Baukindergeld und EU-Konformität
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Franziska Brantner, Canan Bayram, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit Kosten von 10 Mrd. Euro in drei Jahren ist das Baukindergeld die größte Einzelmaßnahme im Bauetat des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und damit doppelt so hoch wie die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in der gesamten Legislaturperiode.
Nun aber regen sich laut Presseberichten Zweifel an der EU-Rechtskonformität. EU-Kommissarin Marianne Thyssen „kritisiert [in ihrem Schreiben] die Bedingungen, unter denen das Baukindergeld beantragt werden kann: Der gewöhnliche Wohnort des Antragstellers und das geförderte Wohneigentum müssen in Deutschland liegen. Dem Bericht zufolge vermutet die EU-Kommissarin eine Benachteiligung von Grenzgängern, die zwar in Deutschland arbeiten, aber in einem benachbarten EU-Staat wohnen.“ (www.deutschlandfunk.de/moegliche-vertragsverletzung-eu-kommission-aeusser.1939.de.html?drn:news_id=1044175).
Fragen und Antworten9
Gab es ein Notifizierungsverfahren bei der EU zum Baukindergeld? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Notifizierungsverfahren bei der EU ist für ein Zuschussprogramm an Privatpersonen, wie dem Baukindergeld, nicht vorgesehen, da es unionsrechtlich kein Erfordernis hierfür gibt.
Gab es Gespräche oder Korrespondenz mit der EU-Kommission über das Baukindergeld? a) Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Nein, zu Gesprächen oder Korrespondenz mit der Europäischen Kommission gab es bisher keine Veranlassung. Grundlage für die Programmumsetzung in Deutschland durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, der Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen vom 7./8. Mai 2018 sowie der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 26. Juni 2018.
Sieht die Bundesregierung durch die Ausgestaltung des Baukindergeldes EU-Ausländer benachteiligt? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Das Baukindergeld hat insbesondere das förderpolitische Ziel, den im EU-Vergleich mit 44 Prozent (Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2018, Statistisches Bundesamt) niedrigsten Anteil an Haushalten in selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland zu erhöhen. Von jungen Familien bis zu 30 Jahren verfügt ein noch geringerer Anteil über Wohneigentum in Deutschland.
Vor allem den Anforderungen und Bedürfnissen von Familien mit Kindern wird jedoch der Mietwohnungsmarkt nicht immer gerecht, so dass selbstgenutztes Wohneigentum eine sehr sinnvolle Alternative auch für die Altersvorsorge darstellt. So machen Familien mit Kindern nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) seit zehn Jahren konstant mit 54 Prozent die größte Gruppe der ersterwerbenden Haushalte aus. Das Baukindergeld für Baumaßnahmen in Deutschland wird unabhängig von der Staatsbürgerschaft, also auch EU-Ausländern, gewährt.
Wurde geprüft, ob das Baukindergeld mit EU-Recht kompatibel ist? a) Wenn ja, wie, warum, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Ja, mit dem Ergebnis, dass die EU-Rechtskonformität des Baukindergeldes gut vertretbar ist.
Wie viele EU-Ausländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Baukindergeld bisher erhalten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Baukindergeld wird für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland unabhängig von der Staatsbürgerschaft gewährt.
Wie viele Anspruchsberechtigte des Baukindergeldes besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Ferien- oder Wochenendhaus bzw. mehrere Ferien- oder Wochenendhäuser oder eine Ferienwohnung bzw. mehrere Ferienwohnungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Presseberichten, nach denen das Baukindergel nicht mit EU-Recht vereinbar ist (beispielsweise www.deutschlandfunk.de/moegliche-vertragsverletzung-eu-kommission-aeussert.1939.de.html?drn:news_id=1044175)?
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
Gab es Einwände vonseiten der Bundesministerien, Verbände und/oder Experten gegen das Baukindergeld bezüglich seiner EU-Rechtskonformität innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens? Wenn ja, von wem, und welche (bitte einzeln auflisten)?
Das Baukindergeld ist als KfW Förderprogramm mit entsprechenden Förderrichtlinien ausgestaltet. Eine Ressortabstimmung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens hat folglich nicht stattgefunden.
Welchen Inhalt hatte das Schreiben von EU-Kommissarin Marianne Thyssen bezüglich des Baukindergeldes, und wo kann man es online abrufen?
Ein Schreiben von EU-Kommissarin Marianne Thyssen liegt der Bundesregierung nicht vor.