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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12868)

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

23.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1342708.10.2019

Beziehungen der Bundesregierung zur Agrarwirtschaft (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12868)

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne. Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beantwortet die Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12868 nach den dienstlichen Kontakten der Beschäftigten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den erfragten Unternehmen und Verbänden gar nicht. Weitere Fragen (Fragen 3, 4, 10, 11, 12) werden nur im Hinblick auf die Hausleitung, nicht jedoch im Hinblick auf die Fach- und Arbeitsebene des Bundesministeriums beantwortet. Sie begründet dies damit, dass „das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle“ sei (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12868). Diese „Auffassung“ ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion ganz offensichtlich falsch.

Diese Auffassung der Bundesregierung findet nach Ansicht der fragestellenden Fraktion aus folgenden Gründen keine Stütze in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich auf den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Der Verantwortungsbereich der Bundesregierung umfasst nicht nur das Regierungshandeln im engeren Sinn, sondern darüber hinaus die gesamte Regierungsverantwortung. Erfasst sind sowohl die von der Regierung selbst wahrgenommenen Aufgaben als auch der von ihr verantwortete Aufgabenbereich, mithin der Aufgabenbereich nachgeordneter Behörden (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 26. Juli 2006 – Vf. 11-IVa-05 –, juris, Rn. 421 ff.; ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 20. März 2014 – Vf. 72-IVa-12 – juris, Rn. 70 ff. zur Verantwortlichkeit der bayerischen Staatsregierung für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz; Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. August 2008 – 7/07 –, juris, Rn. 246; BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50–184). Die Bundesbehörden handeln durch ihre Beschäftigten. Daher ist auch das Handeln der Beschäftigten grundsätzlich Inhalt parlamentarischen Auskunftsanspruchs. Soweit erforderlich, muss die Auskunft gegebenenfalls mit anonymisierten Daten erfolgen.

Die Antwortverweigerung bezüglich der Fach- und Arbeitsebene findet auch keine Stütze in der bisherigen Staatspraxis (vgl. nur Bundestagsdrucksache Deutscher Bundestag Drucksache 19/13427 19/12120, Antwort zu Frage 73, Seite 54). Das der parlamentarischen Kontrolle unterliegende exekutive Handeln vollzieht sich naturgemäß im gesamten Handeln von Bundesministerien und Behörden, nicht nur auf Leitungsebene. Daher untersteht nicht nur dieses Handeln der parlamentarischen Kontrolle.

Die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus dem parlamentarischen Auskunftsrecht zur Veröffentlichung von Gesprächskontakten von Beschäftigten der Bundesministerien und Bundesbehörden kann, wie bereits praktiziert, in anonymisierter Form erfolgen. Diese Form der Veröffentlichung nutzt die Bundesregierung in ständiger Staatspraxis (vgl. nur Bundestagsdrucksache 19/12120, Antwort zu Frage 73, Seite 54), und etwa in Anwendung der Leitlinien zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 3 des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vom 21. Mai 2003 nach eigener Darstellung sogar ohne Rechtspflicht (vgl. dazu Tabelle aller Gespräche bis zur Fachebene, im Internet abrufbar unter: www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/Nicht Rauchen /_Tex t e /Gesp raeche_Tabak indus t r i e . h tml ; j s e s s io n id= 2B7FE7CDE7670BB3F59CF688182380BF.1_cid358).

Die pauschale Verweigerung der parlamentarischen Auskunft ist nach Auffassung der fragstellenden Fraktion nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in der Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12868 darauf hin, dass bestimmte Dokumentationspflichten aus Gründen der Korruptionsprävention bestünden. Die Daten zu den abgefragten dienstlichen Kontakten müssten also ohne unzumutbaren Aufwand verfügbar sein, worauf rein vorsorglich an dieser Stelle hingewiesen wird.

Die genaue Angabe von datierten Kontaktterminen wird – unter anderem – benötigt, um unzulässige Einflussnahme auf die Bundesregierung, auch auf Beschäftigte oder mittels Beschäftigter des BMEL, offenzulegen. Die Agrarlobby hat, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12055 dargestellt, nach Auffassung der fragestellenden Fraktion das Ziel, auf politisch relevante Akteure in ihrem Sinne einzuwirken. Dazu gehören nach Auffassung der fragestellenden Fraktion selbstverständlich auch das Bundesministerium und dort nicht nur die Leitungsebene, sondern auch die Fach- und Arbeitsebene. Nicht zuletzt das systematische Vorgehen von Monsanto mit den sog. Stakeholder-Listen zeigt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass gerade auch Beschäftigte in den Bundesministerien Ziel von Einflussnahme sind (wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Sylvia Gabelmann hervorgeht, standen auf den geheimen Kritikerlisten des Glyphosat-Herstellers auch Mitarbeiter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft). Die Frage, wie das BMEL mit dieser Einflussnahme umgeht, untersteht ohne jeden Zweifel der parlamentarischen Kontrolle. Dies setzt zwingend voraus, dass der Umfang der Einflussnahme auch auf die Fach- und Arbeitsebene bekannt ist.

Es wird um umfängliche (ergänzende) Beantwortung zu den Beschäftigten gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche dienstlichen Kontakte unterhielten oder unterhalten Beschäftigte des BMEL während der 19.Wahlperiode zu den in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12055 genannten Unternehmen und Verbänden (bitte auflisten nach Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten – ggf. in Form der Angabe der zuständigen Fachebene des BMEL anonymisiert –, Thema bzw. Grund des Kontakts)?

2

Mit welchen der in der Vorbemerkung benannten Unternehmen oder Verbände hatten Beschäftigte des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BvL) in der Zeit von Januar 2014 bis heute dienstlichen Kontakt?

3

Welche Gespräche wurden seitens Beschäftigter des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12055 benannten Unternehmen und Verbänden im Zuge der Wiederzulassung von Glyphosat geführt (bitte Gespräche von Januar 2014 bis heute aufführen)?

4

Welche dienstlichen Gespräche wurden seitens der Beschäftigten des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Düngeverordnung geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)?

5

Welche dienstlichen Gespräche wurden seitens der Beschäftigten des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zum Thema Ferkelkastration geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2014 bis heute aufführen)?

6

Welche Gespräche wurden seitens der Beschäftigten des BMEL mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Unternehmen und Verbänden oder weiteren Unternehmen und Verbänden im Zuge der Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt (bitte Gespräche unter Angabe der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner von Januar 2016 bis heute aufführen)?

Berlin, den 25. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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