Ausweitung der polizeilichen Abfrage biometrischer Daten im EU-Projekt TELEFI
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union will den Abgleich von Gesichtsbildern in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Hierzu wird der Vertrag von Prüm ausgebaut, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration regelt (Ratsdokument 10550/18). Im Bereich der Biometrie sind die Prüm-Beschlüsse derzeit auf DNA-Daten und Fingerabdrücke beschränkt. Die EU-Kommission hat bei dem Dienstleister Deloitte eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Prüm-Systems in Auftrag gegeben, das als Zwischenergebnis die Erweiterung auf „neue Datenkategorien“ empfiehlt. Der Rat richtete zudem eine Expertengruppe zum europaweiten „Gesichtsbilddatenaustausch“ ein. Zusammen mit weiteren „Fokusgruppen“ zu DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten wird die Erweiterung der Prüm-Beschlüsse auf neue Datenkategorien, die Vereinheitlichung von Datenformaten und die Erleichterung des Folgeschriftverkehrs untersucht. Im Rat firmiert das Vorhaben als „Next Generation Prüm“. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist an den Initiativen der Kommission und des Rates beteiligt.
Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch nicht entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit 0,5 Mio. Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem (http://gleft.de/32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“) mögliche technische Verfahren (www.telefi-project.eu). Hierzu führen die Beteiligten Interviews mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Nach Ende der Laufzeit am 30. Juni 2020 werden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Das Projekt verfolgt ebenfalls eine Erweiterung der Prüm-Beschlüsse auf neue biometrische Datenkategorien. Möglich wäre auch der europaweite Abgleich von Sprachdateien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Höhe das EU-Projekt TELEFI aus welchen EU-Fonds gefördert wird, und welche Kosten von den Beteiligten selbst getragen werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche neuen biometrischen Datenkategorien für einen Austausch im Rahmen der Prüm-Beschlüsse in TELEFI untersucht bzw. für eine Erweiterung erwogen werden?
Nimmt die Bundesregierung an der Umfrage des EU-Projekts TELEFI zu einem EU-weiten Austausch von Gesichtsbildern teil?
a) Gehört Deutschland zu jenen Ländern, die im Rahmen der Forschungen besucht werden?
b) Falls ja, welche Einrichtungen werden von TELEFI besucht?
Welche deutschen Rechtsinstrumente oder Vorschriften existieren aus Sicht der Bundesregierung für die Gesichtsbildverarbeitung, und was wird die Bundesregierung gegenüber TELEFI hierzu mitteilen?
Welche Qualitätsstandards werden beim Bundeskriminalamt (BKA) für die Erfassung und Verwendung von Gesichtsbildern angewendet?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem erleichterten EU-weiten Austausch von Gesichtsbildern?
Welche Schritte können aus Sicht der Bundesregierung zur weiteren Harmonisierung des EU-weiten Austausches von Gesichtsbildern unternommen werden?
Hat die Bundesregierung der Firma Deloitte eigene Hinweise oder Anmerkungen zur Aufnahme in die Studie bzw. den Bericht geliefert, und falls ja, worin bestanden diese?
Welche Details kann die Bundesregierung zu der im Rahmen der Deloitte-Studie diskutierten Möglichkeit der Einführung eines „2nd Step“ zur Erleichterung des Folgeschriftverkehrs im Rahmen der Prüm-Beschlüsse erläutern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13034, Antwort zu Frage 4)?
Was versteht die Bundesregierung unter „Kerndaten“ (Bundestagsdrucksache 19/12531, Antwort zu Frage 4), und wie könnte deren Austausch automatisiert werden?
Welche Lichtbilder welcher von Bundesbehörden geführten Dateien können derzeit von europäischen Polizeien oder Geheimdiensten im Rahmen der Prüm-Beschlüsse abgefragt werden?
a) Welche technischen Verfahren werden dort nach Kenntnis der Bundesregierung für die Gesichtsbildverarbeitung eingesetzt?
b) Wie viele Lichtbilder sind derzeit in diesen Dateien gespeichert?
c) Wie viele Abfragen haben diese Dateien in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Prüm-Beschlüsse verzeichnet (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
d) Wie viele dieser Abfragen erfolgten durch europäische Polizeibehörden, und wie viele durch Geheimdienste?
Welcher Mehrwert ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Schaffung eines „justiziellen Terrorismusregisters“ (Judicial Counter-Terrorism Register) bei der EU-Agentur Eurojust für die justizielle Zusammenarbeit in Strafverfahren („Launch of Judicial Counter-Terrorism Register at Eurojust“, Eurojust vom 5. September 2019), und welche Funktionen werden von dem neuen Informationssystem übernommen, die im Rahmen des 2012 geschaffenen Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) nicht abgedeckt werden?
Enthält der Aufruf für das EU-Projekt TELEFI nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Möglichkeit zur Untersuchung des Abgleichs von Sprachdateien?
Untersucht oder erwägt die von der Europäischen Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte Machbarkeitsstudie nach Kenntnis der Bundesregierung den Abgleich von Sprachdateien (Bundestagsdrucksache 19/12531, Antwort zu Frage 9)?
Welche Möglichkeiten existieren bei Bundesbehörden für den automatischen forensischen Stimmenvergleich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, und welche Technik wird hierzu genutzt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Bedarf ihrer Strafverfolgungsbehörden, auch Sprachdateien europaweit abgleichen zu können, anstatt hierfür bestimmte EU-Mitgliedstaaten jeweils einzeln anzufragen?
a) Welche Dateien mit Audioaufzeichnungen kämen aus Sicht der Bundesregierung für einen solchen Abgleich in welchen Fällen infrage?
b) Inwiefern sollte ein solcher Abgleich aus Sicht der Bundesregierung auch für Geheimdienste möglich sein?
Welche Sprachdateien bzw. Dateien mit Audioaufzeichnungen werden bei welchen Bundesbehörden zu welchem Zweck geführt, und welche dieser Dateien können mit Vergleichsproben abgefragt werden?
Wo sind die „Sammlungen anonymer akustischer Sprachproben“ angesiedelt, auf die das BKA „für Forschungs-, Entwicklungs- und Vergleichszwecke“ zugreift (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 13)?
In welchem Umfang wird die vom BKA entwickelte „Spezialsoftware“ SPES (Sprechererkennungssystem) für Zwecke des automatischen forensischen Stimmenvergleichs in Ermittlungs- und Strafverfahren genutzt (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 2)?
Welche „im BKA eigens dafür entwickelte Software“ wird zur Erkennung von verschiedenen Sprachen in Textdokumenten eingesetzt, und wer half bei der Programmierung (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 4)?
Welche eigenen Forschungen hat die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4716 zur Sprachverarbeitung, Spracherkennung und Sprechererkennung beauftragt, und an welchen von der EU-Kommission finanzierten Forschungen waren Bundesbehörden beteiligt?
An welchen Vorhaben des Strangs „Secure societies – Protecting freedom and security of Europe and its citizens“ im EU-Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ (h t tps : / / ec .europa .eu /programmes/hor i zon2020/en/h2020-section/secure-societies-–-protecting-freedom-andsecurity-europe-and-its-citizens) sind derzeit welche deutschen Behörden beteiligt?
In welcher Weise beteiligt sich das BKA an dem EU-Projekt ASGARD (Analysis System for Gathered Raw Data), und welche Details enthält der Konsortialvertrag hierzu (Bundestagsdrucksache 18/7966, Antwort zu Frage 7)?
Für welche wesentlichen Vorhaben der Neuordnung von Informationssystemen war der Leiter der Abteilung Zentrales Informationsmanagement im BKA, J. E., in den letzten Jahren verantwortlich, und mit welchen ähnlichen Projekten (etwa die Automatisierung des Informationsaustauschs, vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725; die Zusammenlegung von Datensilos im Projekt „Interoperabilität“, vgl. Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/13890; die Einführung einheitlicher Datenformate, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8323 sowie die Erweiterung biometrischer Datenbanken, vgl. Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 5) wird dieser nach seiner Wahl als Vizedirektor bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung vorrangig befasst sein (Pressemitteilung des Rates vom 18. Juli 2019)?
Verfügt die Bundesregierung (etwa aus ihrer Mitarbeit bei Interpol, Europol oder aus der Beteiligung des Bundeskriminalamtes an entsprechenden Ermittlungen) über eigene Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Datendiebstahl bei der ÖVP-Parteizentrale in Wien, der Medienberichten zufolge aus Frankreich vorgenommen worden sein soll und bei dem 1.300 Gigabytes Daten unbemerkt übertragen worden sein sollen („Hacker-Affäre bei ÖVP: Spur führt nach Frankreich“, www.krone.at vom 15. September 2019), und sind der Bundesregierung vergleichbare Fälle bekannt, bei denen über 1 Terrabyte Daten von einer Partei oder einem Unternehmen wegen eines offenbar mangelhaft gesicherten Netzwerks unbemerkt über einen längeren Zeitraum aus der Ferne über das Internet kopiert werden konnten?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur weiteren Automatisierung des Informationsaustauschs im Bereich der Strafverfolgung, und wie wird sie die im Ratsdokument 11434/19 aufgeworfenen Fragen beantworten?
a) Sollen aus Sicht der Bundesregierung auch die Formate PIU.net, FIU.net und EPRIS-ADEP ausgebaut werden?
b) Wird die Bundesregierung über die Beantwortung der Fragen hinaus weitere Berichte oder Stellungnahmen hierzu vorlegen?