Drohungen und Übergriffe in Jobcentern
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Arbeitgeber sind gemäß dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu „sichern und zu verbessern“. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst und damit für die Jobcenter.
Berichte über sich häufende verbale und körperliche Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern stehen nach Ansicht der Fragesteller dazu im Gegensatz. In einem Onlinebericht der „WELT“ vom 10. Februar 2019 konstatiert die damalige Personalverantwortliche der Bundesagentur für Arbeit (BA), Valerie Holsboer, dass der Umgang in den Jobcentern „rauer“ geworden sei und es zu einer „Grundverrohung“ gekommen sei. Der Artikel berichtet bezugnehmend auf eine Statistik der BA, dass im Jahr 2018 457 von 1373 Arbeitsagenturen und Jobcenter Wachleute engagiert hätten. Das ist ein Zuwachs von 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (www.welt.de/newsticker/news1/article188547655/Gewalt-Bericht-Jedes-dritte-Jobcenter-muss-von-einem-Sicherheitsdienst-bewacht-werden.html).
Auch kommunale Statistiken bestätigen eine Zunahme an Gewaltdelikten. Exemplarisch können nach Ansicht der Fragesteller hier die Gewaltvorfälle im Sozialamt der Stadt Münster herangezogen werden. Dort verzeichneten die Zahlen einen Anstieg von neun Gewaltvorfällen im Jahr 2017 auf 24 im Jahr 2018 (Bericht abrufbar unter: www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004044336&search=1).
In dem Bericht steht außerdem: „Der Umgangston gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [der Stadtverwaltung Münster] ist aggressiver und respektloser geworden. So werden bei Beratungs- oder Informationsgesprächen im Büro oder im Außendienst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen erdenklichen, strafrechtlich relevanten Schimpfwörtern bezeichnet. Sie werden körperlich angegriffen, auch unter Einsatz von Waffen, und erhalten Morddrohungen“.
Daher liegt nach Ansicht der Fragesteller die Vermutung nahe, dass ein tatsächlicher Anstieg der Gewaltdelikte innerhalb der Einrichtungen der Jobcentern vorliegt, allerdings weist die Bundesagentur für Arbeit hierzu keine öffentlich zugängliche Statistik aus.
Um den Ursachen für Übergriffe entgegenzutreten, Gefahr von den Mitarbeitern abzuwenden sowie entsprechende Wirkungsmechanismen analysieren zu können, ist ein transparenter Überblick zur aktuellen Lage geboten. Dem geht diese Kleine Anfrage nach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Übergriffe von Kundinnen und Kunden gegenüber Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Dritten in Jobcentern, und wie viele Sachbeschädigungen von Kundinnen und Kunden in Jobcentern sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Daten für die einzelnen gemeinsamen Einrichtungen – gE – und zugelassenen kommunalen Trägern – zkT – jährlich seit 2005 aufschlüsseln, sowie differenziert nach verbalen Übergriffen, Sachbeschädigungen und gewaltvollen Übergriffen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten sowie dem Geschlecht der Opfer und der Täter)?
In wie vielen Fällen der angezeigten Übergriffe kam es seit 2005 tatsächlich zu Strafverfahren gegen die Täterinnen und Täter? In wie vielen Fällen wurden die Täterinnen und Täter verurteilt?
In wie vielen Fällen seit 2005 wurden die Täterinnen und Täter der Übergriffe in Jobcentern zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet? Wie groß ist die Zahl derjenigen, die diese Schmerzensgeldzahlungen aus finanziellen Gründen bis heute nicht leisten konnten?
Schließt die Bundesregierung aus, dass über die Anzahl der erfassten Übergriffe hinaus eine Dunkelziffer besteht, die in den ihr vorliegenden Daten nicht erfasst wurde? Wenn nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer?
Wie wird sichergestellt, dass Übergriffe gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jobcentern tatsächlich zur Anzeige gebracht werden? Wie ist das interne Verfahren in den Jobcentern geregelt, um bei Übergriffen Anzeige gegen Kundinnen oder Kunden zu stellen?
Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei der Datenerfassung und Datendokumentation von Übergriffen in Jobcentern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, der nach dem Mord an einer Jobcenter-Mitarbeiterin 2011 die Hartz-IV-Regelungen für die Tat verantwortlich machte, die von den Menschen nicht verstanden werden würden (www.fr.de/frankfurt/polizei-org27586/schiesserei-jobcenter-11401898.html)?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gründe für die nach Ansicht der Fragesteller hohe Zahl an Übergriffen in Jobcentern, und auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen basiert diese Einschätzung?
In wie vielen Fällen fanden Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern außerhalb des Arbeitsplatzes statt (bitte seit 2005 für die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)? Welche Vorkehrungen werden getroffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter außerhalb des Arbeitsplatzes vor Übergriffen zu schützen, die in Zusammenhang mit ihrem Beruf stehen?
In wie vielen Fällen ging den Übergriffen ein Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter voraus?
Wie viele Leichtverletzte, wie viele Schwerverletzte und wie viele Todesfälle waren unter den Opfern von Übergriffen in Jobcentern seit 2005 (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre für alle gE und zkT aufführen)?
In wie vielen Fällen erlitten die Opfer seit 2005 bleibende Schäden, in wie vielen Fällen sind die Opfer auch heute noch in medizinischer Behandlung?
Wie hoch ist die jährliche Fehlzeitenquote bei den Jobcentern, die in direktem Zusammenhang mit den Übergriffen steht (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jobcenter)? In wie vielen Fällen konnten Opfer von Übergriffen ihre Arbeit aufgrund der Tat dauerhaft nicht mehr weiterführen?
Wie viele Opfer von Übergriffen in Jobcentern sind heute in psychologischer Behandlung aufgrund der Tat?
Welche Maßnahmen werden in den gE und zkT vor Ort ergriffen, um der Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präventiv vorzubeugen (bitte mögliche Unterschiede zwischen beiden Gruppen deutlich machen)?
Wie hoch ist die Anzahl und die Quote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in an Deeskalationsschulungen teilgenommen haben?
Gibt es in den einzelnen Jobcentern Ombudspersonen, an die sich von Übergriffen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden können? Wie viele Jobcenter besitzen keine Betreuung durch Ombudspersonen (bitte für die einzelnen Jobcenter aufführen)?
Wie wird der Nutzen von präventiven Maßnahmen von den Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Jobcenter-Mitarbeitern bewertet?
Wie hoch sind die Kosten dieser präventiven Maßnahmen, und wer führt diese Maßnahmen durch?
Welche Maßnahmen werden in den Jobcentern vor Ort ergriffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei akuter Gefahrenlage direkt zu schützen?
Wie viele Jobcenter haben Sicherheitsdienste beschäftigt? Welche Kosten entstehen dadurch (bitte für die einzelnen Jobcenter jährlich von 2005 bis heute aufschlüsseln)?
Wie häufig wurden in Jobcentern Hausverbote aufgrund von Übergriffen erteilt (bitte jährliche Auflistung der einzelnen Jobcenter seit 2005)?
Wie viele Stellen besetzt die BA für das Thema Übergriffe in Jobcentern (bitte Stellenentwicklung aufschlüsseln seit 2005)? Welche Initiativen gibt es bei der BA in diesem Zusammenhang?
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die nach Kenntnissen der Bundesregierung von Bund, Ländern und Kommunen für den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Übergriffen seit 2005 jährlich ausgegeben werden?