[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Omid Nouripour,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13425 –
EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. Juni 2019 haben sich die EU-Kommission und der südamerikanische
Staatenbund Mercosur, bestehend aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und
Uruguay, auf den Abschluss eines Assoziierungsabkommens geeinigt. Das
Assoziierungsabkommen umfasst dabei auch ein Handelsabkommen zwischen
der EU und dem Mercosur.
Das zugrunde liegende Verhandlungsmandat der EU-Kommission stammt
noch aus dem Jahr 1999, ist also bereits 20 Jahre alt. Als das Mandat erteilt
wurde, bestand die EU noch aus 15 Mitgliedstaaten, die restlichen 13
Mitgliedstaaten haben nie über das Mandat abgestimmt. Auch der Vertrag von
Lissabon über die Grundlagen der EU trat erst zehn Jahre später in Kraft.
Nach langen Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden. Zu
dieser Einigung hat laut Medienberichten maßgeblich die Wahl des
rechtspopulistischen Jair Bolsonaro zum neuen Präsidenten Brasiliens beigetragen, der
sich zu dem Abkommen bekannte (
www.handelsblatt.com/politik/internatio
nal/deal-zwischen-eu-und-suedamerika-mercosur-die-weltgroesste-freihandels
zone-freut-vor-allem-die-autoindustrie/24505378.html). Innerhalb der EU war
es vor allem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf einen schnellen
Abschluss drängte. Deutschlands wichtiger europäischer Partner Frankreich
zeigte sich im Vorfeld hingegen skeptisch, und verlangt nun vor einer
Ratifizierung zusätzliche Garantien für den Amazonas-Regenwald sowie die
heimischen Rinderzüchter.
Insbesondere in Brasilien sind nach Ansicht der Fragesteller seit der Wahl Jair
Bolsonaros, Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz akut in Gefahr.
Seit Jair Bolsonaros Amtsantritt im Januar ist die Abholzung des tropischen
Regenwaldes im Amazonas-Gebiet um mehr als 60 Prozent gestiegen
(
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/brasilien-rekord-abholzung-im-regen
wald-hoechster-wert-seit-drei-jahren-a-1275652.html). Das Budget des
Umweltministeriums für Klimaschutz wurde von der brasilianischen Regierung
um 95 Prozent gekürzt (
www.zeit.de/wissen/umwelt/2019-05/
klimawandelbrasilien-jair-bolsonaro-budgetkuerzung-umweltministerium-klimaschutzmass
nahmen-rodungen). Der Amazonas-Regenwald ist der größte CO2-Speicher
der Erde und daher von essenzieller Bedeutung für den Kampf gegen die Kli-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14797
19. Wahlperiode 05.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
30. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
makatastrophe. Gleichzeitig weist er die größte Artenvielfalt aller tropischen
Wälder der Welt auf, welche ebenfalls von den massiven Rodungen bedroht
wird.
Größter Treiber der Entwaldung im Amazonas-Gebiet ist die industrielle
Landwirtschaft. Insbesondere für Weideflächen für Rinder oder Anbauflächen
für Soja oder Zuckerrohr wird der Regenwald abgeholzt. Das EU-Mercosur-
Abkommen wird zu großen Importsteigerungen von Rindfleisch, Geflügel,
Zucker und Ethanol führen und damit nach Ansicht der Fragesteller die
Produktion in den Mercosur-Staaten noch ausweiten.
Auch die Menschenrechtslage hat sich in Brasilien unter der neuen Regierung
deutlich verschlechtert. Die Regierung ist nach Ansicht der Fragesteller eine
Bedrohung für die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Jair Bolsonaro
kündigte bereits an, indigene Gebiete der land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung zu öffnen und schwächt Behörden zum Schutz der indigenen
Bevölkerung. Er schafft nach Ansicht der Fragesteller so ein Klima, in dem Landraub
an der indigenen Bevölkerung im Amazonas-Gebiet folgenlos bleibt, wenn er
dazu dient, durch Rodungen weitere Flächen für die Landwirtschaft zu
gewinnen. Auch der Landraub könnte nach Ansicht der Fragesteller somit durch das
EU-Mercosur-Abkommen und die dadurch steigende Produktion von
Agrargütern weiter vorangetrieben werden. Von Jair Bolsonaro dürfen illegale
Holzfäller und Goldgräber nach Ansicht der Fragesteller Rückenwind erwarten. Er
hat angekündigt, weitere Straßen durch den Regenwald zu bauen und die
Umweltbehörde Ibama abzuschaffen, die für die Umsetzung von Umweltauflagen
in Brasilien zuständig ist. Insbesondere für die Bergbauindustrie will Jair
Bolsonaro das Amazonasgebiet weiter öffnen – kostbare Mineralvorkommen
liegen unter dem Regenwald.
Obwohl der Schutz großer Gebiete des Regenwaldes – auch als Rückzugsort
für die letzten verbliebenen indigenen Völker – in Brasilien sogar
Verfassungsrang genießt, finden auch dort immer wieder illegale Holzeinschläge
oder Landnahmen statt. Das ist die Folge einer bereits lange andauernden
Schwächung der entsprechenden Behörden. Bergbau- und
Landwirtschaftslobbyisten versuchen nach Ansicht der Fragesteller seit Jahren, den Schutzstatus
von Reservaten parlamentarisch auszuhöhlen.
Gleichzeitig hat die neue Regierung das Waffengesetz aufgeweicht und das
Polizeigesetz verschärft. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
staatlichen Behörde zur Bekämpfung von Folter sind entlassen worden. Auch
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geraten nach Ansicht der Fragesteller
mehr und mehr in das Visier der Regierung und werden überwacht. Dabei ist
Brasilien nach Angaben von Amnesty International schon jetzt eines der
gefährlichsten Länder für Menschenrechtsverteidiger weltweit, insbesondere in
den Bereichen Land- und Umweltrechte (
www.amnesty.de/informieren/aktu
ell/brasilien-bolsonaro-setzt-menschenrechtsfeindliche-rhetorik-die-tat-um).
Jair Bolsonaro hält die Aktivitäten ausländischer
Nichtregierungsorganisationen in Brasilien für verdächtig. Er vermutet demnach, dass Umweltschützer
und Indigene gemeinsame Sache machen bei dem Plan, die Reservate aus dem
brasilianischen Staatsgebiet herauszulösen und zu selbstständigen Ländern zu
erklären.
Ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment der EU-Kommission ist
bisher noch nicht veröffentlicht worden. Insbesondere vor dem Hintergrund
der Entwicklungen in Brasilien, aber auch ganz grundsätzlich und auch für die
anderen Mercosur-Mitgliedstaaten ergeben sich daher Fragen in Bezug auf die
Auswirkungen des Abkommens auf die Umwelt, Menschenrechte und
Verbraucherinnen und Verbraucher.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier
Staaten des MERCOSUR begründet eine umfassende strategische Partnerschaft
zwischen beiden Regionen und geht damit weit über Handelsfragen hinaus.
Der politische Teil des Assoziierungsabkommens wird u. a. die sogenannten
„wesentlichen Elemente“ Menschenrechte und Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen enthalten.
Darüber hinaus sieht der politische Teil weitreichende Bestimmungen für eine
verstärkte Zusammenarbeit in nahezu allen Politikfeldern vor, darunter
Demokratie, Rechtstaatlichkeit, soziale Entwicklung, Umweltpolitik,
Verbraucherschutz, Tourismus, Infrastruktur und digitale Ökonomie.
Mit dem Abkommen wird ein umfassendes und tiefes Geflecht gemeinsamer
Institutionen für einen breit angelegten politischen Dialog geschaffen.
Vorgesehen sind ein Assoziierungsrat und -ausschuss, Parlamentarischer Ausschuss,
Domestic Advisory Groups und ein zivilgesellschaftliches Forum.
Während der politische Teil des Abkommens noch nicht veröffentlicht wurde,
kann der Handelsteil, einschließlich des Kapitels zu Handel und nachhaltiger
Entwicklung (Nachhaltigkeitskapitel), auf der Internetseite der Europäischen
Kommission eingesehen werden (
https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/in
dex.cfm?id=2048). Das Abkommen durchläuft nach der am 28. Juni 2019
erfolgten politischen Einigung aktuell zur Textfinalisierung (1) eine
formaljuristische Prüfung („legal scrubbing“), danach stehen (2) Übersetzungen in alle EU-
Amtssprachen an. Da der Text daher noch nicht abschließend in allen
Amtssprachen vorliegt, ist eine Angabe von genauen Seitenzahlen nicht möglich. (3)
Im Anschluss daran würde die Europäische Kommission dem Rat der EU einen
Beschluss für die Unterzeichnung des Abkommens vorlegen – nach ersten
Zeitplänen der Kommission frühestens im 2. Halbjahr 2020. Da das
Assoziierungsabkommen aufgrund seines politischen Teils, der auch Zuständigkeiten der EU-
Mitgliedstaaten berührt, als ein gemischtes Abkommen abgeschlossen würde,
wären neben der EU auch die Mitgliedstaaten eigenständige Vertragsparteien.
So wäre neben der Unterzeichnung durch die EU, für die ein einstimmiger
Ratsbeschluss erforderlich ist, die Unterzeichnung durch sämtliche
Mitgliedstaaten erforderlich. Im Anschluss an die Unterzeichnung durch alle
Vertragsparteien steht (4) die Befassung des Europäischen Parlaments an. Erst nach
Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Abkommens
würde ggf. (5) die vorläufige Anwendung einzelner Abkommensbestandteile in
alleiniger EU-Kompetenz (vor allem der Handelsteil des
Assoziierungsabkommens) erfolgen, sofern der Rat einen entsprechenden Beschluss auf Vorschlag
der Kommission (üblicherweise gemeinsam mit Unterzeichnungsbeschluss)
angenommen hat. Für das vollständige Inkrafttreten des Abkommens müssten
zudem (6) der Rat das Abkommen mit einstimmigem Beschluss abschließen und
(7) sämtliche Mitgliedstaaten das Abkommen gemäß den jeweiligen nationalen
Verfahren ratifizieren (für Deutschland voraussichtlich förmliches
Vertragsgesetz).
1. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt,
dass die Verhandlungen über das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen
zu einem Abschluss gebracht werden sollten, obwohl sich nach Ansicht
der Fragesteller gerade in Brasilien die ökonomischen,
menschenrechtlichen und sozialen Bedingungen mit der Wahl von Jair Bolsonaro
erheblich verschlechtert haben?
Es war seit Beginn der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen
zwischen der EU und dem MERCOSUR vor zwanzig Jahren erklärtes Ziel beider
Seiten, diese zu einem Abschluss zu bringen. Es handelt sich um ein
Abkommen zwischen der EU und den vier Staaten des MERCOSUR, nicht um ein
Abkommen mit Brasilien. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sowohl
für die EU als auch den MERCOSUR umfangreiche Vorteile generieren wird.
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur gegenwärtigen
Menschenrechtslage in Brasilien und zur jüngsten Entwicklung der Lage,
insbesondere seit Amtsantritt des neuen Präsidenten Jair Bolsonaro, und wie
bewertet sie diese?
Brasilien ist eine pluralistische und rechtsstaatliche Demokratie mit einer
offenen und aktiven Zivilgesellschaft. Die Meinungs-, Vereinigungs-,
Versammlungs- und Religionsfreiheit sind grundsätzlich garantiert und einklagbar. Die
Gewaltenteilung ist ebenso gewährleistet; sowohl das Parlament als auch die
starke und unabhängige Justiz nehmen ihre Aufgaben wahr. Gleichwohl gibt es
bezüglich der Menschenrechtslage Defizite, die sich in den letzten Monaten
teilweise verschärft haben. So stehen etwa indigene Völker und andere
traditionelle Gemeinschaften verstärkt unter Druck. Partizipationsrechte indigener
Völker, insbesondere ihre freie vorherige und informierte Zustimmung, werden
häufig nicht durchgesetzt. Bedrohungen für die Arbeit von
Menschenrechtsverteidigenden, Indigenenführerinnen und -führern sowie Umweltaktivistinnen
und -aktivisten resultieren häufig aus sozialen Konflikten, verschärft durch
verbreitete Straflosigkeit und Korruption.
Anfang des Jahres bekannte sich die brasilianische Menschenrechtsministerin
Damares Alves vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu
höchsten Menschenrechtsstandards und allen internationalen Abkommen. Darüber
hinaus wurde Brasilien jüngst erneut in den Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen gewählt.
Im Mai 2017 stellte sich Brasilien der Universellen Periodischen
Staatenüberprüfung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Die Mitgliedstaaten
sprachen 246 Empfehlungen aus, darunter zu Polizeigewalt,
Menschenrechtsverteidigenden, Indigenenrechten und der Situation in Gefängnissen.
Deutschland empfahl im Anschluss an frühere Empfehlungen, u. a. die Rechte
indigener Bevölkerungsgruppen zu stärken. Grundsätzlich spricht die
Bundesregierung die Menschenrechtslage gegenüber der brasilianischen Regierung
regelmäßig an, u. a. beim Besuch von Bundesminister Heiko Maas am 29. und
30. April in Brasilien sowohl gegenüber Außenminister Ernesto Araújo als
auch gegenüber Staatspräsident Jair Bolsonaro. Beide Außenminister haben
eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie nimmt Bezug auf
Menschenrechte:
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/brasilien-gemeinsame-erklae
rung/2214526.
Die Bundesregierung nimmt verbreitete Sorgen und Ängste der
Zivilgesellschaft, darunter auch von Vertreterinnen und Vertretenden indigener Völker,
sehr ernst. Sie wird die Lage der Menschenrechte in Brasilien daher auch
weiterhin sehr genau beobachten.
3. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur gegenwärtigen
Menschenrechtslage in Argentinien, Paraguay und Uruguay, und wie bewertet
sie diese jeweils?
Bezüglich der Menschenrechtslage in Argentinien gibt es Defizite, vor allem in
der praktischen Durchsetzung von Frauen- und Indigenenrechten sowie im
Strafvollzug und im Bereich institutionelle Gewalt.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass Partizipationsrechte indigener Völker, insbesondere ihre
freie vorherige und informierte Zustimmung, häufig nicht durchgesetzt werden.
Zudem berichten sie von der sehr schlechten Menschenrechtslage in
Gefängnissen, die häufig überfüllt sind. Das Jahr 2018 stand in Argentinien im Lichte der
Frauenrechte: Paritätsgesetz, Abtreibungsdebatte, Kampf gegen sexuelle
Gewalt – eine Reihe feministischer Initiativen bestimmten die gesellschaftliche
Debatte. Besonders die Kampagne zur Legalisierung der Abtreibung sorgte für
Massenproteste und breite Aufmerksamkeit. Das entsprechende Gesetz
scheiterte Mitte 2018 im Senat. Am 28. Mai wurde ein neuer Entwurf ins Parlament
eingebracht. Bedingt durch die tiefe Wirtschaftskrise ist aktuell vor allem die
Verschlechterung der materiellen Lebensbedingungen der Bevölkerung
besorgniserregend.
Paraguay bekennt sich klar zu den Menschenrechten, die mangelnde
Rechtssicherheit und die politische Einflussnahme im Justizwesen stellen jedoch
strukturelle Probleme dar. Der seit einem Jahr amtierende Präsident hat den Kampf
gegen Korruption, gegen Organisierte Kriminalität und Drogenhandel sowie
die Reform des maroden Justizsystems prominent auf die Regierungsagenda
gesetzt. Die Umsetzung des Nationalen Plans für Menschenrechte von 2013
scheitert aber auch nach dem Antritt der neuen Regierung im August 2018
bislang an mangelndem politischen Willen und institutioneller Schwäche. Die
Rechte von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch gestärkt, das „Sekretariat
für Kinder und Jugendliche“ in ein Ministerium umgewandelt und der Senat hat
für Waisenkinder in Feminizidfällen eine Rente eingeführt. Dennoch bleiben
erhebliche Defizite bei der Gewalt gegen Kinder, aber auch gegen Frauen.
Problematisch sind weiterhin die mangelnde Beachtung der Indigenenrechte
und die Situation in Paraguays Gefängnissen bleibt besorgniserregend.
Besonders schutzbedürftige Gruppen sind die landlosen Kleinbauern („campesinos“),
LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Die Menschenrechte sind in Uruguay grundsätzlich gesichert, exemplarisch ist
die Verwirklichung der Pressefreiheit. Defizite weist Uruguay beim Schutz von
Frauen vor Gewalt auf. Häusliche Gewalt gegen Frauen gehört zu den am
zweithäufigsten begangenen Verbrechen, in manchen Fällen auch mit
Todesfolge. Seit Ende 2017 ist die Tötung von Frauen besonders unter Strafe gestellt.
Die Situation in den Haftanstalten ist nach wie vor prekär. Mit dem
Inkrafttreten des neuen Strafprozessrechts am 1. November 2017 und dem Übergang der
Zuständigkeit für das Ermittlungsverfahren auf die Staatsanwaltschaft (bisher:
Ermittlungsrichter) sollten auch die Inhaftierungen deutlich verringert und die
Haftanstalten entlastet werden, ein Effekt, der bisher allerdings nicht
eingetreten ist. Es gibt keine wirksamen Programme für die Rehabilitation. Immer
wieder wird von Fällen der Diskriminierung von Angehörigen
afrikanischstämmiger Minderheiten und von LGBTI-Personen berichtet. Die Ehe
gleichgeschlechtlicher Paare ist erlaubt, es gibt Eheschließungen. Das Ley Trans vom
18. Oktober 2018 stellt Rechte für Transpersonen gegen Diskriminierung sicher
und ist eines der modernsten Gesetze im lateinamerikanischen Vergleich.
4. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Agrarwirtschaft bei Rodungen im brasilianischen Amazonas-Regenwald (z. B. für
Weide- oder Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die gerodeten Flächen in Brasilien genutzt?
Die Entwaldung in der Amazonas-Region hat zahlreiche Ursachen, über deren
treibende Kräfte und deren Verknüpfungen untereinander die Bundesregierung
keine Kenntnisse im Einzelnen hat. Allen voran ist sicherlich die Armut in den
betroffenen Regionen ein bedeutender Faktor, der die legale und illegale
Landnahme und Waldrodungen für die landwirtschaftliche Erzeugung in Form einer
fortschreitenden Subsistenzwirtschaft befördert. Diese wird oftmals
beschleunigt oder ergänzt durch wirtschaftliche Interessen moderner Agrarkonzerne, die
den Wald zur Erzeugung profitabler landwirtschaftlicher Produkte wie Fleisch
oder Soja roden, sowie durch die Landspekulation, die von der Tatsache Nutzen
zieht, dass Agrarfläche um ein Vielfaches mehr wert ist als Wald. Auch
Kettennutzungen über mehrere Jahre sind verbreitet, bei denen beispielsweise den
ursprünglichen Wäldern zunächst das wertvolle und vermarktbare Holz
entnommen wird, sodann Brandrodungen mit anschließendem Ackerfeldbau
stattfinden, sodann Viehweide angelegt und erst im letzten Schritt Produkte wie Soja
angebaut werden. Dies erschwert die Ursachenzuordnung zusätzlich. Wie in der
Vergangenheit gerodete Flächen heute im Einzelnen genutzt werden, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
5. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Agrarwirtschaft bei Rodungen im argentinischen Gran Chaco (z. B. für Weide- oder
Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
gerodeten Flächen genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Agrarwirtschaft bei Rodungen im paraguayischen Gran Chaco (z. B. für
Weideoder Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die gerodeten Flächen genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UNO-
Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, dass unter der neuen
brasilianischen Regierung eine „Invasion der indigenen Gebiete“
stattfindet (
www.deutschlandfunk.de/brasilien-uno-menschenrechtskommissa
rin-verurteilt.1939.de.html?drn:news_id=1033019)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre ausführlichen Antworten auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Indigenenrechte und
Regenwaldschutz in Brasilien“ auf Bundestagsdrucksache 19/13387, dort vor
allem auf die Antwort zu Frage 2.
8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2017 und 2018 die Agrargüterexporte aus den Mercosur-Staaten
a) in die EU
Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR in die EU
MERCOSUR
EU 28 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 19.302.257 36.775.459 18.402.598 34.765.570
darunter
Lebende Tiere 7.383 56 6.987 332
Milch u. -erzeugnisse 478 53.615 609 197
Fleisch u. -erzeugnisse 2.272.116 650.584 2.097.486 480.165
Fische u. Fischzubereitungen 719.497 16.587 684.448 137.666
Getreide (ohne Reis) 719.008 4.519.808 847.365 5.166.407
Getreideerzeugnisse, Backwaren 9.159 4.821 8.877 5.201
Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR in die EU
MERCOSUR
EU 28 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Kartoffeln u. -erzeugnisse 2.695 12.624 2.963 2.940
Gemüse u. a. Küchengewächse 14.022 73.860 11.046 13.566
Frischobst, Südfrüchte 1.055.889 906.445 1.147.629 1.038.870
Schalen- u. Trockenfrüchte 48.605 3.724 62.715 17.021
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 1.264.546 1.359.640 1.258.160 1.425.013
Kakao u. -erzeugnisse 29.404 5.922 23.517 6.780
Zucker u. -erzeugnisse 226.708 840.697 133.505 286.167
Ölsaaten u. -produkte 8.931.391 26.543.257 8.207.437 22.727.982
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 319.946 173.293 380.070 1.641.830
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 9.109 431 8.852 1.321
Kaffee 2.245.386 858.988 2.003.624 911.209
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 641.129 130.508 603.764 150.379
Bier (1000 hl) 1.106 1.103 1.323 992
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 23.412 84.648 77.520 108.590
Wein (1 000 hl) 205.013 13.193.208 209.330 90.143
Argentinien Brasilien
EU 28 2017 2018 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 6.176.804 13.192.506 5.619.012 10.780.446 11.566.285 20.543.826 11.652.654 22.180.542
darunter
Lebende Tiere 6.674 43 6.635 313 448 1 51 1
Milch u. -erzeugnisse 190 53.522 0 0 208 58 396 127
Fleisch u. -erzeugnisse 465.571 141.399 510.043 67.501 1.413.741 457.220 1.231.372 363.602
Fische u. Fischzubereitungen 690.352 8.352 672.432 134.021 25.541 6.645 5.287 1.133
Getreide (ohne Reis) 76.444 299.078 92.142 416.752 642.090 4.220.237 754.846 4.749.123
Getreideerzeugnisse, Backwaren 2.353 970 2.442 1.128 6.263 3.527 5.959 3.781
Kartoffeln u. -erzeugnisse 11 10.079 1 0 2.684 2.545 2.961 2.939
Gemüse u. a. Küchengewächse 12.259 71.103 9.020 9.532 1.372 2.078 1.773 3.576
Frischobst, Südfrüchte 317.990 210.095 406.115 319.587 698.567 650.273 705.178 676.614
Schalen- u. Trockenfrüchte 25.072 386 23.810 11.380 23.526 3.336 38.880 5.632
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 85.118 34.814 96.581 39.361 1.166.445 1.318.067 1.148.967 1.379.354
Kakao u. -erzeugnisse 1.858 350 1.501 678 27.544 5.572 22.014 6.102
Zucker u. -erzeugnisse 44.894 459.461 10.843 15.802 158.607 346.706 105.420 248.042
Ölsaaten u. -produkte 3.716.850 11.538.173 3.014.435 8.083.125 4.232.851 12.237.899 4.635.479 13.168.566
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 232.393 261 256.702 1.337.394 85.560 167.175 120.926 297.420
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 275 0 329 348 8.830 430 8.463 868
Kaffee 1 7.201 12 3 2.245.379 851.787 2.003.606 911.206
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 84.729 634 65.539 17.993 553.617 129.131 533.854 131.444
Bier (1000 hl) 749 916 837 696 338 174 473 291
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 3.140 65.532 5.715 1.496 18.239 18.857 45.108 62.574
Wein (1 000 hl) 202.471 13.192.506 206.463 89.194 742 194 714 181
Paraguay Uruguay
EU 28 2017 2018 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 989.985 2.603.849 622.746 1.452.669 569.183 435.278 508.186 351.913
darunter
Lebende Tiere 0 0 0 0 261 12 301 18
Milch u. -erzeugnisse 0 0 0 0 80 35 213 70
Fleisch u. -erzeugnisse 37.196 5.318 30.693 4.837 355.608 46.647 325.378 44.225
Fische u. Fischzubereitungen 114 2 91 1 3.490 1.588 6.638 2.511
Paraguay Uruguay
EU 28 2017 2018 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Getreide (ohne Reis) 0 1 0 0 474 492 377 532
Getreideerzeugnisse, Backwaren 271 161 166 108 272 163 310 184
Kartoffeln u. -erzeugnisse 0 0 1 1 0 0 0 0
Gemüse u. a. Küchengewächse 5 1 0 0 386 678 253 458
Frischobst, Südfrüchte 0 0 0 0 39.332 46.077 36.336 42.669
Schalen- u. Trockenfrüchte 7 2 25 9 0 0 0 0
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 6.312 3.551 8.426 4.192 6.671 3.208 4.186 2.106
Kakao u. -erzeugnisse 2 0 1 0 0 0 1 0
Zucker u. -erzeugnisse 23.203 34.529 17.242 22.323 4 1 0 0
Ölsaaten u. -produkte 904.347 2.544.608 505.013 1.328.690 77.343 222.577 52.510 147.601
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 1.619 5.746 2.163 6.956 374 111 279 60
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 4 1 60 105 0 0 0 0
Kaffee 3 0 5 0 3 0 1 0
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 2.613 720 4.278 930 170 23 93 12
Bier (1000 hl) 0 0 8 1 19 13 5 4
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 147 53 24.923 44.398 1.886 206 1.774 122
Wein (1 000 hl) 0 0 0 0 1.800 508 2.153 768
b) in die Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach exportierendem Staat und Exportgut auflisten sowie die
Menge in Tonnen als auch den Wert der Exporte in Euro angeben), und
wie hoch waren jeweils die Exporte von Fleisch und Fleischerzeugnissen
sowie die von Futtermitteln für die Fleischindustrie?
Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR nach Deutschland
MERCOSUR
Deutschland 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 2.573.251 2.755.003 2.301.923 2.600.284
darunter
Lebende Tiere 411 4 223 11
Milch u. -erzeugnisse 30 18.791 17 4
Fleisch u. -erzeugnisse 457.960 81.013 416.124 76.674
Fische u. Fischzubereitungen 5.098 14 5.484 1.696
Getreide (ohne Reis) 4.907 20.148 3.408 13.431
Getreideerzeugnisse, Backwaren 361 175 332 205
Kartoffeln u. -erzeugnisse 4 25 6 2
Gemüse u. a. Küchengewächse 33 1.791 0 0
Frischobst, Südfrüchte 26.723 11.879 31.691 15.104
Schalen- u. Trockenfrüchte 4.454 526 8.982 2.097
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 55.266 25.139 56.994 29.292
Kakao u. -erzeugnisse 68 5 27 3
Zucker u. -erzeugnisse 22.940 49.123 11.701 14.814
Ölsaaten u. -produkte 720.464 2.059.185 707.106 1.941.711
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 32.482 9.308 30.683 32.042
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 131 29 103 19
Kaffee 855.257 339.988 709.163 342.421
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 201.431 33.941 149.007 34.153
Bier (1000 hl) 175 430 304 175
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 5.943 6.862 7.608 3.427
Wein (1 000 hl) 14.141 367.960 14.484 4.999
Argentinien Brasilien
Deutschland 2017 2018 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 443.917 367.921 389.838 224.001 1.969.978 2.218.002 1.817.441 2.335.014
darunter
Lebende Tiere 301 0 212 9 14 0 3 1
Milch u. -erzeugnisse 2 18.786 0 0 28 5 17 4
Fleisch u. -erzeugnisse 202.569 1.434 199.452 21.741 182.717 71.398 161.303 48.272
Fische u. Fischzubereitungen 4.116 0 4.552 1.690 803 13 786 6
Getreide (ohne Reis) 4.839 20.054 3.358 13.372 10 9 17 13
Getreideerzeugnisse, Backwaren 64 12 51 34 202 125 243 156
Kartoffeln u. -erzeugnisse 1 20 1 0 3 5 4 1
Gemüse u. a. Küchengewächse 28 1.790 0 0 0 0 0 0
Frischobst, Südfrüchte 7.252 2.035 8.888 3.232 18.348 9.508 22.129 11.550
Schalen- u. Trockenfrüchte 2.707 284 3.331 1.358 1.747 242 5.645 736
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 10.173 3.171 9.131 2.612 43.351 20.865 44.903 25.254
Kakao u. -erzeugnisse 21 0 1 0 47 5 25 3
Zucker u. -erzeugnisse 2.330 15.060 3.522 5.273 16.433 29.253 5.054 6.284
Ölsaaten u. -produkte 97.576 272.106 53.914 126.292 568.198 1.657.231 644.307 1.811.478
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 25.611 52 21.074 19.132 6.207 6.238 8.606 9.218
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 10 0 0 0 121 29 103 19
Kaffee 0 1.944 0 0 855.257 338.044 709.162 342.421
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 30.941 33 23.111 6.103 170.237 33.826 124.776 27.872
Bier (1000 hl) 44 358 77 59 131 72 219 115
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 2.135 4.674 3.752 674 3.774 2.186 3.850 2.751
Wein (1 000 hl) 13.928 367.921 14.202 4.948 81 15 90 18
Paraguay Uruguay
Deutschland 2017 2018 2017 2018
1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen
Gesamt 66.280 130.262 26.789 17.829 93.076 38.818 67.855 23.440
darunter
Lebende Tiere 0 0 0 0 96 4 8 1
Milch u. -erzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0
Fleisch u. -erzeugnisse 7.646 917 5.829 762 65.028 7.264 49.540 5.899
Fische u. Fischzubereitungen 97 1 76 0 82 0 70 0
Getreide (ohne Reis) 0 0 0 0 58 85 33 46
Getreideerzeugnisse, Backwaren 95 38 38 15 0 0 0 0
Kartoffeln u. -erzeugnisse 0 0 1 1 0 0 0 0
Gemüse u. a. Küchengewächse 5 1 0 0 0 0 0 0
Frischobst, Südfrüchte 0 0 0 0 1.123 336 674 322
Schalen- u. Trockenfrüchte 0 0 6 3 0 0 0 0
Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 1.742 1.103 2.960 1.426 0 0 0 0
Kakao u. -erzeugnisse 0 0 0 0 0 0 1 0
Zucker u. -erzeugnisse 4.177 4.810 3.125 3.257 0 0 0 0
Ölsaaten u. -produkte 49.716 119.335 8.426 3.901 4.974 10.513 459 40
Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 664 3.018 1.003 3.692 0 0 0 0
Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 0 0 0 0 0 0 0 0
Kaffee 0 0 0 0 0 0 1 0
Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 250 82 1.120 178 3 0 0 0
Bier (1000 hl) 0 0 8 1 0 0 0 0
Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 28 2 4 2 6 0 2 0
Wein (1 000 hl) 0 0 0 0 132 24 192 33
9. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Agrargüterexporte aus den Mercosur-Staaten nach Inkrafttreten des EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommens
a) in die EU
b) in die Bundesrepublik Deutschland
entwickeln (bitte nach exportierendem Staat und Exportgut auflisten
sowie die Menge in Tonnen als auch den Wert der Exporte in Euro angeben,
und wie werden sich jeweils die Exporte von Fleisch und
Fleischerzeugnissen sowie die von Futtermitteln für die Fleischindustrie entwickeln?
Da die Europäische Kommission die konsolidierten Zolllisten noch nicht
vorgelegt hat, können hierzu keine Abschätzungen getroffen werden.
10. Wie wird sich die Entwicklung der Exporte von Agrargütern aus den
Mercosur-Staaten nach Einschätzung der Bundesregierung auf Rodungen
im
a) brasilianischen Amazonas-Regenwald,
b) brasilianischen Cerrado-Trockenwald,
c) argentinischen Gran Chaco und
d) paraguayischen Gran Chaco
auswirken?
Hierzu lassen sich keine Aussagen treffen. Die Entwicklung der Entwaldung
hat viele Ursachen. Die Bundesregierung ist mit den Regierungen,
insbesondere Brasiliens, in Gesprächen, um sie bei ihren Bemühungen um eine
nachhaltige Forstwirtschaft und den Schutz von Naturwäldern zu unterstützen. Da das
MERCOSUR-Abkommen von den Partnerländern die Umsetzung ihrer
Verpflichtungen im Rahmen des Klimaschutzes und der Biodiversität fordert und
zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft verpflichtet, geht die Bundesregierung
davon aus, dass das Abkommen einen zusätzlichen förderlichen Rahmen für
diese Art Gespräche bietet.
11. Welche Produkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von beiden
Handelspartnern (sowohl EU als auch Mercosur-Staaten) produziert und
von beiden in die jeweils andere Region exportiert bzw. von dort
importiert, und inwiefern werden nach Einschätzung der Bundesregierung
hierdurch vermeidbare ökologische Transportkosten verursacht?
Die MERCOSUR-Staaten und die EU sind weitgehend komplementäre
Volkswirtschaften, die sich ergänzen. Die vier Staaten des MERCOSUR liefern in
erster Linie agrarische und mineralische Rohstoffe während die EU-
Mitgliedstaaten gewerbliche Waren ausführen.
Innerhalb der MERCOSUR-Staaten ist Brasilien das Land mit dem höchsten
Industrialisierungsgrad. Die obenstehende Grafik anbei zeigt die 20 zwischen
der EU und Brasilien meistgehandelten Güter. Die Grafik stellt das Verhältnis
(Exporte / Importe) von Handelsgütern und die Richtung der Handelsströme
zwischen den beiden Volkswirtschaften dar (cover ratio). Elf Produkte weisen
cover ratios unter 50 auf, was darauf hinweist, dass die EU-Einfuhren aus
Brasilien mindestens doppelt so hoch sind wie die EU-Ausfuhren nach Brasilien.
Acht Produkte weisen einen Anteil von mehr als 200 auf, was darauf hinweist,
dass die EU-Ausfuhren nach Brasilien mindestens doppelt so hoch sind wie die
EU-Einfuhren aus Brasilien. Die meisten Produkte haben cover ratios von
entweder sehr nahe 0 bzw. deutlich über 200, werden also entweder hauptsächlich
von der EU exportiert oder von MERCOSUR in die EU importiert. Lediglich
eine Produktkategorie unter den 20 meistgehandelten weist ein Verhältnis
zwischen 50 und 200 auf, was auf einen ausgewogeneren Handel hinweist.
Grundsätzlich widerspricht die Ein- und Ausfuhr identischer Waren
marktwirtschaftlichen Prinzipien. Exporte und Importe innerhalb einer Produktkategorie
im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik deuten im Allgemeinen
nicht auf identische Produkte hin, sondern sind im Rahmen von
Veredelungsverkehren / Wertschöpfungsketten zu sehen.
12. Welche Auswirkungen hat das Abkommen nach Einschätzung
Bundesregierung auf die assoziierten Mercosur-Mitgliedstaaten?
Der Abschluss des Abkommens könnte zu Handelsverschiebungen innerhalb
sämtlicher bestehender Handelsbeziehungen sowohl der EU als auch der
MERCOSUR-Staaten mit anderen Handelspartnern führen. Der
Bundesregierung liegen hierzu jedoch keine weiteren Informationen vor.
a) Welche handelspolitischen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung der Beitritt weiterer Staaten zum Mercosur-Bündnis?
Die assoziierten Mitglieder Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Peru und
Suriname verfügen bereits über Abkommen mit Handelsbestimmungen mit der
EU. Einzig Bolivien, das sich im Beitrittsprozess zum MERCOSUR befindet,
hat kein Abkommen mit Handelsbestimmungen mit der EU. Ein Beitritt zum
MERCOSUR, der sich jedoch derzeit nicht abzeichnet, würde eine
Neubewertung der Abkommen mit den potentiellen Beitrittskandidaten erforderlich
machen.
b) Welche Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufhebung der Suspendierung der Mitgliedschaft Venezuelas auf die
Handelsbeziehungen der Mercosur-Staaten mit der Europäischen
Union?
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Aufhebung der Suspendierung der
MERCOSUR-Mitgliedschaft Venezuelas Einfluss auf die Handelsbeziehungen
des MERCOSUR mit der EU im Gesamten hätte. Aufgrund der hohen
Abhängigkeit Venezuelas von Erdöl als nahezu einzigem Exportgut (ca. 95 Prozent)
sind auch keine nennenswerten Verschiebungen innerhalb der Exportwirtschaft
des MERCOSUR zu erwarten.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des
Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die kleinbäuerliche
Landwirtschaft in Afrika?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Expertinnen und
Experten, dass der Abschluss des Mercosur-Assoziierungsabkommens den
Aufbau von Wertschöpfungsketten in Afrika erschwert (
https://in
fo.brot-fuer-die-welt.de/blog/mercosur-abkommen-schadet-baeuerin
nen-weltweit)?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Union, die handelspolitischen Nachteile,
die insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (Least
Developed Countries – LDCs) nach Ab-schluss des Abkommens gegenüber
Schwellenländern wie Brasilien haben (ebd.), auszugleichen?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Es kommt durch das Übereinkommen zu einer Präferenzerosion bei Produkten
für die afrikanischen Länder, die bislang Zollfreiheit genossen haben und für
die gegenüber MERCOSUR bislang ein Zoll erhoben wurde.
Allerdings wird, anders als gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern,
der Handel gegenüber MERCOSUR nicht vollständig liberalisiert, so dass bei
einigen Produkten der Präferenzvorteil weitgehend bestehen bleibt. Die
Zollsenkungen finden zudem über einen Übergangszeitraum statt, der es auch den
afrikanischen Ländern erlaubt, sich an die geänderten Rahmenbedingungen
anzupassen.
Ob sich aus der Präferenzerosion tatsächliche Nachteile ergeben, hängt von
vielen Faktoren ab, daher lässt sich hierzu noch keine Aussage treffen.
14. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu führen, dass Uruguay die UPOV-Konventionen
(UPOV – Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen)
ratifizieren muss oder, dass sie Teil der Konventionen, wie die
Einschränkung von Nachbau, Tausch und Verkauf von Saatgut anwenden müssen,
und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der
Bundesregierung auf
a) die Nutzpflanzenvielfalt in Uruguay und
b) die Versorgungssicherheit in Uruguay?
Das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen stellt den Vertragspartnern
frei, Pflanzensorten entweder nach dem Internationalen Übereinkommen zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in der Fassung von 1978 (1978
UPOV ACT) oder von 1991 (1991 UPOV ACT) zu schützen.
Uruguay ist bereits seit 1994 UPOV-Mitglied und hat das UPOV-
Übereinkommen in der Fassung von 1978 ratifiziert. Auswirkungen auf die
Nutzpflanzenvielfalt und die Versorgungssicherheit als Folge des EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommen sieht die Bundesregierung deshalb nicht.
15. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der
Bundesregierung dazu führen, dass Uruguay die bestehenden
Beschränkungen für Geschäfte mit großen Flächen und den Schutz des
Kleingewerbes (Establecimientos de Grandes Superficies) aufgeben oder
einschränken muss, und wenn ja, welche Auswirkungen wird dies nach
Kenntnis der Bundesregierung auf das Kleingewerbe in Uruguay haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen
des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf den europäischen und/
oder deutschen Agrarmarkt durchgeführt oder in Auftrag gegeben?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Folgenabschätzung?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Folgenabschätzung
durchzuführen oder in Auftrag zu geben (bitte begründen)?
c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommissionen
Folgenabschätzungen dieser Art durchgeführt, und wenn ja, zu
welchem Ergebnis sind sie gekommen?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld keine eigene Folgenabschätzung in
Auftrag gegeben, da diese von sehr vielen fiktiven Annahmen ausgehen müsste.
Lediglich für Rindfleisch wurden Abschätzungen über die Auswirkungen von
bestimmten Quoten erstellt, die Grundlage für die Meinungsbildung in der
Bundesregierung waren. Die niedrigste modellierte Quote lag mit 122.000 t
deutlich über dem jetzt erreichten Ergebnis. Die modellierte Quote würde zu
einem Rückgang der Preise um 3 Prozent (Ausgangspreis 3,52 Euro/kg
Schlachtgewicht) führen. Sie hätte keinen Effekt auf die landwirtschaftlichen
Arbeitskräfte, die Betriebseinkommen würden um 0,6 Prozent sinken. Diese
Änderungen sind im Bereich der normalen Marktschwankungen.
Die Europäische Kommission hat dagegen vor Abschluss der Verhandlungen
ausführliche Folgenabschätzungen erstellt, die auf der Webseite der
Generaldirektion Landwirtschaft (
https://ec.europa.eu/agriculture/trade-analysis/impact-
assessment_en) und der Generaldirektion Handel (Zwischenbericht zum
Einfluss des Abkommens auf die Nachhaltigkeit,
www.eumercosursia.com/uplo
ads/4/0/7/2/40728425/final_interim_report_publication_03oct2019.pdf)
veröffentlich sind. Beides sind Folgeabschätzungen auf Basis von fiktiven
Annahmen über den Zollabbau. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft werden
allerdings aufgrund von Annahmen über das Ausmaß des Zollabbaus
überschätzt.
17. Hat die Bundesregierung, oder die EU-Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung, Berechnungen dazu durchgeführt, wie viele und in
welchen Sektoren Arbeitsplätze durch das EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommen geschaffen werden, und wie viele und in welchen Sektoren
Arbeitsplätze verloren gehen?
Der Zwischenbericht des kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichen
„Sustainable Impact Assessment in Support of the Association Agreement
Negotiations between the European Union and MERCOSUR“ (London School of
Economics an Political Science, w w w . e u m e r c o s u r s i a . c o m / u p l o a d s /
4/0/7/2/40728425/final_interim_report_publication_03oct2019.pdf) untersucht
Beschäftigungseffekte in verschiedenen Sektoren unter der Annahme von zwei
fiktiven Szenarien („conservative“ und „ambitious“ Szenario). Da die
finalisierten Zolllisten des Abkommens noch nicht vorliegen, sind Schätzungen auf
Basis der tatsächlich verhandelten Voraussetzungen derzeit noch nicht möglich.
18. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, oder nach Kenntnis
der Bundesregierung die EU-Kommission, möglichen durch das EU-
Mercosur-Assoziierungsabkommen entstehenden Arbeitsplatzverlusten
(z. B. im Landwirtschaftssektor) entgegenzuwirken oder Betroffen zu
entschädigen?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des französischen
Agrarverbands FNSEA, dass das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen zu
„unlauterem Wettbewerb“ gegenüber europäischen Landwirten führe und
daher „inakzeptabel“ sei (
www.derstandard.de/story/2000106058305/frank
reich-stemmt-sich-gegen-mercosur-abkommen), und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass unterschiedliche
Standortbedingungen, wozu auch die nationale Gesetzgebung gehört, zu „unlauteren
Wettbewerbsbedingungen“ führen, nicht. Die aus abweichenden
Standortbedingungen resultierenden Wettbewerbsunterschiede wurden bei den Verhandlungen
zum Zollabbau berücksichtigt. Dort wo sie relevant sind, wird ihnen durch
Zolltarifquoten, nur teilweise Zollabbau oder längere Übergangsfristen
Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird durch ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel dafür Sorge
getragen, dass die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen auf gleicher Basis
beruhen.
20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Einsatz und die
eingesetzten Mengen des Pestizids Glyphosat in den Mercosur-Staaten
(bitte nach Staat einzeln auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
21. Welche Pestizide sind in den Mercosur-Staaten zugelassen, die in
Deutschland und der EU nicht zugelassen sind (bitte nach Staaten einzeln
auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass keine in der EU ansässigen
Unternehmen am Handel mit in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen in
Pestiziden beteiligt sind?
Die Frage der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in die Hoheit der
jeweiligen Staaten. Ob die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beantragt wird,
hängt beispielsweise davon ab, ob die jeweilige Kultur in einem Land angebaut
wird oder die Schaderreger, gegen die es wirkt, in einem Land überhaupt
vorkommen. Die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel keine EU-Zulassung hat,
schließt daher nicht aus, dass es in einem Drittland eine sinnvolle und
nachhaltige Anwendungsmöglichkeit hierfür gibt. Ein Exportverbot wäre daher
unangemessen.
Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher
Chemikalien, darunter auch Pestizide (d. h. Biozide und Pflanzenschutzmittel).
In der EU ansässige Unternehmungen müssen u. a. diese Bestimmungen
einhalten, dann ist es zulässig, dass sie auch in der EU nicht genehmigte
Wirkstoffe exportieren.
23. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass mit den steigenden
Importvolumina durch das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen keine
Produkte in die EU gelangen, die zuvor mit in der EU untersagten Pestiziden
behandelt wurden?
Europa ist der größte Importeuer von Agrarerzeugnissen weltweit. Dabei muss
stets sichergestellt werden, dass die Importerzeugnisse die Produktstandards
einhalten und den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen (z. B.
mikrobiologische Anforderungen, Rückstandshöchstmengen, Höchstgehalte,
Pflanzengesundheit, Kennzeichnungsvorschriften), die das EU-Recht für
europäische Erzeugnisse vorsieht. Hierfür sind die Importeure verantwortlich. Die
zuständigen Behörden an den EU-Außengrenzen und bei der Lebensmittel- und
Futtermittelüberwachung überprüfen zudem risikoorientiert, ob diese
Vorschriften eingehalten werden. Die Tatsache, dass ein Freihandelsübereinkommen
niedrigere Zölle gewährt, ändert hieran nichts.
24. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Anbaumengen
gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel in den Mercosur-
Staaten (bitte nach Staaten einzeln auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
25. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass mit dem EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommen keine Produkte in die EU gelangen, die auf
Anbau- und Weideflächen entstanden sind, die aus Landraub
hervorgehen?
Die Frage der Landeigentumsrechte und der Verfolgung von Verstößen gegen
diese gehören in die Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Regierungen.
26. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Verstößen gegen
das Nachhaltigkeitskapitel durch die Vertragspartner des EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommens, die darin vereinbarten Zollerleichterungen
zurückzogen werden, vor dem Hintergrund der Aussage der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, dass das
Nachhaltigkeitskapitel verbindliche Regelungen enthalte und dass es keine
Zollerleichterungen geben könne, wenn diese Regelungen nicht eingehalten
würden (
www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/julia-
kloecknerlandwirtschaftsministerin-brasilien-amazonas-waldbraende-waldwirt
schaft-abkommen), und auf Basis welcher Formulierungen im
Abkommenstext können Zollerleichterungen in solchen Fällen wieder entzogen
werden (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt
Seitenangabe im Abkommen nennen)?
Das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen ist als völkerrechtliches
Abkommen verbindlich. Es enthält Vereinbarungen zur nachhaltigen Entwicklung,
die beide Seiten unter anderem zur wirksamen Umsetzung des Pariser
Klimaschutzabkommens und einer nachhaltigen Waldwirtschaft verpflichten. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Vertragspartner nach der politischen
Einigung alle Vorbereitungen treffen, die notwendig sind, um nach einer
Ratifizierung die geltenden Verpflichtungen einzuhalten.
27. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass kein Soja
oder Rindfleisch in die EU gelangen kann, das auf Abholzungsflächen
(Flächen, auf denen bis zum Jahr 1990 Regenwald stand) angebaut wurde
(bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe
im Abkommen nennen)?
a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelungen
eingehalten werden?
b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung?
Zu den Umweltvereinbarungen im Abkommenstext siehe Antwort zu Frage 10.
Eine gesonderte Vereinbarung, die einzelne Produktpartien von bestimmten
Flächen vom Import ausschließt, gibt es nicht.
Die Bundesregierung unterstützt aber Aktivitäten von Privatwirtschaft und
Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung von entwaldungsfreien
Agrarlieferketten.
28. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass keine
Produkte und Rohstoffe in die EU gelangen können, deren Erzeugung im
Konflikt mit den Rechten der indigenen Bevölkerung steht (bitte die
exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im
Abkommen nennen)?
a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelung
eingehalten wird?
b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung?
Regelungen zur Wahrung der Rechte der indigenen Bevölkerung sind im
politischen Teil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen verankert.
Menschenrechte sind wesentliche Bestandteile des politischen Teils des
Abkommens. Menschenrechtsverletzungen können zur Suspendierung von Teilen des
Abkommens oder des Gesamtabkommens führen.
29. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren die horizontale
Verankerung des Vorsorgeprinzips im EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommen, sodass auch Klagen vor WTO-Staat-Schiedsgerichten (WTO =
Welthandelsorganisation) gegen Maßnahmen, die auf dem
Vorsorgeprinzip beruhen, ausgeschlossen werden können (bitte die exakte Textstelle
bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)?
Das Vorsorgeprinzip ist mit Blick auf Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen,
die Einfluss auf Handel oder Investitionen haben, im Nachhaltigkeitskapitel des
Handelsteils des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens explizit
verankert. Zudem ist das Vorsorgeprinzip der Sache nach auch im Kapitel
„Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ verankert. Im
Übrigen ist das Vorsorgeprinzip im EU-Primärrecht (Artikel 191 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union) verankert und kann durch einen
völkerrechtlichen Vertrag wie ein Freihandelsabkommen nicht abgeschafft werden.
30. Zu welchen Zeitpunkten hat sich die Bundesregierung im Rat der EU
dafür eingesetzt, dass das Pariser Klimaabkommen zum sogenannten
„wesentlichen Bestandteil“ des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens
wird?
Das Pariser Klimaschutzabkommen ist ein integraler Bestandteil der deutschen
und EU-Klimapolitik. Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen
bereits am 5. Oktober 2016 ratifiziert. Die Bundesregierung begrüßt es daher,
dass die wirksame Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens im
Nachhaltigkeitskapitel des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens verankert
ist.
31. Welche Konsequenzen kann ein schwerwiegender Verstoß gegen das
Pariser Klimaabkommen oder ein Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen
einer der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf
die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben und auf Basis welcher
Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen
erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt
Seitenangabe im Abkommen nennen)?
Der Handelsteil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens enthält ein
modernes und anspruchsvolles Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung, u. a. mit
Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima (u. a. wirksame Umsetzung des
Pariser Klimaschutzabkommens) und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die
rechtlich verbindlichen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels unterliegen
einem abgestuften, dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus
(Regierungskonsultationen, Bericht mit Empfehlungen eines „panel of experts“,
Umsetzung von angemessenen Maßnahmen, Überwachung durch den
Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung unter Einbindung der
Zivilgesellschaft). Sanktionen sind nicht vorgesehen. Die Bundesregierung setzt sich
dafür ein, die zusätzlichen Instrumente, die durch das Nachhaltigkeitskapitel
zur Verfügung stehen, umfassend und energisch zu nutzen, unter Einschluss
von konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen.
Gegenüber der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung zudem eine
umfassende Prüfung („modelling exercise“) aller möglichen Optionen zur
besseren Um- und Durchsetzung der Bestimmungen von Nachhaltigkeitskapiteln
in EU-Freihandelsabkommen vorgeschlagen. Eine solche Prüfung sollte
ergebnisoffen sein und die Praxis bestehender Abkommen berücksichtigen. Die
Prüfung dient dabei einer grundsätzlichen Diskussion und steht nicht in direktem
Zusammenhang mit dem EU-MERCOSUR-Abkommen.
32. Warum hat die Bundesregierung hinsichtlich der Unterzeichnung des EU-
Mercosur-Assoziierungsabkommens nicht den Schulterschluss mit der
französischen Regierung gesucht, die dieses Abkommen wegen
unzureichender Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens nicht
ratifizieren möchte (
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mercosur-frankreich-
will-handelsabkommen-nicht-ratifizieren-a-1275365.html), sondern wie
schon bei dem Verhandlungsmandat für ein EU-USA-
Industriezollabkommen Frankreich überstimmt?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
33. Welche Konsequenzen könnten weiter steigende Rodungszahlen im
Amazonas-Regenwald durch einen der Vertragspartner des EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal
haben, und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext
können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw.
exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)?
Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen.
34. Welche Konsequenzen können Menschenrechtsverletzungen wie die
Verletzungen der Rechte der indigenen Bevölkerung durch einen der
Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die
Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher
Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte
die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im
Abkommen nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
35. Welche Maßnahmen zum Monitoring der Wahrung der Menschenrechte
durch die Vertragspartner sieht das EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommen vor (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt
Seitenangabe im Abkommen nennen)?
Der noch nicht veröffentlichte politische Teil des Assoziierungsabkommens
wird die Einhaltung von Menschenrechtsbestimmungen als „wesentliche
Elemente“ enthalten. Darüber hinaus wird das Abkommen auf die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte Bezug nehmen. Das Nachhaltigkeitskapitel des
Handelsteils enthält Bestimmungen zum Arbeitsschutz mit
Menschenrechtscharakter. Das Monitoring der wirksamen Umsetzung der genannten
Bestimmungen erfolgt durch die Vertragsparteien im Rahmen der institutionellen
Strukturen des Abkommens. Hierzu zählen etwa Sitzungen des
Assoziierungsausschusses oder des Unterausschusses für Handel und nachhaltige
Entwicklung. Im politischen Teil des Abkommens sind darüber hinaus Instrumente und
Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft („domestic advisory
groups“, „civil society forum“) verankert.
36. Welche Konsequenzen kann die Nichteinhaltung der ILO-Konventionen
(ILO = Internationale Arbeitsorganisation) durch einen der
Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die
Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher Formulierungen
im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die
exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen
nennen)?
Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen.
37. Welche Konsequenzen kann die Nichteinhaltung der Sustainable
Development Goals der Vereinten Nationen, der sich sowohl die Staaten der
Europäischen Union und des Mercosur verschrieben haben durch einen
der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die
Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher
Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen
(bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe
im Abkommen nennen)?
Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen.
38. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um deutsche
Unternehmen, die im Mercosur-Geltungsbereich tätig sind, hinsichtlich
der Lage der Menschenrechte, der Umwelt und der Situation bedrohter
indigener Völker zu sensibilisieren (bitte Maßnahmen wie Leitfäden,
Briefings etc. genau auflisten)?
Entsprechend dem im Dezember 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der von den
deutschen Unternehmen erwartet, dass sie ihre Sorgfaltspflichten entlang der
Lieferkette in Deutschland und weltweit angemessen einhalten, ist die
Bundesregierung in kontinuierlichem Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen
und unterschiedlichen Branchen sowie Wirtschaftsverbänden und Kammern.
Gleiches gilt in Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen. Der Austausch zielt darauf, deutsche Unternehmen in Bezug auf die
Ausübung verantwortungsvoller Unternehmensführung zu sensibilisieren und zu
unterstützen. Wie im NAP vorgesehen hat die Bundesregierung auch begonnen,
die Berichterstattung und Beratung durch die Auslandsvertretungen zu diesen
Themen substantiell zu verstärken; das umfasst auch Auslandsvertreterinnen
und Auslandsvertreter in Staaten des Geltungsbereichs des EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommens. Wie im NAP vorgesehen, hat die Bundesregierung
einen NAP-Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
eingerichtet, der Unternehmen kostenlos, vertraulich und individuell Erst- und
Verweisberatung zu den Inhalten des NAP anbietet. Die Bundesregierung führt
keine Statistik darüber, in welchen ausländischen Märkten die einzelnen
Unternehmen, die mit diesen Maßnahmen erreicht werden, Geschäftsbeziehungen
unterhalten.
39. Welche Konsequenzen im Hinblick auf ihre Bewertung des Mercosur-
Abkommens zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Äußerungen
von Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro, wonach sein Land (zur
Förderung des Regenwaldes bestimmtes) „Geld aus Deutschland nicht braucht“
(Süddeutsche Zeitung – SZ – vom 13. August 2019), und wie erklärt die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorangehenden Frage 38 die
unterschiedlichen Einlassungen der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze und des Bundesministers
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller, die
sich für bzw. gegen einen Stopp dieser deutschen Fördergelder
ausgesprochen haben (SZ, ebd.)?
Beim EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen handelt es sich nicht um
einen Finanzierungsmechanismus im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit
zwischen Deutschland und Brasilien. Daher sieht die Bundesregierung keinen
Zusammenhang zwischen dieser Äußerung von Präsident Jair Bolsonaro und
dem Abkommen. Die von Bundesministerin Svenja Schulze und
Bundesminister Dr. Gerd Müller getroffenen Entscheidungen stehen im Einklang mit der
Position der Bundesregierung, den Dialog mit Brasilien zum Tropenwaldschutz
aufrechtzuerhalten.
40. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass die UN-
Deklaration über die Rechte der indigenen Völker gewahrt wird (bitte die
exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im
Abkommen nennen)?
a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelung
eingehalten wird?
b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der, noch nicht veröffentlichte,
politische Teil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens Bestimmungen zum
Schutz der Rechte Indigener enthalten.
41. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen eine sogenannte
Positiv- oder eine Negativliste enthalten, wenn es um die Liberalisierung
von Dienstleistungen geht?
a) Welche Sektoren sind auf EU-Seite vom Marktzugang ausgenommen,
falls es sich um eine sogenannte Negativliste handelt?
b) Für welche Sektoren wird der Marktzugang geöffnet, falls es sich um
eine sogenannte Positivliste handelt?
Für das Abkommen sind Marktöffnungsverpflichtungen im
Dienstleistungsbereich vorgesehen. Die Systematik der geplanten Verpflichtungslisten orientiert
sich am Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
(General Agreement on Trade in Services, GATS) im Rahmen der
Welthandelsorganisation. Marktöffnungsverpflichtungen werden danach für diejenigen Sektoren
übernommen, die in der jeweiligen Liste aufgeführt sind, nach Maßgabe
etwaiger dort enthaltener Beschränkungen.
Grundlage für die EU-seitigen Verpflichtungen sind die Verpflichtungen, die
die EU und Deutschland bereits in dem seit 20 Jahren in Kraft befindlichen
GATS-Abkommen übernommen haben und die auch gegenüber den Staaten des
MERCOSUR gelten. Hinter diesen bestehenden Verpflichtungen auf
multilateraler Ebene kann das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen nicht
zurückbleiben. Die Bundesregierung hat allerdings darauf geachtet, dass die EU und
Deutschland im Rahmen des Abkommens den Spielraum behalten,
Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung
insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a.
Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu
ergreifen. Auch die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich
vorgenommen wurden, muss insofern möglich sein. Das Abkommen stellt diesen
Spielraum sicher.
42. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand des
sogenannten Sustainability Impact Assessments (SIA) zu den
Auswirkungen des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die nachhaltige
Entwicklung, und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung
veröffentlicht werden?
Der Endbericht einer ersten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung wurde im März
2009 vorgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Endbericht einer
zweiten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung voraussichtlich im ersten Quartal
2020 veröffentlicht werden.
43. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung, bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Union, aus den Ergebnissen des SIA
ziehen bzw. ziehen können, da die politischen Verhandlungen nun bereits
abgeschlossen sind?
Die Erkenntnisse aus dem Erstellungsprozess der beiden
Nachhaltigkeitsfolgenabschätzungen sind in die laufenden Verhandlungen eingeflossen. Die
Bundesregierung wird auch den Endbericht der zweiten
Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung hierauf sorgfältig prüfen.
44. Welche entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen plant die
Bundesregierung, um mögliche negative Auswirkungen des Abkommens für
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in den Mercosur-Staaten
auszugleichen?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das Abkommen negative
Auswirkungen auf Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in den MERCOSUR-Staaten
hat. Eine Ausweitung der Märkte nutzt auch kleineren Bäuerinnen und Bauern,
weil sie für alle die Absatzmärkte vergrößern. Darüber hinaus verpflichten sich
die Vertragsparteien, die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in nachhaltige
Lieferketten zu fördern.
45. Welche Begleitmaßnahmen plant die Bundesregierung, bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, um mögliche negative
Auswirkungen des Abkommens für kleinbäuerliche Betriebe in Europa
auszugleichen?
Die Bundesregierung rechnet nicht mit negativen Auswirkungen auf die
Landwirtschaft in Europa. Die europäische Landwirtschaft ist sehr wettbewerbsfähig
und innovativ. Sie ist es gewohnt, mit ihren Exporten auf dem Weltmarkt im
Wettbewerb zu stehen. Sollte sich dennoch zeigen, dass durch das Abkommen
massive Marktstörungen eintreten, besteht die Möglichkeit, über die
vorgesehene Schutzklausel vorübergehend die WTO-Zölle wieder einzuführen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt die europäischen Landwirte
dabei, im internationalen Wettbewerb zu bestehen, indem
Wettbewerbsnachteile durch die Einhaltung von hohen europäischen Standards in den Bereichen
Umwelt-, Tier- und Verbrauchschutz ausgeglichen werden. Dabei wird
insbesondere mit den Direktzahlungen die Einkommens- und Risikoabsicherung von
landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt. Im Rahmen der Beschlüsse zur
Reform der GAP von 2013 wurde zudem eine für die Mitgliedstaaten fakultative
Umverteilungsprämie zur weiteren Unterstützung von kleinen und mittleren
Betrieben eingeführt. Deutschland hat von dieser Option Gebrauch gemacht,
um kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern. Im Rahmen der
Verhandlungen zur GAP nach 2020 unterstützt Deutschland die Stärkung und
Flexibilisierung der Umverteilungsprämie.
46. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Mercosur-
Assoziierungsabkommen an die Mitgliedschaft und Anerkennung der
Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für
Menschenrechte gekoppelt?
a) Inwieweit würde im Falle eines Austritts bzw. einer Nichtanerkennung
der Rechtsprechung des Gerichtshofs das betroffene Land auch die
Mitgliedschaft im EU-Mercosur-Abkommen verlieren?
b) Welche anderen Konsequenzen sind für diesen Fall im EU-Mercosur-
Abkommen vorgesehen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist nicht geplant, das EU-MERCOSUR-
Assoziierungsabkommen an die Mitgliedschaft und Anerkennung des
Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu koppeln, auch da die EU
und die EU-Mitgliedstaaten nicht der Jurisdiktion des Interamerikanischen
Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sind.
47. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und
Experten (u. a. Antonio Donato Nobre vom brasilianischen Institut für
Weltraumforschung in Sao José dos Campos,
www.tagesspiegel.de/politik/
amazonas-experte-warnt-nicht-nur-fuer-brasilien-wird-es-das-
endes e i n / 2 4 9 5 5 9 4 6 . h t m l ), dass bei fortschreitender Vernichtung des
Amazonas-Regenwaldes eine kritische Größe überschritten wird und im
Zuge dessen der gesamte Amazonas-Regenwald unwiederbringlich
vernichtet wird?
Der Bundesregierung ist die in vielerlei Hinsicht gegebene globale Bedeutung
des gesamten Amazonaswaldes als eine der größten Waldflächen der Erde
bewusst. Sie kommentiert aber nicht Einzelmeinungen.
48. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur Bewahrung des
Amazonas-Regenwaldes beizutragen?
Zu den umfassenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung und
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder weltweit wird auf den Waldbericht
der Bundesregierung 2017 verwiesen sowie ergänzend und aktuell zu Brasilien
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Zukunft des Amazonienfonds für den
Wald- und Klimaschutz“ auf Bundestagsdrucksache 19/13947.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]