Aktuelle Fragen zum Referentenentwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen vom 30. Januar 2019 ist öffentlich geworden (www.umsatzsteuerrecht.de/media/GestAnzG_RefE.pdf). Bislang konnte hierzu keine Einigung im Bundeskabinett dahingehend erfolgen, dass ein oder gar zwei Regierungsentwürfe eingebracht werden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuern-reform-soli-grundsteuer-1.4569766).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat am 29. August 2019 seine Eckpunkte für eine Mittelstandsstrategie („Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“) vorgestellt und darin seine Ablehnung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen erklärt, die über die durch die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen hinausgeht (dort S. 5). Am 23. August 2019 hat die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Papier für eine „Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland“ verabschiedet. Auch sie lehnt wegen bürokratischer Mehrbelastungen eine gesonderte Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ab (dort. S. 9).
In der EU-Richtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (https://linklaters.de/fileadmin/redaktion/Steuerrecht/Gesetzesmaterialien/Offenlegung_grenzüberschreitender_steuerlicher_Gestaltungsmodelle__EU_/20180605_Offenlegungspflichten_EU_Abl_L_139-1_de.pdf) heißt es zur Meldeverpflichtung in Artikel 8ab Absatz 5 unter anderem: „Jeder Mitgliedstaat kann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Intermediären das Recht auf Befreiung von der Pflicht zu gewähren, Informationen über ein meldepflichtiges grenzüberschreitendes Modell vorzulegen, wenn mit der Meldepflicht nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegen die Privilegien der Angehörigen von Rechtsberufen verstoßen würde. In solchen Fällen ergreift jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, um die Intermediäre zu verpflichten, die anderen Intermediäre oder, falls es keine solchen gibt, den relevanten Steuerpflichtigen unverzüglich über ihre Offenlegungspflichten gemäß Absatz 2a zu unterrichten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Einführung einer gesonderten Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ablehnt?
Existiert zur Frage der Notwendigkeit der Einführung einer gesonderten Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen bereits eine ressortabgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung?
Wenn nein, welche Ressorts haben sich gegen eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ausgesprochen?
Welche Mitgliedstaaten setzen nach Kenntnis der Bundesregierung über die EU-Richtlinie zur Einführung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hinaus zusätzlich eine Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungen um?
Hält es die Bundesregierung für eine gelungene Vereinfachungsmaßnahme, dass die Steuerpflichtigen im Falle zusätzlicher Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen im Detail bis zu 28 unterschiedliche Meldesysteme innerhalb der EU beachten müssen, und wie verträgt sich das mit dem Ziel des Bürokratieabbaus?
Wird die Abgabe einer Mitteilung nach den Planungen des Bundesministeriums der Finanzen auch in englischer Sprache möglich sein?
Welche Maßnahmen sind auf EU-Ebene und/oder auf nationale Ebene bereits in Planung, um die Meldepflicht EU-weit möglichst einheitlich und praxistauglich zu implementieren (z. B. EU-weit abgestimmte Auslegungshilfen, BMF-Schreiben etc.)?
Rechnet die Bundesregierung post Brexit mit einer (fortgesetzten) Teilnahme des Vereinigten Königreichs am DAC6-Informationsaustausch?
Wenn ja, wie könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung aussehen?
Wenn nein, welche Auswirkungen würden sich daraus nach Einschätzung der Bundesregierung ergeben?
Setzt der § 138f Absatz 5 AO entsprechend des Referentenentwurfs nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgabe des Artikels 8ab der EU-Richtlinie unionskonform um?
a) Ergreift nach Ansicht der Bundesregierung ein Mitgliedstaat alle „erforderlichen Maßnahmen“ zur angemessenen Beachtung der berufsständischen Verschwiegenheitspflichten, wenn der § 138f Absatz 5 AO-E bei Einschlägigkeit einer Verschwiegenheitsverpflichtung für die betroffenen Intermediäre die Meldeverpflichtung nach § 138f Absatz 3 AO-E aufrecht erhält?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass in diesen Fällen eine Meldeverpflichtung des Intermediärs nach § 138f Absatz 3 AO-E sowie eine daneben tretende Meldeverpflichtung des Nutzers nach § 138f Absatz 5 i. V. m. Absatz 4 AO-E besteht?
Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche Doppelmeldung für sinnvoll?