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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stellen- und Etataufwuchs bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1422818.10.2019

Stellen- und Etataufwuchs bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Derzeit werden Finanzanlagenvermittler noch durch die Gewerbeämter bzw. die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Im Jahr 2017 ließ die Bundesregierung verlauten: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern“ (Bundestagsdrucksache 18/11337). Im Juli 2019 legte das Bundesministerium der Finanzen dann allerdings ein Eckpunktepapier über die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. „Die Finanzierung der Beaufsichtigung soll durch Gebühren für Erlaubnisse, Erstattung entstandener Prüfungskosten und eine Umlage erfolgen“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2019-07-24-eckpunkte-finanzanlagenvermittler-bafin.pdf?__blob=publicationFile&v=6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO)?

Wie viele dieser Personen haben gleichzeitig eine Erlaubnis nach § 34d GewO?

2

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Geschäftsvolumen von Finanzanlagenvermittlern nach § 34f GewO in Deutschland?

a) Wie hat sich das Geschäftsvolumen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

b) Wie hoch ist das durchschnittliche Geschäftsvolumen von Finanzanlagenvermittlern in Deutschland?

c) Wie hat sich das durchschnittliche Geschäftsvolumen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3

Wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren angezeigt?

Wie groß war das Schadensvolumen dieser Fälle (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele Mitarbeiter und finanzielle Ressourcen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von den IHK bzw. den staatlichen Stellen aufgewendet, um die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler zu gewährleisten?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für Finanzanlagenvermittler durch die Beaufsichtigung durch die Gewerbeämter und die Registrierung bei den IHK?

6

Wie viele zusätzliche Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern benötigt?

Bis wann soll der Stellenaufbau erfolgen?

7

Welche zusätzlichen finanziellen Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin insgesamt im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern benötigt?

a) Wie viel wird für zusätzliche Liegenschaften benötigt?

b) Wie viel wird für zusätzliches Personal benötigt?

c) Wie viel wird für zusätzliche Sachmittel benötigt?

d) Wie viel wird für zusätzliche sonstige Ausgabenpunkte benötigt?

Was sind die größten „sonstigen“ Kostenpunkte?

8

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der Beaufsichtigung von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin konkret ausgestaltet werden?

a) Welche Höhe soll die geplante Umlage insgesamt haben?

Wie hoch soll die geplante Umlage pro Person ausfallen?

b) Welche Höhe sollen die Gebühren für Erlaubnisse haben?

c) Wie viel Geld soll durch die Erstattung entstandener Prüfungskosten eingenommen werden?

9

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten pro Finanzanlagenvermittler sein, die durch die Beaufsichtigung durch die BaFin entstehen?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern (und den entsprechenden möglichen Mehrkosten) zu einer Konsolidierung im Markt von Finanzanlagenvermittlern kommen könnte?

Berlin, den 9. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

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