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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zucker- und Zuckerersatzstoffe in Lebensmitteln

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

16.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1370101.10.2019

Zucker- und Zuckerersatzstoffe in Lebensmitteln

der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Markus Tressel, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollen höchstens 10 Prozent der täglichen Energiezufuhr durch freie Zucker aufgenommen werden (vgl. www.dge.de/presse/pm/empfehlung-zur-maximalen-zuckerzufuhr-in-deutschland/ ), idealerweise laut WHO sogar unter fünf Prozent (vgl. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/149782/9789241549028_eng.pdf;jsessionid=1774315291CB58402DED0F668ACC4536?sequence=1). Die European Food Safety Authority (EFSA) wird bis Anfang 2020 einen wissenschaftlich fundierten täglichen Grenzwert für zugesetzten Zucker aus allen Quellen ermitteln, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen befürchten müssen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Ziel geeinigt, den Zuckergehalt in Lebensmitteln bis zum Jahr 2020 um 10 Prozent gegenüber dem Gehalt aus dem Jahr 2015 zu senken (vgl. https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/nutrition_physical_activity/docs/added_sugars_en.pdf). Dabei handelt es sich jedoch bislang nur um eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung hat sich in der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie mit den Lebensmittelherstellern auf eine freiwillige Selbstverpflichtung geeinigt, die u. a. eine schrittweise Reduzierung von Zucker zum Ziel hat. Der Zuckergehalt in Frühstückscerealien für Kinder soll um mindestens 20 Prozent, in Kinderjoghurts um mindestens 10 Prozent und in Erfrischungsgetränken um 15 Prozent sinken (vgl. www.bmel.de/DE/Ernaehrung/_Texte/ReduktionsstrategieZuckerSalzFette.html).

In Deutschland gelten 47 Prozent der Frauen, 62 Prozent der Männer und 15 Prozent der Kinder als übergewichtig. Ein übermäßiger Konsum von Zucker stellt ein Risiko für unsere Gesundheit dar. Zahlreiche Studien belegen, dass er die Entstehung von Übergewicht, Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Krankheiten begünstigt. In Deutschland bezifferte sich der Pro-Kopf-Verbrauch von Zucker im Jahr 2016/17 auf ca. 33,8 Kilogramm, also einer täglichen Menge von rund 93 Gramm (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/175483/umfrage/pro-kopf-verbrauch-von-zucker-in-deutschland/). Das ist bei Weitem zu viel, denn die WHO empfiehlt maximal sechs Teelöffel Zucker (25 Gramm) in verarbeiteten Lebensmitteln pro Tag.

Verbraucherverbände, die Deutsche Diabetesgesellschaft, Wissenschaftler etc. kritisieren daher die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung, weil die darin vereinbarten freiwilligen Ziele viel zu gering seien. Das Übergewichtsproblem und das Problem der über 1.000 täglich neudiagnostizierten Menschen mit Diabetes in Deutschland kann die Reduktionsstrategie laut Deutscher Diabetesgesellschaft so nicht lösen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Zuckeranteil in Lebensmitteln nur schwer zu erkennen, weil oft unterschiedliche Zuckerarten und Zuckerersatzstoffe eingesetzt werden, die ein Laie in der Zutatenliste auf der Verpackung kaum als Zucker identifiziert.

Zudem gibt es seit dem Wegfall der Zuckermarktordnung im Oktober 2017 in der EU keine Produktionsbeschränkung für den umstrittenen Zuckersirup Isoglukose mehr, sodass mit einer vermehrten Produktion und Verwendung dieses Zuckers zu rechnen ist. Isoglukose ist ein industriell hergestellter fructosehaltiger Sirup aus Mais. In zahlreichen Studien wird vor dem Sirup gewarnt, weil er nicht nur zu Übergewicht beiträgt, sondern im Verdacht steht, den Stoffwechsel zu stören, Blutfettwerte zu erhöhen und für chronische Krankheiten verantwortlich zu sein.

Laut einer Studie des Weill Cornell Medical College (New York/USA) steht der Zuckerersatz auch im Verdacht, das Wachstum von Darmpolypen zu fördern (vgl. https://science.sciencemag.org/content/363/6433/1345). Eine weitere Studie der University of Utah (Salt Lake City) an Mäusen ergab, dass Isoglukose die Fruchtbarkeit und Lebenserwartung der weiblichen Tiere deutlich senkte (vgl. Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Gesundheitliche Auswirkungen von Saccharose und High Fructose Corn Sirup“, Aktenzeichen WD 9 – 3000 -084/15). In Deutschland ist Maissirup bereits in vielen Lebensmitteln wie z. B. Joghurt, Brot, Soßen oder Limonaden enthalten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung Untersuchungen veranlasst, um Informationen über Rezepturveränderungen hinsichtlich Zuckerersatz, z. B. durch andere Zuckerarten, Zuckerersatzstoffe oder Süßstoffe zu erhalten, und wenn ja, welche?

2

Wie sind die Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Max-Rubner-Instituts (MRI) zur Studie des Weill Cornell Medical College zum Zusammenhang zwischen Isoglukose (Maissirup) und dem Wachstum von Darmtumoren hinsichtlich der inhaltlichen Bewertung (vgl. https://science.sciencemag.org/content/363/6433/1345), des Bedarfs wieterer Forschungsprojekte und der Verwendungshäufigkeit von Fruktose-Glukosesirup in Lebensmitteln auf dem deutschen Markt, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung als Konsequenz aus diesen Ergebnissen bis wann ergreifen?

3

Hat die Bundesregierung weitere Untersuchungen bzw. Studien veranlasst, um festzustellen, inwieweit Maissirup sowie andere Zuckerersatzstoffe und Süßstoffe in Fertiglebensmitteln für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind?

a) Falls ja, welche Ergebnisse ergaben diese Studien, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

b) Falls nein, inwieweit plant die Bundesregierung in Zukunft im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes weitere Untersuchungen zum Thema Zuckerersatzstoffe in Fertiglebensmitteln in Auftrag zu geben, um z. B. Höchstgrenzen oder die generelle Unbedenklichkeit dieser Stoffe wissenschaftlich zu ermitteln?

4

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass (auch im Zusammenhang mit der nationalen Reduktionsstrategie von Zucker in Fertiglebensmitteln) die Lebensmittelhersteller Zucker nicht durch umstrittene neue Zuckerarten, Zuckerersatzstoffe und/oder Süßstoffe ersetzen?

5

Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft einfacher und schneller erkennen können, wieviel Zucker, Zuckerersatzstoffe und/oder Süßstoffe insgesamt in Fertiglebensmitteln enthalten sind?

6

Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft einfacher und schneller erkennen können, hinter welchen Fachbegriffen auf den Lebensmittelverpackungen sich Zucker, Zuckerersatzstoffe und Süßstoffe verbergen?

7

Wie haben sich die Importe an Isoglukose seit Wegfall der Quotenregelung für Isoglukose Ende September 2017 entwickelt?

8

Wie hat sich die Produktion von Isoglukose seit Wegfall der Quotenregelung Ende September 2017 in der EU bzw. in Deutschland entwickelt?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von Isoglukose in Lebensmitteln und speziell in Getränken bzw. Softdrinks seit 2015 (bitte pro Jahr)?

10

Welche Untersuchungen hat die Bundesregierung veranlasst, um Informationen über Marktveränderungen hinsichtlich der Verwendung von Isoglukose in Lebensmitteln und Getränken zu erhalten?

11

Plant die Bundesregierung im Rahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes eine Reduktion von Isoglukose in Fertiglebensmitteln bzw. ein Verbot?

a) Falls ja, bis wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen?

b) Falls nein, warum nicht?

12

Wann werden die Ergebnisse der von der Bundesregierung für Herbst 2019 angekündigten ersten Folgeerhebung des Max-Rubner-Instituts der Energie- und Nährstoffgehalte vorliegen (s. Bundestagsdrucksache 19/11224)?

13

Wie viel Mittel werden im Haushalt des BMEL für 2020 eingeplant für die in der Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten angekündigte „ziel- und altersgruppengerechte Aufklärungskampagne“, wann wird diese starten und mit welchen konkreten Inhalten?

14

Wie ist der Sachstand bei dem von der Bundesregierung mit Fördermitteln von 1,6 Mio. Euro unterstützten Forschungsvorhaben zur Entwicklung kalorienarmer Zucker aus der Rübe (wie Cellobiose und Allulose), und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus bis wann ergreifen?

Berlin, den 9. September 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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