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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13162 )

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1341608.10.2019

Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13162)

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien“ auf Bundestagsdrucksache 19/13162 hat die Bundesregierung unter Verweis auf vermeintliche „Gründe der Zumutbarkeit“ und mit Verweis darauf, dass die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wegen des Umfangs der erfragten Daten einen „unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeute und ein funktionsverträgliches Maß der Regierungskontrolle überschritten sei, die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 vollständig unterlassen.

Dies entbehrt nach Auffassung der fragestellenden Fraktion nicht nur der tatsächlichen, sondern auch der verfassungsrechtlichen Grundlage: Zum einen legt nicht die Regierung, sondern das Parlament fest, welcher Informationen es für die Kontrolle der Regierung bedarf. Dies hat die Bundesregierung nicht zu entscheiden. Das parlamentarische Fragerecht kennt zwar eng begrenzte Ausnahmen; diese dienen jedoch nicht dem Schutz der Regierung davor, bloß unwillkommene Fragen nicht beantworten zu müssen.

Zum anderen ist die Behauptung, eine Ressortabfrage der Treffen der Regierungsmitglieder und der Leitungsebene der Häuser mit Parteispenderinnen und Parteispendern (ausdrücklich mit Ausnahme von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern) sei wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes unzumutbar, aus Sicht der fragestellenden Fraktion schlicht nicht nachvollziehbar. Die in den fünf bisher veröffentlichten Rechenschaftsberichten der Regierungsparteien für die 18. und 19. Wahlperiode namentlich aufgeführten Personen (das betrifft die Berichte für die Kalenderjahre 2013 bis 2017; vgl. www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte-202446), abzufragen, erforderte lediglich eine Ressortabfrage mit der Bitte, dienstliche Treffen mit den sich aus den Berichten ergebenden Spenderinnen und Spendern (im Falle juristischer Personen deren Vertreterinnen und Vertretern) darzustellen.

Die fragestellende Fraktion stellt insoweit klar, dass nicht die dienstlichen Treffen aller Beschäftigten, sondern lediglich die der Mitglieder der Bundesregierung sowie die der Leitungsebene der Bundesministerien erfragt werden sollen. Die Frage 1 wurde diesbezüglich sprachlich präzisiert.

Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist nach Ansicht der Fragesteller ganz offensichtlich nicht unzumutbar. Erst recht würde dies nach Ansicht der Fragesteller nicht über Wochen die Arbeitsfähigkeit einzelner Arbeitseinheiten behindern. Es handelt sich vielmehr um normales Regierungshandeln im Rahmen normaler Regierungskontrolle. Offenbar geht die Bundesregierung – im Gegensatz zu der Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller – davon aus, dass die Parteispenderinnen und Parteispender an die Regierungsparteien in den Bundesministerien tagtäglich mehrfach ein- und ausgehen. Die fragestellende Fraktion geht bislang trotz der Antwort nicht davon aus, dass die Bundesministerien so viele Empfänge, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen für Parteispenderinnen und Parteispender ausgerichtet haben (Hinweis: nur natürliche Personen sind in Frage 2 erfragt), dass sie wegen der hohen Anzahl keinen Überblick dazu hat und mit der Beantwortung dieser Frage wegen der hohen Anzahl von Empfängen etc. für Parteispenderinnen und Parteispender überfordert sei.

Ebenfalls verweigert die Bundesregierung nach Auffassung der fragstellenden Fraktion ohne jede tragfähige – vor dem Grundgesetz bestehende – Begründung die Antwort darauf, an welche Parteispenderinnen und Parteispender Aufträge vergeben oder mit Ausgaben für den Bund verbundene Verträge geschlossen worden sind (Frage 3). Dies unterbleibt, obwohl die Haushaltskontrolle eines der vornehmsten Kontrollrechte des Deutschen Bundestages ist.

Die fragestellende Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um umfassende Beantwortung der nachfolgenden, präzisierten und inhaltlich noch eingrenzten Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Mit welchen Parteispenderinnen und Spendern (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) einschließlich der Vertreterinnen bzw. Vertreter von spendenden juristischen Personen, haben sich die Bundesministerinnen, Bundesminister oder die sonstige Leitungsebene der Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) nach Kenntnis der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode dienstlich getroffen, die zuvor selbst oder die betreffende juristische Person seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien (Rechenschaftsberichte der Parteien www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte-202446) gespendet haben (bitte einzeln aufführen nach Datum, Teilnehmenden und Thema bzw. Grund des Kontaktes)?

2

Für welche natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) einschließlich der Vertreterinnen oder Vertreter von juristischen Personen, die selbst oder deren jeweilige juristische Person seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien (Rechenschaftsberichte der Parteien www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberichte-202446) gespendet haben, wurden in der 19. Wahlperiode von den oder in den Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Empfänge, Feierlichkeiten oder ähnliche Veranstaltungen ausgerichtet (bitte aufführen nach Datum, Teilnehmenden und Anlass)?

3

An welche Spenderinnen und Spender, die seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der o. g. Rechenschaftsberichte gespendet haben, sind in der 19. Wahlperiode durch die Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Aufträge vergeben, und mit welchen der Spenderinnen und Spender sind mit Ausgaben zulasten der Staatskasse verbundene Verträge geschlossen worden (bitte einzeln aufführen nach Datum, finanziellem Volumen, Bundesministerium und Empfängerin bzw. Empfänger)?

Berlin, den 25. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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