[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13969 –
Rechtsextrem beeinflusste Bürgerwehren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In mehreren deutschen Städten sind seit der sogenannten Flüchtlingskrise im
Jahr 2015 selbsternannte Bürgerwehren entstanden, die durch Stadtviertel
patrouillieren, sich als Hüter von Sicherheit und Ordnung aufspielen und gegen
Geflüchtete, Migranten und die demokratische Ordnung hetzen. Viele dieser
Vereinigungen, die sich etwa „Bruderschaft Deutschland“, „Begleitschutz
Köln e. V.“, „Besorgte Bürger Herne“ oder „First Class Crew Steeler Jungs“
nennen, werden von Rechtsextremisten sowie Personen aus dem Hooligan-,
Kampfsport- und Rockermilieu dominiert. Verbindungen bestehen nach
Ansicht von Sicherheitsbehörden zur neonazistischen Partei „Die Rechte“ sowie
zur „Identitären Bewegung“. Auch bekannte Mitglieder der „Alternative für
Deutschland“ (AfD) nahmen laut einem Bericht des Innenministeriums
Nordrhein-Westfalens (NRW) an Veranstaltungen von führenden
Bürgerwehrakteuren teil, so beispielsweise an einer Kundgebung gegen den
Migrationspakt der Vereinten Nationen im November 2018 (
www.focus.de/politik/
deutschland/zahl-radikaler-buergerwehren-steigt-fuer-fremdenhass-
undgegen-die-demokrat ie-s taatsschuetzer- in-sorge-vor-buergerweh
ren_id_11183850.html).
Am 8. September 2019 zogen ca. 700 Mitglieder und Sympathisanten solcher
Bürgerwehren, darunter allein 16 solcher Truppen aus Nordrhein-Westfalen
und Süddeutschland gegen vermeintlich von Migranten verübte Gewalttaten
durch Mönchengladbach. Dabei wurden Parolen wie „Multikulti Endstation“
und „Merkel muss weg“ skandiert. Ein Sprecher forderte von der Bühne zum
„Widerstand gegen das Unrechtsregime“ auf. Organisator des Aufzuges war
Dominik Roeseler, ein Ex-Funktionär von „pro NRW“ und Mitbegründer der
„Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), der heute den rechtsextremen Verein
„Mönchengladbach steht auf“ leitet (
www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/
ultrarechte-wutb-rger-szene-formiert-sich;%20https:/blog.zeit.de/stoerungsmel
der/2019/09/09/neustart-fuer-neonazi-bewegung_28957).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14618
19. Wahlperiode 30.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bildung
rechtsextrem beeinflusster selbsternannter Bürgerwehren in deutschen Städten?
Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit immer wieder auf die
vermeintliche Notwendigkeit zur Bildung von „Bürgerwehren“ hingewiesen oder
entsprechende Gruppierungen gegründet. Sie versuchen mit dieser leicht zu
realisierenden Aktionsform, eine Anschlussfähigkeit rechtsextremistischer
Positionen an die bürgerlich-demokratische Mehrheitsgesellschaft herzustellen. Dies
soll aus rechtsextremistischer Sicht nicht nur suggerieren, dass der Staat
außerstande sei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und
deshalb seine Legitimation verloren habe. Vielmehr sollen Fremde oder politische
Gegner durch die Präsenz von rechtsextremistischen „Bürgerwehren“ vor Ort
gezielt eingeschüchtert werden.
a) In welchen Städten existieren seit wann solche Bürgerwehren mit wie
vielen Mitgliedern, und welche besonderen regionalen
Schwerpunktregionen sind der Bundesregierung bekannt?
b) Von wem ging nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Initiative zur Gründung dieser Bürgerwehren aus?
Die Fragen 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine abschließende Auflistung rechtsextremistisch beeinflusster Bürgerwehren
liegt der Bundesregierung nicht vor, da es sich häufig um rein regionale
Gruppierungen handelt, die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen
Landesbehörden bearbeitet werden.
Als einzige bundesweit agierende und parteiungebundene Gruppierung ist der
Bundesregierung die „Soldiers of Odin Germany“ bekannt. Sie unterhält
Divisionen in Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein und Thüringen. Erstmals traten die „Soldiers of Odin Germany“ im
Jahr 2017 in Erscheinung und haben circa 150 Mitglieder. Die „Soldiers of
Odin“ wurden im Jahr 2015 in Finnland durch einen bekannten finnischen
Rechtsextremisten gegründet und breiteten sich von dort auch nach
Deutschland aus.
In Baden-Württemberg existiert ein Ableger von „Wodans Erben Germanien“
(W.E.G.). Die Anzahl der Mitglieder und regionale Schwerpunkte sind nicht
bekannt.
In Bayern ist ebenfalls die rechtsextremistische Bürgerwehr „Wodans Erben
Germanien – Division Bayern“ bekannt. Es sind Mitglieder aus München und
Aktionen in München und Nürnberg bekannt. Über die genaue Mitgliederzahl
ist nichts bekannt. Außerdem ist die rechtsextremistische Bürgerwehr „Vikings
Security Germania Division Bayern“ bekannt.
In Hessen besteht eine Bürgerwehr „Kassel passt auf“ seit dem Jahr 2016 mit
dem regionalen Schwerpunkt Kassel. Zu einer konkreten Mitgliederzahl kann
keine Aussage getroffen werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa seit dem Jahr 2016 in Düsseldorf die
„Bruderschaft Deutschland“ mit einer mittleren zweistelligen Mitgliederzahl und in
Essen die „Firstclass Crew – Steeler Jungs“, deren Mitgliederzahl sich im
oberen zweistelligen Bereich bewegt und die seit Anfang 2018 existiert. Von wem
die Gründung der „Bruderschaft Deutschland“ bzw. der „Firstclass Crew –
Steeler Jungs“ ausging, kann nicht gesagt werden. Des Weiteren formiert sich
derzeit (seit September 2019) in Herne eine Bürgerwehr, über deren
Mitgliederzahl jedoch noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
In Rheinland-Pfalz existiert ein Ableger der „Vikings Security Germania“, die
Division Rheinland-Pfalz. Zur Anzahl der Mitglieder ist nichts bekannt.
Zu im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Parteien gegründeten
„Bürgerwehren“ liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor:
Der Themenkomplex der „Bürgerwehren“ („Schutzzonen-Kampagne“) ist für
die NPD ein zentrales Thema und an zentraler Stelle in ihre
politischagitatorische Ausrichtung integriert. Trotz geringer Resonanz hat die Partei es
in den Monaten August/September 2019 vermocht, circa 20 derartiger
Aktionen durchzuführen. Regionaler Schwerpunkt sind die beiden ostdeutschen
Bundesländer Sachsen und Brandenburg.
Auch Anhänger der Partei „Die Rechte“ haben im Februar 2019 die
Bürgerstreife „GEschützt“ gegründet. „GEschützt“ versteht sich nach Angaben der
Partei als eine Art „Bürgerwehr bzw. Stadtschutz“. Laut „GEschützt“ laufe man
einmal in der Woche Streife in Stadtteilen von Gelsenkirchen.
Bereits 2014 organisierte der Dortmunder Kreisverband der Partei „Die
Rechte“ die Bürgerwehr „Rechter Stadtschutz Dortmund“, welche durch ihre gelben
T-Shirts auffiel und verschiedene öffentlichkeits-wirksame Aktionen
durchführte.
Akteure der Partei „Der III. Weg“ traten in den vergangenen Monaten
vereinzelt als Bürgerwehr in Erscheinung. Diese Aktionen wurden von den lokalen
Partei-Stützpunkten initiiert und gesteuert – eine Koordination auf
überregional-gesamtparteilicher Ebene fand nach aktueller Erkenntnislage nicht
statt.
Folgende Streifengänge – im Partei-Jargon zumeist als „Nationalrevolutionäre
Streifen“ bezeichnet – fanden seit Anfang dieses Jahres statt:
– Augsburg (BY, Stützpunkt [SP] München/Oberbayern)
– Schwedt (BB, SP Uckermark)
– Montabaur (RP, SP Westerwald)
– Berlin (BE, SP Berlin)
– Petershausen (BY, SP München/Oberbayern)
– Angermünde (BB, SP Uckermarck)
c) Bei welchen dieser Bürgerwehren besteht nach Kenntnis der
Bundesregierung eine rechtsextreme Einflussnahme oder Dominanz?
Bei allen in der Antwort auf die Fragen 1a und 1b genannten Bürgerwehren
bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Einflussnahme oder
Dominanz.
d) Inwieweit kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu welcher Art
von Straftaten durch Mitglieder dieser Bürgerwehren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Begriff
„Bürgerwehr“ ist kein Katalogwert im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), weshalb
die Polizeibehörden der Länder bei der Meldung politisch motivierter Straftaten
an das Bundeskriminalamt (BKA) keine derartigen Informationen in
standardisierter Weise übermitteln. Der Begriff „Bürgerwehr“ ist darüber hinaus kein
recherchefähiges Kriterium in der der BKA-Fallzahlendatei LAPOS (Lage –
Abbildung politisch motivierte Straftaten).
e) Inwieweit sind diese Bürgerwehren oder einzelne ihrer Mitglieder
nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnet?
Um welche Arten von Bewaffnung handelt es sich dabei ggf. (bitte für
die einzelnen Bürgerwehren ausführen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
f) Inwieweit und mit welchem Erfolg gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung Versuche zur länderübergreifenden oder sogar bundesweiten
Vernetzung solcher Bürgerwehren?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gelang es keinem der in der Antwort zu
Frage 1b genannten Organisatoren, über die engen Wirkgrenzen der eigenen
Partei hinaus eine nennenswerte Zahl freier Kräfte für die Teilnahme an
entsprechenden Aktionen zu gewinnen und damit nachhaltig öffentliche
Aufmerksamkeit zu generieren. Einzelne Mitglieder von rechtsextremistischen Parteien
nahmen an Veranstaltungen von „Bürgerwehren“ in Herne sowie der „First
Class Crew-Steeler Jungs“ teil. Ein sich in steigendenden Teilnehmerzahlen
(sowohl parteiintern wie auch extern) ausdrückender Zulauf sowie eine
zunehmende Vernetzung mit Bürgerwehren anderer Gruppierungen (in Form von
gemeinsamen Aktionen oder Absprachen hinsichtlich der Termine bzw. Orte)
können nicht festgestellt werden.
Die „Soldiers of Odin Germany“ verfügen über Unterabteilungen (Divisionen)
in fast allen Bundesländern und nehmen mit ihren Abordnungen an einer
Vielzahl von Veranstaltungen der rechtsextremen Szene im ganzen Bundesgebiet
teil.
Die Gruppierungen aus Nordrhein-Westfalen besuchen sich gegenseitig bei
ihren Veranstaltungen und nehmen gemeinsam an Demonstrationen teil.
Die Division Rheinland-Pfalz der „Vikings Security Germania“ steht im
Kontakt mit den weiteren Divisionen der „Vikings Security Germania“ in
Deutschland.
2. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen, die zur
Bildung solcher selbsternannten Bürgerwehren geführt haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bildung
solcher Bürgerwehren in der internen und öffentlichen Strategiedebatte
rechtsextremer und neonazistischer Parteien und Organisationen?
Die Partei „Die Rechte“ erklärt dazu auf ihrer Homepage: „Gelsenkirchen ist
eine Stadt mit vielen Problembezirken und Hochrisikobereichen, auch als No-
Go-Areas bekannt. Von Jahr zu Jahr werden die Probleme immer brisanter,
Gewaltdelikte immer exzessiver und die soziale Ungleichheit nimmt immer mehr
zu. Auch die Einschleusung von Asylanten in die Bundesrepublik hat den
demographischen Wandel stark geprägt“. (…) „Wir werden nicht mehr weiter
dem Zerfall zuschauen, sondern auch in Gelsenkirchen den Bürgerprotest
organisieren. Ein Blick nach Essen-Steele, Altenessen oder Herne, sind Modelle,
die man gerne auch nach Gelsenkirchen übertragen kann“.
In diese Richtung argumentiert auch die Nationaldemokratische Partei
Deutschlands (NPD). Die Kampagne der NPD wurde explizit als Bestandteil von zu
bildenden Schutzzonen betrachtet, da aus Sicht der Partei die Zunahme von
Gewaltkriminalität und Einbrüchen und der gleichzeitige Abbau von Stellen
innerhalb der Polizei zu einer Kapitulation des Rechtsstaates geführt habe und
dadurch die Bürger aufgefordert seien, selbst für „Schutz“ zu sorgen.
Die Partei „Der III. Weg“ bezieht sich bei ihrer Argumentation auf die
„Flüchtlingswelle“. Nach Meinung führender Parteifunktionäre besteht gerade nach
der „Flüchtlingswelle“ des Jahres 2015 in der Bevölkerung das Gefühl eines
zunehmenden Sicherheitsverlusts im unmittelbaren Lebensumfeld. Dieses soll
im Rahmen einer übergeordneten Parteistrategie an möglichst vielen Orten
genutzt werden, um als „Kümmerer-Partei“ mit den von den lokalen Partei-
Stützpunkten koordinierten Streifengängen einen Brückenschlag zur deutschen
Mehrheitsgesellschaft zu vollziehen.
Insgesamt dienen die genannten Kampagnen aus Sicht der Bundesregierung
den Parteien als Möglichkeit, in der Öffentlichkeit sowohl auf den Straßen als
auch im Netz (durch eine zumeist bildreiche Dokumentation im Nachgang der
Aktionen) Präsenz zu zeigen und Aufmerksamkeit zu erregen.
4. Welche Haltung nehmen die verschiedenen rechtsextremen und
neonazistischen Parteien und Organisationen gegenüber den selbsternannten
Bürgerwehren ein?
Inwieweit bestehen Kontakte zwischen den Bürgerwehren und solchen
Parteien und Organisationen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
5. Inwieweit bestehen bei diesen Bürgerwehren Kontakte ins Rocker-,
Hooligan- und Kampfsportmilieu (bitte für jede einzelne Bürgerwehr die
Art der Kontakte angeben und ggf. konkrete Rocker- oder
Hooligangruppierungen benennen)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass einzelne Mitglieder der Düsseldorfer
„Bruderschaft Deutschland“ Kontakt zu den lokalen Hooliganorganisationen
und Rockerclubs haben.
Die „Viking Security Germania Division Rheinland-Pfalz“ orientiert sich
organisatorisch am Vorbild eines Rockerclubs und strukturiert sich in Chapter und
adaptiert auch die für Rockerclubs typische Aufnahme von „Anwärtern“.
6. In welchem Verhältnis stehen die selbsternannten Bürgerwehren nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Polizei?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes stehen in keiner Kooperation mit einer
Bürgerwehr. Bürgerwehren gehören nicht der Polizei an und haben keine
weitergehenden Befugnisse als andere Bürger, insbesondere haben sie keine
polizeilichen Befugnisse.
Ob und inwieweit Kooperationen zwischen Polizeibehörden und Bürgerwehren
oder ähnlichen Organisationsformen auf lokaler Ebene bestehen, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
7. Inwiefern, wann und zu welchem Anlass waren die selbsternannten
Bürgerwehren Thema im Gemeinsamen Terrorismus- und
Extremismusabwehrzentrum?
Im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum –
Phänomenbereich Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) wurden selbsternannte
Bürgerwehren in den vergangenen zwei Jahren (14. Oktober 2017 bis 15.
Oktober 2019) achtmal thematisiert.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bildung
von selbsternannten Bürgerwehren, und inwieweit sieht sie in solchen
Gruppierungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?
Innerhalb der als „Bürgerwehren“ auftretenden Gruppierungen können sich
Ansätze für rechtsterroristische Potenziale herausbilden. Es scheint ein fließender
Übergang vom Aufruf zur Bildung von „Bürgerwehren“ hin zu einem
eigenmächtigen Eintreten für Sicherheit und Ordnung abseits des staatlichen
Gewaltmonopols oder gar hin zu gewalttätigem Handeln zu sein.
9. Gegen welche möglichen Straftatbestände kann das öffentliche Agieren
einer selbsternannten Bürgerwehr nach Kenntnis der Bundesregierung
verstoßen, und welche möglichen rechtlichen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, um gegen die Bildung bzw. das Auftreten solcher
Gruppierungen vorzugehen?
Die Bundesregierung sieht grundsätzlich von der rechtlichen Bewertung rein
hypothetischer Sachverhalte ab. Im Übrigen ist es je nach konkreter
Fallgestaltung Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, über das Vorliegen
eines strafprozessualen Anfangsverdachts (§ 152 Absatz 2 der
Strafprozessordnung – StPO) wegen einer verfolgbaren Straftat zu entscheiden. In einem
Beschluss vom 7. Mai 2019 (BGH AK 13-14, 16-19/19) hat der
Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem Agieren einer „Bürgerwehr“ den dringenden
Verdacht von Straftaten nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) und der
§§ 125, 125a StGB bejaht.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gegenwärtige
Entwicklungen im rechtsextrem beeinflussten Hooliganmilieu?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass einzelne Hooligangruppierungen an
Veranstaltungen von anderen Gruppen des rechten Spektrums teilnehmen.
a) Wie hat sich die Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa)
entwickelt, und welche Abspaltungen und Nachfolgegruppierungen
mit welcher Stärke und welchen Aktivitäten sind der Bundesregierung
bekannt?
Eine Weiterentwicklung der Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGe-
Sa) ist derzeit nicht zu beobachten. Momentan sind weder ein Plan, noch eine
Koordination erkennbar. Das Gremium aus Mitgliedern verschiedener
Fußballvereine ist derzeit inaktiv. Mitglieder der Gruppierung nehmen jedoch
bundesweit an Veranstaltungen von anderen Gruppen des rechten Spektrums wie etwa
in Mönchengladbach, Hamburg und Berlin teil.
Eine Abspaltung von HoGeSa war das „Bündnis Deutscher Hooligans“ (BDH)
in Berlin mit ca. 90 Personen. Das Bündnis nahm 2015 und 2016 hauptsächlich
an Veranstaltungen des Berliner PEGIDA-Ablegers „Bärgida“ teil und ist
seitdem nicht mehr in Erscheinung getreten.
b) Welche Versuche und Tendenzen zum bundesweiten
vereinsübergreifenden Zusammenschluss rechtsextremer und rechtsextrem
beeinflusster Hooligangruppierungen zu politischen Zielen sind der
Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre bekannt geworden?
Von wem, bzw. von welcher Gruppierung gingen diese Versuche aus?
Wie entwickelten sie sich jeweils?
Ein bekannter Bremer Hooligan, Führungsperson von HoGeSa, gründete
parallel zum BDH die Organisation „Gemeinsam Stark Deutschland“ (GSD). Die
Gruppe war in den Jahren 2015 und 2016 sehr aktiv mit der bundesweiten
Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und Konzerten in
Ludwigshafen, Erfurt, Magdeburg, Bremen, Dresden und Dortmund.
Nach dem Tod dieser Führungsfigur im Jahr 2018 fanden keine eigenen
Aktionen mehr statt.
Im Jahr 2019 ist die Teilnahme von einzelnen Mitgliedern der Organisation bei
Veranstaltungen von „Mönchengladbach steht auf“ zu beobachten. Dem
Bündnis sind ca. 60 Personen zuzurechnen, die jedoch nicht alle aktiv sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]