der Schadensflächen in Bundesforsten als
ökologischer eingestuft wird, als das Totholz stehen zu lassen?
Die ökologische Bedeutung von Totholz ist unabhängig von der Eigentumsart.
Der Umgang mit Totholz richtet sich nach der Menge und dem Totholztyp
(stehend, liegend), der Baumart (Totastverlierer oder stabile Baumart), dem
Bewirtschaftungsziel, der Nähe von Verkehrswegen etc. Dies ist für jeden
Einzelfall gesondert zu beurteilen. Eine generelle Aussage der Bundesregierung
verbietet sich daher.
Neben ökologischen Aspekten von Totholz als Lebensraum, Nährstoffquelle,
Kleinklimafaktor für Naturverjüngung etc. sind weitere Aspekte wie
Arbeitssicherheit im Wald, Verkehrssicherung für Waldbesucher, Waldarbeiter etc. und
dem Verkehr auf Straßen am und im Wald zu berücksichtigen.
14. Bringt der Prozess des Abräumens nach Einschätzung der
Bundesregierung ökologische Vorteile für die Regenerierung des geschädigten
Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte begründen)?
Die Räumung von Schadflächen erfolgt in der Regel nicht aus ökologischen
Gründen. Gründe wie Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit, gezielter
Waldumbau und beschleunigte Wiederherstellung von Schutzwäldern können eine
Kunstverjüngung notwendig machen. Es ist der Bundesregierung nicht
bekannt, welche Auswirkung eine Räumung von Schadflächen auf die Resilienz
von Jungbäumen hat.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Bringt der Prozess von maschineller Vorbereitung zur Aufforstung nach
Einschätzung der Bundesregierung Vorteile für die Regenerierung des
geschädigten Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte
begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen.
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorteile einer
Naturverjüngung auf Schadensflächen (Bodengesundheit, Wasserhaushalt des
Bodens, Mikroklima bzw. Bodentemperatur)?
Der Vorteil einer Naturverjüngung liegt vor allem in der unbeeinflussten
Wurzelentwicklung. Allerdings sind weitere Faktoren zu beachten (Eignung
des Vorbestandes, Mischungsverhältnisse in der Naturverjüngung, mögliche
Standortveränderung durch die Klimaänderung), von denen eine Übernahme
der Naturverjüngung abhängig zu machen ist. Dies ist im Einzelfall zu
beurteilen.
17. Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die ökonomischen
Kosten einer geförderten Naturverjüngung auf Schadensflächen im
Vergleich zu der Förderung von Abraumarbeiten, Transport und
Neupflanzungen?
Grundsätzlich sind die Kosten einer Waldverjüngung für eine natürliche
Verjüngung von Waldflächen aufgrund geringeren Arbeits- und
Betriebsmitteleinsatzes geringer als bei einer Kunstverjüngung. Allerdings kann insbesondere
die mangelnde Eignung des Ausgangsbestandes eine Kunstverjüngung
erforderlich machen. Auf Schadflächen ist besonders zu prüfen, ob die
Naturverjüngung von Anzahl und Qualität für eine Übernahme in den Folgebestand
ausreicht. Ein ökonomischer Kostenvergleich von Naturverjüngung zur Pflanzung
kann nur je Einzelfall beurteilt werden. Für die Frage der Flächenräumung sind
andere Kriterien wie Arbeits- und Verkehrssicherheit zu beachten.
18. Mit welchen Erwartungen schaut die Bundesregierung auf die
Schadensentwicklung in deutschen Wäldern in den kommenden Jahren, vor dem
Hintergrund, dass das Ökosystem Wald 2018 und 2019 bereits extrem
geschwächt wurde und es so zukünftigen Belastungen gegenüber weniger
resilient ist (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Die Bundesregierung erwartet auch für das Jahr 2019 weitere Schäden im
deutschen Wald. Das Ausmaß künftiger Schäden hängt von der
Witterungsentwicklung der kommenden Monate und Jahre ab.
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ISSN 0722-8333]
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