[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13883 –
Raumfahrt in Deutschland im Kontext von Forschungs- und
Innovationsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) investiert
ausweislich des Haushalts von 2019 etwa 1,66 Mrd. Euro in die Raumfahrt. Indes
bildet auch heute noch immer die Deutsche Raumfahrtstrategie der
Bundesregierung aus dem Jahr 2010 die Grundlage für deutsche Aktivitäten in der
Raumfahrt (vgl.
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Technologie/raumfahrt
strategie-bundesregierung.html), obwohl inzwischen die Digitalisierung und
damit verbundene datenbasierte private Geschäftsmodelle in der Raumfahrt
längst Einzug gehalten haben.
Auf der anderen Seite treiben insbesondere die USA, aber auch Länder wie
Indien und China in den vergangenen Jahren die Kommerzialisierung der
Raumfahrt immer weiter voran. So hat die US-amerikanische Raumfahrtbehörde
NASA seit einigen Jahren eine äußerst aktive Rolle im Bereich der
Kommerzialisierung der Raumfahrt im Allgemeinen und der des sog. Low Earth Orbits
(LEO) im Besonderen inne. Ein wichtiger Schritt im Rahmen dieser
Kommerzialisierungsstrategie (Commercialization of Low Earth Orbit) war am 7. Juni
2019 der Auftritt von NASA-Verantwortlichen, in der die US-amerikanische
Öffnung der Internationalen Raumstation ISS für jährlich bis zu zwölf private
Astronauten verkündet wurde, sowohl für touristische als auch für private
kommerzielle Anwendungen. Zudem haben die Vereinigten Staaten von
Amerika Ende 2018 die Bildung einer neuen Teilstreitkraft im Weltraum („United
States Space Command“) angekündigt, die NATO hat im Juni 2019 eine
„Weltraum-Strategie“ beschlossen und Mitte Juli 2019 hat der französische
Präsident Emmanuel Macron den Aufbau eines Weltraumkommandos
angekündigt.
Die Bundesregierung hingegen hatte 2017 einen Studie zum Thema „New
Space“ in Auftrag gegeben und Maßnahmen angekündigt, um die deutsche
Partizipation an den kommerziellen Raumfahrtaktivitäten im Bereich
„New Space“ nennenswert zu erhöhen (vgl. Bericht der Koordinatorin der
Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt vom 23. März 2017,
Bundestagsdrucksache 18/11692). In der Antwort auf die Kleine Anfrage
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15308
19. Wahlperiode 19.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(Bundestagsdrucksache 18/13078) hat die Bundesregierung seinerzeit
bekräftigt, die Deutsche Raumfahrtstrategie aus dem Jahr 2010 sei angesichts der
aktuellen Tendenzen, Chancen und Herausforderungen für die deutsche und
europäische Raumfahrt nach wie vor aktuell. Insofern sei eine grundlegende
Überarbeitung derzeit nicht geplant.
Inzwischen hat eines der sichtbarsten deutschen privaten
Raumfahrtunternehmen im Bereich „New Space“, die PT Scientists GmbH (Berlin), die
beabsichtigt, eine privat entwickelte und finanzierte unbemannte Mond-Mission zu
fliegen, am 5. Juli 2019 Insolvenz angemeldet (
www.welt.de/wirtschaft/arti
cle196680493/PTScientists-Deutschlands-einzige-Mondlandefirma-ist-pleite
.html). Nicht nur junge Raumfahrtunternehmen, auch etablierte Mittelständler
dieses Sektors sehen deutlichen Handlungsbedarf. Das gemeinsame
Forderungspapier der mittelständischen „Best of Space“-Vereinigung mit
Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtages verdeutlicht
dieses (
www.best-of-space.de/2019/07/15/best-of-space-praesentiert-innovati
ve-produkte-auf-whats-next-in-space-im-bayrischen-landtag-am-8-juli-2019/).
Vor dem Hintergrund der kommenden Bundesministerratskonferenz im
November 2019 in Sevilla (Spanien) stellt sich die Frage nach einer Erneuerung
der Raumfahrtstrategie durch die Bundesregierung.
1. Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Deutschen
Raumfahrtstrategie von 2010 fest?
a) Wieso steht nach fast einer Dekade Gültigkeit keine Überarbeitung an?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuell gültige Raumfahrtstrategie wurde 2010 vom Bundeskabinett
verabschiedet. Mit ihr wurden die deutschen Raumfahrtaktivitäten verstärkt am
gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen und Bedarf ausgerichtet, ohne die
wissenschaftlichen Zielsetzungen von Raumfahrt aus den Augen zu verlieren.
Die antizipierten Ziele und Handlungsfelder sind noch ausreichend aktuell. Die
Bundesregierung beobachtet jedoch laufend, ob eine Überarbeitung der
Strategie gegebenenfalls angezeigt ist.
b) Welche konkreten Maßnahmen aus der Studie „New Space“ wurden
zwischenzeitlich von der Bundesregierung umgesetzt, und mit welchem
Erfolg?
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der „New Space“-Studie wurden
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch
das DLR Raumfahrtmanagement aufgegriffen und es wurde daraus ein
Maßnahmenkatalog entwickelt. Sämtliche Maßnahmen wurden auf ihre
Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit für die deutsche Raumfahrt geprüft. Im positiven
Falle wurden sie durchgeführt bzw. finden derzeit kontinuierliche
Anwendungen im DLR Raumfahrtmanagement statt. Die Maßnahmen beinhalten u. a. den
Ausbau branchenübergreifender Aktivitäten und Netzwerke mit New-Space-
Bezug und die Einführung neuer effizienter Prozesse in der Förderung und
Auftragsvergabe.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten deutscher Raumfahrtunternehmen, und wie hoch sind diese?
Wie viel staatliche Fördergelder erhalten diese Unternehmen (bitte
jeweils aufgeteilt nach Größenklasse der Unternehmen angeben)?
Es findet keine Bewertung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
deutscher Raumfahrtunternehmen durch die Bundesregierung statt. Zur Höhe und
Verteilung der staatlichen Fördergelder wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
d) Wie sieht die konkrete und aktuelle Raumfahrt-
Kommerzialisierungsstrategie der Bundesregierung aus?
Die Aktivitäten zur Stärkung der Kommerzialisierung der Raumfahrt sowie zur
Stärkung des kommerziellen Raumfahrt-Marktes orientieren sich an der
existierenden Raumfahrtstrategie. Ergänzt werden diese auf nationaler Ebene durch
die Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs (siehe Antwort zu Frage 1b) und
insbesondere die Komponenteninitiative. Die Stärkung der Kommerzialisierung
über die ESA erfolgt primär über die Programme GSTP, ARTES und die beiden
deutschen ESA Business Incubation Center (ESA BIC Bavaria & Northern
Germany sowie ESA BIC Hessen & Baden-Württemberg) zur Unterstützung
von Startups, sowie über die deutsche Beteiligung am ESA Business
Application Programme zur Förderung innovativer Produkte, Dienstleistungen und
Raumfahrttechnologien. Mit den beiden ESA-Programmen steht ein
Förderinstrument zur Verfügung, um innovative Geschäftsmodelle, Produkte und
Downstream-Dienstleistungen sehr marktnah bzw. für die Markteinführung in
anderen Branchen zu fördern.
e) Wurde die Strategie evaluiert?
Wenn ja, welche Ergebnisse erzielte die Analyse, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung für künftige
Raumfahrtbestrebungen daraus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Raumfahrtstrategie formuliert die politischen Ziele der Bundesregierung
und die konkreten Rahmenbedingungen für die Umsetzung in Programme und
Projekte. Das Nationale Programm für Weltraum und Innovation, das der
Umsetzung der Raumfahrtstrategie auf nationaler Ebene dient, wird ab Herbst 2019
evaluiert.
f) Sind auf Grundlage einer Evaluation sowie angesichts der eingangs
geschilderten Entwicklungen grundlegende Überarbeitungen der Strategie
geplant?
Wenn ja, welches sind die Kernpunkte?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Überarbeitung der Strategie ist bislang nicht vorgesehen (siehe Antwort zu
Frage 1e).
2. Wie sieht die Bundesregierung die strategische Positionierung
Deutschlands gegenüber großen europäischen Raumfahrtakteuren wie Frankreich
und Großbritannien sowie dem ambitionierten Raumfahrtakteur
Luxemburg?
Deutschland steht in der ersten Reihe der europäischen Raumfahrtnationen und
ist mit Blick auf die notwendige Zusammenarbeit mit europäischen Partnern,
wie Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Luxemburg hervorragend
positioniert. Den vielfältigen internationalen Herausforderungen der Raumfahrt
kann sich Deutschland nur gemeinsam mit seinen europäischen Partnern
stellen.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die
Insolvenz von PT Scientists GmbH, Berlin, bezüglich des Themas „New
Space“ im Allgemeinen und für die Politik bzw. das Handeln der
Bundesregierung im Besonderen?
Wurden der PT Scientists GmbH (zulässige) Förder- bzw.
Unterstützungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung zuteil?
Wenn ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Der neue Name des Unternehmens ist Planetary Transportation Systems
GmbH. Nach der Neustrukturierung des Unternehmens in die Planetary
Transportation Systems GmbH stehen dieser, wie allen deutschen Unternehmen und
Forschungseinrichtungen, neben den ESA-Ausschreibungen auch
Zuwendungen aus dem Nationalen RF-Programm offen. Seitens der Agenturen werden
die eingebrachten Vorschläge offen geprüft und bewertet. Die Bewertung sollte
wie üblich die Umsatzbarkeit von Ideen /Technologien berücksichtigen. Gute
innovative Vorschläge können mit kleinen „De-Risk“-Aktivitäten angestoßen
werden (kleine Studien, Vorprojekte im Bereich 50 bis 100 Tausend Euro). Im
Rahmen des Technologieentwicklungsprogrammes GSTP wurde bereits eine
Förderung in Aussicht gestellt.
4. Wie hoch ist die Summe der Fördergelder für die deutsche
Raumfahrtindustrie seit 2009?
Wie viel davon fließt an Start-ups, wie viel an Mittelständler (KMU, bis
249 Mitarbeiter – MA –), wie viel an Großunternehmen (bis 500 MA) und
wie viel an Unternehmen darüber bzw. wie viel an small-caps, mid-caps
und large-caps bitte nach Jahren aufgelistete Werte angeben)?
Die Summe der Mittel für die deutsche Raumfahrtindustrie insgesamt und für
KMU sind folgender Tabelle zu entnehmen:
in Mio. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Industrie gesamt 447,2 410,1 597,2 512,6 705,7 584,1 692,6 647,4 782,3 719,3 6.098,50
Davon KMU 51,1 44,3 36,9 29,3 29,5 63,7 36,1 43,7 43,9 42,9 421,4
Dies umfasst zivile nationale Zuwendungen und Aufträge sowie Mittel, die
über das ESA-Programm an die Industrie vergeben wurden. Statistische Daten
für eine zusätzliche Unterteilung nach weiteren Größenklassen der
Mittelempfänger sind nicht verfügbar.
Die Beträge geben nur den direkten Mittelabfluss an die Unternehmen wieder.
KMU erhalten in größerem Umfang Mittel über Unteraufträge und als
Zulieferer. Dies ist hier nicht berücksichtigt. Belastbare Beträge liegen dazu nicht vor.
5. Wird sich die Bundesrepublik Deutschland an privaten
Raumfahrtinfrastrukturen (z. B. für Mikrogravitationsforschung, „in orbit manufactoring“,
in orbit assembling“) kommerzieller, also nichtstaatlicher Anbieter aus
Drittländern finanziell beteiligen?
Nein, die Bundesregierung beabsichtigt nicht sich an privaten
Raumfahrtinfrastrukturen, auch nicht von Anbietern aus Drittländern, zu beteiligen.
6. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der
Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI), den jährlichen deutschen
Beitrag für die Programmzeichnungen der ESA auf 1 Mrd. Euro zu erhöhen
und gleichzeitig das Nationale Programm für Weltraum und Innovation
schrittweise zu erhöhen?
Faktoren zur Bestimmung des Mittelbedarfs sind u. a. die für Raumfahrt in
Deutschland aktuellen Bedarfe und notwendigen Technologieentwicklungen.
Weiterhin sind das Aufrechterhalten und der Ausbau von weltweiten
technologischen Spitzenpositionen ein Faktor. Um strategisch wichtige neue Themen
angehen zu können, ohne dabei ein strukturelles Defizit etwa in der
bestehenden Technologieförderung zu riskieren, ist die schrittweise mittelfristige und
signifikante Erhöhung des Nationalen Programms und eine Fortschreibung der
ESA-Beteiligung auf hohem Niveau notwendig. Die Bedarfe müssen sich in die
Eckwerte des jeweiligen Bundeshaushalts und der Finanzplanung einordnen.
7. Welche strategischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die deutsche Position bei der
anstehenden ESA-Bundesministerratskonferenz (ESA = Europäische
Weltraumorganisation) im November 2019 in Sevilla/Spanien?
Die Bundesregierung antwortet mit ihrer Planung für die Ministerratskonferenz
auf die aktuellen Entwicklungen im Raumfahrtsektor, insbesondere auf die
internationalen von staatlicher Seite unterstützten
Kommerzialisierungsaktivitäten im Raumfahrtbereich (NewSpace). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Raumfahrtindustrie zu fördern und nachhaltig zu stärken. Die
Förderung von Startups und KMU im Rahmen von NewSpace ist hier ein zentraler
Punkt der Planung. Daher werden verstärkt Mittel in Programme zur Förderung
des Downstream-Marktes, Startups, KMU und innovativer Anwendungen
investiert.
Gleichzeitig steht die Bundesregierung zu ihren internationalen
Verpflichtungen, welche aufgrund übergeordneter politischer Beweggründe in den letzten
Jahren eingegangen wurden: die Fortführung des ISS-Betriebs bis 2024 und die
friedvolle Kooperation mit internationalen Partnern sowie die Entwicklung der
Ariane 6 im Sinne der deutsch-französischen Freundschaft. Im Rahmen des
globalen Klimaschutzes will Deutschland die Führung bei der Erdbeobachtung
übernehmen und so aktiv den Klimaschutz vorantreiben.
In der Gesamtschau der strategischen Planungen ist es zuletzt wichtig, die
Interessen aller Beteiligten – Länder, große Systemintegratoren, KMU, aber auch
die allgemeine Bevölkerung – zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll der
maximale Nutzen für den Technologie-, Wissenschafts- und Industriestandort
Deutschland erzielt werden.
8. Welche Ziele und Visionen verfolgt die Bundesregierung mit den
Forschungsvorhaben im Bereich Raumfahrt (bitte Primärziele deutscher
Raumfahrtbemühungen angeben)?
Was soll mit diesen Zielen im Jahr 2030 aus Sicht der Bundesregierung
erreicht worden sein?
Die Bundesregierung richtet ihre Raumfahrtpolitik stringent am Nutzen und
Bedarf aus. Als Werkzeug der Forschung müssen Raumfahrtprojekte sich am
Prinzip der wissenschaftlichen Exzellenz orientieren. Sie müssen sich im
Wettbewerb mit anderen Methoden und anderen wissenschaftlichen Disziplinen
durchsetzen.
Die Primärziele sind:
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie und
Ausbau nachhaltiger Märkte,
• Kommerzialisierung der Raumfahrt,
• Beitrag der Raumfahrt für andere volkswirtschaftlich relevante Branchen,
• Stärkung des Beitrags der Raumfahrt zur gesamtstaatlichen Sicherheit,
• Stärkung der Klimaforschung und -überwachung durch Führungsrolle in der
Erdbeobachtung,
• starke Position in der Wissenschaft ausbauen,
• sichtbare Rolle Deutschlands in der Exploration mit Fokus auf das
Explorationsziel Mond.
Bezüglich der institutionellen Forschungsvorhaben im Bereich Raumfahrt wird
insbesondere auf die aktuelle Strategie der HGF (Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e.V.) und die Forschungsziele des (siehe
www.dl
r.de/content/de/artikel/raumfahrt/raumfahrtforschung-im-dlr.html) verwiesen.
Strategie und Ziele unterliegen einer regelmäßigen wissenschaftlichen und
strategischen Evaluation durch international besetzte Gutachterkommissionen im
Auftrag der Zuwendungsgeber aus Bund und Ländern; diese wird über die
Gremien des DLR und der HGF gesteuert, in denen neben Bund und Ländern auch
Wissenschaft und Wirtschaft vertreten sind.
9. Welche neuen innovativen Projekte wird die Bundesregierung ab 1. Januar
2020 auflegen, die einerseits den internationalen New-Space-Aktivitäten
gerecht werden, und andererseits neue technologische Möglichkeiten bzw.
Verfahren (z. B. additive Fertigung, Künstliche Intelligenz, Kernfusion)
mit einbeziehen (bitte entsprechende Projekte aufzählen)?
Wenn nein, warum nicht möglich?
Die Bundesregierung steht der Unterstützung Industrie-initiierter Vorhaben, die
NewSpace-Methoden einsetzen, d. h. z. B. Serienfertigung und prozessbasierte
Qualitätssicherung anstelle von Qualifikation und Fertigung von Einzelstücken
und nutzergetriebenen Initiativen mit industrieller Investition positiv gegenüber
und unterstützt diese sowohl in den ESA-Programmen als auch im Nationalen
Programm.
Im ESA-Programm plant die Bundesregierung, Initiativen, die New-Space-
Charakter haben, in den zur ESA-Ministerkonferenz Space19+ gestärkten
Technologie-Programmen, wie z. B. ARTES und GSTP zu fördern. Maßgeblich
gehen hierbei die Verwertungsaussichten und der Innovationsgrad der
Initiativen in die Bewertung ein.
Besondere Aufmerksamkeit im Rahmen von NewSpace kommt dem Wissens-
und Technologietransfer von Raumfahrt mit anderen Branchen zu. Gerade
durch zunehmende Digitalisierung, Einsatz von Software und KI,
cyberphysischen Systemen, additiver Fertigung und Industrie 4.0 gleichen sich die
Frage- und Problemstellungen zwischen den Branchen immer mehr an, so auch
zwischen der Raumfahrt und anderen Wirtschaftszweigen. Spin-offs von
Raumfahrttechnologien in terrestrische Industriebereiche hinein und Spin-ins
von Technologien aus anderen Branchen in die Raumfahrt spielen eine immer
wichtigere Rolle. Hier setzt die Initiative INNOspace des Nationalen
Raumfahrtprogramms (INNOspace Masters und INNOspace Netzwerke [Space2
Motion, Space 2Agriculture und ab 2020 Space2Health]) und die ESA-
Programmlinie „ARTES Business Applications – Space Solutions“ (BASS) an.
Begleitet werden diese Initiativen durch Einzelmaßnahmen im Nationalen
Programm und der Komponenteninitiative. Ziel der Komponenteninitiative „Made
in Germany for Space“ ist NewSpace-Ansätze bei neuen und klassischen
Raumfahrtzulieferern in der anwendungsorientierten Komponentenentwicklung
und für innovative Fertigungsprozesse per Zuwendung zu fördern. Seit 2019
stehen für die Initiative, die rund 100 Vorhabenbeinhaltet, 10 Mio. Euro p.a. zur
Verfügung. Der größte Teil wird in Form von Verbundvorhaben mit 2 bis zu 5
Verbundpartnern durchgeführt. Der Ansatz soll die Zulieferindustrie anspornen,
sich mit innovativen Ideen dem internationalen Wettbewerb zu stellen.
Vernetzung der Unternehmen und der akademischen Welt sind wichtige Kriterien für
die Förderung, wobei der Mittelstand und die Ausrichtung auf
Kommerzialisierung im Fokus stehen.
Im Nationalen Raumfahrt-Programm findet weiterhin die Förderung von
NewSpace- und Digitalisierungs-Methoden im Technologiekorridor
„Automatisierungs-Technologien und Robotik in der Raumfahrt“ besondere Beachtung.
In diesem Bereich wurde 2018 eine Technologie-Roadmap mit Reichweite bis
ca. 2025 festgelegt. Aufbauend auf existierenden Fähigkeiten steht die
Integration von Künstlicher Intelligenz dabei im Vordergrund. Ebenso wird das
Potential des neuen Gebietes der Quantentechnologie für die Raumfahrt einbezogen.
Die Roadmap greift Trends von NewSpace-Geschäftsmodellen auf und
berücksichtigt Interessen deutscher und europäischer Raumfahrtindustrie an orbitalen
und exploratorischen Anwendungen der Automatisierung & Robotik.
10. Mit welchen Forschungsprojekten unterstützt die Bundesregierung die
Entwicklung von sog. Mondstationen, bemannten sowie unbemannten
Missionen zum Mars, die Suche nach erdähnlichen Planeten, den Abbau
von Rohstoffen aus dem All und der Antriebstechnologie von Raketen
sowie Raumschiffen mit Kernfusion oder anderer neuartiger
Antriebstechniken?
Von welchen Projekten Dritter in den genannten Gebieten hat die
Bundesregierung Kenntnis (bitte aktuelle Projekte auflisten)?
Die Planung für den Aufbau von Stationen auf dem Mond ist zurzeit
international noch nicht konkret. So sind im Rahmen des ESA-
Explorationsrahmenprogramms, in Kooperation mit den USA, für die kommenden Jahre der Aufbau
einer kleinen Raumstation im mondnahen Raum (das sogenannte Lunar
Gateway) sowie robotische Missionen geplant. Astronautische Missionen zur
Mondoberfläche werden von den USA zunächst nur als kurze Exkursionen
geplant. Hierbei werden aktuell alle Kräfte für den Versuch gebunden, das
ambitionierte Ziel der US Regierung der astronautischen Rückkehr zum Mond bis
2024 zu realisieren. Daher setzt die Bundesregierung für die kommenden Jahre
einen Schwerpunkt auf robotische Missionen zum Mond.
Astronautische Missionen zum Mars sind langfristiges Ziel vieler
Raumfahrtnationen. Mehr noch als bei den Mondstationen gibt es hier aber keine konkrete
Planung, diese auch in absehbarer Zeit umzusetzen. Die robotische
Marsexploration andererseits ist in vollem Gange.
Zum Thema Weltraumressourcen, konkret zu volatilen Ressourcen auf dem
Mond, wurden im Nationalen Programm seit 2009 zwei Untersuchungen (LUI-
SE und LUISE-2) gefördert.
Auch hier gibt es im ESA-Rahmen weitere Aktivitäten, z. B. zur Entwicklung
eines terrestrischen Unternehmen/Demonstrators für die in situ-Nutzung von
Ressourcen, an denen auch deutsche Organisationen beteiligt sind.
Beim Thema Exploration steht hier der wissenschaftliche Aspekt im
Vordergrund und nicht der Weltraumbergbau, bei dem Ressourcen kommerziell
gefördert und vermarktet werden könnten.
Deutschland plant gegenwärtig eine Beteiligung an folgenden internationalen
Projekten zum angefragten Themenkomplex:
Aktuelle DLR-Beteiligungen an internationalen Explorations- und
Wissenschaftsprojekten
Projekt Unterstützte Aktivität
PLATO (ESA M-Klasse Mission) Suche nach erdähnlichen Exoplaneten um sonnenähnliche Sterne („2. Erde“), deutsche Führung der Mission
CHEOPS (ESA Small Mission) Mission zur genaueren Bestimmung diverser Parameter bereitsbekannter Exoplaneten
TESS NASA-Mission zur Suche nach Exoplaneten um rote Zwergsterne
JWST und WFIRST Große NASA-Astronomiemissionen, die auch zur Untersuchung bekannter Exoplaneten geeignet sind
HERACLES ESA-Aktivität zur robotischen Exploration des Mondes inkl.Probenrückführung, DLR involviert
Artemis NASA-Programm zur erneuten astronautischen Mondlandung
Deutschland betreibt keine Entwicklung von neuen Antriebstechnologien für
Weltraummissionen, die auf dem Prinzip der Kernfusion beruhen.
Die Verwendung oder auch nur der Transport dieser Antriebstechnologie an
Bord eines Raumfahrtzeugs wurde schon vor dem Jahr 2000 als höchst kritisch
eingestuft, weil das Risiko eines großräumigen bis globalen Fall-Outs infolge
einer Kernexplosion in höheren Atmosphärenschichten nicht ausgeschlossen
werden kann.
11. Wie ist der Stand der Überlegungen und der Stand des Verfahrens zum
Thema „Weltraumgesetz“ in Deutschland, um entsprechend dem
Vorgehen anderer europäischer Länder (z. B. Luxemburg, Österreich) private
Weltraumaktivitäten in Deutschland besser zu ermöglichen und
entsprechende Unternehmen in Deutschland zu stärken bzw. anzusiedeln?
Derzeit erarbeitet das BMWi die Eckpunkte für ein nationales Weltraumgesetz.
Auf ihrer Grundlage soll in 2020 ein breit aufgestellter Diskussionsprozess mit
den Verbänden der Raumfahrtindustrie angestoßen werden. Es ist beabsichtigt,
einen Diskussionsentwurf eines Weltraumgesetzes noch im Verlauf der zweiten
Hälfte der Legislaturperiode vorzulegen.
Durch das BMWi wird ein Basisgesetz angestrebt, das die Regulierung von
nationalen nicht staatlichen Weltraumaktivitäten auf einen völkerrechtlich und
sachlich notwendigen Umfang beschränkt. Belastungen für die
Raumfahrtindustrie sollen möglichst gering gehalten werden, um ausreichend
Investitionsspielräume zu lassen.
12. Welche strategischen und inhaltlichen (Projekt-)Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung in ihren Raumfahrtaktivitäten und angesichts des
Umstands, dass der Bereich knapp ein Fünftel des Gesamtbudgets des BMWi
ausmacht?
Für die Frage nach den strategischen Schwerpunkten der Raumfahrtaktivitäten
wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Aktuelle Großmissionen der
deutschen Raumfahrt sind: Heinrich Hertz (Systemkompetenz und
Technologiedemonstration für Kommunikationssatelliten), Merlin (deutsch-französischer
Kleinsatellit zur Beobachtung des Treibhausgases Methan in der
Erdatmosphäre), METimage (Abbildendes Radiometer für meteorologische Anwendungen),
Gestra (Entwicklung eines Experimentalsensors zur Verfolgung und
Identifikation von Weltraumschrott), EDRS (kommerzielle Anwendung optischer
Satellitenkommunikation im Weltraum). Eine aktuelle Initiative des
Raumfahrtmanagements ist INNOspace, welche den branchenübergreifenden Austausch und
Wissenstransfer steigert. Institutionell geförderte Schwerpunkte der
Raumfahrtforschung sind: Kommunikation, Navigation, Erdbeobachtung und Robotik.
13. Welche Argumente sprechen dafür, dass entgegen den langjährigen
Gepflogenheiten der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und
Raumfahrt nicht als Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie angesiedelt ist, während zum Ende der letzten Legislaturperiode
die Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt in
Personalunion die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie war?
Beauftragte der Bundesregierung und sonstige Beauftragte werden bei
funktionalem Bedarf durch Kabinettbeschluss bzw. Organisationserlass der
Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers oder Erlass bzw. sonstige Bestimmung eines
Ressorts eingesetzt. Sie unterstützen und beraten die Bundesregierung bei der
Wahrnehmung von Regierungsaufgaben. Aufgabe des Koordinators der
Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt ist es, die Maßnahmen der
Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Luft- und Raumfahrt in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu bündeln.
Thomas Jarzombek, wurde auf Beschluss des Bundeskabinetts 2018 zum
Koordinator bestellt und gleichzeitig dem Geschäftsbereich des BMWi zugeordnet.
Die Funktion des Beauftragten wurde, anders als in der Vergangenheit, nicht
einer Parlamentarischen Staatssekretärin bzw. einem Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie übertragen, sondern
wird aufgrund politischer Entscheidung, durch ein Mitglied des Bundestages
wahrgenommen.
14. In welchen Teilbereichen bzw. Teildisziplinen der Raumfahrt sieht sich
die Bundesregierung weltweit führend oder zumindest unter den Top 3
der Welt?
Welche Daten, Fakten und Indikatoren liegen der Einschätzung
zugrunde?
Bereiche, in denen die deutsche Raumfahrt weltweit eine Spitzenposition
einnimmt, sind Radartechnologien, Laserkommunikation, Navigation
(insbesondere Positionsgenauigkeit und Einbeziehung von Weltraumwetter), Technologien
für Flüssigkeits-Raketenantriebe, kollaborative Robotik und allgemein
Forschung unter Weltraumbedingungen (hierunter besonders hervorzuheben die
Quantentechnologie). Die Ergebnisse der Evaluation des DLR-
Forschungsbereichs durch internationale Gutachterkommissionen sowie Anfragen in- und
ausländischer Industrien und Forschungseinrichtungen bestätigen diese
Auffassung.
15. Hat sich das „Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem
Gebiet der Raumfahrt (Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz –
RAÜG)“, das die seinerzeitige DARA (Deutsche Raumfahrtagentur) mit
dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) institutionell
verschmolzen hat, aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und wenn ja,
bitte begründen. Wenn nein, warum nicht?
a) Welche Kritik wird an dieser Aufgabenteilung geäußert, und wie steht
die Bundesregierung dazu?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Ziel der Fusion des DLR mit der DARA war es, die deutsche Raumfahrt zu
stärken, und schlankere Strukturen entstehen zu lassen. Außerdem sollte durch
die neue Struktur eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Bundesressorts
ermöglicht und eine nahtlose Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung
erreicht werden. Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die im
Raumfahrtaufgabenübertragungsnetz (RAÜG) fixierte Aufgabenteilung zwischen dem
DLR-Raumfahrtmanagement (RFM) und dem DLR Forschungs- und
Technologiebereich als erfolgreich erwiesen. Gründe sind:
• Das DLR wird im In- und Ausland als die maßgebliche Institution der
Raumfahrt in Deutschland wahrgenommen. Diesen Imagefaktor kann die
Bundesregierung auf der internationalen Bühne für sich nutzen.
• Starke und unabhängige Interessenswahrnehmung durch das RFM bei der
ESA im Auftrag der Bundesregierung.
• Die Fusion fördert den Austausch und die gemeinsame Ausrichtung unter
Beachtung der unterschiedlichen Rollen zwischen den institutionell
geförderten Aktivitäten und den Aktivitäten im nationalen und im europäischen
Programm.
Die Zusammenführung von DARA und DLR wurde evaluiert, ein
Prüfungsbericht liegt den befassten Ministerien vor.
b) Wird sich die Bundesregierung zukünftig angesichts der weltweit
zunehmenden kommerziellen Aktivitäten (statt schlichter staatlicher
Auftragsvergabe an Monopolisten bzw. Oligopolisten) dahin gehend
positionieren, den staatlich-wissenschaftlichen Raumfahrtbetrieb und den
privaten-kommerziellen Raumfahrtbetrieb nach jeweils
unterschiedlichen Kriterien zu positionieren?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung positioniert keine privaten Betriebe. Alle Akteure werden
gleich behandelt. Im Übrigen ist die Bundesregierung bereits positioniert: Die
raumfahrtpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung umfassen sowohl die
Förderung von Technologieentwicklungen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Beschaffung von Raumfahrtinfrastrukturen
zur Deckung staatlicher Bedarfe, als auch die verstärkte Unterstützung der
Kommerzialisierung der Raumfahrt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die
Vermeidung von Monopolen und planwirtschaftlichen Ansätzen. Dabei werden
unterschiedliche Zielgruppen angesprochen:
• große Systemfirmen,
• KMU in der Raumfahrt- und Anwenderbranche,
• Existenzgründer in der Raumfahrt- und Anwenderbranche.
In allen drei Bereichen hat das DLR Raumfahrtmanagement seine Aktivitäten
ausgebaut.
16. Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, wonach die
Gremienstruktur, im Rahmen derer der Austausch bzw. die Zusammenarbeit
zwischen DLR (Raumfahrtagentur) und Industrie stattfindet, strukturell
unzureichend sei, weil diese im Wesentlichen aus Akteuren besteht, die sich
im Vergabesystem bereits etabliert haben (namentlich z. B. der sog.
Branchendialog Luft- und Raumfahrt, der im Wesentlichen von der Industrie
bzw. dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
(BDLI), von Betriebsräten und Gewerkschaften getragen wird,
„Arbeitskreis Raumfahrt“ oder der „Arbeitskreis Raumfahrt-KMU“)?
Diese Auffassung ist der Bundesregierung nicht bekannt und kann auch nicht
nachvollzogen werden.
17. Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, es bedürfe einer
regelmäßigen Evaluation der Raumfahrtaktivitäten der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, des Raumfahrtmanagements und der
Raumfahrtstrategie durch unabhängige, externe und internationale Experten, die
nicht selbst Akteur im deutschen Raumfahrtfördersystem sind, gerade vor
dem Hintergrund, dass eine solche externe Evaluation in vielen anderen
Forschungsbereichen und Forschungsorgansiationen üblich ist?
Unabhängige Evaluierungen sind in vielen Fällen eine sinnvolle und
gewinnbringende Maßnahme. Daher wird das Nationale Programm für Weltraum und
Innovation ab Herbst 2019 einer externen Evaluierung unterzogen. Die
Raumfahrtforschungsaktivitäten des DLR als Forschungseinrichtung werden im
Rahmen der „programmorientierten Förderung“ der HGF durch international
besetzte, unabhängige Gutachterkommissionen evaluiert. Bei der Auswahl der
Gutachter achtet die HGF streng darauf, dass Interessenkonflikte
ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden die DLR-Institute alle fünf Jahre in einem
durch die Aufsichtsgremien begleiteten Verfahren durch externe Gutachter auf
ihre wissenschaftliche Qualität und strategische Ausrichtung hin überprüft.
18. Sieht die Bundesregierung angesichts der weltweiten Militarisierung des
Weltraums Anpassungsbedarf bei der Deutschen Raumfahrtstrategie (vgl.
Frage 1)?
Moderne Streitkräfte sind in steigendem Umfang auf Dienstleistungen aus dem
Weltraum angewiesen. Dies betrifft u. a. die Bereiche Aufklärung,
Kommunikation, Navigation, Zeitsignal und Frühwarnung. Die damit verbundenen
Abhängigkeiten schaffen auch Verwundbarkeiten, die sich jedoch nicht
ausschließlich auf militärische Anwendungen beschränken, sondern
gesamtgesellschaftlich wirken. Viele Bereiche unserer Gesellschaft haben beinahe
unbemerkt eine hohe Abhängigkeit von Weltraumdienstleistungen entwickelt, deren
Wegfall für unser alltägliches Leben, unsere Versorgung, aber auch unsere
Streitkräfte teilweise schwerwiegende Auswirkungen hätte.
Vor diesem Hintergrund beobachtet die Bundesregierung auch die Bedrohung
durch Weltraumobjekte mit Sorge. Schutz und Verteidigung kritischer
Weltrauminfrastruktur sind daher ein Handlungsfeld mit absehbar steigender
Bedeutung und stellen keine rein militärische Aufgabe dar. Insofern trägt eine
Unterscheidung im Sinne der englischen Wörter „safety“ und „security“ dem
Rechnung. Die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung wies dieses Handlungsfeld
unter dem Begriff „Weltraumsicherheit“ bereits 2010 als Aufgabe der
gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge aus. In dieser Hinsicht bedarf die
Raumfahrtstrategie keiner Anpassung.
19. Ist vor dem Hintergrund der im Bericht der Koordinatorin der
Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt vom 23. März 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11692) angekündigten Militärischen
Luftfahrtstrategie (MLS) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
beabsichtigt, eine solche Militärische Raumfahrtstrategie des BMVg zu
verabschieden?
Wenn ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat den sich abzeichnenden Handlungsbedarf bezüglich
der in der Antwort zu Frage 18 aufgezeigten sich entwickelnden Bedrohungen
und Herausforderungen frühzeitig erkannt, die Bundesministerin der
Verteidigung zeichnete im März 2017 die „Strategische Leitlinie Weltraum“ (VS – Nur
für den Dientsgebrauch) des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg).
Die Leitlinie wurde am 7. März 2017 an die Obleute des Verteidigungs- und die
Berichterstatter für den Einzelplan 14 des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestags versandt. Diese orientiert sich an der Raumfahrtstrategie der
Bundesregierung, welche Weltraumsicherheit als Aufgabe der
gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge definiert, und beschreibt den militärischen Beitrag
hierzu. Sie formuliert daraus abgeleitet für den Geschäftsbereich des BMVg
Handlungsfelder und Ziele. Das BMVg stimmt sich hinsichtlich der laufenden
Aktivitäten fortlaufend mit allen zuständigen Ministerien und Behörden ab, die
sich mit Aspekten der Weltraumsicherheit befassen. Die Erstellung einer
darüber hinausgehenden Militärischen Raumfahrtstrategie ist derzeit nicht
beabsichtigt.
20. In welchem finanziellen Umfang hat sich die Bundesrepublik
Deutschland seit Anbeginn an den Entwicklungs- und Betriebskosten des Ariane-
Programms beteiligt (bitte differenziert nach Teilprogrammen der
Vergangenheit inkl. des aktuellen Ariane-6-Programms angeben)?
Ariane 1 bis 4:
An den Entwicklungsprogrammen für Ariane 1 bis 4 beteiligte sich
Deutschland mit rund 1,0 Mrd. Euro; an den daran anschließenden Begleitprogrammen
in Summe mit rund 480 Mio. Euro.
Ariane 5:
Am ursprünglichen Entwicklungsprogramm der Ariane 5 beteiligte sich
Deutschland mit rd. 1,4 Mrd. Euro. An den daran anschließenden Fort- und
Weiterentwicklungsprogrammen (z. B. Ariane Evolution, Ariane 5 Plus, Ariane
5ME) beteiligte sich Deutschland in Summe mit rund 1,2 Mrd. Euro. An den
technischen und wirtschaftlichen Begleitprogrammen beteiligte sich
Deutschland in Summe bisher mit rund 1,1 Mrd. Euro.
Ariane 6:
Deutschland beteiligt sich am Entwicklungsprogramm der Ariane 6 mit rund
800 Mio. Euro.
Anmerkung: alle Zahlenangaben sind eskaliert auf wirtschaftliche Bedingungen
2019.
21. Trägt die Bundesrepublik Deutschland durch Beteiligung an den Ariane-
Programmen stärker den verteidigungspolitischen Interessen Frankreichs
Rechnung als den deutschen?
Das Ariane-Programm ist, seit seinem Beginn 1973, ein rein ziviles Programm.
Die Trägerraketen besitzen per se keinen militärischen Wert.
22. Sieht die Bundesregierung angesichts der weltweit verfügbaren und
kostengünstigen Trägerkapazitäten (Launcher) z. B. in den USA, in
Russland, Japan, Indien, China etc. die Notwendigkeit, das Dogma vom
„Freien Zugang Europas zum Weltall“ weiterhin aufrechtzuerhalten, um die
Kosten der Ariane-Entwicklungen mitzutragen?
Wie sieht die Kosten-Nutzen-Analyse des Ariane-Programms für den
deutschen Steuerzahler und den Standort Deutschland aus?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Sicherstellung des freien Zugangs
Europas zum Weltall. Der eigenständige, unabhängige Zugang zum All ist für
Deutschland von außerordentlicher strategischer Bedeutung, er ist elementares
Ziel der deutschen Raumfahrtstrategie. Er hat als Schlüsseltechnologie
strategische Bedeutung für Europa und ist die unabdingbare Vorrausetzung für die
autonome institutionelle und kommerzielle Nutzung der Raumfahrt. Er ist damit
ein wesentliches Element der politischen Souveränität Europas und somit
unverzichtbar für die Umsetzung unserer politischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Ziele im All.
Basierend auf unabhängigen Studien und auf Informationen der ESA geht die
Bundesregierung davon aus, dass europäische Startdienstleistungen innerhalb
Europas einen volkswirtschaftlichen Mehrwert erzeugen. Neben den durch die
Trägerentwicklung und Startdienstleistungen direkt generierten
Steuereinnahmen von rund 40 Prozent des Umsatzes, werden weitere zusätzliche positive
ökonomische Vorteile (sog. GDP impact) erzeugt. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass jeder direkt in Raketenentwicklung und -betrieb verwendete
Euro einen ökonomischen Mehrwert für die deutsche Gesamtwirtschaft mit
einem Faktor 2,2 erzeugt.
Letztendlich erzeugen europäische Startdienstleistungen innerhalb Europas
einen wirtschaftlichen Mehrwert. Bei der Wahl eines außereuropäischen
Trägers tritt dieser Effekt nicht auf.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus wissenschaftlicher Sicht
begrüßenswerte und aus gesellschaftlicher Sicht notwendige Entwicklung sog.
Space Ports in Deutschland, um z. B. Klein-Satelliten kurzfristig und
ausgerichtet an einem jeweils aktuellen Bedarf z. B. aufgrund einer
Naturkatastrophe („on demand“) in den Low-Earth-Orbit befördern zu können?
Es ist fraglich, ob die Entwicklung sog. Space Ports in Deutschland aus
wissenschaftlicher Sicht begrüßenswert und aus gesellschaftlicher Sicht notwendig ist.
Nachdem dieses Thema vom BDI als Handlungsempfehlung adressiert wurde,
hat Bundesminister Peter Altmaier eine Prüfung zugesagt. Diese Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen.
24. Hat es sich bewährt, das wissenschaftliche Thema Raumfahrt, namentlich
bzw. institutionell das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, unter
die Federführung bzw. Aufsicht des BMWi anstatt – wie bei den übrigen
Helmholtz-Zentren – unter Federführung bzw. Aufsicht des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu stellen?
a) Welche Gründe sprechen dafür?
Welche dagegen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Ist beabsichtigt, das zu ändern?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Entscheidung der Bundesregierung, das DLR der Ressortverantwortung
des BMWi zuzuordnen, hat sich angesichts der hervorragenden Entwicklung
des DLR und der ausgesprochen positiven Resonanz in der Wirtschaft bewährt.
Das DLR unterhält rund 1.150 Kooperationen mit der Wirtschaft, davon rund
130 mit KMU, und repräsentiert unter den 19 Helmholtz-Zentren rund 70
Prozent der Erträge aus Kooperationen mit der Wirtschaft.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt sich nicht zu einer multi-thematischen
Wissenschaftsorganisation (analog zur Helmholtz-Gemeinschaft)
entwickelt, sondern thematisch fokussiert bleibt, vor allem vor dem
Hintergrund, dass das DLR in den Jahren 2016 und 2018 jeweils zusätzliche
Haushaltsmittel zum Aufbau von jeweils sieben weiteren Instituten, also
insgesamt 14 neuen Instituten erhalten hat?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass das DLR
einerseits thematisch unscharf wird und sich Luft- und Raumfahrt-
unspezifischen Themen zuwendet, während die Fraunhofer Gesellschaft (FhG)
gleichzeitig ihre Aktivitäten im Bereich Raumfahrt verstärkt, indem sie
ebenfalls im Bereich Raumfahrt forscht und eine 18 Institute umfassende
„Fraunhofer Allianz Space“ betreibt?
Welche Synergien, Absprachen, Aufgabenteilungen gibt es zwischen den
Institutionen Fraunhofer und DLR?
Wie funktionieren diese?
a) Ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, Kräfte zu bündeln?
b) Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist eine Abgrenzung zur Industrie gewährleistet, sodass keine
Konkurrenzsituation zwischen Forschung und Industrie, aber auch
keine zwischen Start-ups und steuerlich geförderten
Forschungseinrichtungen besteht?
Die Fragen 25 bis 26c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält die – im Übrigen seit rund 40 Jahren etablierte –
multithematische Ausrichtung des DLR mit ihren Kernbereichen Luft- und
Raumfahrt für richtig und baut sie auf der Grundlage der 2017 beschlossenen
neuen „DLR-Strategie 2030“ lediglich konsequent aus. Die neue DLR-
Strategie wurde 2017 im Senat des DLR, in dem die Bundesressorts, die
Länder, Wirtschaft und Wissenschaft vertreten sind, einstimmig beschlossen. Auch
die Fraktion der FDP hat der Gründung der 14 neuen Institute und
Einrichtungen und der damit verbundenen Ausrichtung des DLR im Haushaltsausschuss
explizit zugestimmt.
Die Forschungsgebiete des DLR profitieren voneinander (Beispiele:
Anforderungen für Hochtemperaturwärmepumpen für hoch korrosive, aggressive
Medien bei künftigen Wärmespeicherkraftwerken können mit
Triebwerkstechnologie aus der Luft- und Raumfahrt erfüllt werden; Anforderungen an die
Effizienzsteigerung, Geräuschentwicklung und Lebensdauer von Windkraftanlagen
können mit Technologie aus der Luftfahrt erfüllt werden; automatisiertes/
autonomes Fahren und der Betrieb der beiden größten deutschen Testfelder durch
das DLR sind ohne satellitengestützte Navigation nicht denkbar; die
Entwicklung alternativer Kraftstoffe oder die Weiterentwicklung der
Brennstoffzellentechnologie führen zu umweltfreundlicheren Flugzeugen; mit dem HY4 hat
eine DLR-Ausgründung 2016 das erste 4-sitzige Brennstoffzellenflugzeug zur
Serienreife entwickelt).
Die Forschungsaktivitäten des DLR und der FhG werden in den zuständigen
Gremien der GWK, der FhG, der HGF und des DLR aufeinander abgestimmt.
DLR und FhG bearbeiten in der Raumfahrtforschung jeweils unterschiedliche
Aufgabenstellungen, die auf die Kompetenzen der jeweiligen Institute
zugeschnitten sind. Es gibt im Übrigen eine ständige bilaterale Abstimmung mit der
FhG über Zusammenarbeit und gemeinsame Aktivitäten (Beispiele:
Gemeinsame Leichtbauproduktionszentren in Stade und Augsburg, für das DLR
fokussiert auf die Bedarfe von Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr, für die FhG stärker
fokussiert auf industrielle Produktionsprozesse des Leichtbaus; gemeinsame
Aktivitäten im Bereich Additive Manufacturing [3D-Druck] und in der
Windenergie- und Solarforschung). Im Vorhaben Qunet arbeiten DLR und FhG
zusammen mit MPG, der Telekom, 1&1, Tesat, OHB, Toptica u. a. an einem
Quantenkommunikationsnetz.
Die Wirtschaft ist mit einschlägigen Vertretern an der Erstellung, Evaluation
und dem Controlling der Forschungsprogramme der FhG und des DLR
beteiligt und in allen hier relevanten Gremien und Untergremien der FhG, des DLR
und der HGF vertreten.
27. Wie wird unter der Berücksichtigung, dass ausweislich des Berichts der
Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und
Raumfahrt vom 23. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11692) „jährlich
zwei bis drei Ausgründungen aus dem DLR (spin-offs)“ hervorgebracht
werden, gewährleistet, dass das System „Raumfahrtforschung” nicht nur
Input-gesteuert wird, sondern hinsichtlich Output sinnvoll gesteuert und
intensiviert wird?
a) Hält die Bundesregierung diese zwei bis drei Ausgründungen pro Jahr
vor allem angesichts des Umstandes, dass das DLR mehr als 8.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat und ein Budget von mehr als
1,5 Mrd. Euro verantwortet, für ausreichend?
b) Welche Start-ups bzw. Unternehmensgründungen hat die DLR speziell
und das System „Raumfahrtforschung“ generell in den letzten zehn
Jahren hervorgebracht (bitte in Gründungen pro Jahr auflisten und den
DLR-Anteil separat)?
c) In welchen Feldern sind diese tätig, und wie haben sie sich jeweils in
Bezug auf Umsatz und Mitarbeiterzahl entwickelt?
d) Wie wurden jeweils Schutzrechte abgegolten?
e) Welche Beteiligungen hält das DLR?
f) Ist das DLR auf Feldern tätig, auf denen auch Start-ups und KMU tätig
sind?
Auf welchen?
Wenn ja, warum machen sich hier Forschung und Wirtschaft
Konkurrenz?
Die Fragen 27 bis 27f werden gemeinsam beantwortet.
Das DLR hat rd. 8700 MA; davon entfallen 1.450 auf die Projektträger und das
Raumfahrtmanagement. Das Eigenbudget des DLR (institutionelle Förderung
plus Drittmittel) beträgt rund 1,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2018 hat das DLR sieben
Ausgründungen hervorgebracht.
Der beigefügte Bericht an die BMWi-Berichterstatter beantwortet die Frage
nach Anzahl, Herkunft und Geschäftsfeld der DLR-Ausgründungen seit 2005.
Es ist nicht der zentrale Auftrag des DLR, möglichst viele Ausgründungen
hervorzubringen. Zentraler Auftrag des DLR ist es, Forschung und Entwicklung
für volkswirtschaftlich systemrelevante, z.T. staatsnahe Wirtschaftszweige und
deren Infrastruktur zu erbringen. Wenn in diesem Rahmen eine Ausgründung
das am besten geeignete Instrument ist, um Innovationen in den Markt zu
bringen, wird dies vom DLR konsequent unterstützt. Darüber hinaus entstehen die
meisten Ausgründungen aus der Initiative ausgründungswilliger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitender, für die vom DLR unter Beachtung steuerlicher und
beihilferechtlicher Vorschriften sowie zuwendungsrechtlicher Vorgaben die
erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dieses Vorgehen wird
von der Bundesregierung begrüßt und gefördert.
Schutzrechte werden zu marktüblichen Bedingungen lizensiert oder in
Einzelfällen an die Startups verkauft.
Technologietransfer erschöpft sich ohnehin nicht in der Hervorbringung von
Ausgründungen: Neben weiteren Indikatoren, wie der Anzahl der
Wirtschaftskooperationen und der Patente, zählt letztlich die volkswirtschaftliche Relevanz
der FuE-Aktivitäten; hier ist das DLR sehr gut aufgestellt, wie der Bericht an
die BMWi-Berichterstatter aufzeigt.
Darüber hinaus ist das DLR führender Gesellschafter des
Anwendungszentrums Oberpfaffenhofen (AZO), das jährlich mit Unterstützung der bayrischen
Landesregierung und aus GSTP-Mitteln (Förderung des ESA-BIC Inkubators
im AZO durch das ESA-GSTP Programm) zehn Startups aus dem Umfeld der
Raumfahrt auf den Weg bringt.
Das DLR hält folgende Beteiligungen:
• DLR Gesellschaft für Raumfahrtanwendungen (GfR)mbH, Weßling, 100
Prozent,
• IQIB – Institut für qualifizierende Innovationsforschung und -beratung
GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler, 100 Prozent,
• DLR Joint Ventures Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, 100
Prozent,
• Stiftung Deutsch-Niederländische Windkanäle (DNW), Noordoostpolder/
Niederlande, 50 Prozent,
• European Transonic Windtunnel GmbH (ETW), Köln, 45,00 Prozent,
• Anwendungszentrum GmbH Oberpfaffenhofen, Gilching, 25,00 Prozent,
• COPRO Technology GmbH, Braunschweig, 14,21 Prozent,
• ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH, Hamburg, 10
Prozent.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP „Weitere Entwicklungen bei Ausgründungen aus
außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/14361
verwiesen.
28. Welche großen, bereichsübergreifenden Projekte bearbeitet das DLR, und
welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine „Versäulung“ der Bereiche
Raumfahrt, Luftfahrt, Energie und Verkehr zu verhindern?
Das DLR hat in den letzten Jahren die Querschnittsbereiche Digitalisierung und
Sicherheitsforschung etabliert und hierfür eigene Koordinatoren bestellt und
Webauftritte eingerichtet. Die Querschnittsbereiche dienen der
Kompetenzbündelung von Themen zur optimalen Unterstützung der programmatischen
Schwerpunkte Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und Verkehr und werden in
diversen Querschnittsprojekten verdichtet. Diese Bereiche wirken einer potentiellen
Versäulung entgegen.
29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei Staatssekretär Christian Hirte
(BMWi) ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft
Telekommunikationstechnologie, also eine Anfrage von 22 namhaften
Wirtschaftsunternehmen, vom 21. Juni 2018 zu Fragen und vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Stärkung des Raumfahrt-Standortes Deutschland vorgelegen hat, welches
bis mindestens Mitte Juli 2019 nicht beantwortet war?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass ein Schreiben
von Wirtschaftsunternehmen der Raumfahrt über ein Jahr unbeantwortet
geblieben ist?
Stellvertretend für die Unternehmen der Arbeitsgemeinschaft der deutschen
Satellitenkommunikationsindustrie hatte sich der Geschäftsführer der Jena-
Optronic GmbH Jena mit Schreiben von 10. Juni 2019 erneut an
Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte gewandt und Maßnahmen zur Stärkung des
Raumfahrtstandortes Deutschland empfohlen. Es wurde mit Schreiben vom
27. August 2019 beantwortet.
30. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung verhindern, dass die
deutsche Raumfahrtindustrie ihre Produktion ins europäische Ausland
verlagert?
Mit der erfolgreichen Umsetzung der Raumfahrtstrategie setzt die
Bundesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen für den Erfolg der deutschen
Raumfahrtindustrie im internationalen Wettbewerb. Ergänzend dazu erarbeitet
die Bundesregierung ein nationales Weltraumgesetz mit
wettbewerbsfördernden Haftungsgrenzen, um den Standort Deutschland auch in Zukunft attraktiv
für die Raumfahrtindustrie zu gestalten. Zudem hat das DLR
Raumfahrtmanagement eine Untersuchung zu den Voraussetzungen für einen
raumfahrtspezifischen Investitionsfonds erstellen lassen mit dem Ziel, einen Kriterienkatalog
für ein mögliches Engagement mit Bundesmitteln in einen
Raumfahrtinvestitionsfonds zu erhalten. Die Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die
Empfehlungen ausgewertet.
31. Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die ISS
durchgeführt, insbesondere im Vergleich zu den positiven Folgen, die die
Befürworter des europäischen ISS-Anteils vor der Bewilligung des
Columbus-Moduls und des Automatic Transfer Vehicle angeführt haben?
Wie steht dieser Nutzen nach Auffassung der Bundesregierung im
Vergleich zu anderen unbemannten Forschungsprogrammen (z. B.
Exploration Mars Express, Venus Express, Rosetta Philae),
Anwendungsprogrammen wie Copernikus, Galileo sowie im Vergleich zu den
Forschungsprogrammen GSTP, Artes?
Im Dezember 2015 hat das DLR Raumfahrtmanagement dem BMWi einen
Bericht mit dem Titel „Kosten-Nutzen-Analyse des deutschen Engagements bei
der Internationalen Raumstation (ISS)“ dem BMWi vorgelegt.
Zusammengefasst ist zu betonen, dass diese Beurteilung nicht im Sinne einer exakten
Return-on-Investment-Berechnung vorgenommen werden kann. Grund ist, dass
maßgeblich auch nicht-quantifizierbare Nutzenkategorien zu berücksichtigen
sind. Die quantifizierbaren Hauptnutzenkategorien sind Wissenschaft,
industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Nicht quantifizierbar sind z. B. Wissens-
und Technologietransfer, die politische Bedeutung der ISS und ihre
Inspirationswirkung auf die Jugend und die Gesellschaft.
Als weiterer Nutzen kann festgehalten werden, dass die deutsche Beteiligung
an der ISS der deutschen Hochtechnologie-Industrie einen wichtigen Impuls
gab. Deutsche Unternehmen waren führend an der Integration des Columbus-
Labors und am Bau der ATV-Raumfrachter beteiligt. Mit den Aufträgen für
Entwicklung, Bau und Betrieb der ISS in Höhe von 3,2 Mrd. Euro konnte sich
die deutsche Raumfahrtindustrie bis heute einen Platz in der technologischen
Weltspitze erarbeiten. Insgesamt 780 hochqualifizierte Spitzenkräfte finden
durch die ISS-Beteiligung in der deutschen High-Tech-Industrie ihre
Beschäftigung, hinzukommen rund 1.100 weitere in Wissenschaft und Verwaltung.
Mit Blick auf diese beiden Kriterien, der wissenschaftlichen Ausbeute und der
Wertschöpfung in der Hochtechnologie steht den Kosten von insgesamt
4,5 Mrd. Euro, die Deutschland seit Beginn der ISS-Planungen investiert hat,
ein bezifferbarer Nutzen von ca. 8,3 Mrd. Euro gegenüber, das entspricht einem
Hebelfaktor von 1,9. Zudem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der
Internationalen Raumstation verglichen mit – hypothetischen – Alternativen aufgrund der
langen Forschungsdauer gut vertretbar.
Wissenschaftsmissionen (WSM)
Wissenschaftlicher Einfluss: Die hohe Anzahl von Publikationen aus dem ESA-
Wissenschaftsprogramm sind ein guter Indikator für wissenschaftlichen
Einfluss. Die Datenqualität ist sehr hoch, was viele Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler in diese Programme zieht. Auch Jahre nach Beendigung der
Mission werden die Daten regelmäßig analysiert und mit neuen Daten verglichen,
so dass ein stetiger Erkenntnisgewinn erreicht wird.
Strategischer Einfluss: Durch die Größe der Missionen wird ein politischer
Einfluss relevant. Multilaterale Missionen mit teilweise bis zu 70 Vertragspartnern
europaweit sind nur durch eine sehr effiziente internationale Abstimmung
durchführbar. Die verschiedenen politischen Interessen müssen gegeneinander
abgewogen und ein Konsens gefunden werden.
Sozialer Einfluss: Die hohe Sichtbarkeit von Wissenschaftsmissionen und das
große Interesse an diesen Missionen zeigt den Einfluss auf die Öffentlichkeit.
Universitäten, die mit (ESA-)Wissenschaftsmissionen in Zusammenhang
gebracht werden, verzeichnen einen Anstieg der MINT-Studierenden nach oder
während einer Mission.
Wirtschaftlicher Einfluss: Der Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt wird mit
einem Multiplikator von 1,6 angegeben, dies variiert jedoch je nach ESA-
Mitgliedsland. Deutschland hat im Wissenschaftsprogramm einen hohen
industriellen Rückfluss, daher liegt der Wert vermutlich etwas höher. Der
Beschäftigungsmultiplikator liegt bei 2,1, ebenfalls ein Mittelwert über alle ESA-
Staaten.
Telekommunikation (ARTES)
In den ARTES-Programmen wird der sozioökonomische Nutzen seit 2010
fortlaufend erhoben und analysiert. Die Analyse zeigt, dass in den ARTES-
Rahmenprogrammen (Förderung von Komponenten, Produkten und
Anwendungen) bereits jetzt (d. h. unmittelbar oder wenige Jahre nach der Förderung)
für jeden geförderten Euro die Industrie bereits Einnahmen von 2,5 Euro
erzielen konnte. Für die kommenden Jahre (d. h. innerhalb des Produktlebenszyklus)
werden Einnahmen von 14,6 Euro pro geförderten Euro erwartet. Diese
Resultate basieren auf einer Evaluierung von mehr als 1.500 Einzelvorhaben, d. h.
beruhen auf der dokumentierten Wirksamkeit der Förderung einzelner
Vorhaben. London Economics führte eine unabhängige Untersuchung für den
öffentlichen Weltraumsektor durch und ermittelte einen Hebelfaktor im Bereich
der Satellitenkommunikation von 6 bis 7 an direktem Rückfluss (d. h. für den
Weltraumsektor) und zusätzlich einem weiteren Faktor von 6 bis 14 an
indirektem Rückfluss (d. h. außerhalb des Weltraumsektors).
Auch ist hervorzuheben, dass ARTES-Vorhaben überwiegend von der Industrie
mitfinanziert sind, was wiederum das industrielle Interesse am geförderten
Produkt/Anwendung und Wirksamkeit der Förderung unterstreicht. Über alle
ARTES-Vorhaben gemittelt liegt die industrielle Ko-finanzierung bei aktuell
45 Prozent.
Galileo
In die Infrastruktur von Galileo wurden von 1999 bis 2020 etwa 10 Mrd. Euro
aus Steuergeldern (ESA/EU) investiert. Laut eines GSA-Marktberichts
(Ausgabe 5 von 2017) beläuft sich das Marktvolumen für Empfängertechnologie
inklusive Software auf 50 Mrd. Euro, für Navigations-, Positions- und
Zeitdienstleistungen auf ca. 75 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich ein Hebelfaktor von 5 bis
12,5: Das Marktvolumen steigt weiterhin an.
Laut GSA-Angaben von Oktober 2019 ist Galileo in 1 Mrd. Smartphones
enthalten.
Copernicus
In Copernicus haben die Mitgliedstaaten der ESA und der EU seit 2002 rund
8 Mrd. Euro investiert. Eine aktuelle, im Auftrag der Europäischen
Kommission durchgeführte PWC-Studie beziffert den sozioökonomischen Mehrwert von
Copernicus im Zeitraum 2017 bis 2035 auf 67 bis 131 Mrd. Euro – also rund
das 10-fache der Investition. Frühere Studien im Auftrag der Europäischen
Kommission oder der ESA kamen zu ähnlichen Ergebnissen.
ESA Technologieprogramme GSTP und TRP
Eine Bewertung der ESA-Technologieprogramme alleine auf Grundlage
ökonomischer Kennzahlen verzerrt die Perspektive, da diese Programme auf großer
Breite die technologischen Grundlagen der Beteiligungsfähigkeit Deutschlands
und Europas für Raumfahrttätigkeiten insgesamt legen und hiermit einen
Beitrag zum unabhängigen Zugang Europas zum All und zur Weltraumnutzung in
strategischer Weise leisten.
Bezogen auf alle ESA-Mitgliedstaaten kommt eine von ESA beauftragte
Studie, basierend auf der Befragung der beauftragten Partner, zu folgenden
ökonomischen Kennzahlen:
• TRP: Betrachtet wurden 1.800 Verträge (1998 bis 2017) im Wert von
645 Mio. Euro. Die Entwicklungstätigkeiten resultierten laut Angaben der
Auftragnehmer in der langfristigen Schaffung von 3.045 zusätzlichen
Arbeitsplätzen und einem zusätzlichen kommerziellen industriellen Nutzen
von. 2,063 Mrd. Euro. D.h. pro zusätzlich geschaffenem Arbeitsplatz
wurden 202.000 Euro an Förderung aufgewendet. Der generierte kommerzielle
Nutzen entspricht bezogen auf die Förderung einem Hebelfaktor von 3,5.
Deutschland ist an diesen Verträgen, die aus den verpflichtenden
grundlegenden Tätigkeiten der ESA finanziert werden, zu 43 Prozent beteiligt.
• GSTP: Betrachtet wurden Verträge im Wert von 441 Mio. Euro der
Programmelemente GSTP4 und GSTP5 (2004 bis 2013). Die
Entwicklungstätigkeiten resultierten in der langfristigen Schaffung von 4.298 zusätzlichen
Arbeitsplätzen und einem langfristigen zusätzlichen kommerziellen
industriellen Nutzen von. 1,546 Mrd. Euro. D. h. pro zusätzlich geschaffenem
Arbeitsplatz wurden 102.000 Euro Förderung investiert. Der kommerzielle
Nutzen entspricht einem Hebelfaktor von 3,5. Deutschland war an der
Zeichnung der optionalen Programmelemente GSTP4 und GSTP5 zu
14 Prozent beteiligt. Deutsche KMU haben an GSTP-Vertragsvergaben in
der aktuellen Umsetzungsphase mit ca. 30 Prozent einen hohen Anteil.
Die Analysen des kommerziellen Nutzens unterscheiden hierbei nicht zwischen
aus der Förderung resultierenden institutionellen und privatwirtschaftlich
finanzierten Aufträgen.
Vergleich der Kosten-Nutzen-Betrachtungen
Nachstehende Tabelle stellt die Hebelfaktoren der ausgeführten
Raumfahrtaktivitäten zusammen:
ISS WSM ARTES Galileo Copernicus GSTP/TRP
Hebelfaktor 1,8-1,9 1,6-2,1 6-20 5-12,5 10 3,5
Wie bereits ausgeführt, hinkt der direkte Vergleich wirtschaftlicher Kennzahlen
zwischen ISS/Wissenschaftsmissionen und den Anwendungs-/
Technologieprogrammen. Erstere beinhalten in erster Linie wissenschaftliche Aktivitäten der
Grundlagenforschung, deren Anwendung und damit Marktkapitalisierung
oftmals (noch) nicht erfasst werden kann, die aber die Grundlagen für den
Hochtechnologiestandort Deutschland legen. Darüber hinaus bleiben nicht-
quantifizierbare Nutzenkategorien unberücksichtigt, wie die Inspiration von Jugend
und Gesellschaft, internationale Zusammenarbeit und die Ausstrahlwirkung auf
andere Forschungsgebiete. Außerdem ist die Vergleichbarkeit der
verschiedenen Studienergebnisse aufgrund unterschiedlicher Akteure,
Durchführungsweisen, Finanzierungsmodelle und Auswertungen möglicherweise nicht
gegeben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15308
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15308
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15308
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]