Zum Einfluss der italienischen Mafia auf den Agrar- und Lebensmittelmarkt
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Renate Künast, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die fragestellende Fraktion knüpft mit dieser Anfrage an frühere Kleine Anfragen an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13198, 19/3801 und 19/10130), die bereits die italienische Organisierte Kriminalität (IOK) thematisiert haben.
Das Thema „Agro-Mafia“ bezeichnet ein Problem, das im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Handel von (italienischen) Lebensmitteln steht. Die Bedeutung dieses Marktes soll für die Mafia in Italien im Zuge der letzten Wirtschaftskrise zugenommen haben und inzwischen sollen kriminelle Organisationen Umsätze von rund 15 Mrd. Euro jährlich erzielen (vgl. Jahresbericht Organisierte Kriminalität Baden-Württemberg, 2016).
Eine solche Infiltrierung des Lebensmittelmarktes durch die Organisierte Kriminalität (OK) bleibt nicht folgenlos. Lebensmittel sollen gepanscht oder falsch deklariert werden. Hierbei soll es auch zum Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe kommen. Expertinnen und Experten weisen auf die hohe Profitabilität solcher Manipulationen hin (vgl. stern.de, Wie die italienische Mafia mit unserem Essen reich wird, 26. November 2018). Das am häufigsten betroffene Lebensmittel ist demnach Olivenöl (vgl. Deutschlandfunk Kultur, Lebensmittelfälschungen: Panschen, strecken, umdeklarieren, 9. April 2019).
Neben dem Geschäft mit gefälschten Lebensmitteln sind Gruppierungen der IOK auch immer wieder mit anderen Delikten im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Handel von Lebensmitteln aufgefallen. So sollen z. B. auch in Deutschland italienische Gastronominnen und Gastronomen gezwungen worden sein, oftmals minderwertige Lebensmittel zu überteuerten Preisen abzunehmen (stern.de, Auf Dienstreise mit der Mafia, 28. April 2018).
Des Weiteren sollen Vertriebswege von Lebensmitteln auch zum Transport von Drogen wie Kokain benutzt worden sein (vgl. Waiblinger Kreiszeitung, Kokain im Fisch-Transporter, 17. März 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten der sogenannten Agro-Mafia in Deutschland?
Welche Bedeutung hat der Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach Kenntnis der Bundesregierung für die Organisationen der IOK in Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über andere kriminelle Vereinigungen, die im Bereich des Handels mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland aktiv sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Umsätze ein, die mit gefälschten Lebensmitteln erzielt werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Umsätze ein, die im Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln durch die IOK in Deutschland erzielt werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit gefälschten Lebensmitteln (z. B. Angabe falscher Herkunfts- oder Produktbezeichnung, Angabe falscher Qualitätsangaben beispielsweise Hinweis auf ökologische Produktion) in Deutschland, und welche Verbindungen bestehen hierbei zur IOK?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit gepanschten oder gestreckten Lebensmitteln (z. B. durch das Mischen hochwertiger Lebensmittel mit günstigeren Produkten) in Deutschland, und welche Verbindungen bestehen hierbei zur IOK?
Welche Produkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell besonders häufig von Fälschungen oder Manipulationen (siehe Frage 6 und 7) betroffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den Vertrieb gefälschter oder gepanschter Lebensmittel zu bekämpfen?
Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Food Fraud/Lebensmittelkriminalität“, die basierend auf Beschlüssen der Verbraucherschutzkonferenz sowie der Justizministerkonferenz eingerichtet wurde?
Werden Betrug und Fälschung bei Lebensmitteln von der Bundesregierung statistisch erfasst bzw. ist dies geplant, und bis wann?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpersonen in den Strafverfolgungsbehörden für den Bereich der Lebensmittelkriminalität?
Inwiefern findet eine Zusammenarbeit zum Komplex Lebensmittelkriminalität zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie Bundessicherheitsbehörden (z. B. Bundeskriminalamt und Zoll) statt?
Inwiefern beteiligen sich Bundessicherheitsbehörden und ggf. andere Bundesbehörden an den von Europol koordinierten Operationen „OPSON“ zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken beim Handel mit Lebensmitteln in Europa?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Lebensmittelbetrug und Lebensmittelfälschungen in den letzten fünf Jahren?
Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die logistische Infrastruktur des Lebensmittelhandels für Aktivitäten der IOK in Deutschland (z. B für das Verschieben anderer illegaler Waren oder für die Geldwäsche)?
Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem Handel von Agrarerzeugnissen sowie Lebensmitteln und dem Handel von Drogen durch Gruppen der IOK?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Handelslieferungen von Lebensmitteln zum Transport von Drogen genutzt?
Inwiefern werden Vertriebswege des Lebensmittelhandels zum Verschieben von Drogen genutzt?
Inwiefern wird die logistische Infrastruktur des Lebensmittelhandels zum Verschieben von Drogen genutzt?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Betrugsdelikte (z. B. Rechnungsbetrug) im Zusammenhang mit dem Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland durch die IOK?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Umsatzsteuerbetrugsdelikte im Zusammenhang mit dem Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland durch die IOK?
Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung gastronomische Einrichtungen für die Gruppen der IOK in Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10541 hinaus zum Phänomenbereich „Zwangsabnahme von Lebensmitteln“ durch Gruppen der IOK in Deutschland?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die „Zwangsabnahme von Lebensmitteln“ durch Gruppen der IOK an Großhändler in Deutschland?
Inwiefern plant die Bundesregierung, durch das Bundeskriminalamt oder in Zusammenarbeit mit den Ländern, präventive Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungskampagnen, gemeinsam mit entsprechenden Verbänden, die italienische Gastronomiebetriebe vertreten, durchzuführen (vgl. Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10541)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einrichtung einer Hinweisstelle des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg für Straftaten im Zusammenhang mit der OK und IOK und die damit verbundene Kampagne „Insieme si può – Gemeinsam schaffen wir es!“ (vgl. Jahresbericht Organisierte Kriminalität Baden-Württemberg, 2016)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die mögliche Einrichtung einer Hinweisstelle nach Vorbild des Landes Baden-Württemberg für Straftaten im Zusammenhang mit der OK und IOK auf Bundesebene?
Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Einrichtung eines speziellen mehrsprachigen Hinweistelefons beim BKA zur Bekämpfung der OK und IOK beitragen?