Evaluation des § 13b des Baugesetzbuchs
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Baugesetzbuchnovelle vom Mai 2017 wurden Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren zur Genehmigung von Wohnbebauungen über den § 13b BauGB (Baugesetzbuch) einbezogen. Damit entfiel die frühzeitige und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit; für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung nach § 1a Absatz 3 BauGB ist kein Ausgleich mehr erforderlich und die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.
Begründet wurde die Einführung des § 13b BauGB mit dem steigenden Bedürfnis nach Wohnflächen. Er wurde allerdings nicht auf Wohnraummangelgebiete beschränkt, sondern lediglich zeitlich auf den 31. Dezember 2019 befristet. Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom September 2018 sollte die Nutzung des § 13b BauGB evaluiert werden. Vor diesem Hintergrund wurden alle Bundesländer vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gebeten mitzuteilen, in welchem Umfang vom § 13b BauGB von den Kommunen Gebrauch gemacht wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie lauteten die konkreten Fragestellungen des Bundesbauministeriums zur Evaluierung des § 13b BauGB an die Kommunen und Länder?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der § 13b BauGB angewendet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Baugebiete, und wie viel überbaubare Grundfläche in Hektar wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13b BauGB genehmigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der nach § 13b BauGB genehmigten Flächen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 556d Absatz 2 Satz 1; § 558 Absatz 3 Satz 2; § 577a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der nach § 13b BauGB genehmigten Flächen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach § 556d Absatz 2 Satz 1; § 558 Absatz 3 Satz 2; § 577a Absatz 2 BGB (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche baulichen Dichten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bebauungsplänen nach § 13 b BauGB im Vergleich zu baulichen Dichten nach Bebauungsplänen in regulären Verfahren angewendet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil in Quadratmetern der nach § 13b BauGB bebauten Flächen im Verhältnis zu denen, die nach Bebauungsplänen im nichtbeschleunigten Verfahren bebaut wurden?
Wie viele Quadratmeter Wohnbebauung, und wie viele Wohneinheiten wurden nach dem § 13b BauGB genehmigt?
Wie viele Einfamilienhäuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt nach dem Verfahren des § 13b BauGB genehmigt?
Wie viele Zweifamilienhäuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt nach dem Verfahren des § 13b BauGB genehmigt?
Wie viele Mehrfamilienhäuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt nach dem Verfahren des § 13b BauGB genehmigt?
Wie viele Wohneinheiten, die mit dem § 13b BauGB genehmigt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Baukindergeld gefördert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der nach § 13b BauGB genehmigten Wohneinheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung vermietet, und wie viele Wohneinheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung selbst von den Eigentümerinnen und Eigentümern genutzt?
Wurde evaluiert, inwiefern sich die Wert- und Kaufpreisentwicklung von Wohnimmobilien in den Kommunen, in denen der § 13b BauGB angewendet wurde, entwickelt hat?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Evaluationsergebnissen des § 13b BauGB?
Wie ist der weitere Zeitplan für die Evaluation?
Wann wird die Evaluation dem Bundestag vorgelegt? Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?