Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gemäß einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten Studie waren im Jahr 2014 etwa 350 Unternehmen der Verteidigungsindustrie in Deutschland tätig. Ein bedeutender Teil der Produktion ist für den Export bestimmt (Bundestagsdrucksache 19/984, Antwort zu Frage 1).
Von Januar bis Juni 2019 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von 5,3 Mrd. Euro genehmigt. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum und schon mehr als im gesamten vergangenen Jahr mit 4,8 Mrd. Euro. Unter den zehn wichtigsten Empfängerländern sind mit Ägypten an Nummer 2 (801,8 Mio. Euro) und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) auf Platz 6 (206,1 Mio. Euro) zwei Länder, die am Jemen-Krieg beteiligt sind (www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/washington-wirtschaftsminister-peteraltmaier-hat-die-sprunghafte/59196678).
Allerdings durchqueren und verlassen nicht nur in Deutschland gefertigte Waffen und Rüstungsgüter tagtäglich das deutsche Staatsgebiet, sondern andere Länder wickeln ihren eigenen Export ebenfalls über die deutschen Verkehrswege und Verkehrsknotenpunkte ab. Bei den Ein-, Aus- und Durchfuhren von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern sind deutsche Transporteure, Speditionen, Frachtunternehmen, Flugzeuggesellschaften, Reedereien usw. sowie deutsche Frachtvermittler beteiligt.
Die Beförderung von Kriegswaffen im Sinne der Kriegswaffenliste innerhalb des Bundesgebietes ist nach Ansicht der Fragesteller gemäß § 3 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob es sich um eine Einfuhr, Ausfuhr oder eine Durchfuhr handelt. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden 1.780 Genehmigen für Inlandsbeförderungen, Beförderungen zum Zwecke der Durchfuhr und zum Zwecke der Einfuhr erteilt. Im selben Zeitraum wurden pro Jahr im Durchschnitt 60 Genehmigungen zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes erteilt (Bundestagsdrucksache 17/4909, Antwort zu Frage 2 ff.).
Nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG sowie des Waffen- und Sprengstoffrechts gilt, dass derjenige, der eine Beförderung vornimmt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder unbefugt verwendet werden (Merkblatt Beförderung von Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 1. März 2018, S. 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Beförderungsgenehmigungen für Kriegswaffen wurden im Zeitraum von 2010 bis 1. Halbjahr 2019
a) für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Durchfuhr durch das Bundesgebiet gemäß § 3 Absatz 4 Satz 1 KrWaffKontrG,
b) für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an die Bundeswehr gemäß § 3 Absatz 4 Satz 2 KrWaffKontrG,
c) für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind (§ 3 Absatz 4 Satz 3 KrWaffKontrG),
d) für die Beförderung von Kriegswaffen zwischen im Bundesgebiet ansässigen Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind (§ 3 Absatz 4 Satz 4 KrWaffKontrG),
e) für die Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes von Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind, an die Bundeswehr sowie von der Bundeswehr durch diese Unternehmen an sich (§ 3 Absatz 4 Satz 5 KrWaffKontrG) sowie
f) für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Verbringung an Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und in diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10. Juni 2009, S. 1) zertifiziert sind (§ 3 Absatz 4 Satz 6 KrWaffKontrG)
für welche Absende- oder Bestimmungsländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren nach Empfängerländern, mit Güterbeschreibung und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Wie viele Beförderungsgenehmigungen zur Beförderung außerhalb des Bundesgebietes im Sinne des § 4 Absatz 1 KrWaffKontrG, und wie viele „Allgemeine Genehmigungen“ im Sinne des § 4 Absatz 2 KrWaffKontrG wurden im Zeitraum von 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 für welche Absende- oder Bestimmungsländer erteilt (bitte entsprechend den Jahren nach Empfängerländern, mit Güterbeschreibung und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Welche Kriegswaffen wurden im Rahmen der in Frage 1a bis 1f aufgeführten Genehmigungen in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 in Deutschland umgeschlagen bzw. durch Deutschland transportiert (bitte nach Jahr, Gegenstand, Wert und exportierendem bzw. importierendem Staat auflisten)?
Mit welcher Begründung hält es die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht für nicht erforderlich, dass hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Ein-, Aus- und Durchfuhren von Kriegswaffen Statistiken über die gewählten Transportmittel geführt werden (Bundestagsdrucksache 17/4909, Antwort zu Frage 7)?
Mit welcher Begründung hält es die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht für nicht erforderlich, dass die tatsächlich vorgenommenen Ein-, Aus- und Durchfuhren von Kriegswaffen – anders als die erteilten Genehmigungen – nicht statistisch erfasst werden (Bundestagsdrucksache 17/4909, Antwort zu Frage 12 ff.)?
In wie vielen Fällen wurde die Durchfuhr von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern ausländischer Herkunft im Zeitraum 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 von staatlichen Stellen verweigert (bitte nach Jahr, Gegenstand, Wert und exportierendem Staat auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In wie vielen der in Frage 6 aufgelisteten Verweigerungen der Durchfuhr, handelte es sich um
a) Verstöße gegen das Waffengesetz (z. B. Verbringen ohne vorherige Genehmigung),
b) Verstöße gegen das KrWaffKontrG (z. B. Transport ohne Genehmigung nach § 3 KrWaffKontrG) sowie
c) Verstöße gegen weitere Vorschriften (bitte entsprechend den Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren und Strafverfahren hat es in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 wegen der illegalen Durchfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern innerhalb des Bundesgebietes gegeben, und in wie vielen Fällen davon kam es zu Verurteilungen wegen welcher Straftatbestände und zu Einstellungen des Verfahrens?
Wie viele und welche Waffen und sonstigen Rüstungsgüter, die illegal in die Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Durchführung eingeführt worden sind, sind in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 beschlagnahmt worden (bitte entsprechend den Jahren, mit Export- und Bestimmungsländern einschließlich Güterbeschreibung auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Wie viele Fälle des illegalen Umschlags von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (deutscher wie ausländischer Herkunft) in welchen deutschen Überseehäfen sind der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 bekannt geworden, und wie viele Ermittlungsverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren sowie Verurteilungen wegen welcher Straftaten (Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. KrWaffKontrG etc.) hat es deshalb in diesem Zeitraum gegeben (bitte mit Angabe zum exportierenden bzw. importierenden Staat; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Welche Waffen und sonstigen Rüstungsgüter haben nach Kenntnis der Bundesregierung die USA bzw. US-amerikanische Unternehmen im Zeitraum 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 in Deutschland umgeschlagen (bitte auflisten nach Jahr, Gegenstand, Wert und Endverbleibsland sowie Endnutzer und unter Ausschluss der Güter, die die US-Streitkräfte zur Eigenverwendung in Deutschland umgeschlagen haben; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In wie vielen Fällen wurde die zuständige Genehmigungsbehörde (in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das Bundesministerium der Verteidigung) in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 darüber unterrichtet, dass die genehmigte Beförderung der Kriegswaffen nicht ohne zeitlichen Verzug vorgenommen wird und innerhalb Deutschlands nicht binnen fünf Werktagen abgeschlossen ist (Merkblatt Beförderung von Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 1. März 2018, S. 2; bitte entsprechend den Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 Verstöße gegen Bestimmungen des § 12 Absatz 1 KrWaffKontrG – also gegen eine ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung der Kriegswaffen, insbesondere gegen Diebstahl oder die Verwendung durch Unbefugte, während des Beförderungsvorgangs – registriert (bitte entsprechend den Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 Verstöße gegen die §§ 9 bis 14 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des KrWaffKontrG (Führung und Inhalt des Kriegswaffenbuches, Meldung der Kriegswaffenbestände, Aufbewahrungsfristen etc.) registriert (bitte entsprechend den Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 die zuständigen Genehmigungsbehörden unverzüglich darüber informiert, dass Kriegswaffen in zu hoher Stückzahl, in falscher Ausführung, zu früh oder in einer anderen, nicht von einer KrWaffKontrG-Genehmigung abgedeckten, Form angeliefert wurden (Merkblatt Beförderung von Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 1. März 2018, S. 4) (bitte entsprechend den Jahren auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?