Gasimport und Weiterverteilung in Deutschland
der Abgeordneten Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Lisa Badum, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Ottmar von Holtz, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur OPAL-Pipeline kann nach Ansicht der Fragesteller weitreichende Folgen haben (www.deutschlandfunk.de/eugh-urteil-zu-gaspipeline-opal-niederlage-fuer-gazprom.1773.de.html?dram:article_id=458505). Es kann Einfluss auf die Auslastung der Nord Stream 1 haben und damit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes, als auch auf die der in Bau befindlichen Nord Stream 2. Es dürfte auch direkte Auswirkungen auf die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland haben, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen der Gastransit aus Russland über die Ukraine ab dem Januar 2020 ausgestaltet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Urteil des EuGH in Sachen OPAL-Pipeline, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wird die Bundesregierung als Beigeladene bei dem Urteil Rechtsmittel einlegen?
Unterstützt die Bundesregierung einen neuen Antrag bei der EU-Kommission bezüglich einer erneuten Ausnahme für Gazprom bei der Durchleitung von Gas durch die OPAL-Pipeline?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gerichtsurteil auf die Versorgungslage in den verschiedenen Ländern Osteuropas, wenn sich die Durchleitung durch die OPAL-Pipeline halbieren sollte? Welchen Einfluss hat dies ggf. auf die Gasversorgung der Ukraine aus Reverse-Flow-Lieferungen aus der EU?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie das Betreiberunternehmen der OPAL auf die Entscheidung des EuGH reagieren wird bzw. schon reagiert hat? Falls ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie das Betreiberkonsortium der Nord Stream 1 und insbesondere das Unternehmen Gazprom auf die Entscheidung des EuGH reagieren wird bzw. schon reagiert hat? Falls ja, welche?
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Auslastung der Nord Stream 1 verringert? Falls ja, inwiefern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mengen aus der Nord Stream 1 ggf. über die EUGAL-Pipeline transportiert werden könnten? Falls ja, wie hoch sind diese Mengen pro Jahr?
Hat das Gerichtsurteil zur OPAL-Pipeline Einfluss auf die Befüllung der EUGAL-Pipeline? Falls ja, in welcher Form?
Haben noch andere Unternehmen außer Gazprom und Tochtergesellschaften – wenn ja, welche – Kapazität in der OPAL gebucht, und welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Gerichtsentscheidung darauf?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen (fest und unterbrechbar) maximal aus der OPAL in das deutsche System (Gaspool-Marktgebiet) eingespeist werden können, und nicht nach Tschechien transitiert werden? Falls ja, wie hoch sind diese Mengen theoretisch, und welche Mengen wurden im letzten Jahr in Deutschland ausgespeist?
Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des EuGH hinsichtlich der laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland über den weiteren Gastransit durch die Ukraine?
Gibt es Vorkehrungen, dass die Transitkapazität der OPAL im Falle einer Unterbrechung des Ukraine-Transits ausnahmsweise voll benutzt werden kann?
Geht die Bundesregierung immer noch davon aus, dass die Nord Stream 2 zum Ende des Jahres fertiggestellt wird und zum 1. Januar 2020 die volle Durchleitung von Gas möglich sein wird? Falls ja, warum? Falls nein, mit welcher Zeitverzögerung rechnet sie?
Da die Bundesregierung die Notwendigkeit von Nord Stream 2 unter anderem mit der Versorgungssicherheit (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ostseepipeline-nord-stream-2-spaltet-europa-jetzt-waechst-auch-in-berlin-der-widerstand/23761566.html) begründet, gibt es vor diesem Hintergrund Pläne innerhalb der Bundesregierung für den Fall, dass die Nord Stream 2 nicht rechtzeitig fertig wird und es keine Einigung zwischen der Ukraine und Russland über eine weitere Durchleitung von Gas durch die Ukraine gibt? Falls ja, wie sehen diese aus?
Wie lange kann dann nach Auffassung der Bundesregierung unter diesen zuvor genannten Bedingungen eine stabile Gasversorgung ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland sichergestellt werden? Wo würde sich eine Gasknappheit zuerst bemerkbar machen?
Hat die Bundesregierung zur obigen Fragestellung Szenarien (von intern oder extern) ausarbeiten lassen? Falls ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Szenarien?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Unbundling-Vorhaben für das ukrainische Gastransportnetz, zu dem die Ukraine sich durch Beitritt zur Energiegemeinschaft im Jahr 2011 verpflichtet hat?
Ab wann rechnet die Bundesregierung mit einem spürbaren Rückgang der Gasimporte nach Deutschland infolge von Energieeinsparung, Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende in Deutschland?