[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus
Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/14593 –
zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2017 hat Botschafter Markus Potzel das Amt des
Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan von seiner
Vorgängerin übernommen (
www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/afgha
nistan-pakistan-node).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es gilt nach der Registraturanweisung im Auswärtigen Amt (RegAZ) eine
allgemeine Aktenvorhaltefrist von bis zu fünf Jahren. Dementsprechend liegen
Akten und Belege, die für die Beantwortung der Frage einzusehen sind, erst ab
dem Jahr 2015 vor.
Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan,
Botschafter Markus Potzel, ist in Personalunion Leiter der Unterabteilung Südasien
im Auswärtigen Amt. Seine Vorgängerin, Botschafterin Sabine Sparwasser, war
in Personalunion Leiterin der Abteilung 3 im Auswärtigen Amt.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Beauftragte der
Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von inländischen und
ausländischen Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch
Telefonate. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten (z. B. die Erfassung sämtlicher
Veranstaltungen, Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
nachträglich zu erstellen oder zu pflegen.
Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder bei sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten mit Vertreterinnen
und Vertretern anderer Institutionen und Nationen kommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15562
19. Wahlperiode 28.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darüber hinaus werden Veranstaltungen und Publikationen auch durch die
zuständigen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts organisiert bzw. erstellt und
herausgegeben und durch den Beauftragten unterstützt.
1. Wie viele Mitarbeiter sind dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung
für Afghanistan und Pakistan derzeit (Stand:w 1. September 2019)
unterstellt (bitte nach Besoldung aufschlüsseln)?
2. Wie viele Mitarbeiter waren jeweils zum Stichtag 1. September seit 2015
den jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan
und Pakistan unterstellt (bitte nach Besoldung und Jahren
aufschlüsseln)?
3. Welche Personalkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der
jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll/Ist-Angaben und
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
4. Welche Sachkosten entstanden jährlich im Rahmen der Tätigkeit der
jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan seit 2015 (bitte nach Kosten, Soll/Ist-Angaben und
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Anlage in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
Bundestagsdrucksache 19/2270 verwiesen.
5. Welche Projekte, die durch die jeweiligen Sonderbeauftragten der
Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan organisiert wurden, sind
durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert
worden (bitte nach Jahren, Höhe der Förderung, Zeitraum, Projekttitel und
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan haben keine eigenen Projekte organisiert. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
6. Welche Publikationen wurden von den jeweiligen Sonderbeauftragten
der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan seit 2015 in Umlauf
gebracht, und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren,
Titel der Publikation und Kosten aufschlüsseln)?
Die Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan
haben im Rahmen ihrer Amtsausübung keine Publikationen in Umlauf gebracht.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7. An welchen Veranstaltungen haben die jeweiligen Sonderbeauftragten
der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan im Rahmen ihrer
Amtsausübung seit 2015 teilgenommen (bitte nach Datum, Titel und Ort
der Veranstaltung aufschlüsseln)?
8. Wie viele Veranstaltungen wurden seit 2015 im Rahmen der Tätigkeit
der jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan
und Pakistan ausgerichtet (bitte nach Datum, Titel, Ort, Anlass,
Teilnehmern und beteiligten Organisationen aufschlüsseln)?
9. Welche Veranstaltungen, die durch die jeweiligen Sonderbeauftragten der
Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan organisiert wurden, sind
durch Bundesmittel in welcher Höhe seit dem Jahr 2015 gefördert
worden (bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung, Zeitraum, Höhe der
Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
10. Welche ausländischen Gäste wurden seit 2015 durch die jeweiligen
Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan
eingeladen (bitte nach Datum und Name des ausländischen Gastes
aufschlüsseln)?
11. Von welchen ausländischen Personen oder Organisationen wurden die
jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan seit 2015 eingeladen (bitte nach Datum und Name des
Einladenden aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 11 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
Zu den vom Beauftragten wahrgenommenen Veranstaltungen zählen auch
Koordinierungsrunden im Rahmen der Bundesregierung sowie auf internationaler
Ebene (z. B. im EU- oder VN-Rahmen, Treffen der Internationalen
Kontaktgruppe für Afghanistan, Heart of Asia), außerdem Diskussionsveranstaltungen
von Politischen Stiftungen, Think Tanks und Akademien sowie
öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie z. B. das Global Media Forum der Deutschen
Welle oder der Tag der Offenen Tür im Auswärtigen Amt.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die jeweiligen Sonderbeauftragten der
Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan regelmäßig Veranstaltungen
ausgerichtet, darunter die Treffen der Internationalen Kontaktgruppe
Afghanistan, Friends of the Chair, Treffen mit ihren Amtskollegen anderer Staaten,
Briefings und De-Briefings der in Berlin ansässigen Botschaften zu
Afghanistan- und Pakistan-relevanten Themen. Botschafter Potzel richtete
unter anderem auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie eine
gemeinsam mit der kanadischen Botschaft organisierte Filmvorführung mit
anschließender Panel-Diskussion zum Thema Frauen in Afghanistan aus;
Bundesmittel wurden dafür nicht verwendet.
12. Wie hoch waren die sonstigen Zuwendungen durch den Bund an den
jeweiligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und
Pakistan seit dem Jahr 2015, welche nicht in den vorangegangen Fragen
erfasst worden sind (bitte nach Jahren und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Es gibt keine sonstigen Zuwendungen durch den Bund an den
Sonderbeauftragten.
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